PROZESS: Fluggast "stinkt" zum Himmel (2. Instanz)

Dieses Thema im Forum "On The Road" wurde erstellt von miles-and-points, 12. November 2006.

  1. Guest

    Guest Guest

    Danke für die Begrüssung.

    Es ist auf alle Fälle merkwürdig, dass weder ein BA-Angestellter diese Entscheidung getroffen hat, noch das Ganze in einem BA-Fugzeug stattfand und trotzdem BA verantwortlich gemacht wird. Oder liegt es vielleicht daran, dass der RA sich nicht in amerikanische Gerichtsbarkeit begeben wollte, sondern lieber einen EU-Gerichtsstand bevorzugt?
     
  2. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Der hat ein in Deutschland (in der der EU) gekauftes Ticket der BA in Händen;
    der Vorfall ist geschehen, als er dieses Ticket abflog bzw. in den USA abfliegen wollte;
    warum sollte er sich also nun womöglich persönlich in die USA begeben, um zu versuchen, sein (vermeintliches) Recht vor einem dortigen Gericht gegen eine dort operierende Airline ("American Airlines" - AA) zu erstreiten oder erstreiten zu lassen, die im vorliegenden Fall (wenn meine Annahmen richtig sind) nur ein ausführender Carrier gewesen ist? Dort würde er ja außerdem einen zugelassenen Anwalt hinzuziehen müssen (kostenpflichtig); hier kann er's selbst machen (oder eben nicht, wie man ja hörte :D ).
     
  3. kasi

    kasi Diamond Member

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    Keineswegs merkwürdig. Sondern völlig normal.
    Wenn Du beim Bäcker um die Ecke ein Brötchen kaufst und Dir dann einen Plombe ausbeisst, weil da ein Stein drin war, kann der Bäckerladen sich auch nicht darauf rausreden, daß eine dritte Firma aber die Brötchen gebacken hat.
    Vertragspartner ist die Rechtsperson bei der Du die Leistung erworben hast. Wenn diese (BA) die Leistung wiederum durch einen Dritten (AA) erbringen lässt, erfolgt dies auf das Risiko der BA. Damit hat man als Endverbraucher zunächst dann nichts zu tun. Sollte BA erfolgreich verklagt werden, könnte diese dann wiederum AA in Haftung nehmen.
     
  4. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    kasi hat recht,
    wenn ein Unternehmer sich eines Subunternehmers bedient, haftet er ja auch für den Schaden, den der Subunternehmer anrichtet.
     
  5. Caracho

    Caracho Silver Member

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    Frische News

    16:54 31.01.2007
    Verschwitzter Flugpassagier erhält Schadenersatz nach Rauswurf


    Ein Flugpassagier, der wegen seines strengen Geruchs aus einem Ferienflieger geworfen wurde, erhält in Deutschland Schadenersatz von der Fluggesellschaft. British Airways muss dem Mann umgerechnet 260 Euro (rund 420 Franken) zahlen. Anzeige
    Anzeige[sda] - Dies entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht. Ursprünglich hatte der Kläger 2200 Euro Schadenersatz gefordert.

    Der Passagier wollte im Jahr 2005 von Hawaii zurück nach Düsseldorf fliegen. Doch unmittelbar vor dem Start beschwerte sich eine Sitznachbarin beim Personal über den Schweissgeruch des Mannes.

    Da die Koffer bereits verstaut waren, konnte er sein Hemd nicht mehr wechseln. Daraufhin musste er das Flugzeug verlassen und verpasste dadurch auch seinen Anschlussflug. British Airways buchte ihn auf spätere Flüge um, was aber eine ausserplanmässige Übernachtung nötig machte.

    Einen Prozess vor dem Düsseldorfer Amtsgericht hatte der Passagier in erster Instanz verloren. Die Richter hatten dies damit begründet, dass die Fluggesellschaft in ihren Geschäftsbedingungen die Beförderung von Menschen "mit abstossendem Körpergeruch" ausgeschlossen habe.

    Quelle: Bluewin.ch
     
  6. miles-and-points

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    Gott, wie peinlich für den Typen -
    fordert mehr als 2,000 Euro und kriegt gerade mal 10 Prozent zugesprochen (man müßte jetzt mal recherchieren, wie das mit den Kosten geregelt wird - womöglich wird das noch sehr teuer für den Mann).
     
  7. miles-and-points

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    Verwiesener Passagier erhält Schadenersatz

    Quelle: Spiegel (sto/dpa)
     
  8. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    Ich dachte immer das Koffer nur mit dem dazugehörenden Passagier befördert werden darf.??????
    Haben sie die Koffer dann wieder ausgeladen,wenn der Pax dableiben musste.
     
