Rückerstattung von Steuern und Sicherheitsgebühren

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von eb8, 17. Januar 2008.

  1. eb8

    eb8 Gold Member

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    Das kommt noch hinzu!
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Mein Gott, schon so viele Diskussionen zu diesem Thema hier im Forum, und immer noch wird's falsch wieder gegeben. Also noch einmal schrittweise:

    1. LH stattet Steuern und Gebühren für ungebrauchte Tickets oder Segmente sehr wohl zurück
    2. Aber: wenn nur ein Teil des Tickets gebraucht wird und man das der LH sagt (=dadurch, dass man für den unbenutzten Teil Steuern und Gebühren zurück haben möchte), dann macht die LH folgendes: sie berechnet, was der Flug als OW gekostet hätte, das heisst, sie passt den Flugpreis der tatsächlichen Reise an. Diesen Preisunterschied - der kann positiv oder negativ sein - verrechnet sie dann mit den Steuern.

    Abstraktes Beispiel #1: man kauft MUC-NYC-MUC in einer billigen, nicht rückerstattbaren Eco-Buchungsklasse für 500 EUR + 250 EUR Steuern, Total 750 EUR. Dann fliegt man den Rückflug nicht und bittet LH um die Steuern und Gebühren für den Rückflug, also 125 EUR. Den Flugpreis will man ja gar nicht, man weiss ja dass der Tarif nicht erstattbar ist. Dann macht LH folgendes: "Pax ist nur OW geflogen, also legen wir den OW-Tarif an. Der liegt bei 1.000 EUR. Das heisst, der Pax müsste uns eigentlich noch 500 EUR zahlen." Statt aber vom Pax die 500 EUR einzufordern und ihm im Gegenzug die Hälfte der Steuern und Gebühren, also 125 EUR, zurückzuzahlen, behält man einfach die gesamten Steuern und Gebühren ein.
    Abstraktes Beispiel #2: man kauft MUC-NYC-MUC zum voll flexiblen und erstattbaren First Class-Tarif zu 7.000 EUR+250 EUR Steuern, total 7.250. Jetzt fliegt man wieder den Rückflug nicht und bittet LH um die Steuern und Gebühren für den Rückflug. LH geht also wieder hin, "Pax ist nur OW geflogen, also legen wir den OW-Tarif an. Der liegt bei 3.500 EUR. Also schulden wir dem Pax 3.500 EUR, und die Steuern auch." Die zahlt LH dann auch.

    Fazit: die LH erstattet Steuern und Gebühren für nicht geflogene Strecken, etwas anderes darf sie auch nicht. Aber sie verrechnet diese Steuern und Gebühren mit dem Geld, was der Pax zahlen müsste für die tatsächlich geflogene Strecke. Dass trifft Käufer von voll flexiblen Tarifen natürlich nicht, aber die Geiz-ist-geil-Fraktion geht nach dieser Mathematik- und Rechtslage eben leer aus. So ist das nun mal im Leben...

    In der Tat, wem die LH mit ihren teuren OW-Tarifen und den strikten AGBs nicht passt, der muss dann halt wirklichwoanders fliegen. Aber diesen Abwanderungseffekt hat die LH sicher schon x-tausend-Mal durchgespielt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es für sie besser ist, mit dem bestehenden Modell weiter zu verfahren.

    Caveat: die oben für die Beispielrechnung genutzten Zahlen sind rein von mir erfunden und sollen auch nur zur Illustration gelten. Also bitte jetzt nicht ankommen mit "aber F kostet doch 7.200 und nicht 7.000"
     
  3. eb8

    eb8 Gold Member

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    Lieber mozart, ich weiss dass LH das so macht, man hat mir die OW - Mär schon viele Male erzählt, aber sie ist nicht rechtens. Ich zitiere nochmal:
    http://www.wdr.de/tv/markt/20070730

    Rechtlich darf man sogar den Hinflug eines Billigtickets verfallen lassen und nur den Rückflug antreten!
     
