NOTAUSGANG - FLUGBEGLEITERSITZ

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von Guest, 25. Februar 2009.

  1. Guest

    Guest Guest

    So, jetzt muss ich doch auch noch meinen Senf dazu geben... :)
    Ich bin selber FB und natürlich kenne auch ich diese endlosen Diskussionen über Füsse auf den Jumps..
    Klar, sicherheitsrelevante Themen wurden inzwischen zur Genüge aufgeführt (jaaa, ich hab tatsächlich alle 7 Seiten gelesen), ich finde es auch total respektlos, wenn jemand seine Käsefüsse auf meinem Sitz parkt, aber es gibt noch eine andere Sache, die man bedenken sollte, bevor man seine Füsse auf den Sitz packt:

    Direkt an der 3er Tür ist der Toilettenblock, und für gewöhnlich wirds hier während des Fluges sehr "voll", sei es von Gästen, die sich einfach nur mal die Beine vertreten wollen oder von denen, die auf eine freie Toilette warten. Man bedenke, was passiert, wenn es mal Turbulenzen gibt und jemand nicht ganz so stabil dort steht.. gerissene Bänder oder gebrochene Beine sind da unausweichlich..
    Ich bitte die Gäste auch immer höflich, die Beine runter zu nehmen und erkläre sowohl die sicherheitsrelevante Seite, als auch die Folgen, wenn eben so ein Fall auftritt.. und ich muss sagen, spätestens dann ist auch unseren werten Gästen ihre eigene Gesundheit wichtiger als dieses bisschen mehr "Komfort", wenn die Beine frei in der Luft hängen... :roll:
     
  2. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    Als Ausweg aus diesem offensichtlichen Dilemma möchte ich anregen , auf dem Jumpseat Platz zu nehmen und die Füße auf den rechtmäßig erworbenen Sitz zu legen , somit wäre das Hygieneargument entkräftet . Was die zerbrochenen Beine bei Turbulenzen anbetriftt , empfehle ich das Einnehmen einer leicht geknickten Seitlage zur Stabilisierung beziehungsweise das Mitführen eines Brettes . Habe hoffentlich wieder konstruktiv argumentieren können .
     
  3. eastgirl

    eastgirl Gold Member

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    da das hier wieder nach oben gerutscht ist: Immer noch keine Antwort von LH oder dem Luftamt. Das nenn ich Service.
     
  4. ham7

    ham7 Bronze Member

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    Vielleicht hatte man ja - wie andere in diesem thread auch – Verständnisprobleme mit deinem Schreib-Duktus, oder du hast dein Anliegen genau so anmaßend formuliert wir z.B. diesen Beitrag
    und man wollte dir daher nicht antworten, ich jedenfalls habe sowohl von LH als auch vom Luftfahrtbundesamt umgehend eine Antwort bekommen.
    Das LBA schrieb (die Hervorhebungen sind von mir):

    Sehr geehrter Herr ham7,
    Wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 15. März 2009 und teilen Ihnen dazu folgendes mit: Gemäß der Betriebsvorschrift EU-OPS 1 müssen Gepäckstücke in der Kabine grundsätzlich sicher verstaut werden.
    OPS 1.270
    Verstauen von Gepäck und Fracht
    (siehe Anlage 1 zu OPS 1.270)
    a) Der Luftfahrtunternehmer hat Verfahren festzulegen, die sicherstellen, dass nur solches Handgepäck in den Fluggastraum mitgenommen wird, das ordnungsgemäß und sicher verstaut werden kann.
    b) Der Luftfahrtunternehmer hat Verfahren festzulegen, die sicherstellen, dass sämtliche Gepäck- und Frachtstücke an Bord, die bei Verschiebungen Verletzungen oder Beschädigungen verursachen oder Gänge und Ausgänge verstellen könnten, in Stauräumen untergebracht werden, die so ausgelegt sind, dass ein Bewegen der Gepäck- oder Frachtstücke verhindert wird.

    Anlage 1 zu OPS 1.270
    Verstauen von Gepäck und Fracht
    Bei der Festlegung von Verfahren zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen und sicheren Verstauens des Handgepäcks und der Fracht hat der Luftfahrtunternehmer Folgendes zu
    berücksichtigen:
    1. Jeder in die Kabine mitgenommene Gegenstand ist so unterzubringen, dass er ausreichend gegen Bewegung gesichert ist.
    2. Auf oder neben den Stauräumen angegebene Massegrenzen dürfen nicht überschritten werden.
    3. Stauräume unter Sitzen dürfen nur benutzt werden, wenn die Sitze mit einer Rückhaltestange ausgerüstet sind und das Gepäck von einer solchen Größe ist, dass es ordnungsgemäß von dieser Vorrichtung zurückgehalten werden kann.
    4. Gegenstände dürfen nicht in Toiletten verstaut werden. Sie dürfen gegen Trennwände nur gelehnt werden, wenn die Gegenstände ausreichend gegen Bewegung nach vorn, zur Seite oder nach oben gesichert sind und die Trennwände mit einer Beschriftung versehen sind, aus der die Höchstmasse des Gepäcks ersichtlich ist.
    5. Gepäck- und Frachtstücke, die in Gepäckfächern untergebracht werden, dürfen nur so groß sein, dass sie ein sicheres Verriegeln der Klappen nicht verhindern.
    6. Gepäck- und Frachtstücke dürfen nicht an Stellen untergebracht werden, an denen sie den Zugang zur Notausrüstung behindern können.
    7. Vor dem Start, vor der Landung und wenn die Zeichen zum Anlegen der Sicherheitsgurte eingeschaltet werden oder das Anlegen auf andere Weise angeordnet wird, ist zu kontrollieren, dass das Gepäck so verstaut ist, dass es eine Räumung des Flugzeugs nicht behindern oder durch Herabfallen oder eine andere Bewegung Verletzungen hervorrufen kann, wobei die jeweilige Flugphase zu berücksichtigen ist.

