Strafanzeige nach Condor-Flug

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von wolfi911, 9. Januar 2008.

  1. AntonBauer

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    Du hast noch nie eine Strafanzeige gestellt, oder? :roll:
     
  2. wolfi911

    wolfi911 Pilot

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    @Anton: Strafanzeige??? :roll: ... wie kommst denn Du da drauf??? :mrgreen: ... zur Abkürzung: lies doch bitte nur den Originaltext und den Betreff dieses Threads durch, da ist doch alles drin gesagt - oder nicht?

    Ansonsten verstehe ich die Aufregung wegen der Strafanzeige einfach nicht; wer mal so nett ist und sich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen von Condor anschaut (vgl. Ziffer 5.1 am Ende), sieht schnell, dass Condor sich in diesen eigenen AGB das Recht vorbehält, gegen Passagiere (Kunden) Strafanzeige zu erstatten. Fragt Euch doch mal selbst, wie viele Dienstleister Ihr nutzt, die sich dieses Recht ausdrücklich in den eigenen Geschäftsbedigungen vorbehalten?

    Im Ergebnis spricht für mich nichts dagegen, als Kunde dieses Recht entsprechend auch für sich zu gebrauchen.

    Ansonsten ist derzeit zur Strafanzeige meinerseits alles gesagt.
     
  3. miles-and-points

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    Nö, wieso denn auch? :shock:

    Mir hat (bisher :D ) ja niemand irgendetwas angetan, das ein solches Vorgehen erforderlich gemacht hätte. Klagen dagegen habe ich (etwa auf zivilrechtlichem Gebiet) schon einige Male von Anfang bis Ende miterleben dürfen - übrigens alle mit "gutem" Ausgang für mich (was aber auch daran liegen könnte, daß ich halt kein "Prozeßhanserl" bin und nur Klage erhebe, wenn diese auch große Aussicht auf Erfolg hat).

    Und - wie gesagt: Die hier vorgetragene Situation birgt für meine Begriffe nicht den geringsten Grund, gegen wen auch immer eine solche Strafanzeige zu stellen. Wäre mir das passiert, worüber sich der OP hier so echauffiert, wäre mir natürlich ebenfalls nicht im Entferntesten der Gedanke gekommen, eine solche Anzeige auch nur ins Auge zu fassen (oder prüfen zu lassen) - dies nur, um einen "Vorwurf", als Nicht-Betroffener "leicht lächeln" zu können, gar nicht erst aufkommen zu lassen. :wink:

    Dagegen weiß ich allerdings von einigen "Fällen", in denen derartige "Strafanzeigen" innerhalb kürzester Zeit (ich wäre eigentlich versucht, von "sofort" zu sprechen) wegen eines offensichtlichen Mangels in ihrer Begründung zurückgewiesen wurden. Der OP schreibt ja auch nur recht nebulös, sie wäre gestellt worden (wo? von wem? mit welcher Begründung?) - nicht, daß (und wenn: wie) er sie selbst und persönlich gestellt habe. Mein Rechtsanwalt jedenfalls sagte schon damals, als die Anfangs-"Berichterstattung" hier aufgetaucht ist, daß er dem OP (sollte der tatsächlich mit einer solchen Idee bei ihm aufgetaucht sein) eindringlich geraten hätte, von einem derartigen Ansinnen Abstand zu nehmen, um sich nicht lächerlich zu machen. Das ist für mich Grund genug, weiter danach zu fragen; leider bekommt man vom OP ja (bisher) keine wirkliche Antwort hierzu.

    Es geht doch nicht darum, irgendetwas "besser zu wissen", sondern darum, diese Situation (von der wir auch nur eine Seite "kennen") besser einschätzen zu können. Würde hier also z.B. gesagt, daß ein (etwa vom OP oder von der gesamten Gruppe der "Condor-Geschädigten" beauftragter) RA einen solchen Auftrag nicht nur angenommen, sondern auch ausgeführt habe (und die Staatsanwaltschaft womöglich ein Ermittlungsverfahren eröffnen wolle), wäre dies für mich wahrhaftig ein Grund, bei meinem Rechtsberater noch einmal etwas genauer nachzufragen, welche Chancen ein solches Verfahren denn nun haben könnte. Ich lerne doch überaus gern dazu und bestehe nicht "grundlos" (oder gar "aus Prinzip") auf einer einmal gefaßten Meinung. Dies gehört schließlich mit zu den vornehmsten Aufgaben eines Forums.

    Vielleicht hilft dieser Beitrag, mein Nachfragen etwas zu erläutern.
     
  4. wolfi911

    wolfi911 Pilot

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    "wir" (wie im OT geschrieben) schließt wohl mich denklogisch als OP mit ein, sonst würde ich im OT nicht von "wir" reden.

    "wo" ist denklogisch mit: 'bei der zuständigen Staatsanwaltschaft' zu beantworten; wo denn sonst? Die Frage ist schon seltsam. Welche das ist, ergibt sich übrigens aus dem Gesetz, das Dir Dein befreundeter RA sicherlich erläutern kann.

