Richtiges Verhalten bei Flug-Annulierung von Lufthansa

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von spatzspatz57, 19. August 2013.

  1. flyRobinfly

    flyRobinfly Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ne, mich und meine Flüge bezahlt mein Arbeitgeber Du Pappnase! Für Flugsimulator Experten wie Dich gibt es aber so oder so kein Geld! :lol::lol::lol:
     
  2. amaris

    amaris Guest

    Bevor ich meinen Senf dazu gebe, muss ich gestehen, dass ich noch nie Zoff mit einer Airline wegen irgendwelchen Kompensationen hatte. I.d.R. gab es tatsächlich meist von deren Seite aus einen Gutschein, ein Upgrade für den nächsten Flug o.Ä.

    Wäre ich allerdings so von LH abgespeist worden, dann hätte ich mich ganz sicher beschwert! Wenn nicht über einen Anwalt, dann mit einem Beschwerdebrief an LH und ganz sicher würde ich denen die Rechnung aus der Flughafenkneipe schicken (wie berlinerjunge schon sagte).

    So, over and out 8)
     
  3. spatzspatz57

    spatzspatz57 Co-Pilot

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    Nun die Entwicklung der Geschichte aus dem Start-Posting.

    Heute hat eine Dame von der LH angerufen und meinte,
    der Flug wurde wegen schlechten Wetters (angeblich Gewitter)
    abgesagt, deshalb steht uns gar keine Entschädigung zu.

    Diese Erklärung finde ich ehrlich gesagt einfach eine Frechheit,
    da um genau die besagte Zeit sowohl alle andere Flüge von München
    geflogen sind als auch all andere Flüge in Münster planmässig
    gelandet haben. Wir haben zunächst um eine schriftliche Stellungnahme
    der LH gebeten, und dann sehen wir weiter.

    Ich bin eigentlich eher dafür, weiter zu kämpfen, meine Frau
    ist jedoch unsicher - sie fürchtet dadurch auf eine "schwarze Liste"
    bei der LH zu kommen, was die künftigen möglichen Upgrades etc.
    unmöglich machen würde.

    Weiss jemand - gibt es solche "schwarzen Listen" bei der LH?

    Danke für Eure Hilfe und Unterstützung!
     
  4. htb

    htb Platinum Member

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    Es gibt ohnehin keine Upgrades bei LH, außer Ihr bucht in den teuersten Buchungsklassen. Also vergiss die schwarze Listen, auf die Ihr nach so einer Auseinandersetzung ohnehin nicht landen dürftet.

    HTB.
     
  5. Trolly

    Trolly Silver Member

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    Den "auf die böse Liste kommen" Gedanken habe ich mir auch schon gemacht, insbesondere beim Einfordern / Einklagen der Ausgleichzahlungen bei Verspätungen.

    Andererseits wissen die Fluggesellschaften, dass sie im Unrecht sind und gerade Vielflieger (mit denen man mehr Umsatz macht) dürften auch eher klagen als Wenigflieger.

    So dass ich vermute, dass die Airline auch die Vielflieger gerne bei der Stange hält - unabhängig davon, ob Sie bei den (doch recht seltenen) Verspätungen mit Berechtigung auf Ausgleichszahlung) dann mal von ihrem Recht Gebrauch machen.
     
  6. flyRobinfly

    flyRobinfly Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Die Airline ist in der Nachweispflicht. Kontaktiere die Airline und verlange einen Beweis, z.B. in Form einer Bestätigung durch den DWD, dass an besagtem Tag und zur entsprechenden Uhrzeit Unwetter war. Ausserdem noch eine Aussage des Zielflughafens, dass eine LAndung nicht erlaubt war.
     

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