    Da es hier nicht nur um den Zugang zu Notausstiegen und zur Notausrüstung geht, sollten Gepäckstücke auch im Reiseflug sicher verstaut sein, da ohne Vorwarnung Turbulenzen auftreten können. Es empfiehlt sich also, nur das "Nötigste" außerhalb der Staufächer bzw. zulässigen Stauorte zu belassen, d.h. Handgepäckstücke nur zum Zwecke der Entnahme oder des Zurücklegens von Gegenständen aus dem Gepäckfach zu nehmen und danach sofort wieder ordnungsgemäß zu verstauen, wobei leichte Gegenstände im Reiseflug eine Ausnahme bilden können.
    In der Hoffnung, Ihnen mit dieses Informationen gedient zu haben, verbleiben wir
    mit freundlichen Grüßen
    im Auftrag
    Astrid Menges-Frenzel
    Aufbaustab Z5
    Bürger-Service-Center / Beschwerdestelle Fluggastrechte Customer and Citizen Services / Complaint Body - Air Passenger Rights
    Luftfahrt-Bundesamt
    38144 Braunschweig
    Fon: +49 531 2355-115
    Fax: +49
    531 2355-707
    E-Mail: [email protected]
    www: www.lba.de ( http://www.lba.de/ ) ( http://www.lba.de/ )


    Das Schreiben von LH war ähnlich.

    Die Quintessenz: es gibt kein explizites Verbot ("sollte" oder "Es empfiehlt sich"), es steht im Ermessen der Kabinenbesatzung. Wie weiter oben schon mehrfach gesagt: Wer freundlich fragt und eine Erlaubnis erhält verstößt nicht gegen Regeln oder Gesetze.
     
  5. ham7

    ham7 Bronze Member

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    Dazu habe ich mich weiter oben auch schon geäußert: genau das habe ich früher immer versucht zu verhindern: dass mich andere Passagiere stören, indem sie in diesem freien Raum herumstehen oder sich sogar auf den Wulst an der Türe setzen und mir auf die Füße treten. Ob mir nun einer bei Turbulenzen auf die Füße fällt oder in den Schoß ist von den Auswirkungen her nebensächlich. Aber nochmals: die Besatzung hat das Hausrecht und kann es verbieten, auch ohne Begründung, und ich muss mich daran halten.
     
  6. beelzebub

    beelzebub Silver Member

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    Mag im Falle der Steuermänner stimmen, aber kaum im Falle von Anweisungen des relativ unqualifizierten Hilfspersonals :idea:
     
  7. saftschupser

    saftschupser Platinum Member

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    Ich denke, hier irrt der beelzebub gewaltig.
     
  8. ham7

    ham7 Bronze Member

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    Ich stimme dir zu.
     
  9. eastgirl

    eastgirl Gold Member

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    Und damit sind wir wieder an dem Punkt angelangt, das ich immer gegenüber dem Kabinenpersonal darauf bestehen würde das die Notausgänge auch während des Fluges nicht durch Gepäck verstellt werden. Das ganze freundlich und bestimmt. Ich finde es im übrigen mehr als anmassend die eigene Bequemlichkeit über das Sicherheitsempfinden von Mitreisenden zu stellen. Aber DU verstehst mich ganz bestimmt nicht :lol: Falscher Duktus, Rechtschreibschwäche und der ganze Mist. Glücklicherweise können wir davon ausgehen das wir uns nie in einem Flugzeug begegnen.
     
  10. ham7

    ham7 Bronze Member

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    Klar würde ich immer meine objektive Bequemlichkeit über dein eingebildetes Sicherheitsempfinden stellen. Du kannst ja ruhig auf deiner Meinung bestehen. Wenn sie das Kabinenpersonal berücksichtigt, kannst du angstfrei fliegen; wenn nicht, kannst du einen Zwergenaufstand machen und dich mit den Mitreisenden prügeln, die sich nicht um deine Befindlichkeiten kümmern.
     
  11. eastgirl

    eastgirl Gold Member

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    Siehst du ich kann nicht richtig schreiben, dafür bist du ein Sozial-Authist. Sicherheitsempfinden bildet man sich im übrigen nicht ein. Im kann ich mich zudem nicht erinnern das das meinen Bitten und Nachfragen nicht nachgekommen ist :mrgreen: Ich erinnere mich aber gut an den ein oder anderen Mitreisenden der sein Gepäck verstauen musste, sein Handy ausschalten musste oder seinen Sitz aufrecht stellen musste. Aber du weisst ja: Der Ton macht die Musik. Und nicht, wie oft fälschlicherweise angenommen, die Grammatik. Rechthaberei hilft übrigens auch nicht viel :!:
     
  12. eb8

    eb8 Gold Member

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    Ich verfolge schon lange sehr amüsiert dieses Thema. Jetzt fühle ich mich aber endlich doch berufen, auch meinen Senf dazu zu geben.

    Die ganze Streiterei fing an mit den Aussagen
    Wie wir nach seitenlangen Diskussionen jetzt herausgefunden haben, irrt das Fräulein aus dem Osten, sie ist aber rechthaberisch und kann es nicht zugeben.

    Die Behauptung
    zeugt auch nicht gerade von mustergültigem Sozialverhalten. Wenn etwas nicht verboten ist, kann es eine Person tun, auch wenn es einer anderen Person nicht passt. Ich habe es auch schon oft gemacht (nach vorheriger Erlaubnis), mir wurde es allerdings auch manchmal verwehrt.
     

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