  4. eb8

    eb8 Gold Member

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    Auch das stimmt nicht. Auch ich habe schon mehrfach von LH Steuern und Gebühren zurückbekommen, aber nur nach vielen Mühen. Daher wollte ich es mal bei LH prinzipiell klären, damit ich bei der nächsten depperten Diskussion dem störrischen Agenten eine schriftliche Stellungnahme unter die Nase halten kann. Das geht wohl nicht, es scheint weiterhin davon abzuhängen an welchen Agenten man gerät. Ich weiß auch dass das in den AGBs steht, aber AGBs die gegen das Recht verstoßen sind unwirksam.
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Und die erstatten anteilige ungenutzte Gebühren ohne Abzug und Bearbeitungsgebühr?
    Nicht schlecht. Wieder was gelernt.
     
  6. eb8

    eb8 Gold Member

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    Hierzu gibt es in der Air Berlin Schublade schon mehrere Beiträge. Darauf wollte ich aber mit meiner Antwort nicht hinaus. Da alle Tickets bei AB sowieso OW sind, kann man ja viel besser planen und hat viel weniger die Notwendigkeit einen Flug verfallen lassen zu müssen. Ich wollte darauf raus dass das Steckennetz von LH für mich kein Argument ist nur LH zu fliegen, ich habe Alternativen. Wenn diese Alternativen für weniger Geld denselben Komfort oder sogar mehr anbieten, warum dann Kundentreue zu LH, wenn ich dort für dumm verkauft werde?
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Sicher.

    Bei mir ist es halt anders: Ich bekomme als SEN halt bei LH mehr Komfort (F-CI, SEN-Lounge, Seatblocking, Exit Row, Mitnahme von 2 Handgepäckstücken ohne Zirkus), und ich zahle dafür idR trotzdem weniger als bei AB (innerdeutsch und ins benachbarte Europa 75-85 EUR für einen Roundtrip, all incl.)
     
  8. eb8

    eb8 Gold Member

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    Wenn dem so wäre würde ich auch anders handeln; ich bin auch LH SEN. Theoretisch mögliche aber praktisch nicht vorhandene perks nutzen mir nichts.
    a) Was von den meisten SEN Lounges zu halten ist steht schon mehrfach in diesem Forum: nicht viel.
    b) Seatbocking funktioniert manchmal, oft nicht. Es kann vom Gateagent überschrieben werden (und wird es auch oft). Was im Flieger auch immer wieder passiert: der Sitz neben mir ist zwar geblockt, aber es setzt sich trotzdem jemand mit einem anderen Platz drauf, z.B. weil meine Reihe weiter vorne ist oder weil er z.B exit row hatte aber dort nicht sitzen darf.
    c) Über exit rows steht auch schon viel in anderen Beiträgen. Wenn andere früher gebucht haben klappt es auch bei LH nicht immer, und auch nur interkontinental.
    d) 2 Handgepäckstücke darf auch ein SEN auf Eco - Flügen nicht mitnehmen.
    e) Bei LH betragen die Steuern und Sicherheitsgebühren knapp 78 Euro. Wo bitte gibt es Roundtrips all incl. für 75 - 85 Euro, d.h. billiger als die Sicherheitsgebühren bzw. knapp darüber? Wohl nur wenn der 26. Dezember in einem Schaltjahr auf einen Donnerstag fällt, und dann nur für Turboprop - Flüge zwischen 2:00 und 4:00.

    Übrigens, hier die Stellungnahme von AB zur Rückerstattung:

    Erstattungsfähig sind nur Steuern und Gebühren, die von der Fluggesellschaft an Dritte weitergeleitet werden. Die im Falle der Nichtnutzung eines Fluges erstattungsfähigen Steuern und Gebühren werden bei einer Internetbuchung deshalb auch getrennt vom Kerosinzuschlag ausgewiesen. Erstattungsfähige Steuern und Gebühren können sein: Luftsicherheitskosten und/oder ausländische Taxes, bei Fernstreckenflügen auch passagierbezogene Landegebühren und/oder Einreisesteuern, sowie Transitgebühren. Die Höhe dieses Betrages – zusammengefasst unter Steuern und Gebühren – kann je nach Strecke, Abflug-, Ziel- und Umsteigeflughafen unterschiedlich sein.
    Der Kerosinzuschlag ist als Bestandteil des Flugpreises nicht erstattungsfähig. Es handelt sich nicht um eine Steuer oder Gebühr.
     
