Medizinischer Notfall

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von chordarex, 28. Februar 2012.

  1. halk

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    Da bin ich mir nicht sicher. Hier entsteht doch zunächst ein Vertragsverhältnis zwischen Fluggesellschaft und Arzt/Krankenschwester pp. Da kann auch vielleicht einfach (und teuer) eine angemessene Vergütung geschuldet sein!
     
  2. miles-and-points

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    Medizinischer Notfall an Bord?

    Das hat dann allerdings wohl an der fehlenden "Traute" der MA gelegen
    als an der normalen Vorgehensweise von LH. Wenn weder Captain noch
    Purser eine solche Entscheidung über ein Kurz-UPG verantworten mögen,
    ist das wirklich nicht schön. Liegt wahrscheinlich an dem "Schindluder",
    das - einst - so manche Flugbegleiter/innen mit "F&F" betrieben haben.
     
  3. miles-and-points

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    Medizinischer Notfall an Bord?

    Soll es.
    Und sei es über den "Umweg Lufthansa" von der Krankenversicherung. :idea:

    Aber die "Weigerung" einer Person, die helfen könnte, in einem Notfall
    an Bord zu helfen, bleibt mit Sicherheit moralisch abzulehnen und u.U.
    ("Garantenstellung"?) auch strafrechtlich relevant. Alles andere: Später.
     
  4. halk

    halk Platinum Member

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    Re: Medizinischer Notfall an Bord?

    :?: Heißt ? :?:
     
  5. halk

    halk Platinum Member

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    Re: Medizinischer Notfall an Bord?

    Garantenstellung gilt nicht für einen zufällig mitreisenden Passagier, höchstens für den Reiseleiter und für die Besatzung.
     
  6. Okin

    Okin Pilot

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    Die Pflichtenposition wird an Orten, wo auf Professionelle Hilfe deutlich länger gewartet wird (Schiffen, Flugzeugen, etc. ) anders gewertet als im normalen Alltag. Sollte es einen Notfall geben und dieser Patient erleidet dadurch später einen bleibenden Schaden oder die Unterlassung führt zum Tode, steht der Arzt wegen Unterlassener Hilfeleistung unter Garantenstellung vor Gericht.
     
  7. miles-and-points

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    Medizinischer Notfall an Bord?

    Family & friends.
     
  8. halk

    halk Platinum Member

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    1. Danke
    2. Vor Jahren sind wir von Chicago nach Frankfurt geflogen. Wir hatten früh eingecheckt. Als wir zum Gate kamen, bemerkten wir großen Andrang usw.. Auf Frage erfuhren wir, daß Zubringerflüge der *A-Partner zu späte gekommen waren und der Flug jetzt überbucht war. Vor dem Schalter stand ein damals amtierender Bundesminister. Sein vor ihm stehender Adlatus versuchte augenscheinlich, einen Platz an Bord für ihn zu bekommen. Wir hatten den Eindruck, daß man vor Ort mit dem Namen des Ministers nichts anfangen konnte. Dann "segelte" der Kptn. vorbei und verfügte kurz und knapp, daß eine ihn begleitende Person einen Platz an Bord bekomme. "F&F" ?
    Der Minister war dann später doch auch an Bord.
     
  9. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    F&F

    Möglicherweise.
    Aber eigentlich nicht das, was man typischerweise unter
    "F&F" an Bord versteht. Da handelt es sich eher um UPG.
     
  10. Otto Mayer

    Otto Mayer Bronze Member

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    Halt, halt!

    Hier wird etwas durcheinander gebracht. Die Verwirklichung des Delliktes "Unterlassene Hilfeleistung" nach § 323c StGB ist auch ohne Garantenstellung möglich. Denn dies ist ein echtes Unterlassensdelikt

    Eine Garantenstellung nach § 13 I StGB ist nur bei so genannten unechten Unterlassendelikten notwendig. Damit werden bei Delikten die durch aktives Tun begangen werden bspw. Totschlag § 211 StGB das Unterlassen gleichgestellt. Nach § 13 I StGB ist das der Fall, wenn der Täter rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt. Also bspw. bei § 211 StGB der Tod.

