Mahnbescheid gegen easyjet

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von Mahnbescheid, 30. März 2010.

  1. woodly2712

    woodly2712 Bronze Member

    Beiträge:
    207
    Likes:
    0
    Aus diesem Grund versuche ich mittlerweile Easy Jet als auch Ryanair sowohl privat als auch beruflichg vermeiden. Seit Anfang April bin ich am Murksen mit Turkish Airlines, da geht es genauso zu.
     
  2. Hexe

    Hexe Entdecker

    Beiträge:
    6
    Likes:
    0
    Müllt sie mit Mails zu, Leute.
    Das mache ich 3x tägl.
    Hier einige Kontakte:

    [email protected] // [email protected] // [email protected] // [email protected] // [email protected] //
    --------------------------->die haben "irgendwie" mit easyJet zu tun (lt. Suchmaschine)----------------Rest URLs mit nächster Mitteilung


    Die habe ich im Verteiler; schreibe die Mail und ab gehts an alle.

    Naja; und wie schon angegeben; Montag gehts zum Anwalt.

    Grüssly
     
  3. Hexe

    Hexe Entdecker

    Beiträge:
    6
    Likes:
    0
  4. woodly2712

    woodly2712 Bronze Member

    Beiträge:
    207
    Likes:
    0
    Aloha!

    Im März flog ich in C mit Turkish Airlines von ZRH über Istanbul nach Mumbai. Der Anschlußflug nach Indien war etwa 6 Stunden verspätet und mir wäre schon daran gelegen, wenn ich irgendeine Kompensation dafür erhalten würde. Entweder Kohle oder von mir auch aus Meilen, was auch immer.

    Das Ticket wurde über ein Reisebüro in Deutschland gekauft, der Abflug mit einer Nicht-EU Airline lag in der Schweiz und der Ort der Verspätung (technical problems) lag in der Türkei.

    Da ich diese Hinhaltetaktik echt nicht mehr abkann, will ich es jetzt mit einer Beschwerde nach EU-Recht versuchen. Ist hier das Luftfahrtamt in D oder in CH zuständig? Dann eben auf die harte Tour, von mir aus auch mit einem Anwalt.

    Kann mir jemand dazu helfen?

    Grüße

    woodly2712
     
  5. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    In dem Thread, in dem Deine Geschichte diskutiert wurde,
    hast Du doch schon Antworten bekommen: Direkter - und
    höflicher - Kontakt hilft in den allermeisten Fällen weiter
    als der häufig auch noch zeit- und geldraubende Versuch,
    "mit der Brechstange" gegen einen Geschäftspartner (und
    dazu gehört die TK in Deinem Fall ja ebenfalls) vorgehen
    zu wollen.
     
  6. urlauber01

    urlauber01 Einsteiger

    Beiträge:
    2
    Likes:
    0
    Hallo Zusammen,

    nach meinem super Rückflug am 30.05.2010 aus Athen nach Berlin mit 8 Stunden Verspätung :evil: , bin ich auf Euer Forum gestoßen. Die Info´s waren wirklich hilfreich :!: .
    Ich habe EJ zur Zahlung von 400 € aufgefordert. Post ging nach Schönfeld und per Mail an alle verfügbaren Adressen. EJ hat auch geantwortet: keine Entschädigung für Verspätung, gibt´s nur für Annullierung :cry: . Da ich echt sauer bin und Eure Beiträge gelesen habe, ging die Sache gleich zu meinem Anwalt. Der hat EJ auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichts hingewiesen und eine Frist zur Zahlung gesetzt. Es hat sich dann auch gleich eine andere Rechtsanwaltskanzlei gemeldet und um mehr Zeit (07.07) gebeten, da die Sache mit EJ in England besprochen werden müsste. Mein Anwalt will solange noch warten und dann gleich Klage erheben, da EJ nur auf „Zeit spiele“. Problematisch sei jedoch das ich mit meinen 400 € vor dem Amtsgericht landen würde und – wenn wir verlieren - gegen das Urteil nicht vorgehen könnten. Dies ginge nur wenn wir 600 € einklagen würden. Vielleicht finde ich ja noch jemanden der mitmacht. Ich halte Euch auf dem laufenden.

