Zoll-Freigrenze, Flug LAX-LHR Übernachtung dann LHR FRA

Dieses Thema im Forum "On The Road" wurde erstellt von speckerle, 20. Januar 2009.

  1. eastgirl

    eastgirl Gold Member

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    Du musst die Dinger ja nicht dabei haben, du musst sie im Zweifelsfall nur vorlegen. Im übrigen wird ein Zöllner ja auch nicht auf die Idee kommen wenn er einen gebrauchten I-Pod sieht nach dessen Herkunft zu fragen :!: Theoretische Frage, theoretische Antwort :idea: Theoretisch kann dich auch ein Polizist fragen wo du deinen I-Pop gekauft hast, wenn er den Verdacht hat das das Ding nicht auf legalen Weg in deiner Tasche gelandet ist. Was meinst du warum z.B. die Polizei immer mal wieder den KfZ Schein sehen will? Richtig die wollen u.a. auch mal checken ob deine olle Möhre nicht geklaut ist.

    Wenn Zoll oder Polizei oder Staatsanwaltschaft oder weiss der Henker wer (der dir Ärger machen kann) wissen will wo du ein bestimmtes Gerät, eine bestimmte Summe Bargeld oder sonst einen Scheiss her hast dann tust du nun einmal besser daran wenn du schlüssig erklären kannst wann und wie das Zeug in deine Hände gelangt ist, weil sonst = ÄRGER. Comprende.

    Wenn du willst erzähle ich dir gerne Geschichten zu dem Thema
     
  2. peter42

    peter42 Diamond Member

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    Ja erzähl mal.
     
  3. miles-and-points

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    Jetzt kommt gleich die Geschichte vom Pianisten David und dem bösen Krieg. :lol:
    Oder diese Sache mit den überaus unappetitlichen Dingen im Hausbriefkasten. :shock:
    Und am Schluß geht's dann noch um den Führerschein-Entzug des alten Vaters. :twisted:
     
  4. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Laßt uns lieber beim Thema "Zoll-Freigrenzen" bleiben, statt uns
    mit den unkreativen wüsten-Geschichten langweilen zu lassen. :idea:
     
  5. sixpack

    sixpack Silver Member

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    Also beim offensichtlich gebrauchten iPod reicht nen Stempel im Pass und der Verweis man hätte den beim letzten mal eingeführt (oder die Aussage der ist aus DE und ja auch voller Musik (und auf deutscher Sprache)). Schwer ist das bei Gegenständen die keine Spuren aufweisen (wegen Pflege des Besitzers (fies sind hier teure Objektive)) oder weil der Zöllner nen anderes "Verhältniss" zu Waren hat als man selber (oder Waren in dem Hochwertigen bereich bzw. deren Verschleiss nicht einschätzen kann).

    Wenn man es schlüssig erklären kann ist es meist kein Problem (die wollen ja auch nen Erfolg und nicht nur Arbeit). Aber ich hatte die Diskussion schonmal wegen ner Arc'Teryx Jacke die über nen Jahr alt war und halt (und das ist für mich eher ungewöhnlich :mrgreen: ) laut Zöllner *neu* aussah. (Da hat dann aber auch gereicht dem Zöllner Bilder (Gott schütze die Digitalkameras) aus den letzten Skiurlauben zu zeigen (MIT der Jacke :) )

    Je nachdem wie weit man es treiben will (und wie mutig man ist): eine Eidesstattliche Erklärung führt auch sehr weit, aber wenn die einem (z.B. anhand der Seriennummer) den Meineid nachweisen führt das auch weiter als einem lieb ist :twisted:
     
  6. eastgirl

    eastgirl Gold Member

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    @sixpack

    Mein Gott wie langweilig.

    @MAP
    Tut mir leid das echte Leben ist eben nicht so kreativ wie virtuelles Meilensammeln und kreatives interpretieren von Posts.

    Drei Beispiele:

    1Bsp.
    Einreise in FRA ankommend aus der Karibik (Trinidad) als Handgepäck ein mind. 40 Jahre alter roter Krokodilkoffer (der auch schwer gebraucht aussah). Das ganze ein Dachbodenfund (hat mein Opa wohl in den 30er Jahre in DeutschSüdwest gekauft). Der Zöllner verweisst auf irgendeinen Artenschutz Paragraphen und behält den Koffer gegen Quittung ein. Man gab mir die Möglichkeit meine Geschichte mit Zeugen oder Bildern zu beweisen. 1 Woche später hatte ich den Koffer wieder.

