Mahnbescheid gegen easyjet

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von Mahnbescheid, 30. März 2010.

  1. Susi Sorglos

    Susi Sorglos Entdecker

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    Juchu, es hat geklappt. 5 Tage nach Überweisung der Gebühren für den Mahnbescheid kam heute Post aus London .. Easyjet erkennt die Klage an und erstattet!!! Leute, laßt Euch nicht entmutigen, man kommt zum Erfolg!!!
     
  2. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Du meinst, sie haben (D)eine Forderung anerkannt, gell?
     
  3. Sir

    Sir Bronze Member

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    Dann wuerde ich aber auch noch Ersatz der Gebuehren verlangen um die Genugtuung komplett zu machen.
     
  4. Susi Sorglos

    Susi Sorglos Entdecker

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    Heute ist das Geld eingegangen, mit allen Auslagen! Ich kann nur jedem empfehlen diesen Schritt mit dem Mahnbescheid zu gehen, es hat sich gelohnt! Kleiner Tip noch .. es kommt vom Amtsgericht ein Schreiben, ob man das angegebene Gericht wirklich für zuständig hält, da Easyjet seine Gerichtsbarkeit in England hat. Diesen Brief mit JA beantworten und dann wird es akzeptiert. Das ging jetzt alles so schnell, das wir total überrascht sind. Ich fliege im Dezember wieder mit Easyjet, hoffentlich lassen sie mich jetzt nicht während des Fluges aussteigen :lol:
     
  5. Sir

    Sir Bronze Member

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    Da kann ich nur zustimmen: Man muss den Rechtsweg beschreiten. Dort kommt man dann aber zum Ziel bei ziemlich geringem Risiko, zu unterliegen.
     
  6. 01i3um73vxc1

    01i3um73vxc1 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Du hast aber nur die 250EUR pro Person eingeklagt, richtig?
    Ich bin immernoch am überlegen wir ich am besten vorgehen soll, möchte ja zusätzlich noch meine Unkosten (unnötige Bahnfahrt, Hotelkosten am Zielort für die erste Nacht) erstattet haben.
    Hat jemand schon solche Mehrkosten von Easyjet erstattet bekommen nachdem er geklagt hat?
     
  7. Sir

    Sir Bronze Member

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    Auch diese Kosten kann man ersetzt verlangen. Voraussetzung ist aber, dass der Airline ein Verschulden hinsichtlich der Verspaetung vorzuwerfen ist. Ausserdem muss geprueft werden, ob hier nicht irgendwelche AGB eine Haftung ausschliessen.
    Sir
     
  8. 01i3um73vxc1

    01i3um73vxc1 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Die Airline muss ja in jedem Fall dran schuld sein, sonst gibts ja auch die 250EUR Ausgleichszahlung nicht. So wie ich das sehe ich das mit dem Schadensersatz im Montrealer Abkommen geregelt, richtig? Dann dürften ja auch irgendwelche AGB hinfällig sein die den Ersatz ausschließen könnten.

    "Art. 19: Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Massnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Massnahmen zu ergreifen."

    Stellt sich natürlich die Frage was zumutbar ist.

    Klagt man den entstandenen Schaden mit ein, kann es aber gut passieren, dass nur die 250EUR gewährt werden und man in dem Fall auf einem Teil der Prozesskosten sitzen bleibt.
     
  9. Susi Sorglos

    Susi Sorglos Entdecker

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    Uns hat Easyjet damals in Nizza ein Zimmer im Flughafenhotel für zwei Nächte kostenfrei zur Verfügung gestellt. Ihnen jetzt die kleineren Nebenkosten (Verpflegung) in Rechnung zu stellen, wäre schon alleine wegen fehlenden Belegen gar nicht möglich gewesen. Ja wir haben jeder 250 Euro bekommen plus unsere Ausgaben für den Mahnbescheid. Wenn man Nachweise hat (für Bahnfahrten, Hotelkosten etc.) würde ich alle Forderungen mit in den Mahnbescheid aufnehmen.
     
  10. Sir

    Sir Bronze Member

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    @ 01i3um73vxc1

    Wenn das Montrealer Übereinkommen anwendbar ist, d.h. insbesondere Abflug- und Zielflughafen in Vertragsstaaten liegen, ist Art. 19 anwendbar. Dann sieht die Lage recht gut aus, weil ich bei Art. 19 das Verschulden nicht nachweisen muss. Außerdem ist der Maßstab recht streng, da ausdrücklich alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen worden sein müssen. Möglicherweise entspricht das dem Maßstab in Art. 5 Abs. 3 261/2004 (Enthaftung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände). Im Zweifel würde ich die umsonst aufgewendeten Hotelkosten u.s.w. mit geltend machen. Ein AGB-mäßiger Ausschluss ist gem. Art. 26 MÜ in der Tat nicht möglich. Halte uns auf dem Laufenden.
     
  11. 01i3um73vxc1

    01i3um73vxc1 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Da hat man schon eine Rechtsschutzversicherung, kann sie aber in diesem Fall nicht nutzen weil die mitfliegende Freundin ja nicht versichert ist. Dann müsste sie die Hälfte aller Kosten ja selbst einklagen.
    Werd also wohl erstmal ohne Anwalt Klage in Dortmund erheben.
     
