SAS, jetzt reicht's!!

Dieses Thema im Forum "SAS" wurde erstellt von AirportResident, 3. Juli 2010.

  1. no_way_codeshares

    no_way_codeshares Diamond Member

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    Mich hat man vor dem völlig ungenutzten Fastrack mit *G in SK Eco auch schon etliche Male in die sehr lange Schlange zur regulären und völlig unterbesetzten Sicherheitskontrolle in 5-10min Entfernung geschickt. Übrigens mit der gleichen Erklärung: LH zahlt nicht für den Fast-Track!
    In IST lief es übrigens lange ähnlich (Durchgang für *G nur bei Flug auf TK Metall), nun gibt es dort aber wenigstens einen zweiten Fastrack, für die die Airlines ihren Statusgästen Gutscheine ausgeben 'sollten' (bei dem Fastrack zur Passkontrolle bei Ankunft klappt das schon mal gar nicht!).

    Ich finde dieses Verhalten unerträglich! Die Mitgliedschaft in einer Aliianz bringt einer Airline viele Vorteile und auch Nachteile und Verpflichtungen (und dazu gehören netzweit die beworbenen Privilegien für die jeweiligen Regelmässig-Zahler). Diese werden vor Beitritt abgewogen.
    Mir ist es am Ende völlig egal, ob LH und alle anderen Partner wirklich überall sonstwo auf der Welt einen Beitrag für ihre Statuskunden zahlen müssen und es ausgerechnet in Kopenhagen und Oslo verweigern oder ob SK sich hier besonders kleinkarriert verhält. Aber für mich ist es ein Grund in Zukunft auf Reisen mit Ausreise von dort mein Geld zu einer anderen Allianz zu tragen (wobei sich das Fast-Track-Problem mit AB, zumindest in CPH, leider gar nicht stellt).
     
  2. tex

    tex Pilot

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    Kann mich -no way codeshares- nur anschließen; und zu IST folg. Vor ein paar Wo. LH C FRA-IST.
    Nachfrage im LH Flieger nach Fast-Track-Kärtchen (kenne ich von LX u. TK u. Anderen) Antwort: Haben wir nicht !

    Rückflug IST-FRA in C wieder Nachfrage nach den Fast-Track-Kärtchen und dass ich das bei LX immer unaufgefordert erhalte
    Antwort der Dame am IST Check-In: Das darf ich Ihnen für Lufthansa nicht geben !
    Mit einem gegenseitigen Lächeln des Bedauerns haben wir uns verabschiedet.
    Ich habe mich dann mit meinem (pardon) „sauteueren“ LH C Ticket in die Schlange der Vielen eingereiht.
    Vollpreis zahlen ist somit kein Garant für gleiche Leistungen innerhalb der *A.
    Weiter so SAS u. LH dann werde ich sicher nicht der einzige sein der seine *A Flüge massiv reduziert.
     
  3. unimatrix27

    unimatrix27 Pilot

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    die Sache mit dem SAS Fasttrack in CPH ist halt besonders ärgerlich, da der normale "Track" inzwischen noch viel schlechter geworden ist als er vor ca. 1 Jahr noch war. Wenn sich die Wartezeit von 20 auf 15 Minuten verringert dann fangen sie schon an wieder SChalter zu schließen. Das muss wohl der normale angestrebte "Füllstand" mit PAXen sein. Da ich leider jede Woche in CPH bin erlebe ich auch jede Woche den Kontrast zwischen arrogantem SAS (nicht nur bei Fasttrack, auch der genau EINE Gold-Checkin-Schalter ist ein Witz und immer überfüllt, das besonders abwechslungsreiche Lounge-Essen sei mal nicht weiter erwähnt) und auf der anderen Seite den Flughafen MUC wo ich sogar auf den Fasttrack verzichten könnte weil ja eh die Eco-Schlangen nie länger als 2-3 Minuten sind. Das Logo hängt auch immer noch. Aber einfach nur ein *A-Logo, ohne den *A-Gold Schriftzug.

    Was inzwischen 3 mal geklappt hat, ist dem Dragon am Fasttrack zu sagen, dass an von der anderen Sicherheitskontrolle dorthin geschickt wurde. Wieso das klappt, keine Ahnung. Aber es ging.
     
