Strafanzeige nach Condor-Flug

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von wolfi911, 9. Januar 2008.

  1. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Das ist natürlich relativ schwierig zu beantworten, da uns ja bisher nur ein recht subjektiver "Bericht" der Situation vorliegt. Aber ich kann z.B. aus meiner persönlichen Erfahrung zu einem (Weiter-)Flug-Ausfall sagen (ich war nicht vor Ort betroffen, sondern habe die Sache für andere von Deutschland aus betreut/geregelt):

    100%ige Rückerstattung des gesamten Flugpreises (war allerdings auch ein O/W-Flug), vollständige Erstattung der Auslagen vor Ort (sehr geringe Telefonkosten, weil nur zwei Anrufe nach Deutschland; Transfer und Hotelunterbringung; Verpflegung) und Umbuchung auf den nächsten planmäßigen Abflug nach Deutschland am Folgetag (allerdings zu einer anderen Destination) und daher auch inkl. des zusätzlich notwendig gewordenen LH-Zubringers zum gebuchten Zielort.

    Weitere Ansprüche auf Schadenersatz, Strafanzeigen und ähnliche Dinge haben wir nicht gesehen und dementsprechend auch nicht gestellt (und das ganze ist auch nicht veröffentlicht worden). Das war zwar nicht wirklich eine "angenehme Situation", aber halt auch nicht die große Katastrophe. Alle Beteiligten haben ihr Gesicht gewahrt, das Leben ging weiter und es wurden selbstverständlich auch danach noch Tickets bei der betreffenden Airline gebucht.

    Nein, ich werde nicht die Namen der beteiligten Firmen, Passagiere und Mitarbeiter nennen, denn das ist ja (selbstverständlich) ebenfalls ungeschriebener Inhalt der getroffenen Vereinbarung. Ein planloses "Herumkrakeelen" (oder "öffentliches Ausplaudern" von internen Gesprächen u.ä., um den Verhandlungspartner "unter Druck" zu setzen) hätte m.E. ein sehr viel schlechteres Ergebnis erbracht. Aber das ist natürlich meine ganz persönliche Ansicht.
     
  2. high_flyer

    high_flyer Lotse

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    Ich habe jetzt die 9 Seiten dieses Beitrags durchgelesen (uff)
    @kasi:

    Ich weiß Deine Argumentation klingt durchaus logisch, ist aber leider trotzdem falsch. Gerade als Kapitän (egal ob große Airline oder nicht) unterliegt man einem strengen Regelwerk von unzähligen Vorschriften die man nicht mal einfach so über den Haufen werfen kann weil es die "innere Einstellung" gebietet.
    Es ist bei den vorigen Beiträgen nur leicht angeklungen, aber das Problem der Dienst und Ruhezeit wird hier überhaupt nicht berücksichtigt.

    Nehmen wir mal an der Kapitän wäre geblieben um den Passagieren zu helfen. Wer Sharja (und Dubai) etwas näher kennt weiß, dass seine Anwesenheit maximal moralische Unterstützung gewesen wäre. Auch wenn man sich in der Situation gerne den "allmächtigen Piloten" vorstellt der mit einer hochgezogenen Augenbraue alle Flughafenmitarbeiter zum raschen Arbeiten bewegt- so spielts das leider nicht. Wer schon mal probleme hatte für 2 (!) Personen in Dubai ein Hotelzimmer zu bekommen versteht sicher auch das der Kapitän keine Zimmer herbeizaubern kann. Die 4 Streifen auf Ärmel und Schulter sehen zwar nett aus, machen uns aber auch nicht zu Magiern. (Ja uns, auch ich bin Pilot)

    Also nehmen wir mal der Kollege aus dem DE Cockpit bleibt tapfer mit den Passagieren am Airport zurück, telefoniert, organisiert, zieht Augenbrauen hoch und schafft es dann sogar tatsächlich die gesamte Wartezeit um sagen wir mal 30 Minuten zu verkürzen. (Glaubt mir, mehr kann auch er nicht ausrichten) Die "gefühlte Wartezeit" der Passagiere wäre durchaus
    kürzer als sie wirklich war, es hat sich ja was "getan".

    Mittlerweile hat DE auch einen Techniker organisiert der die Pitot Heat repariert hat (nein, man kann nicht mit 1 kaputten fliegen, obwohl es 3 gibt - eine 747 kann ja auch nicht mit 1 kaputten Triebwerk - legal - abheben, obwohl da ja eh noch 3 funktionierende dranhängen) und das Flugzeug könnte (ja KÖNNTE) bald wieder starten, wenn der Herr Pilot nicht seine Ruhezeit einhalten müsste. Und die beginnt sobald er im Hotel eincheckt, nachdem er sich stundenlang um seine Passagiere gekümmert hat.

    Spätestens dann gibts eine nette Einladung zu Kaffee und Kuchen mit dem Chefpilot, der ihn verständlicherweise fragen wird ob er denn in BKK oder DXB zulange in der Sonne gelegen hat. (Von den unzähligen Strafanzeigen wegen seiner (Fehl) Entscheidung (nicht zu ruhen wie befohlen, sondern wichtig herumzuspringen) von Passagieren einmal abgesehen.) Die wollen nämlich auch wieder mal nachhause kommen. Und irgendein Grund wird sich für die Anzeige schon finden. (Vielleicht "Voll arges nicht Ruhezeitverkürzen wollen" - und das noch mit Vorsatz!!)

    Und noch eine traurige Bemerkung am Rande: Durch die ständige Anzeigerei (Straf- oder Zivilrechtlich) gibt es sogar mittlerweile immer weniger Resonanz auf die Frage ob denn "ein Arzt an Board" sei wenn ein Passagier gesundheitliche Probleme hat. Die -Ärzte die als Passagiere mitfliegen- wollen sich im Fall des Falles nämlich auch keine Strafanzeige holen wenn was schiefgeht.

