Rückerstattung Steuern/Gebühren für "angebrochene"

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von torda, 9. Juli 2007.

  1. berwangerfj

    berwangerfj Diamond Member

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    Und dabei geht es nun wieder um ganz was anderes als die Rückerstattung von Gebühren und Taxen.
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Nicht meine Auffassung ist so, sondern die Regeln sind so! Ich kann doch nichts dafür. Verstehe bloss nicht, warum mit (immer dünner und weniger werdenden) Argumenten versucht wird, diese Realität zu verneinen.

    Ich bin übrigens kein LH-Mitarbeiter (wobei die LH-Mitarbeiter sich evtl. Gedanken über das "hoffentlich" machen), aber
    i) vernünftig genug einzusehen, dass die Regeln nun einmal so sind wie sie sind (und dabei nicht illegal) und
    ii) vernünftig genug bin einzusehen, dass ich bei nach diesen Regeln stattzufindender Rückerstattung von Steuern und Gebühren mich auch mit der Neutarifierung der tatsächlichen Strecke einverstanden erklären muss.

    So ein kindisches Trara von "wusste ich nicht, ist überraschend, ist unökologisch, etc" wegen der paar Euro - anstatt sich über den tollen Rabatt zu freuen, den man gegenüber dem Normaltarif bekommen und damit sehr viel mehr Euros gespart hat! Seltsame Einstellung.

    Ich wiederhole mich: das oben gebrachte Brötchenbeispiel illustriert es sehr sehr treffend.
     
  3. jock1234567890

    jock1234567890 Silver Member

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    Das Brötchenbeispiel spielt sich auf einer ganz anderen Ebene ab. Wenn ein Kunde die Brötchen wegwirft oder sonst etwas damit macht, sich aber der Verkaufspreis dabei nicht ändert, ändert sich selbstverständlich auch nicht die Höhe der Mehrwertsteuer, es gibt also nichts zu erstatten, da die Mehrwertsteuer vom Händler in voller Höhe abgeführt werden muss.

    Anders bei einem nicht angetretenen Rückflug: Hier sind Steuern und Gebühren kassiert worden, die dank der Tatsache, dass der Passagier nicht mitgeflogen ist, eben nicht mehr anfallen und auch nicht abgeführt werden. Die damit verbundenen Beträge, die als "Steuern" deklariert werden, werden dann in Wirklichkeit als Betriebseinnahme verbucht, wenn sie nicht zurückgezahlt werden.
     
  4. MiPf76

    MiPf76 Platinum Member

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    Das hängt sehr eng zusammen mit den oben angesprochenen Fragestellungen und damit natürlich auch mit der Rückerstattung von Steuern und Gebühren.
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Hmm, bin mir nicht ganz sicher ob man das so sehen kann. Denn der als Paket gekaufte HR-Flug ist eben ein Paket, für das Steuern und Gebühren anfallen. Wenn der Rückflug nicht angetreten wird, ändert sich - wie beim Brötchen - der Verkaufspreis nicht.

    Unterschied zum Brötchen: die Fluglinie kann den Platz noch einmal verkaufen, und tut dies auch. Dadurch hat sie natürlich mehr Ertrag.

    Was ich aber wirklich nicht weiss: werden die eingezogenen Steuern und Gebühren für einen nicht angetretenen aber nicht umbuchbaren Tarif denn wirklich als Betriebseinnahme verbucht?
     
  6. jock1234567890

    jock1234567890 Silver Member

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    Sorry, anders kann man es nicht sehen. Denn die Steuern und Gebühren fallen eben nur bei Antritt des Fluges an. Das ist der entscheidende Unterschied zum Brötchen, wo die Mehrwertsteuer immer weg ist. Und damit ändert sich eigentlich eben gerade auch der Verkaufspreis, denn Bestandteil dieses Verkaufspreises sind Steuern, die an den Staat abzuführen sind. Da sie bei Nichtantritt nicht abgeführt werden, muss der Verkaufspreis um diese Steuern gemindert werden. Aus diesem Grund erstattet LH ja auch anstandslos die Steuern von Tickets, die nicht stornierbar sind, aber auch gar nicht angeflogen wurden. Man verliert den tatsächlichen Preis des Tickets, aber nicht die Steuern.

    Darauf ziele ich nicht ab, denn ob die Fluglinie den Platz wirklich nochmal verkaufen konnte, entzieht sich unserer Kenntnis.

    Wie sollen sie denn sonst verbucht werden, wenn sie nicht zurückgefordert und ausbezahlt werden?! Zunächst sind sie Verbindlichkeiten (dem Kunden gegenüber), dann, spätestens nach Ablauf der Fristen, eben eine außerordentliche Betriebseinnahme.
     
  7. Guest

    Guest Guest


    Na hoppla. Genau diese Frage wurde vor langer Zeit, jedenfalls so ähnlich, schon ein Mal gestellt. Insofern hatte ich einen Hintergedanken, als ich dir unterstellte, LH-Mitarbeiter zu sein. Es wäre tatsächlich interessant zu wissen, wie diese Beträge bei LH gebucht werden: Erträge, Rückstellungen für Steuerzahlungen? Jetzt sind hier mal die WP gefordert.
     
  8. Guest

    Guest Guest


    Da haben wir ja fast den gleichen Gedanken!

    Ich emfinde diese Diskssion übrigens hier nicht als kindisches Trara, sondern weitaus interessanter, als das sonst übliche

    KLICK


    hier und du bekommst 50.000 Meilen für 100 Euro.
     
  9. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Sorry, aber das kann man durchaus anders sehen.

    Beispiel:
    R/T für 100 Euro all-in = 10 fare + 80 tax + 10 TSC

    Fall 1)
    Der Kunde fliegt gar nicht und reicht das Ticket ein.
    Ihm werden 80 tax (abz. eventueller Geb.) erstattet.

