Rückerstattung von Steuern und Sicherheitsgebühren

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von eb8, 17. Januar 2008.

  1. Guest

    Guest Guest

    Sicherlich.
    Der OP sagte aber, dass das nicht der Fall war.
    Andere haben eingestimmt und gesagt, dass SAS auch andere *A-Perks ignoriert.
    Ich habe gesagt, dass ich denen was gehustet hätte.
    Andere meinten dagegen, dass sie aus Angst vor der "Security" lieber kuschen, ducken und sich demütigen lassen.
    Soweit die Zusammenfassung des Bisherigen.

    Die Frage war aber nun, wo es diese sensationellen SEN-Karten von SAS gibt.
     
  2. eb8

    eb8 Gold Member

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    Sorry, das war ein Missverständnis meinerseits. Die Dame in CPH sagte mir, "only SAS status cards will be honored". Da ich mit meiner LH SEN Karte herumwedelte, nahm ich fälschlicherweise an, mit "SAS status card" meinte sie "SAS SEN card". Ich kenne die Meilenprogramme der anderen Star Alliance members nicht, da ich mir meine Meilen nur bei M&M gutschreiben lasse.
     
  3. Jojojojoemail

    Jojojojoemail Platinum Member

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    bin zwar noch nicht oft mit SAS geflogen, aber bisher war bei denen alles gleich wie bei den andern Star partnern; also trotz Eco ticket - aber mit Star Gold;
    Lounge Benutzung; Priority Gepäck; Priority Check-inn Schalter; wegen dem von dir angesprochenen Priority Boarding weiss ich allerdings nichts.
     
  4. Eagle_Eye

    Eagle_Eye Platinum Member

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    das kann ich so nicht bestätigen. hab in zwei der o.a. fälle sehr wohl meine steuern und gebühren (+ auch noch schnell) zurückbekommen. wie oben beschrieben, würde es nach meiner meinung auch rechtlich nicht haltbar sein.
     
  5. Guest

    Guest Guest

    @eagle_eye: Also Du hast den Hinflug angetreten und den Rückflug verfallen lassen? Wäre ja echt geschmeidig, wenn das gehen würde!
     
  6. Eagle_Eye

    Eagle_Eye Platinum Member

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    ja; in einem fall hatte ich von bio nach mad mit iberia verspätung und hätte den anschlußflug mit lh in mad nicht mehr erreicht.

    es gibt für mich aber auch überhaupt keine rechtliche grundlage (ist ja hier schon öfters diskutiert worden, dass diese gebühren /steuern nicht zurückgezahlt werden müssen. die entstehen ja nicht, wenn ich nicht fliege und lh muss sie auch nicht abführen sondern steckt sie sich in die täsch. :cry:
    @dreamliner sollte bitte mal erklären, woher er sein wissen hat und wie das von lh begründet wird.
     
  7. htb

    htb Platinum Member

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    Ich sehe eigentlich keine rechtliche Grundlage, weshalb LH einen Teil des Ticketpreises (der nun ja endlich inklusive aller Gebühren und Quark angegeben wird) zurückzahlen sollte, wenn man den Rückflug nicht nutzt. Einen Hauch einer rechtlichen Grundlage kann ich eigentlich nur erkennen wenn oder weil eine Fluglinie die "sonstigen" Gebühren extra ausweist.

    HTB.
     
  8. eb8

    eb8 Gold Member

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    Es gibt Urteile dass die airline den Flugpreis behalten darf und die Steuern und Gebühren zurückzahlen muss (siehe oben http://www.wdr.de/tv/markt/20070730). Germanwings, Air Berlin oder sky europe halten sich daran, hier habe ich immer mein Geld zurückbeommen. Lufthansa hat mir aber nicht einmal qualifiziert geantwortet, auch nicht nach mehrfachen Nachfragen, nur den Standardext dass sich die zuständige Abteilung mit in Verbindung setzten würde.
    Die rechtliche Grundlage ist klar: Steuern und Gebühren fallen nur an wenn der Pax wirklich fliegt. Bleibt er am Boden, muss die airline dieses Geld nicht abführen sondern behält es.
     
  9. miles-and-points

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    Sei doch froh, wenn das so war; damit haben sie Dir doch einiges an "Ärger" erspart.
     
  10. htb

    htb Platinum Member

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    ...und deklariert den Betrag als zusätzlichen Gewinn.