    LG an alle EJ Fans
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Hallo, an welche Adresse hat der Anwalt denn geschrieben? Ein Einschreiben mit Rückschein an die Berliner Postfachadresse (oben im Thread genannt) ist zurückgekommen mit "Empfänger unbekannt".
     
  8. Hexe

    Hexe Entdecker

    Beiträge:
    6
    Likes:
    0
    Hi,

    eigendlich sollte gestern, 22.06.2010 mein Geld aufm Kto. sein.

    Wars natürlich nicht.

    Mein Anwalt freut sich, da lt. AGBs innerhalb von 10 Werktagen, ab Antragstellung, die Erstattung gezahlt hätten sollen/müssen.

    Ich lass den Anwalt machen. Ab jetzt verlangt er Verzugszinsen.
    Den habe ich online über "justanswer.de" gefunden.
    Muss dann nicht immer zum RA hinfahren. Alles über Mails.


    Grüssly
     
  9. urlauber01

    urlauber01 Einsteiger

    Beiträge:
    2
    Likes:
    0
    mein Anwalt hat an

    Flughafen Berklin Schönefeld
    easyjet Zentrale Deuschland
    12521 Schönefeld - nicht Berlin

    geschrieben

    Lg
     
  10. Hexe

    Hexe Entdecker

    Beiträge:
    6
    Likes:
    0
    Hi Mit-Geschädigte,

    man sollte die Sache echt publik machen. Es ist ja nicht so, dass nur wir hier so viel Ärger haben.
    Es gibt in anderen Foren auch "Geprellte" und die sind auch nicht gut auf EJ zu sprechen.

    Werde mal schaun, ob ich da nicht einen Bekannten von einer Regionalzeitung draufhetzen kann.

    Mals sehen, was sich ergibt.


    Grüssly :twisted:
     
  11. Sir

    Sir Bronze Member

    Beiträge:
    182
    Likes:
    3
    Ich hatte gegen Easyjet geklagt auf Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung. Die Adresse, an die das Amtsgericht Königs Wusterhausen zugestellt hat, war die folgende: easyJet Airline Company Limited, Deutsche Niederlassung v.d.d. Thomas Haagensen, Flughafen Berlin-Schönefeld, 12529 Berlin.

    Anlass der Klage war eine Verspätung meines Fluges nach Berlin Schönefeld. Meine Bitte um Entschädigungszahlung unter Berufung auf die EuGH-Rechtsprechung beim Customer Service war erfolglos. Man berief sich auf schlechtes Wetter auf einem vorangegangenen Flug mit dem gleichen Flugzeug. Die Verspätung hatte sich offenbar über den gesamten Tag bis zu meinem eigenen Flug fortgepflanzt. Daraufhin erhob ich Klage mit der Begründung, schlechtes Wetter auf einem vorangegangenen Flug könne keinen Enthaftungsgrund darstellen. Ansonsten könnte sich eine Airline den Enthaftungsgrund ja quasi durch knappe Zeitpuffer selbst schaffen. Die Prozessvertreter von Easyjet hatten zunächst Verteidigungsbereitschaft angezeigt, dann aber die Klageforderung anerkannt.

    Die Flugverspätung und die anschließende Kaltschnäuzigkeit der Airline am Flughafen und im Flugzeug waren meine einzigen schlechten Erfahrungen mit Easyjet, allerdings ausreichend schlecht, um mir die Mühe zu machen, Easyjet gerichtlich in die Schranken zu weisen.
     
  12. Hexe

    Hexe Entdecker

    Beiträge:
    6
    Likes:
    0
    Hallo Leuts,

    nach dem mein Anwalt 1Schreiben an EJ verschickt hatte, ist bei mit 2Tage später meine Knete aufm Kto. gewesen !

    SO gehts auch !
    Waren zwar 8Wochen Wartezeit - aber ich habs !


    Grüsse an Euch und lasst Euch nicht unterkriegen.
    Einzig und allein Hartnäckigkeit hilft hier weiter !!