  4. A340

    A340 Guest

    Die Siko in CPH ist ein Witz, 1 x und nie wieder. :mrgreen:
     
  5. no_way_codeshares

    no_way_codeshares Diamond Member

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  6. Bozen

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    Es geht auch anders. Neulich in HAM zur Mittagszeit, ziemlich tote Hose, an einer der Fastlanes drehten die sogar Däumchen. Ruckzuck hat eine Mitarbeiterin ein Absperrband geöffnet und einen Schwall Paxe von den wenigen geöffneten Kontrollen in die Fastlane geleitet. Als dann doch zwei berechtigte Paxe kamen, mußten die allerdings einen Moment warten aber das waren vielleicht 3 Minuten...
    Die Dame an den flexiblen Absperrbändern war aber auch richtig engagiert, lief hin und her und schaute ständig, daß die Paxe über die 3 oder 4 Sikos gleichmäßig verteilt waren, obwohl - wie gesagt - nur wenig los war und niemand den Eindruck machte, seinen Flug zu verpassen.

    Ich schaue immer gerne zu, wenn Leute ihren Job - und sei er auch noch so simpel - richtig gut und engagiert machen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. September 2014
  7. A340

    A340 Guest

    In HAJ Terminal A ist auch oft tote Hose, dafür nimmt die neue Anlage nun aber jedes Gepäckstück sowas von genau unter die Lupe, dass das kleinste Teil aufällt und das Gespäckstück zur Handkontrolle rausgeworfen wird. Dann gehts los und man sieht wie der Kontrolleur immer wichtiger wird. Neulich musste eine Mutter mit ihrem Kleinkind in einen extra Raum zur Sonderbehandlung da der Fuzzi meinte dass die Capri-Sonne nicht in Ordnung ist, einfach nur lächerlich und peinlich.
     
  8. FTL-Mike

    FTL-Mike Lotse

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    Bin jetzt ein paar mal SAS auf Kurzstrecke geflogen.

    Soweit immer ok. Die CA eigentlich immer nett. Die Mädels am Transferdesk in CPH waren gut drauf und haben mir bei ner Umbuchung wegen Überbuchung trotz damals fehlendem *AG Zugang zur Lounge arrangiert.

    Die Kurse für die Tickets sind ja eher am unteren Ende der Scala verortet, da erwarte ich nicht unbedingt Highclass-Premier-Service.

    Das Erlebnis an der Fastlane hatte ich auch schon. Mir wurde gesagt, dass LH der SAS den Service nicht vergütet und es deshalb den Service für Statuskunden nicht gäbe. Die Damen an der normalen Kontrolle waren aber gut drauf. Und voll war's auch nicht.

    Die Loungezugangsregeln bei Eurobonus verstehe ich aber nicht so ganz: normalerweise nur Goldmitglieder, aber in wenigen Monaten im Jahr auch silber. Irgendwie eigenartig.

    Kommende Woche fliege ich SAS in C nach ARN. Mal schau'n wie's laufen wird.
     
  9. A340

    A340 Guest

    Nur für *AG so wie es die Beschilderung ausweist.
     
  10. Bozen

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    Die Capri-Sonne! Ich sach nur: "Die hat meine Goldbären!"

    In SZG hatte ich letzte Woche u.a. dieses kleine Hand-Stativ
    http://www.fameboardshop.com/access...n=googlebase&gclid=CL2Ompbt48ACFU7MtAodPyYAqA
    und dieses Saugnapf-Stativ
    http://delkin.com/product/fat-gecko-dual-mount/
    im Rucksack. Die Frau am Monitor war wohl noch in der Ausbildung, jdf. sagte der Supervisor bedeutungsschwanger zu mir: "Sie haben da wohl Fotostative, die würden wir gern mal sehen". Ich habe sie dann ausgepackt und er hat sie der Azubine gezeigt, "schau, das ist ein Teleskopstativ, deshalb die verschiedenen Stärken und das sind Kugelgelenke..." Er war so stolz, daß er das gleich erkannt hatte.
    Können die ihre Leute nicht selbst ausbilden? Ich mußte meinen sorgsam gepackten Rucksack nicht etwa aus Sicherheitsgründen leeren, sondern nur zu Ausbildungszwecken. Bei einem Lawinenhund habe ich das mal freiwillig gemacht aber am Flughafen möchte ich doch gern in Ruhe gelassen werden, wenn mein Gepäck keinen Anlaß zu Beanstandungen gibt.
     