    Meiner Meinung haben sich die Airlines das "Problem" mit der Rückerstattung der "Steuern" selbst eingebrockt. Die Airlines haben entweder die Möglichkeit, ein Ticket zu verkaufen und für alle anfallenden Abgaben aus dem Verkaufserlös selbst aufzukommen, oder sie geben vor, die anfallenden Abgaben getrennt vom Passagier einzusammeln und nur weiterzuleiten. Im ersten Fall sehe ich keinen Grund, weswegen vom Verkaufspreis etwas an den Passagier zurückgegeben werden müßte. Im zweiten Fall kann ich einen Anspruch auf Rückgabe sehr wohl nachvollziehen.

    Die Airlines versuchen nun, aus beiden Fällen die für sie vorteilhaften Rosinen herauszupicken...

    HTB.
     
  11. miles-and-points

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    Was "die Airlines" tun, interessiert mich hier im Bereich "Lufthansa" zunächst einmal nicht.
    Wie es bei dieser einen Airline "Lufthansa" aussieht, wurde schon in x Threads "diskutiert".
    Solange es keine Urteile mit grundsätzlicher Auswirkung gibt, bleibt's einfach so, wie's ist:

    Jeder Passagier darf entscheiden, was er möchte. Niemand wird gezwungen, LH zu nutzen.
     
  12. Eagle_Eye

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    irgendwie widersprichst du dir selbst (siehe auch antwort auf meinen beitrag) und im übrigen mit unzutreffender argumentation. um bei lh zu bleiben(betrifft selbstverständlich ebenfalls andere airlines), das ausweisen der meisten weiteren kosten/gebühren etc. ist ja nicht ins belieben von lh gestellt. z.b. die sicherheitsgebühr fürs begrapschen etc. muss lt. gesetz ich selbst an den flughafen zahlen und nicht lh. aus vereinfachungsgründen ist es so geregelt, dass das lh handelt, deswegen muss der betrag extra aufgeführt werden. dieses "geld" gehört rechtlich mir, bis ich begrapscht werde - lh nie. wenn es nach dem gesetz geht, muss mir lh diese beträge ohne aufforderung zurückzahlen, wenn ich nicht fliege.

    ist bei mir selbst gem. gesetz nicht anders, ich verlange/berechne u.a. die begrapschgebühr bei gericht mit (mit ironie), die muss ich a) auf meinen rechnungen extra aufführen und b) bei nichtbegrapschen klar wieder zurückzahlen (kein prozess).
     
  13. eb8

    eb8 Gold Member

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    Eben. Drum habe ich ja gewechselt.
     
  14. miles-and-points

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    Was viele sicher freuen dürfte. 8)
     
  15. eb8

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    Wen freut das und warum?
     
  16. miles-and-points

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    Hilfe: dreschen wartet (und ich werde doch "den Teufel tun" und ...). 8)
     
  17. eb8

    eb8 Gold Member

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    Das Lufthansa Kundenzentrum hat sich heute nach mehr als 5 Monaten per email gemeldet und geschrieben:

    "unsere Recherchearbeiten zu Ihren Anfragen sind nun beendet. Für die uns entgegengebrachte Geduld bedanken wir uns bei Ihnen.
    Zunächst möchten wir unsere Wertschätzung Ihnen gegenüber unterstreichen. Sie sind ein loyaler Vielflieger und es liegt uns fern, Sie nachhaltig zu verärgern. Gleichzeitig bitten wir Sie jedoch um Ihr Verständnis, dass uns die Refundstelle mitgeteilt hat, dass aus Ihrem Ticket keine Steuern und Gebühren erstattet werden können."


    Es ging um 86 Euro und ums Prinzip. Jetzt wandert mein Fluggeld eben zu einer anderen Airline, das kostet LH weit mehr als 86 Euro zurückzugeben. Ich wollte ja keine Rückerstattung aus Kulanz, ich forderte mein Recht ein (siehe meinen ersten Beitrag in dieser Angelegenheit und weitere Antworten in diesem Forum).
     
  18. Guest

    Guest Guest

    Welche vom Streckennetz und Service mit LH vergleichbare Airline erstattet die anteiligen Gebühren für angeflogene Tickets denn zurück, selbstverständlich ohne Abzüge oder Bearbeitungsgebühr?
     
  19. Guest

    Guest Guest

    Andere Airlines bieten günstige OW-Flüge an. LH fast nie. :!:

    Bei einem OW-Flug fallen keine Steuern etc. für den RT an! :!:
     
  20. eb8

    eb8 Gold Member

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    Was interessiert es mich ob LH nach Samara, Accra oder Chennai fliegt, wenn ich da sowieso nicht hinwill? Über den Service, der immer schlechter wird, haben sich viele in diesem Forum schon ausgelassen. Dorthin wo ich will (Europa, Fernost) fliegt AB/niki, und wenn ich keine andere Wahl habe nehme ich natürlich Lufthansa und nicht PIA oder Kamerun Airways.
     

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