    Also dann,

    Happy Landings
     
  3. brooklyn

    brooklyn Co-Pilot

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    das kann ich aus dem eigenen umfeld bestätigen.
    denn auch entgegen anderslautender äusserungen der fluggesellschaften ist ein behandelnder arzt (also der, der im notfall an bord einspringt und ärztlich tätig wird) selbst voll in der haftung. die wenigsten als flugpassagier angetretenen ärzte werden wohl eine "patientenaufklärung", wie im krankenhaus üblich, in ihrem bordgepäck mit sich führen und dem patienten erst mal zur unterschrift vorlegen. wenn also z.b. im gespräch mit dem "patienten" an bord nicht eine vollständige anamnese erhoben werden kann (allergien, medikamenteneinnahmen etc.) und es in der folge zu komplikationen kommt, steht der arzt auf dünnem eis.
     
  4. UncleSamDavid

    UncleSamDavid Diamond Member

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    Ich denke, auf noch dünnerem Eis steht er, wenn ein Patient im Flugzeug stirbt und er als Arzt war an Bord und hat nicht geholfen.

    Fazit: Ärzte sollten nicht fliegen. :wink:
     
  5. Guest

    Guest Guest

    Haben Ärzte nicht auch eine Berufshaftpflicht ? Und richtig ist, falls er nicht hilft weil er sich vor einer "Strafanzeige" fürchtet, sollte er vielleicht noch einmal über seine Berufsehre und seine eigene Berufswahl nachdenken ...
     
  6. Guest

    Guest Guest

    sich bei problemen nicht um die passagiere zu kümmern, hat bei condor offenbar auch tradition:
    1992 : porlamar/Isla margarita/Venezuela.
    eine condor 767-300 ER bereit zum rückflug nach deutschland, ca. 250 paxen an bord.
    einigen fluggästen kommt das gehabe der kabinencrew ein bisserle merkwürdig vor , u.a. die ansage:
    wir begrüssen auch unseren flugkapitän , herrn XY; den merengue- könig von gestern abend!!!!!
    nach den Takeoff nimmt der flieger kurs auf den einzigen höheren berg in der umgebung und rasiert ca. 9m des fernsehmastes mit einem flügel ab.
    die fläche erleidet einen tiefen cut, bleibt aber ganz.
    nach fueldumping und der sofortigen landung verschwindet die gesamte crew sofort und kommentarlos und lässt 251 totenbleiche passagiere am flughafen unbetreut zurück.

    http://aviation-safety.net/database/rec ... -0&lang=fr
     
  7. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Natürlich.
    Auch ein Arzt, der (wo auch immer) medizinisch tätig wird, haftet selbstverständlich für seine Handlungen.
    Die finanziellen Folgen daraus werden ihm allerdings durch die Versicherung der Lufthansa für solche Fälle
    voll und ganz abgenommen. Strafrechtliche und andere denkbare Auswirkungen bleiben davon unberührt. :idea:
     
  8. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    Wenn der Doktor auf die Frage , ob sich ein Arzt an Bord befindet , nicht reagiert macht er sich strafbar und sollte zumindest so tun als ob er tief schläft wenn er keine Lust hat , es sei denn er ist Tierarzt . Wenn der Patient beim Versuch einer Herzoperation mit Küchenmesser und Schraubenzieher oder sonst einer innovativen Behandlungsmethode leider verendet macht sich der Doktor nicht strafbar wenn diese noch im Rahmen des Vertretbaren lag und außerdem als geboten erschien .

    Damit jemand verknackt werden kann muß er rechtswidrig und schuldhaft gehandelt haben . Rechtswidrig wäre die Beschädigung des Patienten in irgendeiner Form , dem schuldhaften Handeln sind unter den gegebenen Umständen weite Grenzen gesetzt und es muß ihm dieses nachgewiesen werden. Im Übrigen gilt dies alles nicht nur für den Doktor sondern für jeden . Damit jemand unter den waltenden Umständen zur Zahlung herangezogen werden kann muß er oder sie den Hilfsbedürftigen schon mit dem Moet & Chandon Dom Perignon Vintage 1997 totgeschlagen haben . Dies wäre im Übrigen stilvoll und damit wären wir wieder bei der Thai Airways International . Nur in F , logisch .

    Somkiat
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Wenn der Patient beim Versuch einer Herzoperation mit Küchenmesser und Schraubenzieher oder sonst einer innovativen ........................

    manchmal reichts auch, ein bisschen glück zu haben, wie die 50jährige dame auf einem flug von NY nach denver, die
    inflight in 10000m einen herzinfarkt erlitten hatte.
    an bord waren zufällig 50 herzspezialisten, die zu einem kardiologenkongress nach denver unterwegs waren.
    drei ärzte haben hilfe geleistet, die dame hat (trotzdem) überlebt.........
     
  10. UncleSamDavid

    UncleSamDavid Diamond Member

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    Aber vorher austrinken, dann gibt's oberdrein noch milderne Umstände...
     
  11. dreilettercode

    dreilettercode Pilot

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    Rein theoretisch: Woher soll man wissen, daß ein Arzt an Bord war, wenn der sich bei einem Notfall nicht meldet?

    Daß nachgewiesen ein Arzt an Bord war, aber keine Hilfe geleistet hat, erfordert dann doch so abstruse Sachverhalte wie: Dr. Mabuse hat sich für das Notfallprogramm bei M & M registrieren lassen, auf dem Flug mit Notfall behauptet er dann aber, er ist nicht der Dr. Mabuse, sondern ein anderer Dr. Mabuse.
     

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