  9. miles-and-points

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    Guck Dir mal hier die Beiträge über verlorengegangenes/verspätetes Gepäck an - dann kannst Du vielleicht ermessen, wieviel "unbegleitete Koffer" tagtäglich durch die Weltgeschichte geflogen werden.

    Was aus Sicherheitsüberlegungen heraus wohl wirklich nicht passieren sollte, ist der alleinfliegende Koffer, den ein unbekannter Passagier aufgegeben hat, ohne dann selbst beim Boarding zju erscheinen und mitzufliegen. Aber auch das gibt es (leider) immer mal wieder.
     
  10. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    @map
    Stimmt eigendlich.
     
  11. Guest

    Guest Guest

    Ist eigentlich kaum zu glauben, dass man deswegen aus dem Flieger geworfen wird. Natürlich ist es "Scheiße" wenn der Sitznachbar stinkt aber wenn man ab Hawaii fliegt und selbst schon einmal da war, dann weiss man doch, dass es je nach Wetterlage gar nicht möglich ist um 10 aus dem Hotel auszuchecken und z.b. um 15 uhr immer noch frisch zu riechen. Ich hatte letztens fast den gleichen fall. Der Flieger ging gegen 21 Uhr und um 10 Uhr mussten wir auschecken. Wenn man da dann noch den ganzen Tag unterwegs ist und sich abends in den Flieger setzen will, ist es schon unangenehm. Zum Glück gibt es Loungen mit Duschen.
     
  12. miles-and-points

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    Jeder Fluggast kann sich erfrischen (duschen, waschen, umziehen usw.), wenn er denn nur will. Ich finde es ziemlich unverschämt, sich als "Stinker" in einen Langstreckenflug zu quetschen und seine gesamte Umgebung derart zu belästigen, daß die Crew zu Hilfe gerufen werden muß. Und wäre es nicht wirklich "unerträglich schlimm" gewesen, wäre der Herr ja sicherlich auch nicht des Fliegers verwiesen worden.

    Wir haben - das nur am Rande - auf jedem unserer Flüge stets eine "zweite Ausrüstung" dabei: das reicht vom "Not-T-Shirt" bis hin zum Pulli (falls es kalt wird) und hört beim Deo noch längst nicht auf.

    Nicht, weil wir das Gefühl hätten, besonders intensiv zu riechen, sondern weil uns selbst etwas an einem gepfegten Äußeren liegt (und ja auch immer mal ein "kleines Maleur" passieren kann - vom umgekippten Champagner bis hin zur "Luftloch-Sauce" auf der Bluse).

    Zum vorliegenden Fall - wenn sich denn alles so zugetragen hat, wie es berichtet wurde - bleibt weiterhin zu sagen, daß ein etwas umsichtigeres Kabinenpersonal das Schlimmste hätte verhindern können, indem man dem Mann einfach ein Stück Seife in die Hand gedrückt und ihn in die "lavatories" geschickt hätte. Danach noch ein (vorrätiges oder schnell besorgtes) Pyjama-Oberteil oder ein Pullover - und schon wär's gut gewesen.

    Aber wer weiß denn, ob der sich dann nicht beschwert hätte über eine "öffentliche Bloßstellung" vor allen anderen Passagieren (denn der Flug mit dem Gekicher im Rücken wäre dann sicherlich auch nicht sehr angenehm gewesen). Womöglich war's so - mit einer Hotelübernachtung und einem Flug am nächsten Tag - unter'm Strich das beste Vorgehen für alle Beteiligten.
     
  13. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    Dieses Theater ist wie auch immer sicher peinlicher für die Fluggesellschaft als für den Gast.
    Das Personal hat sich einfach falsch verhalten,es hätte genug andere Möglichkeiten gegeben, als den Pax stehen zu lassen.
    Es sei den er war uneinsichtig.(In diesem Fall hätte ich ihn auch da gelassen)
    Es geht glaube ich auch nicht um die Höhe der Erstattung sondern um den Hinweiss an die Fluggeselschaft das so etwas anderst geregelt werden sollte.
     
  14. miles-and-points

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    Dieses Urteil sehe ich allenfalls als Hinweis an die Fluggesellschaft,
    daß sie "Stinker" tatsächlich von der Beförderung ausschließen darf.

    Sie muß dann nur auch für die bei Umbuchung notwendig gewordene
    Übernachtung aufkommen (wie bei sonstigen Umbuchungen ja auch).

