Rückerstattung Steuern/Gebühren für "angebrochene"

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von torda, 9. Juli 2007.

  1. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Ich kenn' die Ryanair allerdings nur vom Hörensagen. 8)
    Soll sehr gut sein. Frag mal den Peruaner.
    Vor allem Biz-Langstrecke. Nie mehr was anderes.
     
  2. torda

    torda Co-Pilot

    Beiträge:
    29
    Likes:
    0
    Danke an alle für die Antworten. Man muss also offenbar hartnäckig sein, wenn man etwas zurückwill.

    Ideologisch habe ich damit übrigens keine Probleme. Ich sehe das Problem nicht so, dass man jemandem einen günstigen Tarif "wegnimmt" oder LH um das Geld für teure One-Way-Tickets betrügt. Was die Airlines machen, ist klare Preisdiskriminierung zu Zwecken der Gewinnmaximierung. Ich halte das für legitim, aber ebenso legitim ist es, wenn ich mir aus dem Angebot die für mich günstigsten Kombinationen heraussuche.

    Ich finde es eher bedenklich, wie frech die Airlines klare Rechtsansprüche ignorieren und darauf hoffen, dass ihre Kunden entweder zu unwissend oder zu bequem sind, um sich das Geld zurückzuholen. Mich erinnert das fatal an Overbookings, wo auch immer wieder versucht wird, Passagiere mit Gutscheinen o.ä. abzuspeisen.

    Kennt jemand eine LH-Adresse (Post oder Fax), bei der man die Ansprüche auf Rückerstattung der Steuern schriftlich stellen kann?

    Mit der Hotline habe ich schlechte Erfahrungen gemacht - erst ewig warten (meistens) und dann Mitarbeiter, die behaupten, es ginge nicht. Ich hab irgendwie keine Lust, ständig mit irgendwelchen Call-Agents rumzudiskutieren.

    Grüße
    Peter
     
  3. Guest

    Guest Guest

    Dieses Thema wirft, anders als du denkst, eine Reihe von juristischen Fragen auf:

    Was sind eigentlich die "taxes" oder "steuern und gebühren"? wie und wer setzt diese fest? werden diese entgelte auch wirklich an die angeblichen empfänger weitergeleitet? wieso verlagert der staat die festsetzung von steuern und abgaben auf private?

    (nur nebenbei: die passkontrollen wurden in schengenland abgeschafft, die bürger haben sich gefreut, werden jetzt aber, in anderer form, von der hochqualifizierten "abfertigungsbeamtin" der fluglinie vorgenommen inklusive datenspeicherung)

    ganz klar muß der Grundsatz gelten: nicht angefallene Steuern, Gebühren, Zuschläge sind zu erstatten. Praxis ist jedoch, dass diese vereinnahmt werden. Wie werden diese eigentlich steuermäßig behandelt? Zahlen LH oder *** eigentlich Steuern auf diese durch "Unterschlagung" erworbenen Einkünfte?

    Ein interessantes Thema, dass von Verbraucherschutzverbänden, Zentralen gegen unlauteren Wettbewerb, Abmahnvereinen mal in Angriff genommen werden sollte. Vielleicht macht sich jemand ja mal die Mühe diese Vorgänge bei interessierte Stellen vorzutragen ...
     
  4. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Warum machst Du es denn eigentlich nicht? :wink:
    Ich fände das Beobachten einer solchen "Auseinandersetzung" durchaus interessant.
     
  5. carlo

    carlo Gold Member

    Beiträge:
    749
    Likes:
    0
    Eine uninteressante und kurze Auseinandersetzung wäre eher zu erwarten:


    Wer setzt die Steuerlast fest? Richtig, der Staat.

    Wer berechnet sonstige Gebühren? Richtig, der Chef-Chef von den Leuten, die am counter sitzen, das Gepäck auf´s Band legen, die Klo´s schrubben, also schlichtweg die (privaten) Betreiber des Airports.

    Wer überwacht die Gutschriften für Staat und private Betreiber? Richtig, Herr Steinbrück und seine Mitstreiter im Bundesfinanzministerium und die Buchhaltung der privaten Betreibergesellschaften, im Streitfall deren Anwälte.

