Palma de Mallorca

Dieses Thema im Forum "Airports & Lounges" wurde erstellt von mup, 27. April 2009.

  1. michaeleidel

    michaeleidel Bronze Member

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    Ha! In den Augen der Gerichte schon! Seid also gewarnt vor solchen Taten!
     
  2. mallorcaner

    mallorcaner Entdecker

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    Du verwechselst da was.
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Auch dort nicht.
    Grundsätzlich verwechselst du da mehrere Tatbestände (Betrug ist jedoch keiner davon). Das unabsichtlich freie WLAN deines Nachbarn darfst du natürlich nicht ohne Weiteres benutzen. Strahlt jedoch ein absichtlich freies WLAN (egal ob in einer Lounge oder z.B. in einem Fastfoodlokal etc.) auch über die Grenzen des Raums hinaus - was technisch bedingt fast immer gegeben ist - dann ist die Nutzung dessen etwas anderes. Problem, dass sich bei der Nutzung des Lounge-WLANs ergeben kann: Es ist eigentlich an den Besuch der Lounge geknüpft, das muss jedoch der Betreiber absichern - z.B. durch das gängige Ausgeben von Codezetteln (auch im Hinblick auf die erwähnte Haftungs-Thematik).
    Ist ein WLAN bedingungslos im Wissen des Betreibers (meint Lounges, Cafes etc.) ungeschützt zur freien Nutzung, liegt prinzipiell kein rechtlicher Missbrauch des Zugangs seitens des Nutzers vor (vorbehaltlich dem Besuch rechtlich kritischer Seiten).
    Betrug könnte es - wenn du dann glücklich bist - sein, wenn du auf einer Website über das unabsichtlich freie WLAN deines Nachbarn mit einer ihm zuweisbaren IP auf fremde / fiktive / seinen Namen Waren einkaufst aber nicht bezahlst etc. Hat es alles schon gegeben und derartiges landet auch regelmäßig bei der Justiz.

    Mich betrifft die Thematik dank eines Surfsticks jedoch ohnehin nicht. Ist nicht wirklich teuer, erspart einem aber oft die Jagd nach dem Netz.
     

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