    Ich würde das Urteil sogar dahingehend interpretieren, daß ein solcher
    Rausschmiß "rechtens" ist und es keinen Anspruch auf Schadenersatz
    gibt, wenn man den Typen am gleichen Tag noch auf einen anderen
    Flieger setzen kann; dann nicht einmal eine Hotelübernachtung.

    Darüberhinaus wird es auch finanziell für den Herrn Rechtsanwalt noch
    ein "Schlag ins Wasser" werden, weil er nun wohl auch den Großteil der
    angefallenen Kosten (Gerichts- und gegnerische Anwaltskosten, bezogen
    auf den von ihm angegebenen Streitwert) tragen muß. Das wird teuer.

    Zum Verhalten der Crew: s.o.
     
  15. miles-and-points

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  16. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    Geld und Zeit verblempert,also besser Deo und Waschen(sag ich meinem Sohn auch immer). :twisted:
     
  17. carlo

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    Das Urteil erscheint salomonisch...[​IMG]...der Kläger befangen in eigener Sache...[​IMG]
     
  18. Peruaner

    Peruaner Diamond Member

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    Schweiß­trei­ben­der Pro­zess

    Scha­den­ersatz für streng
    rie­chen­den Flug­gast

    Düs­sel­dorf - Weil die Flug­gesell­schaft British Airways einen angeb­lich streng rie­chen­den deut­schen Pas­sagier am Flug­hafen von Hawaii zurück­gelas­sen hat, muss sie dem Mann nun rund 260 Euro Ent­schä­digung zahlen. Das ent­schied das Ober­lan­des­gericht (OLG) Düs­sel­dorf am Mitt­woch. Ursprüng­lich hatte der Rechts­anwalt aus Rhein­berg (Kreis Wesel) 2200 Euro Scha­den­ersatz gefor­der­t.

    Der Mann hatte zusam­men mit seiner Frau Urlaub auf Hawaii gemacht. Am Flug­hafen von Hono­lulu kam es bei der Rück­reise nach Deutsch­land zum Eklat. Andere Flug­gäste beschwer­ten sich massiv über den völlig ver­schwitz­ten Pas­sagier, auch die Flug­beglei­terin­nen rümpf­ten die Nase. Der Mann wurde dar­auf­hin gebe­ten, die Maschine zu ver­las­sen. Zusam­men mit seiner Frau musste er sich dar­auf­hin ein fri­sches Hemd besor­gen und konnte erst mit einer späte­ren Maschine über Los Angeles die Rück­reise nach Deutsch­land antre­ten.

    In erster Instanz vor dem Amts­gericht Düs­sel­dorf war er zunächst mit seiner Klage geschei­tert. Die Richter hatten sich darauf beru­fen, dass die Flug­gesell­schaft laut all­gemei­nen Geschäfts­bedin­gun­gen Flug­gäs­ten die Beför­derung unter­sagen kann, falls sie für andere Pas­sagiere oder das Per­sonal eine unzu­mut­bare Beläs­tigung dar­stel­len.

    Kläger trägt 88 Prozent der Pro­zess­kos­ten

    Das OLG bil­ligte dem Anwalt jetzt eine Ent­schä­digung zu. Nach Meinung der Richter muss British Airways zumin­dest die ent­stan­denen Hotel­kos­ten über­neh­men. Der Mann hatte mit seiner Frau eine weitere Über­nach­tung ein­legen müssen, weil der nächste Flieger Rich­tung Deutsch­land erst einen Tag nach der ursprüng­lich geplan­ten Rück­reise star­tete. 88 Prozent der Pro­zess­kos­ten muss aller­dings der Kläger tra­gen.
     
  19. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Womit die ganze Sache - wie vorausgesagt - nicht nur ein "Nullsummen-Spiel" für den Herrn Rechtsanwalt bedeutet, sondern ein dickes Minus. Da muß von ihm jetzt noch so einiges auf den erstrittenen Ersatz der Hotel-Kosten draufgelegt werden...

    Hätte er eigentlich besser wissen können. Auch und gerade als Jurist.
    Eine gütliche Einigung statt der Drohung mit einem Gerichtsprozeß ist immer sinnvoller.
     
  20. Selenum

    Selenum Gold Member

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    Tja da hat die Befangenheit in eigener Sache zugeschlagen. Deswegen wird ja in Rechtsanwalts- und Arztkreisen auch davon abgeraten die eigene Familie zu vertreten/behandeln. Da hier der objektive Blick getrübt und damit der Nährboden für Fehlentscheidungen gelegt wird. Ich denke das hat der reisende RA jetzt auch gelernt. :). Ob er jetzt bei BA kein Ticket oder nur noch sehr teure bekommt? :D
    Viele Grüße
    Selenum
     

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