    Das Personal hat unstreitig eine Garantenstellung als Beschützergarant aufgrund freiwilliger Übernahme wegen dem Arbeitsvertrag mit dem Luftfahrtunternehmen. Ob ein mitreisender Arzt diese hat ist hingegen nicht so leicht zu beantworten. Ich würde hier allerdings dazu tendieren die Situation im Flugzeug als eine Art Gefahrengemeinschaft anzusehen (qualifizerte Hilfe ist schwierig zu erlangen, die zeitliche Komponente bei einer Notlandung dauert lange etc.). Ob der Arzt dann aufgrund seines Spezialwissens eine Garantenstellung hat, ist m.E. nicht so eindeutig zu klären. Da ich leider die Kasuistik bei Strafrecht nicht gut kennen, kann ich nicht sagen, ob dazu schon einmal etwas vergleichbares entschieden worden ist. Ich würde allerdings dazu tendieren, eine Garantenstellung anzunehmen aus den Gründen, dass gerade diese Gefahrgemeinschaft besteht, weil qualifizerte Hilfe schlecht und zeitlich mit hoher Dauer zu erlangen ist.

    Ob man letztlich wegen z.B. § 211, 13 I StGB auch strafverfolgt wird, ist eine andere Frage. Ich halte es für ausgeschlossen, dass nach so einem Unglückfalls eine Berufsfestellung eines jeden Passagiers, der keine Hilfe geleistet hat, gemacht wird.

    Davon abgesehen, müsste letztlich auch deutsches Strafrecht anwendbar sein.
     
  11. halk

    halk Platinum Member

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    Ich glaube das Hauptaugenmerk sollte doch ehr auf der Frage liegen, ob eine Gesellschaft, die bei kostenlosen Flügen für Ihre Angestellten, jedenfalls den leitenden, auch den ehemaligen, nicht gerade kleinlich sein soll, nicht mit Passagieren, die sie in Anspruch nimmt, etwas großzügiger umgehen sollte. Ach ja: ich bin kein Mediziner. Wie gesagt, es war mir ziemlich peinlich, als der Arzt, der geholfen hatte, sich danach wieder trollen durfte. Weil wir zu früh in Montreal gelandet waren, war der Flughafen noch nicht offen, sodaß sich das notwendige Nachtanken etwas verzögerte. In der C nicht weiter dramatisch . . .
     
  12. falkehh

    falkehh Bronze Member

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    @ Otto Mayer,
    Du hast §211(Mord) versehentlich mit §212 (Totschlag)verwechselt, aber kann ja passieren.
    Ich denke, der Begriff der Garantenstellung ist sehr dehnbar.
    Aber ohne die expliziten Rechtsformalitäten sollte doch einfach gelten:
    Jeder, der vom Wissen, Können, oder von mir aus auch von der körperlichen Kraft her ( wenn es um körperliche Angriffe von Chaoten/Räubern ( die ja heutzutage nett als Abzieher genannt werden) einen anderen Menschen aus der Bedrängnis rettet, ohne dabei eine Notwehrüberschreitung zu begehen, macht alles richtig.
    Wer schwächere Menschen hängen lässt und weg sieht, begeht Unrecht und macht sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig.
    Leider sehen heute ja viele Menschen weg, wenn es sie nicht selbst betrifft.
    Vor Gericht fragt man sich so manches Mal, ob da nicht nur die Strafverteidiger, sondern auch die Richter gemeinsam mit den Anwälten des Beschuldigten gegen die "ach so bösen Staatsanwälte" vorgehen, um das Beste für die Kriminellen rauszuholen.
    Aber lassen wir das leidige Thema.

    Das eigentliche Thema wird hier langsam entfremdet. Hier fühlte sich ein Arzt als schlecht behandelt und das zu recht.
    Wenn er keine Hilfe leisten würde, dann müsste ihm die Zulassung definitiv entzogen werden.
    Ich sehe es eher als beschämend, wenn ein Arzt einem Menschen das Leben rettet, oder zumindest die Schmerzen nimmt und sich um den Patienten kümmert und er dann..nach getaner "Arbeit" wieder mit einem feuchten Händedruck in der ECO Platz nehmen darf.
    Ich kenne die Gepflogenheiten der LH nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass zumindest der Kapitän ( er ist doch Chef an Bord??) anordnen kann, dass der Hilfeleistende einen besseren Platz in der C oder gar F bekommt.