  11. ttobsen

    ttobsen Lotse

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    Dieses Verfahren beobachte ich in HAM aber regelmäßig. Auch gerne Freitag Abends zur Rush Hour wenn mal wieder nur 2 Checkpoints offen sind. Werde bestimmt bei jedem 4-5 Flug von HAM auf die Fast Lane umgeleitet.

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  12. Bozen

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    Solange die Fastlane trotzdem "fast" bleibt, halte ich das für sehr begrüßenswert.
    Habe allerdings auch schon ohne Umleitungen genau so lange in der Fastlane gestanden wie die Paxe in den Reihen oberhalb. Es wäre aber wohl zu viel verlangt, wenn dann eine Standard-Schleuse zu einer weiteren Fastlane umfunktioniert würde, obwohl es ja ohne weiteres machbar wäre...
     
  13. Jet1

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    Als Nichtjurist möchte ich mal die folgende Fragestellung in die Diskussion einbringen:

    An deutschen Flughäfen ist die Sicherheitskontrolle eine hoheitliche Aufgabe im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei (die die Durchführung privaten Sicherheitsfirmen übertragen hat). Bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben hat der Staat den grundgesetzlich geschützten Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Kann es unter diesem Gesichtspunkt rechtens sein, dass bestimmte Personenkreise bei der Sicherheitskontrolle privilegiert und besser behandelt werden, weil sie die Sicherheitskontrolle in einer „Fast Lane“ häufig schneller über sich ergehen lassen können als „normale“ Menschen? Schließlich ist (zumindest meines Wissens nach) ja auch noch keine deutsche Verwaltungsbehörde auf die Idee gekommen, Millionären neue Reisepässe schneller auszustellen als „armen Schluckern“.

    So, mit dieser Fragestellung kann nun auf mich eingeprügelt werden.
     
  14. Bozen

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    Ich glaube, der User "Schlesinger" ist Jurist, vielleicht erhellt er uns ja noch.
    Bis dahin mal meine unmaßgebliche Einschätzung:
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet dem Staat, gleiches auch gleich zu behandeln, nicht jedoch, ungleiches gleich zu machen.
    Bei der Beantragung eines Reisepasses ist jeder Bürger vor dem Gesetz gleich, da er auch die gleichen Gebühren entrichtet. Man hat aber die Möglichkeit, gegen eine Expressgebühr die Ausstellung zu beschleunigen. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Leistung des Staates, für die er zusätzliche Gebühren erheben darf.
    Der Staat muß die Grundversorgung sicherstellen. D.h., er muß soviele Sikos vorhalten, daß ein Erreichen des Flugsteigs in "angemessener" Zeit möglich ist. Ich möchte jetzt kein Faß aufmachen, was "angemessen" bedeutet. Gehen wir einmal davon aus, die Verwaltungsgerichte würden die vorhandenen Kontrollstellen für ausreichend, d.h. angemessen halten.
    Wenn dann der Staat gegen Gebühr (die die teilnehmenden Carrier entrichten) zusätzlich eine Fastlane zur Verfügung stellt, verstößt er nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da er erstens die Grundversorgung bei der Ausübung seines hoheitlichen Monopols sichergestellt hat und zweitens jeder, der bezahlt, die zusätzlich angebotene Leistung in Anspruch nehmen kann.
    Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz läge allerdings vor, wenn der Staat es vollständig den Privatunternehmen überließe, wieviele Fastlanes und wieviele Standardlanes sie einrichten, da die Privilegierung von Statuskunden im Rahmen einer Sicherheitskontrolle fast genauso sachfremd wäre, wie das Vorziehen großer Limousinen bei einer Verkehrskontrolle. Anders als bei Verkehrskontrollen beschränkt sich die hoheitliche Tätigkeit des Staates bei der SiKo allerdings nur noch auf die Organisation und die Überwachung im Hintergrund bzw. bei konkreten Verdachtsfällen. Die ausführenden Privatunternehmen sind also freier als Polizisten bei einer Verkehrskontrolle, solange diese Privatunternehmen die vom Staat dem Bürger geschuldete angemessene Abfertigung außerhalb der Fastlanes gewährleisten.