  9. Senator96

    Senator96 Platinum Member

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    a) naja, viele Lounges -insbesondere an kleineren Flughäfen- sind schon netter als die umliegenden Cafés. Montagfrüh in München/Frankfurt/Düsseldorf ist es natürlich eher eine Bahnhofshalle, aber wenn ich die als völlig nutzlos ansehen würde...
    b) manchmal finde ich deutlich besser als nie. Wenn ich in Eco sitze und auf 30-40% der Flüge einen freien Mittelplatz habe finde ich das sehr gut (weil ich weiß, dass ich ohne Status quasi nie in die Verlegenheit kommen würde) und nichts dafür bezahle. Klar ist es ärgerlich, wenn man meinen Nachbarsitz in einer 2-2-Anordnung geblockt hat und neben mir setzt sich einer hin, weil sein eigentlicher Nachbar stinkt, zu dick ist oder zu weit vorne/hinten sitzt - aber da kann ja LH nichts dafür...
    c) man muss ja nicht alles schlecht reden: es ist schon ein enormer Vorteil, exit row reservieren zu können - auch wenn es nicht zu 100% auf 100% der Flügen klappt. Punkt.
    d) doch - habe ich schon oft erlebt; allerdings quasi nie ohne Theater (nicht ich - ich checke quasi bei jeder Strecke Gepäck ein; warte lieber 5 Minuten, als mir den Stress anzutun): auf MUC-ZRH und insbesondere auf ZRH-MUC haben sie immer sehr streng das Handgepäck begutachtet. Mehrfach die Aussage gehört "ich bin Senator, 2 Gepäckstücke..." dann etwas Gezeter und am Ende durfte er. Wenn ich mal ausnahmsweise nicht einchecken wollte, habe ich mir übrigens immer den Tag friedlich geben lassen und dann im Bus oder im Finger wieder abgerissen. Erspart Diskussionen.
     
  10. Jojojojoemail

    Jojojojoemail Platinum Member

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    Zunächst einmal hat Mozart das wirklich sehr schön und verständlich für Jedermann erklärt :p .

    Der Unterschied liegt eben doch an der Tarifstruktur - dass LH RT anbietet und AB eben ausschliesslich OW.

    Allerdings ist mir aufgefallen;
    dass in den von EB8 eingestellten Tarifbedingung der Air Berlin steht, dass die KEROSINZUSCHLÄGE NICHT rückerstattungsfähig sind.
    Das widerspricht aber dem Link von EB8 aus dem WDR - Markt, denn da steht drin, dass auch die gesonderten ausgewiesene Kerosinsteuer der Rückerstattungspflicht unterliegt.

    Demnach hält sich anscheinend nicht nur die LH NICHT an das "Gesetz" sondern auch die AB.

    Oder hast du EB8 von Air Berlin auch schon mal den Kerosinzuschlag zurückbekommen?
     
  11. eb8

    eb8 Gold Member

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    Ich verabschiede mich aus dieser Diskussion, wir drehen uns mit den Beiträgen im Kreis. Mozarts Erkärung "für Jedermann" stimmt nicht. Jeder hat andere Erfahrungen gemacht, das ist es ja gerade. Die Rechtssprechung ist eindeutig, aber die Einhaltung zu erzwingen ist mühsam. Jede airline trickst irgendwo, bei jeder ärgert man sich also. Da die Steuern und Gebühren bei LH höher sind als bei anderen ärgert man sich hier eben mehr als über den Kerosinzuschlag.
     
  12. Jojojojoemail

    Jojojojoemail Platinum Member

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    :( :?:

    und ich dachte du kannst mich jetzt aufklären über den Widerspruch in den beiden Beiträgen. Interessiert mich wirklich.

    Gibts denn jetzt den Kerosinzuschlag bei AB zurück oder nicht?

    Oder hat vielleicht jemand anderes - der antworten möchte - damit Erfahrung gemacht?
     
  13. eb8

    eb8 Gold Member

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    Wenn man die Beiträge hier für LH und im andern Fach für AB sichet, stellt man fest:
    a) manche bekamen alles zurück,
    b) machen bekamen nichts zurück,
    c) manche bekamen einen Teil zurück,
    d) manche warten heute noch auf Antwort.

    Ich hatte mir eine eindeutige Antwort von usern dieses Forums und von den airlines erwartet, die habe ich nicht bekommen.
     