  12. Sir

    Sir Bronze Member

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    @ 01i3um73vxc1

    Mach doch den Anspruch erst einmal für Dich geltend. Wenn Du das Urteil hast, macht dann Deine Freundin Ihren Anspruch geltend. Vielleicht reicht es, mit dem Urteil zum Customer Service zu gehen. Wenn nicht, dann halt noch einmal klagen und einfach die Schriftsätze des Anwalts abpinseln.
     
    weizenbier gefällt das.
  13. Benner

    Benner Entdecker

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    Hi
    ich würde gerne das Thema neu aufrollen, da ich derzeit unfassbaren Stress mit easyjet habe.
    Kurz zur Geschichte:
    Bin im Dezember nach Marokko geflogen und als ich wieder in Basel gelandet bin, ware meine 2 Surfbretter total zerstört da der Gepäckwagen über das mit großen "Fragil" Stickern beklebte Surfbag gefahren ist. Die Reifenspuren waren noch nass und ich habe gleich Fotos davon und den Brettern gemacht. Nachdem ich umgehend beim Lost and Found Büro alles belegen lassen hatte, wurde am nächsten Tag ein Brief an easyjet verfasst. Es sollte nicht bei einem bleiben!
    Wieviel Briefe man schreiben kann und wie seltem man eine Antwort bekommt, brauch ich hier nicht zu schreiben. Allerdings hatte ich die Gnade, auch von Baggae Claim aus England schlussendlich nach 3 Monaten eine Mail zu bekommen. Ich hatte alle Belge (kopiert) hingeschickt: Kaufbelege, Bilder, Schadensreport und einen Report wie der Schaden zustandegekommen ist.
    Daraufhin wurde mir gesagt, mir könnte nur ein Teil des geforderten Betrags bezahlt werden, da ich keine Rechnung beigefügt hatte..... Bitte? Wie schon erwähnt, es war alles vorhanden. Nachdem ich mich umgehend wieder gemeldet hatte die typische Antwort:

    Thank you for your e-mail which has now been passed to our Baggage Claims Team.
    They will endeavour to respond to you with more details within 14 days of receipt of this acknowledgement.

    das ist nun wieder ca. 4 Wochen her und ich habe nach fast 6 Monaten kein Bock mehr.
    Hat jemand eine Adresse wohin Mahnbescheide geschickt werden können? Gibt es ein Büro in der Schweiz oder Deutschland?
    Über jede Hilfe bin ich dankbar.
     
  14. LDSer

    LDSer Entdecker

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    Hallo,
    bin auch auf der Suche nach einer deutschen Postadresse für die Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids.
    Auf der Homepage finde ich nur die Adresse in Luton.
    Hintergrund ist die Nichtzahlung einer zugesagten Entschädigungszahlung seitens Easyjet.
    Danke.
    Gruß
    LDSer
     
  15. Benner

    Benner Entdecker

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    Hi
    versuch es mal mit den 2 Adressen. Ich habe selber gerade ein Mahnbescheid hingeschickt.

    Flughafen Berlin Schönefeld
    easyjet Zentrale Deuschland
    12521 Berlin Schönefeld

    Drück dir die Daumen!!! Haben die dir die Entschädigungszahlung per Mail zugesagt? Darauf kann man nicht zählen! Ich stalke easyjet gleichzeitig auf deren Facebook Seite. Bringt nicht sonderlich viel, aber man kann sich ein wenig Luft verschaffen!
    Gruß
    Benner
     
  16. LDSer

    LDSer Entdecker

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    Hallo Benner,
    ja ich habe die Zusage der Entschädigungszahlung per Mail erhalten. Die Zusage kam innerhalb von einer Woche. Seitdem sind ca. 3 Monate vergangen und bisher habe ich noch kein Geld erhalten. Vom Helpdesk erhalte ich nur irgendwelche Ausflüchte, dass sie bei der Finanzabteilung nach fragen aber angeblich seit über einem Monat keine Antwort erhalten.
    Ich habe jetzt nochmal eine Mail an alle möglichen Easyjetadressen verschickt.
    Mal sehen. Ansonsten werde ich nächste Woche einen Mahnbescheid nach Schönefeld schicken.
    Melde mich sobald ich was höre.
    Gruß
    LDSer
     
  17. Benner

    Benner Entdecker

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    schick das Ding auf jeden Fall per Einschreiben!
    Ja, das ist eine riesen Sauerei. Easyjet hatte letzten Dezember meine 2 Bretter inkl. Tasche komplett zerstört und bis heute habe ich nichts erhalten, obwohl ich alles getan habe. Keine Reaktion!
    Und die Abwicklung mit Baggage Claim ist die größte Frechheit!
    Ja, unbedingt den Werdegang posten. Ich habe leider zu wenig Foren darüber gefunden und es gibt extrem viel geplagte Leute!!!
    Auf bald
     
  18. LDSer

    LDSer Entdecker

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    Hattest Du denn eine Zahlungszusage oder ist das Thema noch offen?
     
  19. Benner

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    Bis jetzt auch nur per Mail. das ist aber auch schon wieder 2 Monate her. Ausserdem war es nur die Hälfte meines Schadens und da habe ich abgelehnt und die volle Summe gefordert! Und auf die werde ich jetzt auch klagen. Musste erst Mahnen bevor ich jetzt den Mahnbescheid vom Gericht schicken kann!
     
  20. LDSer

    LDSer Entdecker

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    Ok.
    Ich habe jetzt letztmalig eine Mail verschickt. Habe mal gleich die Pressestelle und den deutschen Geschäftsführer mit in CC genommen. Mal schauen ob es hilft.
    Nächste Woche suche ich mir einen Anwalt.
     

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