    Nebenbei: für viel bedenklicher halte ich bereits den Umstand, daß die Leibesvisitation, eine klassische polizeiliche Aufgabe, Privatunternehmen übertragen wird, zumal, wenn man einmal schaut, woher manche dieser Security-Firmen kommen. Es handelt sich mitunter um ehemalige Türsteherbanden, die, als sie eine kritische Masse erreicht haben, zu scheinbar seriösen Sicherheitsfirmen mutiert sind. Die Hannoveraner Rechtsanwaltskanzlei des Putinlaufburschen Gerh. Schröder hat da in einem Fall tatkräftige Unterstützung geleistet.
    Mir ist es regelmässig unangenehm, von einem Ein-Euro-Jobber angefaßt zu werden, der in den Diensten von Leuten steht, die früher entschieden haben, welcher Dealer in den Club kommt und welcher nicht.
     
  15. piperpilot

    piperpilot Silver Member

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    Mal eine andere Sicht der Dinge: GENAU RICHTIG, dass die Türken hier gezielte Messerstiche gegen die Hansa setzen. Der allererste Stein ist das ja nicht, der geworfen wird.
    Ich sage nur:
    - Statusmeilen M&M auf TK Flügen
    - Umzug nach Terminal 1 in MUC

    Dass sich die *A hiermit selbst am meisten schadet ist bitter aber scheinbar nicht vermeidbar.
     
  16. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG:
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Wie schon aus den Vorantworten zu dieser aufgewofenen Frage der Rechtmäßgkeit dieser 'Fast Lanes' hervorging, muß bedacht werden daß Gleiches auch gleich behandelt werden muß. Dagegen muß Ungleiches nicht gleich behandelt werden.

    Wenn zum Beispiel das fliegende Personal bzw. die Bordbesatzungen diese 'Fast Langes' benutzen dürfen, dann unterscheiden sie sich von den Fluggästen, da sie zu ihrem Arbeitsplatz gehen und die Fluggäste dagegen lediglich zum Ort der Inanspruchnahme ihrer gebuchten Dienstleistung.
    Wenn natürlich der Millionär und der Arbeiter, beide als Fluggast in den Urlaub, unterschiedlich (schnell) behandelt/abgefertigt werden, wäre dies ein klarer Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

    Um dies alles nun näher beurteilen zu können, muß man mal schauen, wer denn diese 'Fast Lanes' passieren/benutzen darf. Hier habe ich mal für den Flughafen Frankfurt/M. 'gegoogelt': 'Schon gewusst? Wenn es eng wird mit dem Weiterflug, können Sie am Flughafen Frankfurt eine Abkürzung zum Gate nehmen. Der Airport hat dazu an den Sicherheitskontrollen so genannte „Fast Lanes“ eingerichtet. Hier werden Fluggäste, die noch maximal 30 Minuten bis zu ihrem Weiterflug haben, bevorzugt kontrolliert.

    Das System der Fast Lanes funktioniert recht einfach: Anzeigetafeln an den Kontrollstellen listen jeweils die aktuellen Flüge auf, deren Passagiere die Abkürzung benutzen dürfen. Freundliche Flughafenmitarbeiter helfen Ihnen zudem, sich zurechtzufinden.

    Fast Lanes gibt es in beiden Terminals des Frankfurter Flughafens überall dort, wo Passagiere aus dem Non-Schengen- in den Schengen-Bereich umsteigen und umgekehrt. Zum Beispiel für Passagiere, die von Singapur kommen und innerhalb Deutschlands oder Europas weiterfliegen.

    Die Fast Lanes sind Teil des Serviceprogramms „Great to have you here!“, das der Flughafen Frankfurt ins Leben gerufen hat.
    ' Quelle: http://www.frankfurt-airport.de/content/frankfurt_airport/de/services_am_airport/fast-lane.html

    Hier werden offenischtlich ungleiche Sachverhalte anders beurteilt. Und genau dieses ist zulässig. - Sachfremde Entscheidungskriterien fliessen dabei nicht die Aufstellung der Voraussetzungen für die Festlegung des Personenkreises ein, der die 'Fast Lanes' benutzen darf. Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 GG ist hier nicht erkennbar.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. September 2014
  17. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Dass es rechtlich zulässig ist, Flugzeugbesatzungen auf dem Weg zum Arbeitsplatz und Passagiere mit Weiterflügen innerhalb von 30 Minuten bei der Sicherheitskontrolle an deutschen Flughäfen bevorzugt zu behandeln, leuchtet mir ein.