    Und sonst: der Staat verlagert mitnichten die Festsetzung von Steuern und Gebühren auf private Unternehmen. Er setzt a) die zu erhebenden Steuern höchstselbst fest und sorgt in aller Regel b) durch valide Gesetzgebung für einzuhaltende Mindeststandards bei der Leistungserbringung.


    Die freundliche Dame am check-in gleicht Ticket und augenscheinliche Existenz des Passagiers für etwaige, spätere Haftpflicht- und Schadensersatzansprüche ab, mehr nicht. Diese Daten ohne entsprechend begründete Anforderung weiterzugeben, hieße, gegen das Bundesdatenschutzgesetz zu verstoßen.


    Ganz klar gilt:
    wer ein Produkt oder eine Dienstleistung erwirbt, hat die hierauf entfallenden Steuern und Gebühren zu bezahlen. Niemand käme in den Sinn, für die entgangene zweite Hälfte des Theaterstücks den anteiligen Eintrittspreis zurückzufordern, wenn das Stück nicht gefällt oder der Babysitter die Eltern während der Pause mehr oder weniger zurückbeordert. Oder die erhobene MWSt. für den Wasserkocher in der fränkischen Ferienwohnung anteilig zurückzufordern, weil man höchstens 3 Monate im Jahr in Bad Steben zugegen ist.

    Genauso verhält es sich mit Flugtickets: wer beschließt, einen Teil der gebuchten Dienstleistung nicht in Anspruch zu nehmen, kann nicht auf Rückerstattung hoffen, wenn sie (die Dienstleistung) Teil eines Gesamtproduktes darstellt, anderenfalls würde das Ausfallrisiko die Unternehmer zwingen, die Preise exorbitant anzuheben.

    Es gibt einfach keine Vollkasko für´s Leben im einzelnen und besonderen - mit mehr Sinn für eigenverantwortliches Handeln würden sich Fragestellungen im obigen Sinn von selbst verbieten...

    Gruß carlo [​IMG]
     
  6. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    8) Wer holt das Popcorn? 8) Das guck ich mir an. 8)
     
  7. htb

    htb Platinum Member

    Beiträge:
    1.664
    Likes:
    2
    Schön. Aber kein Theaterbetreiber käme unter der selben Situation auf die Idee, die Hälfte der bezahlten Mehrwertsteuer einfach zu behalten.

    So lange LH die "Taxes und Gebühren" als für andere Firmen/den Staat eingezogene Gelder deklariert, kann man erwarten, daß diese zurückerstattet werden, wenn diese Gelder nicht weitergeleitet werden.

    Zum jetzigen Zeitpunkt weißt LH noch ganz stolz darauf hin, wie günstig Ihre Fare "eigentlich" wäre:

    Code:
    Fuel and Security Surcharge (YQ)  	EUR 160.00
    Passenger Service Charge - Dom. (RD) 	EUR 5.82
    Airport Security Charge (DE) 	EUR 3.56
    Passenger Service Facilities Charge (SW) 	EUR 12.13
    Passenger Service Charge - Intl (RA) 	EUR 11.81
    Total 	EUR 193.32
    Besonders lachhaft ist dabei die "Security Surcharge", die nichts anderes als den Treibstoffzuschlag darstellt. Natürlich ist es sicherer, genügend Treibstoff mitzunehmen -- das bestreitet ja niemand :roll:

    HTB.
     
  8. rampant

    rampant Gold Member

    Beiträge:
    916
    Likes:
    0
    Wenn ich mal kurz dazwischen fragen darf: Wieso wird mir bei einen online gebuchten e-tix, bei dem ich noch keine Quittung geholt habe, die LH Ticket Gebühr von 10 Euro plus 3 für CreditCard nicht auch wieder gutgeschrieben? Die 3 Euro für CreditCard Abwicklung verstehe ich, da da schon eine Transaktion, somit Leistung gebracht wurde, aber die 10 Euro - für das benutzen des Onlinedienstes?
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Na klar. Für das Privileg, die ganze Arbeit selbst zu machen, musst du natürlich was bezahlen. Da könnte ja sonst jeder kommen... ;)

    Die Amerikaner sind in dieser Richtung wirklich noch sehr rückständig, bieten kostenlose Call-Center-Nummern, kennen keine TSC und geben einem sogar noch 1000 Meilen, wenn man online auf ihrer Website bucht. Zustände, sag ich dir!