    Fall 2)
    Der Kunde fliegt nur den ersten Leg und reicht ein.
    Ticket würde neu berechnet.
    O/W für 200 Euro all-in = 150 fare + 40 tax + 10 TSC

    Daraus ergibt sich
    Fall 2a)
    Der Kunde verzichtet auf die Erstattung, da "sinnlos".
    Airline führt für den O/W (nur 100 Euro eingenommen)
    natürlich die tatsächlich angefallenen 40 Euro tax ab
    und verzichtet ihrerseits auf die Differenz.

    Fall 2b)
    Der Kunde will "aus Prinzip" gegen die Airline angehen.
    Neuberechnung ergibt 200 all-in: Differenz = 100 Euro.
    Der Kunde klagt und klärt das Problem vor Gericht ab.
     
  10. jock1234567890

    jock1234567890 Silver Member

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    Das wäre der interessanteste Fall. Ich denke aber, dass es so schnell nicht so weit kommen wird, es sei denn ein Verband macht eine Feststellungsklage. Bei individuellen Geschichten wird LH im Zweifel vor der gerichtlichen Klärung nachgeben, damit es eben zu keinem eventuell für sie nachteiligen Urteil (Präzedenzfall?) kommt.
     
  11. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Eben. Oder die Kunden sind halt "einsichtig" und
    belassen's bei der für sie billigeren Lösung 2a). :D
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Bei keinem Ticket verliert man den Ticketpreis oder die Steuern. Das Vorgehen ist immer das selbe, in dieser Reihenfolge:

    1) Tarif wird auf tatsächlichen Reiseverlauf berechnet. Wenn der HR-Flug teurer ist als nur der Hinflug wird eben der Unterschied dem Kunden zurückerstattet. Wenn der HR-Flug günstiger ist als nur der Hinflug, müsste eben der Kunde nachzahlen.

    2) Dann werden die zurück zu erstattenden Steuern berechnet. Dieser Betrag entspricht immer 100% des Betrages, der für die nicht geflogene Strecke anfiele - denn Steuern müssen komplett erstattet werden.

    3) Dann werden die beiden Beträge gegeneinander aufgerechnet.
    - Falls die Rechnung aus 1) ergibt, dass der Kunde Geld bekommt, dann werden Steuern plus der erstattbare Teil des Tarifes ausgezahlt.
    - Falls die Rechnung aus 1) ergibt, dass der Kunden nachzahlen müsste, dann bekommt er eben nur Steuern minus nachzuzahlender Betrag.
    - Falls der aus 1) nachzuzahlende Betrag höher ist als die Steuern, dann wird eben nichts zurückerstattet, sondern der Kunden hat die Wahl, nachzuzahlen.

    Es ist also nicht so, dass bei Vollzahlertickets Steuern zurückgezahlt werden und bei andern Tickets nicht. Es ist aber wohl so, dass einige Tarife so günstig sind, dass die Nachtarifierung höher ist als die zurück zu erstattenden Steuern. In diesem Fall lehnen es die meisten Kunden ab, die Rückerstattung weiter zu verfolgen, denn dies würde "Nachzahlen" bedeuten.

    Dieser letzte Fall, wo die Differenz zu Lasten des Kunden ausfällt und der Kunden daher lieber verzichtet entspricht aber nicht einer Weigerung der LH, Steuern und Gebühren zurück zu erstatten. Sie erstattet, aber der Kunde will nicht.

    Dass die LH diese Rechnungen machen darf, steht in den AGB. Welche Beträge in die Rechnung einfliessen, bestimmen die Tarifbedingungen.
     
  13. jock1234567890

    jock1234567890 Silver Member

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    Gut, die Brötchenanalogie können wir jetzt also ad acta legen, ja?
     
  14. Guest

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    Von mir aus. Aber was hatte das mit diesem letzten Beitrag von mir zu tun?
     
  15. Guest

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    In Fall 2a ergibt sich eine Naqchzahlungspflicht für den Kunden oder habe ich mich da verrechnet?
     
  16. Guest

    Guest Guest


    Genau, das ist des Pudels Kern!

    Ichdenke, dass diese paradoxe Situation schon etwas auffällig ist. Vielleicht hängt ja damit auch zusammen, dass die LH auf ein Mal 59 Euro One-Way Billigflüge anbietet?
     
  17. Guest

    Guest Guest

    Im übrigen: "Der Kunde hat die Wahl nachzuzahlen." Wenn es einen rechtlichen Grund gäbe, würde die LH auch versuchen, dieses Geld einzutreiben.


    Das sind doch alles Hilfskonstruktionen.
     
  18. Guest

    Guest Guest

    Was?

    Was ist paradox?

    Womit?

    Verzeihung, dass ich nachfrage, aber ich stimme mit Dir überein, dass die Diskussion durchaus wieder ins sachliche zurückgeschwenkt ist und sich Fortsetzung damit lohnt. Daher möchte ich Deine Punkte verstehen.
     
  19. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Nö.
    Bis zu einem "richtungweisenden" (höherinstanzlichen) "Grundsatz"-Urteil (mehr Anführung geht nicht :D ) ist das alles ganz pragmatisch die Lage der Dinge in den Tarifbestimmungen (z.B. der LH), mit der man sich ja sehr leicht arrangieren kann.

    Wer das partout nicht will, kann ja gern den Klageweg beschreiten.
    Wir leben doch (noch?) in einem sehr freien Land. 8)
     
  20. Guest

    Guest Guest

    Ryanair sicherlich :wink:


    Was sind Hilfskonstruktionen? Wobei helfen sie?
     

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