wer haftet für verpassten Anschlussflug wegen VErspätung?

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von mbuerger, 27. Dezember 2010.

  1. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Du scheinst verpasst zu haben, dass auch Kunden eine Verantwortung fuernihre Entscheidungen haben. Da man Verschiedene Fluege problemlos auf ein Ticket buchen kan, hat der OP eine bewusste Entscheidung getroffen dieses nicht zu tuen. vermutlich um Geld zu sparen. Wenn dies dann schief geht, muss man hakt dann auch fuer seine Entscheidung die Verantwortung tragen und kann de schwarzen Peter nicht de Airline zuschieben. Insbesondere wenn es sich um zwei unterschiedliche Fluggesellschaften handelt.
    S
     
  2. amsberrio

    amsberrio Silver Member

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    [/quote][/quote]Da ist er wieder der zeigefinger, es gibt vielleicht auch andere gruende warum manche nicht alle fluege auf einem ticket stehen haben? es sind nicht alle immer nur geizig und haben kein geld oder wollen keins ausgeben, mir faellt schon auf wie du hier nicht nur micht sondern auch ander user versuchst als ....... darzustellen, sorry das ist weder nett noch hilfreich, vielleicht unterstelle ich dir was aber deine meldungen hier kommen einfach nur arrogant und grosskotzig rueber...ein SEN wie er im Buche steht?? :shock: nsorry
     
  3. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Selbst wenn es einen guten Grund gibt auf getrennte Tickets zu buchen, so kann ich das Risiko eines verpassten Anschlusses durch das Buchen eines flexiblen Tickets minimieren. Offensichtlich hat dies der OP nicht getan, sonst haette OS ihn ja problemlos umgebucht. Also hat der OP bewusst das Risiko aus Sparsamkeit in Kauf genommen und muss nun auch die Verantwortung fuer sein Handeln tragen. Diese Vollkasoko Mentalitaet und die mangelnde Bereutschaft Verabtwortung fuer die eigenen Entscheidungen zu tragen ist schon traurig.
    S
     
  4. kasi

    kasi Diamond Member

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    ]Nicht ganz klar wird mir inwiefern der OP bei seiner Reiseplanung einkalkulieren muss, dass die Crew des Fluges ex Montreal nicht mitbekommt, dass es im Winter schneien kann und daher zwei Stunden zu spät am Flughafen eintrifft, deshalb der Anschluss in M und deshalb der Anschluss in VIE verpasst wird. Das ist für mich im konkreten Fall die Kernfrage.
     
  5. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Das ist allerdings völlig unerheblich. Ob die Crew verschläft,
    der Bus in einen Unfall verwickelt wurde, eine FB ein Kind
    bekam - nichts davon hat irgendeine Auswirkung auf die vom
    OP zunächst erwartete Haftung von Austrian. Das hat er/sie
    inzwischen eingesehen und als "Mißverständnis" dargestellt.

    Es bleibt ihm/ihr aber natürlich unbenommen, die Lufthansa
    wegen der verspäteten Ankunft ihrer Crew im Flughafen von
    Montreal zu verklagen (falls es keine Kulanz-Regelung gibt). :idea:
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Es ist im aktuellen Fall nunmal so, dass die Airlines nicht haften - ob dir das in deinem Rechtsverständnis passt oder nicht.

    Derartiges Gebahren ist aber auch definitiv nicht besser. Was soll denn sowas?
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Der Reisende hat sämtliche Störfaktoren zu berücksichtigen (von Standards wie Annullierung bis zum Unfall etc.) und muss das bei der Buchung getrennter Tickets berücksichtigen und verantworten - muss die Airline bei verkauften Umsteigeverbindungen sonst ja auch. Es gibt keine Wendung, bei der die Airlines im geschilderten Fall haftbar sind - es sind getrennte Verträge und was der Reisende nach Flug 1 macht, hat Airline 1 hier nicht zu interessieren. Im Gegenzug ist Airline 2 nicht für die Geschehnisse bei Airline 1 zur Verantwortung zu ziehen. Mit einer zusammenhängenden Buchung wäre ein anderes Vertragsverhältnis entstanden und das Problem bestünde so nicht. Man kann die Airlines ja wegen so einigem verantwortlich machen, aber die Verantwortlichkeit des Reisenden kann man zurecht nicht abwälzen.
     
  8. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    Ist es so , daß einer Luftverkehrsgesellschaft aus einem Beförderungsvertrag keinerlei Haftung erwächst sofern dem Leistungsempfänger infolge einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Leistungsminderung ein Schaden entsteht ?

    Wenn also zum Beispiel der Captain sagt : Die können uns am Arsch lecken , wir fliegen morgen erst . Und dann in Wien einer das Flugzeug verpasst und sich dann ein neues Ticket kaufen muß ohne das alte ersetzt zu bekommen .
     