    Wie wäre jedoch die Rechtslage zu beurteilen, wenn auch Passagiere mit Tickets für die „Edelklassen“ (Business und First Class) und Statusinhaber (z.B. bei Lufthansa die Senatoren und Honoratioren) die Fast Lanes bei den Sicherheitskontrollen benutzen dürften?
     
  18. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Abschließend möche ich das hier nicht bewerten, zumindest 'riecht' es nach einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Ein Gerichtsurteil zu diesen konkreten Fällen gibt es meines Wissens nicht.

    Jedoch wurde in einem anderen Forum schon einmal eine ähnliche Diskussion geführt, mit zahlreichen Denkanstössen (pro und contra) zu dem Thema: http://forum.airliners.de/topic/36244-sicherheitskontrollen-auf-den-flughaefen/

    In der dortigen Diskussion wird in Beitrag #17 ausgesagt (und in diesem Zusammenhang auf ein allgemiens BverG-Urteil hingewiesen): 'Ferner ist nach Art. 3 GG nach einhelliger Meinung es erlaubt Gruppen miteinander zu vergleichen, also C-Pax mit C-Pax und Y-Pax mit Y-Pax. Weiterhin müsste ein wesentlich Gleiches ungleich behandelt werden und dies ist vorliegend nicht der Fall. Die Anwendung des Gleichheitssatzes wird vom BVerfG abgelehnt, wenn die Vergleichsfälle "anderen rechtlichen Ordnungsbereichen angehören und in anderen systematischen und sozialgeschichtlichen Zusammenhängen stehen", BVerfGE 40, 121.
    Weiterhin ist für ein Verstoß gegen Art. 3 GG eine Willkürlichkeit erforderlich und diese ist gerade nicht gegeben, wenn ich jeden Y-Pax abweise.
    Eine Benachteiligung ist weiterhin nur gegeben, wenn der Betroffene, von der (hier nicht gegebenen) Ungleichbehandlung benachteiligt wird. Dies ist vorliegend auch nicht der Fall, da der Y-Pax sich den gleichen Sicherheitsbedingungen unterziehen muss wie der C-Pax.
    '
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. September 2014
  19. Bozen

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    Die Annahme, der Staat dürfe C-Paxe anders behandlen als Y-Paxe, ist nun allerdings nicht nur von jeder Rechtskenntnis, sondern sogar von jedem Rechtsempfinden unbeleckt.
    Solche Gruppen zu bilden wäre eine Argumentation aus dem Ergebnis heraus: wenn C-Paxe staatlicherseits gegenüber Y-Paxen bevorzugt würden, kann zur Rechtfertigung dieses Vorgehens wohl kaum genau dieser Umstand dienen. Er ist die Folge, nicht die Voraussetzung. Die Gruppe, um die es hier geht, sind selbstverständlich die Paxe insgesamt und nicht die Paxe, die unter Verstoß gegen Art. 3 besser behandelt werden. Das sollte eigentlich jedem einsichtig sein.
    Anderenfalls wäre es auch zulässig, wie in Moskau Busspuren für reiche Autofahrer freizugeben.

    Man kann es kurz machen: Fastlanes sind deshalb zulässig, weil erstens für sie gesondert bezahlt wird und zweitens der Staat ausreichend Lanes für jedermann bereithält.
    Entscheidend ist, daß nicht der Staat, sondern die Airlins bestimmen, welche Paxe die Fastlanes nutzen dürfen. Wer darin eine Ungleichbehandlung sieht, muß auch in dem Umstand, daß es überhaupt verschiedene Kabinen an Bord gibt, eine Ungleichbehandlung sehen.
     
  20. Bali08

    Bali08 Diamond Member

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    Hört sich toll an, hat aber mit der Realität wohl eher wenig zu tun. Als ich zuletzt am 9.9. in FRA aus SIN kommend in B durch die Siko musste, stand da nur eine einzige Tafel an der Fast Lane und die wies auf C und F Paxe hin.
    Die Bordkarten wurden kontrolliert und es kamen genau C und F Paxe schneller voran. Für mich persönlich nett, aber rechts neben mir habe ich lautes Jammern wegen verpasster Anschlüsse gehört.
     

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