Spesenabrechnung und neue Mehrwertsteuer in Hotels

Dieses Thema im Forum "Besser Buchen" wurde erstellt von Brixo, 6. Januar 2010.

  1. Grinsekatze

    Grinsekatze Entdecker

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    hmm also ich kenne das problem aber das spg-hotel wo wir bleiben kriegt es dennoch gescheit hin.

    auf unseren rechnungen ist eine rate für übernachtung und frühstück ausgewiesen. man kann nur in der detaillierten mwst-aufschlüsselung sehen, dass dort etwas zusammengefasst wurde (einmal 7% einmal 19%). insofern haben wir derzeit keine probleme :mrgreen:
     
  2. Singha

    Singha Gold Member

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    Also, wurde schon viel wind aus den Segeln genommen.
    Sofern kein Frühstück separat ausgewiesen wurde und eines "geliefert" wurde, wird pauschal 4,50 € zugrundegelegt als BMG
    Also Hoteliers, nichts ausweisen. Heisst allerdings, dass der Kunde auch keinen Vorsteuerabzug hat. Sollte aber zu verkraften sein.
    besser als höherer Preis in der Gesamtrechnung
    Schwimmbad & Sauna rechnen zu der Übernachtung, ebenso Fernsehen , Internet und Telefon. Allerdings nur die Zurverfügungstellung,
    Einheiten und Pay - TV unterliegen 19%. Also Achtung bei Internet - Rate
    Wellness Pakete ebenfalls 19 % , Tagungsräume, sofern nicht unentgeltlich überlassen auch 19 % . Hier Gestaltungsraum, aber aufpassen, Vergleich mit normalen Zimmerpreisen ist einfach.
    Minibar wie die grosse Bar 19 % ,auch wenn im Übernachtungspreis enthalten.

    Summa Summarum: Ein totaler Blödsinn, aber das sollte hier nicht Thema sein :lol:
     
  3. jotxl

    jotxl Bronze Member

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    In unserer Firma ist es bisher so, das pauschal 4,80 (oder 4,90) von der Hotelrechnung abgezogen werden. Nur wenn explizit auf der Hotelrechnung steht, dass die Übernachtung OHNE Frühstück ist, unterbleibt der Abzug.

    Für mich stellt sich nun die Frage, ob die neuen Bedingungen irgendwelche Auswirkungen für mich haben werden, mir ist das ganze steuerliche Zeugs eh ein Buch mit 7 Siegeln..
     
  4. Singha

    Singha Gold Member

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    4,80 € sind der korrekte Betrag, nicht die von mir vorabangeführten 4,50 €

    Das Ganze ist und bleibt ein krummes Ding, Mövenpick hat genug bezahlt dafür :evil:
    aber in 4 Jahren ist das dann leider wieder vergessen !!!
     
  5. dreser

    dreser Co-Pilot

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    evtl eine dumme Frage, aber was hat Mövenpick damit zu tun ?

    lg andreas
     
  6. philtim

    philtim Gold Member

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  7. dreser

    dreser Co-Pilot

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    vielen dank, jetzt bin ich im Bilde ;-)
     
  8. Singha

    Singha Gold Member

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    lassen wir mal das "Gschmeckle" bei den Spenden beiseite.
    Wenn du täglich mit dem Steuerrecht zu tun hast, sorry die Ausdrucksweise, da kotzt dich so eine Regelung nur an.
    Damit ist niemand gedient, absolut niemanden. Vorraussetzung. Es wird korrekt umgesetzt.
    Will eine Seite einen Vorteil, geht das - weitestgehend - nur über tricksen.
    Details jetzt für beide Seiten nicht hier :roll:

    Statt Vereinfachung nur mehr Wuscht, sicher kein Arbeitsplatz, fast keine günstigere Übernachtung, etc....

    Zum Forum zurück: Die Hotels haben so zu knappern gerade, dass es genug Special Offers gibt, du musst nur suchen:
    Hilton weekend specials, lastminutetravel.com, hrs, Marriott...
     
  9. kasi

    kasi Diamond Member

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    Nö. Das ist in dieser Pauschalität nicht korrekt. Das trifft nur zu, wenn der Mitarbeiter selbst die ÜN bucht, nicht aber wenn der AG die Übernachtung mit Frühstück bucht und der Belge hierfür mit der Spesenabrechnung archiviert wird.
     
  10. wbauer1112

    wbauer1112 Einsteiger

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    Hallo Brixo,

    lasse doch das Hotel mit Frühstück von Deiner Firma unmittelbar auf deren Rechnung buchen. Dann wird nur der Sachbezugswert für das Frühstück angesetzt. (Die Rechnung kann Du bei diesem Verfahren auch bezahlen, aber Rechnungsausstellung auf die Firma!)
     
  11. AirportResident

    AirportResident Bronze Member

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    Hallo zusammen,

    wir haben bei uns in der Firma in Absprache mit unseren Steuerexperten folgende Verfahrensweise entwickelt:

    Bisher haben wir i. S. Frühstück, soweit möglich, nach Lohnsteuerrichtlinie R 8.1 Abs. 8 Nr. 2 gehandelt. Demnach können die maßgeblichen Sachbezugswerte für übliche Beköstigungen im Rahmen einer Auswährtstätigkeit angesetzt werden. Der Wert für Frühstück ist aktuell ab 01.01.2010 € 1,57. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass zum einen die Abgabe der Mahlzeit vom Arbeitgeber veranlasst ist, also auf alle Fälle die Rechnung auf die Firma ausgestellt sein muss. Zum anderen ist in dieser Richtlinie auch festgelegt, dass vor Beginn der Auswärtstätigkeit der Arbeitgeber sich direkt mit dem Unternehmen schriftlich in Verbindung setzten muss, das dem Arbeitnehmer die Mahlzeiten zur Verfügung stellen soll. Also muss praktisch vorher schriftlich bestellt/reserviert werden.

    Im Klartext: wenn wir eine schriftl. Reservierungsbestätigung haben, bleibt alles beim Alten.

    Gruß
    TIM
     
  12. covenant123

    covenant123 Lotse

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    Richtig!!!

    Stimme Airport-Resident voll und ganz zu.

    Wichtig ist dabei allerdings, dass die Reservierungsbestätigung vor dem Checkin (bedeutet, man bittet den Menschen an der Rezeption um sofortiges Rücksenden, noch bevor man den Zimmerschlüssel an sich genommen hat!!!!) zurück in die Firma gefaxt wird. Ein Rücksenden beim Checkout wird nicht mehr akzeptiert.

    Variante 2:

    Der Wortlaut auf der Rechnung lautet nicht "Übernachtung inkl. Frühstück" oder auch nur "Übernachtung", sondern einfach nur "Arrangement". Bei einem Arrangement dürfen unterschiedliche MwSt-Sätze auftauchen, da es sich hierbei nicht zwangsweise um ein Frühstück gehandelt haben muss.
    Diese Variante praktizieren meine Kollegen und ich seit Beginn des Jahres, da die "Fax-Lösung" eigentlich völlig unpraktikabel ist. Eine Vorabbuchung der Firma fällt bei ca. 120 - 150 Übernachtungen pro Woche (nur in meiner Abteilung) völlig aus.
    Ergebnis damit: Abzug von 4,80 Euro für Frühstück.
    In der Regel lassen sich darauf auch alle Hotels ein........
     

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