  9. kasi

    kasi Diamond Member

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    Genau das ist die Frage. Der Beförderungsvertrag enthält ja eine Angabe zu einer konkreten Uhrzeit zu der die Leistung - Transport von A nach B - abgeschlossen sein soll. Dieser Teil des Beförderungsvertrages wurde nicht eingehalten. Wenn der Grund tatsächlich eine verspätete Abfahrt der Crew aus dem Hotel (wie auch immer sich das beweisen lassen soll) sein sollte, handelte es sich auf jeden Fall um ein Ereignis, das der LH zuzuordnen wäre, oder? Und dann ergeben sich keine Ansprüche aus der entstandenen Verspätung? Das dann recht haben nichts mit recht bekommen zu tun hat und ich in der tat auch ein flexibles anschlussticket gebucht hätte, ist ja nicht Thema der ursprünglichen Frage.
     
  10. miles-and-points

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    Das ist richtig.
     
  11. berlinerjunge

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    Hab mal irgendwo gelesen, dass man Buchungen "zusammenführen" kann.
    Ist das tatsächlich möglich?
    Hab zwei zukünftige LH Buchungen auf LH Blech mit 4 Stunden Umsteigezeit zwischen den Flügen, da könnte das von Vorteil sein...
     
  12. Guest

    Guest Guest

    Ja, das geht teilweise - auch bei LH, abhängig u.U. davon was einzeln gebucht wurde.
     
  13. Guest

    Guest Guest

    Nein, weil die Airline nicht dafür haftbar ist, was du nach dem Flug sonst noch so vorhast (Weiterreise, Termin usw.) - das ist deine Verantwortung als Passagier.
    Anders sieht es aus bei unmittelbaren Ansprüchen aus dem Flug, z.B. nach der EU-Verordnung bei großer Verspätung etc. - diese Schuldfrage spielt allerdings für deine Angelegenheiten am Zielort des Fluges keine Rolle. Heißt du bekommst ggf. eine Ausgleichszahlung für eine Verspätung, aber nichts für verpasste Termine oder getrennte Anschlüsse.
     
  14. miles-and-points

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    "Unter Umständen"? Ganz sicher sogar.
     
  15. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    Main froind , dieser thread folgt allerbester Internetforen - tradition indem nämlich Leute , die in der Materie nicht sachkundig sind und ferner vom tatsächlichen Sachverhalt keinen Schimmer haben können ihre private Theorie , die wiederum mit der rechtlichen Situation auf Kriegsfuß steht , mit bitterem ernst als die Wahrheit verkünden . Hier in dem speziellen Fall kommt noch erschwerend hinzu , daß der strittige Punkt nichts mit dem Anliegen des Urposters zu tun hat indem nämlich immer auf einem nicht bestehenden Rechtsverhältnis zweier Leistungserbringer rumgehackt wird . Darum geht es gar nicht .
     
  16. miles-and-points

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    Auch das ist nachvollziehbar.
     
  17. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Na, das ist doch ein Tipp! Danke schön.
    Gibt's dafür einen Fachbegriff, den ich an der Hotline nennen kann. Bzw. - ist die Hotline der beste Weg? Beide Buchungen sind über's LH Online Portal getätigt. Auf dem "verheirateten" Ticket wären dann 15 Coupons..
     
  18. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    :lol: :lol: p r u s t :lol: :lol:


    Erst lesen, dann denken, dann ... :idea:
     
  19. Guest

    Guest Guest

    Einfach die Hotline anrufen, sagen, dass du mehrere getrennte Tickets hast, die du gerne zusammenführen würdest, weil es sich um Anschlussflüge handelt. Dann nennst du deine Buchungsnummern und wenn alles gut geht, sieht der Mitarbeiter alle Flüge und kann sie mit etwas Glück zusammenfügen (bestimmte Faktoren wie zu geringe Umsteigezeit gemäß der MCT können das Zusammenfügen ausschließen).
     
  20. somkiat

    somkiat Diamond Member

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    Lieber Vorumsbruder fenrir ,

    bitte betrachte mich pro forma mal als deinen Froind und versuche folgendes zu begreifen :

    Die hier in Rede stehende Situation beruht laut Schilderung des Ur-posters nicht auf einem operativ bedingten Versagen der LH sondern jedenfalls angeblich auf einem unbegründeten Nichterscheinen der Crew am Flughafen . Die LH hat also das vertragsgemäß geschuldete Flugzeug schuldhaft nicht bereitgestellt .

    Hilfreich bei der Beleuchtung dieses Falles sind übrigens auch die Beförderungsbedingungen der LH , insbesondere § 14.1.7 . Weiter hilfreich ist ferner Artikel 19 des Montrealer Abkommens von 1999 . Interessanterweise haftet hier die Airline dann , wenn ihr nicht der Nachweis gelingt , daß sie " oder ihre Leute " alles zur Vermeidung des Schadenseintritts unternommen haben .

    Over to you
     

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