Neues Urteil zum Thema Kombitickets

Dieses Thema im Forum "Besser Buchen" wurde erstellt von UncleSamDavid, 18. Dezember 2008.

  1. Guest

    Guest Guest

    Die Überlegung hat was.
    :p
     
  2. Guest

    Guest Guest


    Vielen Dank für die Mühe.

    Jetzt sollte jeder hier zunächst mal das Urteil lesen, versuchen zu verstehen und dann erst weiterdiskutieren! :idea:
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Irgendwie kommt mir diese "Maulkorbrhetorik" doch sehr bekannt vor.

    "Freundschaft" will uns doch wohl nicht Diskussionen untersagen, ob sie nun zielführend sind oder nicht?
    Unter solchen Vorgaben mussten ("Freundschaft") viele Menschen viele Jahre leiden :shock: :cry:
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Noch eine Frage an die Juristen hier!

    Wie war das denn, wenn ein OLG in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen OLGs abweichen will?

    Müssen die dann die Frage nicht dem BGH vorlegen?

    Juristen an die Front!
     
  5. epericolososporgersi

    epericolososporgersi Platinum Member

    Beiträge:
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    0
    Ja.
    Müssen sie.
    Eigentlich.

    Tatsächlich gibt es aber ein paar Wege, um sich von der Vorlage zu "drücken".
    So u.a. dann,
    - wenn die Entscheidung des anderen OLG nicht auf der Rechtsfrage beruht
    - wenn der neue Sachverhalt tatsächliche Besonderheiten aufweist

    Und da Klauseln in Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht isoliert geprüft werden, sondern immer nur im Zusammenspiel mit anderen Regelungen geprüft werden können, kommt eine Vorlage eigentlich nur dann in Betracht, wenn es die selben AGB sind. Es sei denn, man möchte vorlegen. Aber das versuchen die meisten OLGs zu umgehen.
     

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