Neu bei eBay: Statusmeilen kaufen !

Dieses Thema im Forum "- Mehr Meilen (Payback)" wurde erstellt von Trappato, 11. Dezember 2008.

  1. Robstar

    Robstar Gold Member

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    @Flysurfer:
    Das man dann wieder ausgebucht wird ist mir schon klar ;)

    Jetzt wäre natürlich interessant zu wissen auf welchen nationalen bzw europäischen Routings dies theoretisch möglich wäre. Aber eine Garantie das es klappt hat man dann ja trotzdem nicht.
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Richtig. Und dann wird sicher abgeglichen, was die vielen nachkreditierten Flüge sonst noch gemeinsam haben, und da sticht dann ein anderer Name auf der Passagierliste ins Auge. :mrgreen: Dann holt sich M&M dessen restliche Flüge aus dem System, und siehe da: auch bei diesen gab es diverse Nachkreditierungsversuche für nicht auf der Pax-Liste verzeichnete Dritte. Und schon ist das ganze System buchstäblich aufgeflogen.
     
  3. SHxxx

    SHxxx Gold Member

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    Das weißt Du richtig. Die Frage ist aber, ob es ein Betrug ist. Da kann man gleich an mehreren Stellen dran zweifeln: Täuschung eines Menschen, Vermögensverfügung (zu Lasten eines Dritten?), Vermögensschaden etc. Ist aber wie gesagt eine tendenziell eher komplizierte juristische Frage.
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Strafgesetzbuch, § 263
    Betrug



    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
    2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
    3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
    4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
    5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

    (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

    (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

    (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

    (7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
     
  5. SHxxx

    SHxxx Gold Member

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    Willst Du's wirklich ausdiskutieren?
     
  6. Guest

    Guest Guest

    LOL!
    Das Gericht möchte ich sehen, das in dem Vorgang:
    1) Kunde kauft C-Ticket zum regulären Preis.
    2) Kunde fliegt nicht persönlich mit, verlangt aber keinerlei Rückerstattung.
    3) Kunde möchte die Meilen für den bezahlten Flug, in dem er sich von einem Dritten einchecken lässt.
    einen strafrechtlich relevanten Tatbestand von Betrug feststellt. :mrgreen:
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Allein das reicht schon. ( einchecken durch einen dritten )
     
  8. Guest

    Guest Guest

    Also ich checke grundsätzlich für die Flüge meines Chefs ein.

    Muss ich jetzt zurück nach Guantanamo? :shock:
     
  9. SHxxx

    SHxxx Gold Member

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    Das Gericht wirst Du im Zweifel nicht sehen, weil niemand ein Interesse daran hat, solches Verhalten anzuzeigen. Dass es sich rechtlich um Betrug handelt, ist aber nicht ausgeschlossen. Der Schaden besteht eben in den zu Unrecht verliehenen Statusmeilen (sofern er nicht anderweitig ausgeglichen wird).


    Warum denn?
     
  10. Guest

    Guest Guest

    @ SHXXX: sorry, ich wollte das nicht ins endlose diskutieren. Aber ich habe es eben so verstanden, dass der anbieter unter dem namen des käufers fliegt. Und wenn diese annahme falsch sein sollte habe ich ja entsprechend um berichtigung selbiger gebeten.
     
  11. SHxxx

    SHxxx Gold Member

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    Und selbst wenn die Annahme richtig wäre, stellt sich noch die Frage, was genau daran strafbar sein sollte, die meines Erachtens alles andere als trivial ist.
     
  12. Robstar

    Robstar Gold Member

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    Seit wann ist einchecken durch einen Dritten strafbar? Ich habe schon mehrfach für andere Leute am Vorabend eingecheckt und das ganz offiziel. Bisher hatte ich noch nie Probleme damit. Sind dann aber auch ganz regulär geflogen.
     
  13. SHxxx

    SHxxx Gold Member

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    Ich werde mal einen im Strafrecht bewanderteren Menschen fragen.
     
  14. dottore

    dottore Lotse

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    Komme gerade von HAM-ZÜR-LHR-ZÜR-HAM zurück. Ist eigentlich ausgeschlossen, dass Anbieter A für B fliegt, wg. 4x Passkontrolle am Gate! Wenn 2 Bordkarten, wie immer man das hinbekommt.......dann 4x Head counting, ähnlich dem Schrittzähler. Spätestens hier ist Pax B ein no show! LX cancelt
    daraufhin nach wie vor ebenfalls den Rückflug. Habe ich ebenfalls gerade erlebt. Meine Frau konnte den Hinflug am Freitag nicht wahrnehmen. Bei LX
    telefonisch gecancelt (Business-Saver) und einen regulären Hinflug in Business gebucht für Samstag! Mit der Folge, dass Rückflug automatisch gecancelt wurde von LX. Haben wir nur anhand des Etix per email bemerkt. Nach einigem hin und her hat LX den Rückflug dann doch noch wieder eingebucht.
    Also hirnrissiger Unsinn, was dort angeboten wird. Außerdem absolut illegal, wg. Betrug!
     
  15. sixpack

    sixpack Silver Member

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    Also erstmal ACK aber ich denke der Fehler ist das alle einen Swiss Buissness Saver unterstellen, wenn der Anbieter zweimal DUS-PMI fliegt (in C) kommt das auch hin (z.B.). Immerhin ruft der 1000€ aus, wenn er "sowieso" fliegen muss, ist der Flug umsonst oder sehr billig.

    Zum Thema Betrug: der wichtige Satz ist: ...das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt... ich denke nicht das ein Gericht einsieht warum das Vermögen der LH (ich gehe mal von M&M aus) geschädigt wird bei einem No-Show der Meilen kassiert im Vergleich zum mitfliegen (genaugenommen verbläst der Jet weniger A1, d.h. LH SPART sogar noch Geld). Das ganze ist also kein Betrug aber dennoch illegal weil nicht compatibel zu den T&C.
     
  16. zardi

    zardi Diamond Member

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    Klingt logisch. Und dann wohl eher eine zivil- denn strafrechtlich relevante Angelegenheit, oder?
     
  17. UncleSamDavid

    UncleSamDavid Diamond Member

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    Wobei ich nicht glaube, dass M&M deswegen klagen würde. Sie würden einfach selbst die ultimative Höchtsstrafe aussprechen: Schließung des Kontos, Verlust des Status und aller Meilen.

    Ein hoher Einsatz für ein paar angeblich leicht zu bekommende Statusmeilen.
     
  18. zardi

    zardi Diamond Member

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    Da wäre mir eine Klage oder Bewährungsstrafe lieber :lol: :lol: :lol:
     
  19. UncleSamDavid

    UncleSamDavid Diamond Member

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    Mir auch. :lol:

    Aber zum Glück machen wir solche ebay-Aktionen ja nicht.
     
  20. UncleSamDavid

    UncleSamDavid Diamond Member

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    Hab' grade noch mal bei ebay nachgeschaut: Das Angebot scheint es nicht mehr zu geben.

    Da hat wohl jemand kalte Füsse bekommen (mit Recht).
     

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