Rechte bei abgesagtem Flug

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von TomL, 7. März 2015.

  1. xmitter

    xmitter Bronze Member

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    User rojo hat nie etwas über die Geltungsmachung von Fluggastrechten geschrieben!
    Er hat sein Geld zurück bekommen ohne Abzüge! Mehr wollte er nicht.
    Vermutlich beziehst du dich auf einen anderen thread und merkst es nicht.
    Egal...!
    In einem anderen thread hat es ja auch 3 Seiten lang gedauert, bis du endlich gemerkt hattest, das deine ganzen Ausführungen an der Sache vorbei gingen... :)
     
  2. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    rojo hat nie etwas über Fluggastrechte geschrieben. Richtig! - Letzendlich macht er aber ein Fluggastrechte geltend, und zwar: die Erstattung des Ticketpreises.
    Und wenn opodo ihm dabei kostenlos behilflich ist, ist das reine Kulanz von opodo. Eine rechtliche Verpflichtung dazu trifft opodo dabei nicht.

    So wie xmitter es darstellen wollte, daß rojo storniert hätte, geht vollkommen an der Sache vorbei, denn wie ich bereits schrieb, kann man einen von der Airline bereits abgesagten Flug nicht mehr seitens des Kunden stornieren.

    Die anfängliche Kritik von rojo an opodo ist unberechtigt gewesen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. April 2015
  3. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Der eine Thread hat mit dem anderen nichts zu tun. Offenbar gehen dir hier die sachlichen Argumente aus, da du auf persönliche Angriffe umstellst.
    Aber dennoch: Ich hatte damals meinen Fehler eingesehen. - Offenbar gibst du dich bisher in diesem Thread beratungsresistent.
     
  4. Hamburger

    Hamburger Silver Member

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    Wir kennen nun die Rolle des Reisebüros: Es ist ein Vermittler und der Beförderungsvertrag kommt zwischen Passagier und der Airline zustande.

    Wie sieht es aber in den Fällen aus - und davon sind in der Forenwelt viele betroffen - in denen eine Airline für eine andere Airline die Flugscheine ausstellt? Und als Abwandlung dann noch die Bezahlung nicht in Geld, sondern in Punkten, Meilen oder Avios erfolgt?

    Ein Beispiel: Ein Passagier bucht und kauft über das Internetportal von BA einen Flug mit CX und die Bezahlung erfolgt mit Avios und Geld für die sogenannten "Taxes". Der Flugschein wird auf Dokumenten von BA ausgestellt, keine der Beförderungsleistungen werden von BA erbracht.

    Beispiel:

    FRA - HKG - SGN mit CX gebucht über BA und bezahlt mit Avios.

    Kommt es jetzt zu Störungen des Vertrages, wer ist der Ansprechpartner?

    CX oder BA und was ist ein "vertraglicher Luftfrachtführer"?
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. April 2015

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