  14. Guest

    Guest Guest

    a) Bin mit der Lounge in MUC sehr zufrieden.
    b) Das funktioniert bei mir zu 90%
    c) Ich bin zu 100% in exit row. Logische Ausnahmen: Flugzeuge ohne exit row, oder wenn sich die exit row in einer anderen COS befindet.
    d) Ich ffliege bei LH seit Ewigkeiten problemlos mit 2 Handgepäckstücken, in allen COS
    e) Alle mir bekannten E-Klasse-Tickets (innerdeutsch und benachbartes Ausland) kosten bei einem Dollarkurs von 1,47 zwischen 75 und 85 EUR all incl., problemlos online buchbar.

    Viel Spaß bei AB! :)
     
  15. Guest

    Guest Guest

    @eb8 et al:

    Du verwechselt da etwas: nicht meine Erklärung dessen, was die LH ist macht, ist falsch. Sie ist richtig, denn so macht die LH es nun eben einmal, das ist die angewandte "Mathematik".

    Was Du meinst: was die LH macht, ist nicht rechtens. Das steht auf einem anderen Blatt, und ich mag es nicht zu beurteilen.

    Es ging mir ja auch nicht darum, die Rechtmässigkeit des LH-Vorgehens zu verteidigen, sondern um die Erklärung des Prozederes bei der LH.

    Und zum Hinweis mit "jeder hat's schon anders erlebt und deshalb stimmt die Erklärung nicht":

    1) Gibt es jemandem, der für ein voll flexibles Ticket schon einmal nicht Steuern und Gebühren zurückerstattet bekam? Bestimmt nicht.
    2) Gibt es jemanden, der Steuern und Gebühren zurückerstattet bekam, minus des Preisunterschiedes zwischen OW und RT? Ja, ich zum Beispiel. OHNE Diskussion.
    3) Gibt es jemanden, der Steuern und Gebühren zurückerstattet bekam, obwohl der Preisunterschied zwischen OW und RT höher was als die zurückzuerstattenden Steuern? Einigen wenigen ist es gelungen, aber nur nach Gezeter.

    Was also ist an meiner Erläuterung falsch?
     
  16. Guest

    Guest Guest

    Punkt 3, weil das bei mir früher auch ohne Gezeter ging. Nämlich vollautomatisch, während ich im FCT an meinem Smoothie nuckelte. Die Zeiten sind allerdings vorbei, da sowohl der Service als auch der Ticketschalter im FCT erheblich nachgelassen haben. Der Kunde ist dort nun nicht mehr König, sondern die Mitarbeiter - also eine Anpassung an den Rest des Konzerns.
     
  17. Guest

    Guest Guest

    Leute, Ihr seid hier echt anstrengend... ich habe geschildert, WIE die Lufthansa HEUTE vorgeht. Ob das rechtens ist? Habe ich mich nicht zu geäussert. Ob das früher so oder anders war? Dazu habe ich auch nichts gesagt.

    Nachdem der OP und ein paar andere hier wissen wollten, ob LH S&G zurückerstattet, habe ich den zur Zeit gelebten Mechanismus erklärt ("ja, tun sie, verrechnen es aber mit eventuellem Nachzahlen für Tarifunterschied"). Und was an der Erläuterung falsch sein soll, hat mir immer noch keiner klar gemacht.

    PS: im FCT gibt's Smoothies? Habe ich noch nie entdeckt, muss ich gleich mal ausprobieren nächste WOche. Welche Geschmacksrichtungen?
     
  18. eb8

    eb8 Gold Member

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    Sorry, mozart, nichts ist falsch, ich habe nicht richtig gelesen. LH macht es so, aber leider nicht konsequent immer, daher rührt das ganze Theater.
     
  19. eb8

    eb8 Gold Member

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    Richtig, das ging auch bei mir jahrelang ohne Gezeter und völlig problemlos. Einmal bekam ich sogar einen Entschuldigungsbrief von der Zentrale in Köln, weil LH Wien nicht prompt das Returnticket rückerstatten sondern die OW Regelung anwwenden wollte.
     
  20. eb8

    eb8 Gold Member

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    Bitte um Aufklärung: wo und wie bucht man E-Klasse Tickets? Nie gehört! :oops:
     

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