    Ich habe den Eindruck, dass es einfach einigen Crews nur an Fingerspitzengefühl fehlt.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass z.B. das LH Management explizit vorgibt, dass die Crew in Ausnahmesituationen nicht spontan upgraden kann.

    In diesem Falle war es jedenfalls Note 6 und ich kann den Frust des Arztes durchaus verstehen!!!
     
  13. LH462

    LH462 Co-Pilot

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    Für all die "Halbwissenden" hier: Es gibt KEINE kostenlose Flüge für Angestellte der LH, auch nicht für Leitende..es sei denn
    sie reisen im dienstlichen Auftrag.
    Und wenn bei dem beschriebenen ORD-FRA Flug der Kapitän "vorbeisegelte" beim Counter, dann hat er mit Sicherheit keinen
    Sitzplatz vergeben (das darf er nämlich gar nicht), sonder höchstens einen Jump Seat an einen PAD - und das ist auch sein alleiniges
    Recht.

    Im Übrigen muss ich mich schon über die Einlassungen hier bezüglich des med. Notfalles wundern: Hier wird um Belohnungen bzw.
    kleine Danke Schön's der Airline gestritten...als ob ein Mediziner, der zufällig auf der Straße an einem Verkehrsunfall vorbeikommt und hilft,
    auch etwas von irgendjemanden erwarten würde...auweia...
     
  14. halk

    halk Platinum Member

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    Wie viel - in Prozent - zahlen die denn, "Voll"-Wissender ?? :?: :?: :?:
     
  15. LH630

    LH630 Silver Member

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    Es geht ja mehr um die nette Geste... Eine Flasche Champagner kostet die Lufthansa nicht mal 15€, dazu ein nettes Dankeschön vom Kapitän und man ist als Arzt zufrieden (wäre ich zumindest). 15€ für die Airline statt 150000€ für eine Zwischenlandung! Ist doch ein guter Deal.
     
  16. Otto Mayer

    Otto Mayer Bronze Member

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    Jobtickets = 10 % auf den regulären Neupreis (also nicht irgendwelche Angebote). Dafür immer standby (Ausnahme: gewisse Kontigenten p.P. an festgebuchten Tickets). Dazu kommt die Versteuerung des geldwerten Vorteils.
     
  17. KempFlyer

    KempFlyer Lotse

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    Liebe Alle,

    ist es nicht mühselig, zu diskutieren, ob jemand nach einem solch grossartigen Akt der Menschlichkeit hätte ein Upgrade bekommen sollen - helfen gehört sich einfach. Egal, ob Mediziner mit Approbation oder nicht. Das Upgrade allerdings auch - ich hätte ihm lebenslang Upgrades gegeben, weil ein Todesfall auf einem der LH Flüge definitiv negative Publicity und somit einen großen Schaden am Image des Unternehmens gebracht hätte.

    Ich hatte letzte Woche einen schlimmen Unfall und bin dankbar, dass mir ein Arzt in seiner Freizeit direkt geholfen hat, bevor ich im eigen Blut erstickte. Weder der Münchner Flughafen noch die SBahn wird sich dafür bei ihm bedankt haben, weil wahrscheinlich niemand von dieser guten Tat Notiz genommen haben dürfte.

    OK, wenn man sich bedankt, dann sollte es mehr als ein KeyChain sein - oder man sollte es ganz lassen. Da habt Ihr allerdings recht.

    Nichts desto trotz ist es doch irrelevant, nach welchem Paragraphen der Arzt hätte helfen 'müssen' oder mit welchen juristischen Schlupflöchern sich dieser seiner Handlungsweise hätte entziehen können - qlediglich, um eine Blamage der LH zu vermeiden. Lächerlich ist das. "Schämt Euch!" hatte meine Mutter gesagt - und recht hätte sie gehabt.

    Allzeit guten und sichereren Flug für Euch/uns alle!

    Gruß,

    D.
    KempFlyer
     
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  18. halk

    halk Platinum Member

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    Was ist mit den Leuten aus dem Management ? Gleiche Regeln ?`Welcher Betrag wird als geldwerter Vorteil angenommen ?
     
  19. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Das ist wohl wahr. :idea:
    Auch mir geht es ja um die moralische Verantwortung.
     
  20. thiago

    thiago Gold Member

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    Die 10%-Regelung gibt es schon seit 20 Jahren nicht mehr :roll:
     

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