    "mit welcher Begründung" wurde bereits erläutert.

    Zu Deiner sonstigen Erhellung: Strafanzeigen werden grundsätzlich nicht "zurückgewiesen", auch nicht wegen "eines Mangels in der Begründung". Sie müssen nicht einmal begründet werden. Es reicht ein Sachverhalt. Wenn Du auf eine "Begründetheit" abstellst, ist das ein rein zivilrechtlicher Begriff :wink: ... kommt in der Prüfungsreihenfolge nach der "Zulässigkeit".

    Der arme Kerl, haste den echt damit belämmert?? :mrgreen:
     
  5. miles-and-points

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    Ja, klar - der sollte doch ebenfalls mal wieder was zu lachen haben. 8)
     
  6. AntonBauer

    AntonBauer Diamond Member

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    Da scheint es ja selten effiziente (bezieht sich auf "sofort") Staatsanwaltschaften in Berlin zu geben. Respekt. :mrgreen:
     
  7. miles-and-points

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    Das "Berlin" hast Du Dir jetzt einfach so ausgedacht? Respekt. Das Wörtchen "sofort" ist natürlich mit voller Absicht relativiert worden: "... versucht" ...

    Nicht einmal von einer Staatsanwaltschaft hatte ich geschrieben; das war der OP, der meinte, eine Strafanzeige könne nur ("wo denn wohl sonst?") bei einer solchen gestellt werden. Im Gesetz steht allerdings etwas anderes. Die entsprechenden §§ sind ja oben schon einmal angesprochen worden.

    Aber kommen wir doch bitte noch einmal zur eigentlich "alles entscheidenden" Frage:
    Worin haben die "bedauernswerten Opfer" (das ist jetzt kein Spott) denn eigentlich die oben schon angesprochenen "zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte" für eine Straftat gesehen (und wer hat dies ebenso bewertet: ein Gericht, eine Polizeidienststelle, eine Staatsanwaltschaft)?

    Ist doch eine eigentlich sehr leicht zu beantwortende einfache Frage. :mrgreen:
     
  8. wolfi911

    wolfi911 Pilot

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    @Miles&Points: das wurde oben m.E.n. hinreichend beantwortet. Dass die Meinungen dabei auseinander gehen, liegt in der Natur der Sache. Die tatsächliche Prüfung sämtlicher relevanter Tatbestandsmerkmale hinsichtlich ihrer Erfüllung in objektiver wie subjektiver Sichtweise nehme ich hier nicht vor, bringt nämlich nichts.

    Interessanter wäre die Ansicht Deines Anwaltsfreundes im Hinblick auf die Frage, wie er den Ausgang des EuGH-Verfahrens einschätzt, bei dem es - übrigens mit der selben betroffenen Airline, nämlich Condor - um die (verkürzt formuliert) Frage geht, wann eine Verspätung eine Verspätung oder doch eine Annullierung des betreffenden Fluges ist.

    Welche Meinungen werden denn hier so vertreten?

    Ich denke derzeit, dass der Schutz der Kunden - Passagiere - im Vordergrund stand, als die EU-VO 261/2004 verabschiedet wurde; also kann es nicht sein, dass ein Luftfahrtunternehmen einen Flug beispielsweise um 30 Stunden verschiebt, dann aber immer noch nicht von einer Annullierung des urspünglichen Fluges, sondern "nur" von einer Verspätung spricht. Das Ergebnis in Kostenhinsicht wäre ja klar ...

    Frage an die Piloten (Jürgen?) hier: was wird denn mit dem urprünglichen Flugplan passiert sein? Der dürfte ja wohl hinfällig geworden sein, oder? Das wäre doch u.U. ein relevantes Kriterium?
     
  9. miles-and-points

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    Eben nicht "hinreichend", sondern nur "ausweichend". Sonst würde ich doch nicht fragen. :shock:
     
  10. wolfi911

    wolfi911 Pilot

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    Isses so schwer? Ich habe der StA'schaft einen Sachverhalt mitgeteilt - und damit zur Anzeige gebracht. Wie der von der zuständigen Behörde bewertet wird, entzieht sich bislang meiner Kenntnis. Ich muss auch einem Staatsanwalt nicht erzählen, was er ohnehin weiß, wenn er den angezeigten Sachverhalt zur Kenntnis nimmt: er schaut ins Gesetz und prüft, ob da irgendwo ein Punkt ist, der ihn "irritiert". Diesen Punkt zu erläutern ist nicht mein Job; gleichwohl habe ich einzelne Hinweise gegeben, und die sind oben bereits diskutiert.

    Auch die Frage, was für einen "Erfolg" ich mir davon erhoffe, ist Unfug: es stellt sich nicht die Frage nach einem "Erfolg", denn der ist bei einer Strafanzeige letztlich nie möglich; es gibt für den Anzeigenden (außer im Falle eines Adhäsionsantrages und im Falle des Privatklage) keinen unmittelbaren "Erfolg" im Strafrecht.

