TUIfly: Einseitige Änderung des Vertragspartners

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von osblo, 15. September 2009.

  1. osblo

    osblo Co-Pilot

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    Um das Thema (für mich damit endgültig) abzuschliessen: TUIfly hat einer vollständigen Stornierung zugestimmt.
     
  2. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Das ist doch schön für Dich. Glückwunsch. 8)
     
  3. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    Die TUI möchte einen Vertrag nicht erfüllen und bietet Kündigung des alten sowie den Abschluß eines neuen mit jemand Anderem an . Sie möchte also nicht mehr Vertragspartner bleiben . Eigentlich interessant würde es nun wenn man sich weigern würde einen neuen abzuschließen , das hat nichts mit Wetlease oder Einsatz von anderem Fluggerät zu tun . Die wollen aus dem Vertrag raus . Wenn sie den nicht mehr erfüllen können oder wollen gibt es Schadenersatz . Die Zustimmung war deswegen voreilig , eventuell hätte es Bares oder ein Wautscher gegeben weil die wegen eines FVV - Posters wohl kein Sonderflugzeug eingesetzt hätten wo TUI draufsteht .
     
  4. Guest

    Guest Guest

    Dann versuch doch mal "Schadenersatz" vor Gericht durchzusetzen. Erste Frage: Wo ist hier ein Schaden entstanden...? TuiFly hat einen Ersatzflug zur gleichen Zeit angeboten. Mit einer guten Fluglinie und nicht mit einem Seelenverkäufer. Wahrscheinlich sogar mit dem gleichen Fluggerät. Alle Daten identisch. Hast Du "Hausverbot" bei AirBerlin, dann entsteht natürlich ein Schaden. Die würden Dich ja nicht mitnehmen wollen. Aber für alle "normalen" Fluggäste sollte die Umstellung kein Problem sein. Darum noch einmal: Wie würdest Du einen entstandenen Schaden ernsthaft vor Gericht begründen...?
     
  5. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    Ich will aber mit der TUI
     
  6. owl-spotter

    owl-spotter Bronze Member

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    "Ich will Kühe!" - Wer kennt das noch? 8)
     
  7. BER Flyer

    BER Flyer Gold Member

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    Das stimmt so nicht, es gibt eine verbindliche Zustimmungspflicht des Kunden bei einer Änderung der durchführenden Fluglinie. Eine schon seit jahrzehnten bestehende IATA Richtlinie verpflichtet jeden Ticketverkäufer der Beförderungsverträge für "common carriers" anbietet den Kunden VOR Vertragsabschluß darüber zu informieren welche Airline den Flug durchführen wird. Deshalb steht auf jedem Ausdruck einer gebuchten Reise im Reisebüro bei der Flugauflistung immer "durchgeführt von xxx", bei Online Flugbuchungen wird auch immer angezeigt welche Airline den Flug tatsächlich durchführt. Wenn ich auf der LH Webseite einen Transatlantikflug buche der von UA durchgeführt wird steht das vor Buchung deutlich da. Und zwar nicht als "service" der LH sondern weil es eine gesetzliche Vorschrift ist. Es gibt eine reihe von Fluggästen die expliziet nicht mit einer bestimmten Airline fliegen wollen. Damit sie nicht ungewollt doch bei der Airline landen gibt es diese Bestimmung der Vorabinformation. Ein aktuelles Beispiel: im Sommer letzten Jahres haben mit Sicherheit dutzende, vielleicht sogar hunderte deutsche Ihre Spanienflüge NICHT mit Spanair durchführen wollen, aus nachvollziehbaren Gründen. Da Flüge mit dieser Airline aber auch über diverse andere Airlines/Buchungsportale buchbar sind gibt es genau diese Bestimmung den Kunden VORHER über die durchführende Airline zu informieren.
    Es gibt daher durchaus eine Zustimmungspflicht bei einer einseitigen Vertragsänderung wie hier vorliegend, allerdings kann die Zustimmung auch "schweigend" erfolgen. Auf jeden Fall hat der Kunde ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, unabhängig von den Tarifbestimmungen. Da in einem solchen Fall der gesamte Vertrag rückabgewickelt wird erhält der Kunden den vollen Preis zurück, ohne Straf- oder Bearbeitungsgebühren.
    Die Sache mit dem Schadensersatz muss von Fall zu Fall gesehen werden. Angenommen ich befinde mich gerade in einem laufenden Rechtssteit mit AB und will auf keinen Fall mit denen fliegen. Ich buche jetzt meine alten TUI Flüge neu bei einer anderen Airline, wahrscheinlich deutlich teurer als der Originalflug da später gebucht. Die Preisdifferenz wäre ein tatsächlich entstandener Schaden. Um diese gerichtlich durchsetzen zu können muss ich das Gericht überzeugen das ich nachvollziehbare Gründe hatte NICHT mit der angebotenen Ersatzairline fliegen zu wollen.
     

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