    Aber wir Deutschen bringen denen schon noch bei, wie man Kunden richtig behandelt. Das mit den kostenlosen Einkaufstüten und Einkaufswagen in den Supermärkten wird dort dann ebenfalls abgeschafft. :)
     
  10. Guest

    Guest Guest

     
  11. Guest

    Guest Guest

    Mir schon! *jubel* Ich hab's gemerkt! *hüpf*
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Du wirst hiermit zum HON e.h. befördert! :)
     
  13. MiPf76

    MiPf76 Platinum Member

    Beiträge:
    2.194
    Likes:
    0
    Dann würde ich mal genauer nachlesen... :wink: :roll:
     
  14. Guest

    Guest Guest

    Das war ironisch gemeint!

    In Zukunft werde ich Ironie kennzeichnen. Danke für Deinen Hinweis!
     
  15. GerGuy

    GerGuy Lotse

    Beiträge:
    18
    Likes:
    0
    -LH sowie weitere Fluglinien erstatten die anteilige Taxes teilweise zurück. LH sehr oft nach Laune des Mitarbeiters->anrufen genügt in der Regel

    -bzgl. Storno-Gebühr: Opodo hat diese, so dass man einen innereuropäischen One-Way meist nicht zurückfordert, da die Bearbeitungsgebühr die Steuer übersteigt und die ganze Aktion hinfällig macht. LH könnte sich mit solch einer Gebühr einige Nachfrager vom Leibe halten, gibt jedoch auch einen Teil Ihres Images her.

    -neben den One-Way-Fliegern gibt es nun auch die Fälle, wo der Flug verpasst wird und keine Preisverbesserung der Hintergedanke ist. Diese Leute sollten nicht pauschalisiert werden und ihre Steuer natürlich zurückbekommen

    -die gleiche Situation befördert bei Flügen außerhalb Europas schnell eine größere Summe hervor, so dass eine Rückforderung sich nicht im 30 € - Rahmen abspielt.

    Es ist klar, dass die LH - wie schon vormals genannt - eine Steuer, die sie als eine solche angibt und beim Kunden auch abrechnet, nicht einfach einbehalten darf, wenn sie diesen Aufwand, der and die Mitnahme des Passagiers geknüpft ist, nicht hat.

    Einige Gerichte sehen das mittlerweile auch so, es wird teilweise sogar die Ansicht vertreten, dass man praktisch auch ein Recht auf den Rückflug hat, obwohl man den Hinflug nicht antrat. Es wird wohl noch einige Zeit dauern, bis auch die übergeordneten Gerichte für eine Grundsatzentscheidung sorgen werden, so dass man bis jetzt entweder

    a) auf den guten Willen der LH hoffen oder
    b) selbst ein Klage einreichen

    kann.
     
  16. Guest

    Guest Guest

    Habe heute der Presse entnommen, dass wohl der Verbraucherschutzverband gerade die hier geforderte Anregung aufgenommen hat und darauf hingewiesen hat, dass Steuern, Gebühren etc. für nicht abgeflogene Flugscheine, zurückzuerstatten sind.


    Man hat wohl eine Klage gegen LH gewonnen. Leider kann ich den link nicht einstellen, da ich nicht weiß, wie das geht. :?:
     
  17. Guest

    Guest Guest

    Am einfachsten: Einfach die Adresse kopieren und posten.

    Sonst: Text
     
  18. UncleSamDavid

    UncleSamDavid Diamond Member

    Beiträge:
    2.584
    Likes:
    0
  19. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

    Beiträge:
    48.788
    Likes:
    1
    Nur drei Billigflieger bieten wahre Schnäppchen
    Spiegel



    Steuern & Gebühren einbehalten: rechtswidrig
    Focus
     
  20. Guest

    Guest Guest


    Hallo MaP!

    Dein Wunsch war mir Befehl! :wink: :wink: :wink:
     

Diese Seite empfehlen