Ich hab übrigens noch etwas recherchiert: es handelte sich in der Tat um eine Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die
AGB "einer britischen Fluggesellschaft" (wen's interessiert, 16 U 76/08, OLG Frankfurt, online unter
http://web2.justiz.hessen.de/migrat...82dd6a311472015c125752400352c02?OpenDocument). Das OLG hat insofern eine LG-Entscheidung bestätigt, die die Verwendung der verliert-seine-Gültigkeit-wenn-nicht-in-angegebener-Reihenfolge-abgeflogen-Klausel verboten hat.
Dass das im Zweifel auch noch eine Instanz weiter geht, dürfte wahrscheinlich sein.
Für die Interessierten: das OLG sieht den Verfall des Coupons bei Nicht-Abfliegen eines Flugs als "Vertragsstrafe" an, die dann natürlich ziemlich offensichtlich gegen § 309 Nr. 6 BGB verstößt. Pfiffig
ABER: Es ist gerade nicht mehr "nur" eine Einzelfallentscheidung, die eine Airline dazu verdonnert, Schadensersatz für ein Ersatzticket zu löhnen. Zumindest die (ich nehme mal an) BA kriegt Probleme, wenn sie die entsprechende AGB-Klausel nicht schleunigst entfernt. Kollege flowtsiseob hat's ja schon erwähnt.
Dass die günstigen Tickets jetzt ganz abgeschafft werden, glaube ich im Übrigen auch nicht: die Gründe für Cross-Border-Selling (Auslastung der ATH-FRA-Flüge
fallen ja nicht weg...
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