    Geüssly
     
  13. Guest

    Guest Guest

    Kann ich auch bestätigen: Einschreiben an die o.g. Adresse in Berlin mit Fristsetzung und Androhung von Mahnbescheid und Rechtsanwalt und ein paar Tage später war das Geld auf dem Konto (nach 12 Monaten Wartezeit). Eine andere Sprache scheinen die nicht zu verstehen.
     
  14. jpk

    jpk Einsteiger

    Beiträge:
    1
    Likes:
    0
    Mein Brief an easyjet Postfach 04 05 22, Berlin kam zurück, der an die Dortmunder Adresse noch nicht.

    grüße,
    jp
     
  15. Sir

    Sir Bronze Member

    Beiträge:
    182
    Likes:
    3
    Hier nun nochmal die Adresse, falls es irgendwie untergegangen ist:
    easyJet Airline Company Limited, Deutsche Niederlassung, Flughafen Berlin-Schönefeld, 12529 Berlin
     
  16. Fritz66

    Fritz66 Entdecker

    Beiträge:
    5
    Likes:
    0
    Ich habe - natürlich - mit easyJet ähnliche Erfahrungen gemacht und warte auf die Entschädigung für einen verspäteten Flug.
    Auf der Suche nach Infos, wie man zu seinem Recht kommt, bin ich auf dieses Forum / diesen Thread gestoßen und möchte meine Erfahrungen teilen. Nur gemeinsam sind wir stark.

    Sachverhalt:
    - Flug LIS-SXF am 31.01.10 über 3h verspätet
    - Anfang Februar Auslagenersatz und Ausgleichszahlung (Entschädigung) gefordert auf Basis EuGH-Urteil C-402/07 und C-432/07 vom 19.11.09
    - ewig langer Mailverkehr mit EJ-"Kundendienst" (Klasse fand ich den Titel der Bearbeiterin "Customer Experience Champion") mit dem üblichen Ergebnis

    Ich habe gestern ein Einwurf-Einschreiben an die von Sir angegebene Adresse in SXF geschickt mit Fristsetzung zur Zahlung bis 10.09.10 und auf den Mailverkehr im EJ-Portal verwiesen (die Details können die selbst nachlesen) und für Nichtzahlung Mahnbescheid angedroht und ggf. weiter juristische Schritte.

    Ich halte euch auf dem Laufenden.

    PS: Ende April bin ich übrigens mit EJ nach Gatwick geflogen - 3 Tage nach Aufhebung des Flugverbots, und da gab es keinerlei Probleme mit den Flügen, was mich ehrlich gesagt überrascht hatte...
     
  17. Sir

    Sir Bronze Member

    Beiträge:
    182
    Likes:
    3
    Kannst Du nicht mit Deinem Beitrag einen neuen Thread aufmachen? Ich verliere hier sonst so ein bisschen den Ueberblick. Verwende eine aussagefaehige Ueberschrift, z.B. mit dem Datum des Problemflugs.
    Sir
     
  18. skywalkerLAX

    skywalkerLAX Diamond Member

    Beiträge:
    4.270
    Likes:
    8
    Bei den ganzen Problemen die sich hier auftun werde ich mir wieder bewusst warum ich von diesen ganzen Scheissgesellschaften die FInger lasse. Ich bin 1x mit EasyJet geflogen - fuer 27 EUR nach Paris hin und zurueck. Hat super geklappt, damals war Easy aber auch gerade erst in DTM eingezogen. Mittlerweile ist es genauso eine Katastrophe wie Reiherair ! :evil:
     
  19. tkutschk

    tkutschk Lotse

    Beiträge:
    13
    Likes:
    0
    Nur komisch, dass du hier praktisch nur von Problemen mit Easyjet hörst und nicht von Ryanair :mrgreen:
     
  20. Peter46

    Peter46 Bronze Member

    Beiträge:
    145
    Likes:
    0
    von welchen Katastrophen bei FR schreibst Du ?, bei meinen fast 250 Flügen hatte ich so gut wie keine nennenswerte Verspätung und auch keine Absage. Wie gesagt, solche Leute wie Du sollten wirklich bei LH und Co. bleiben und entsprechene Preise bezahlen. Als Kleinaktionär bei LH und AB freue ich mich auch wenn es diesen Gesellschaften gut geht.
     

Diese Seite empfehlen