    Wie schaut's aus: da das erotische Prickeln und die Sensation beim Gedanken an eine Strafanzeige nunmehr hoffentlich vorüber ist, wie ist die Ansicht wegen der zivilrechtlichen Ansprüche und insbesondere der Zahlungansprüche aus der EU-VO?

    @Miles&Points: hast Du da eine Meinung zu?
     
  11. miles-and-points

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    Anscheinend schon; sonst hättest Du ja die Frage beantwortet.
    Natürlich. 8)
    Aber da Du (s.o.) ja anscheinend meine Frage "aus Prinzip" nicht beantworten magst,
    werde ich doch "den Teufel tun" und Dich dafür noch "belohnen". Schön der Reihe nach.

    :mrgreen:
     
  12. wolfi911

    wolfi911 Pilot

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    Deine Frage ist beantwortet, auch wenn Dich es nicht zufrieden stellt.

    Du scheinst so ein Typ zu sein, der auch auf der Autobahn anhält, um sich den Unfall auf der anderen Seite anzuschauen: Hauptsache Sensation. Deswegen zieht bei Dir auch die Überschrift, und es juckt Dich jetzt ganz furchtbar am Köpfchen, dass die ganze Frage nach der Strafanzeige völlig sensationslos ist. Und sorry, ich werde da nicht mehr Sensation reinpressen, als notwenig ist.

    Ich schreibe es für Dich persönlich jetzt in Großbuchstaben: ICH HABE DEN SACHVERHALT MAßGEBLICH NUR MITGETEILT, DIE BEWERTUNG ÜBERNIMMT DIE STAATSANWALTSCHAFT. Falls das noch immer nicht langt, oder Du nicht lesen kannst (soll ja passieren, ist auch nicht bös gemeint): gib mir ne Mailaddi, ich male es Dir auch gerne als Bild auf und sende es Dir zu :mrgreen: ...
     
  13. miles-and-points

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    Nö. :lol:
    Das denkst Du Dir aus/bildest Du Dir ein/möchtest Du gern suggerieren.
    So wie Du eine Diskussion mit Macht ins Sexuelle pressen möchtest. :shock:
    Weil sie in eine andere Richtung läuft als erwartet und/oder erhofft? :wink:

    Wie schon gesagt:
    an der sicherlich interessanten Meinungsfindung in Sachen Schadenersatz
    u.a. kann man sich ja beteiligen, sobald Du offene Fragen beantwortest
    (statt in allzu bekannter Manier weiterhin nur "herumzuschwurbeln"). :roll:

    Der Link auf diese "Berichterstattung" macht inzwischen die Runde. :mrgreen:
     
  14. wolfi911

    wolfi911 Pilot

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    Um es mit Deinen Worten zu beantworten:
    Ich habe nicht nach Meinungen zu Schadensersatz, sondern nach der Meinung zu Zahlungen aus der benannten EU-VO gefragt. Das ist eine Entschädigungszahlung. Da Du dazu scheinbar nichts beitragen kannst, müssen wir beide zusammen das aber auch nicht weiter vertiefen.

    Na, das weiß ich, das begrüße ich sogar :D ! Auch Dir ein Dank für Deine Beiträge ...
     
  15. HON CIRCLE LS

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    Euere Privatfehde ist langsam zum Kotzen......

    Interessant ist nur noch das Schlussresultat.....
     
  16. miles-and-points

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    Yup. Wir sind in diesem Punkt einer Meinung. 8)
     
  17. wolfi911

    wolfi911 Pilot

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    Korrekt: teile ich gerne mit. Derzeit ist noch alles offen.

    Dennoch wäre interessant zu wissen, wie die Mehrheit hier über Ansprüche aus der EU-VO wg. Annullierung denkt ...
     
  18. AntonBauer

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    Hah, endlich spricht's einer aus. Danke! 8)
     
  19. miles-and-points

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    Wie schön, wenn wir mal alle einer Meinung sind. 8)
    Jetzt fehlen eigentlich noch 7,677 andere User... :mrgreen:
     
  20. Senator96

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    Strafanzeige:
    Eine Strafanzeige stellt man, wenn man einen Anfangsverdacht hat. Dieser muss aber keinesfalls juristisch begründet oder beurteilt werden: man kann also zur Staatsanwaltschaft gehen und sagen: "mir ist das und das passiert" und der fängt dann in der Regel an zu ermitteln, auch wenn nicht der Satz fiel: "...und deswegen stelle ich wegen Verdachts gegen Paragraph xy Strafantrag". Man braucht sich also vorher nicht aufzuschlauen, gegen welchen Paragraphen jemand evtl. verstoßen haben könnte sondern kann ganz frei plaudern.

    Annulierung vs. Verspätung:
    http://www.juraforum.de/urteile/urteil/ ... -9506.html
    persönliche Einschätzung (aufgrund diverser gefundener Seiten, u.a. siehe link): Verspätung.

    Siehe auch http://www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org
     

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