    2Bsp.
    Ich schicke mein überflüssiges Gepäck mit UPS von Bangkok nach Deutschland, der Zoll öffnet das Paket, entdeckt ein paar Addidas Turnschuhe aus einer US Mall. Die Schuhe werden zu Addidas nach Herzogenaurach geschickt, Addidas schickt mir einen Brief in dem ich einwilligen soll das die Schuhe zur Vernichtung freigegeben werden. Ein Telefonat und 7 Tage später kamen die Schuhe mit DHL bei zuhause an.

    3Bsp.
    Fahrradkontrolle an der Wahrschauerbrücke in Berlin, mein etwas älteres aber todschickes, gerade neu lackiertes Rennrad wird überprüft. Die Beamten finden keine Rahmennummer (obwohl ihrer Information nach das Rad eine Nummer aufweisen müsste) Fahrrad weg, gegen Quittung. Ein Gang zur Polizei mit dem Kaufbeleg, die Sache war erledigt.

    Liegt ein Anfangsverdacht vor können Beamte so handeln. Das das bei einem tatsächlich gebrauchten I-Pod passiert ist unwahrscheinlich.
     
  7. peter42

    peter42 Diamond Member

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    @eastgirl: Du hast meine nicht expliziz gestellte Frage beantwortet, nämlich was passiert , wenn der Zöllner Dir nicht glaubt, dann hattest Du wohl die möglichkeit es dort zu lagern und den Nachweis nachzureichen. Wer kommt dann für Lager- und Packetkosten auf?
     
  8. eastgirl

    eastgirl Gold Member

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    Wenn der Zoll oder die Polizei zu unrecht die Ware beschlagnahmt und einlagert zahlt die Staatskasse :mrgreen:
     
  9. sixpack

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    Du hast einen Knopf im Forumssystem wenn ich Dich zu sehr Langweile ...

    Sorry das ist Quark, die Rechtslage ist hier auch eindeutig (ich gehe mal von einem Wert >30EURO (inkl Versand) aus) -> Zoll zahlen. Da die Schuhe wohl echt waren gibts keinen Grund für die Vernichtung, das bieten die nur bei gefälschter Ware an oder falls du den Zoll nicht zahlen kannst / willst. Wenn der Zoll an der Stelle gezahlt werden muss & du das Paket selber abgeschickt hast ist außerdem eine Strafe fällig.

    Die Freigrenze gilt nur für bei der Reise MITGEFÜHRTE Waren... nicht wenn die Waren parallel auf einem anderen Weg die Zollgrenze überqueren.
     
  10. eastgirl

    eastgirl Gold Member

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    Das war Ironie, du hast mich nicht gelangweilt sondern gerade falsch verstanden. MAP wollte keine Geschichten aus dem langweiligen echten Leben :idea:

    Das ist kein Quark das ist so passiert, hat auch wenig mit Zollfreigrenzen zu tun, sondern war ein Beispiel dafür das der Zoll sehr wohl nach Erklärungen fragen kann und eben auch Sachen ein behält. Die Schuhe wurden vom Zoll direkt zu Addidas geschickt, Addidas hat mich gebeten der Vernichtung zu zu stimmen, ich habe bei denen angerufen und denen die Sachlage erklärt und habe die Schuhe bekommen. Der Zoll hat, weil er eben den VERDACHT hatte das die Schuhe gefälscht waren so gehandelt. Denn nur Addidas kann zweifelsfrei klären ob die Schuhe echt sind.

    In diesem Fall nützt auch ein Kaufbeleg nicht, gefälschte Waren dürfen nun einmal nicht eingeführt werden. Hier ist der "reale" Zoll am Flughafen sicherlich kulanter als die Beamten die die Paket aus dem Ausland öffnen.
     
  11. peter42

    peter42 Diamond Member

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    Nicht ganz. Aussage des Zolls bei einer Besichtung der Aservatenkammer in FRA:"Für den persönlichen Bedarf dürfen Sie gefälschte Markenartikel der meisten Marken einführen. Einige Firmen verlangen aber, dass auch Einzelstücke vernichtet werden. Die Einführ für den Verkauf ist grundsätzlich verboten."
     
  12. eastgirl

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    Ich kann mir nicht vorstellen das man "für den persönlichen Bedarf" gefälschte Markenartikel einführen DARF. Sollte dies der Fall sein, dann Frage ich mich auf welcher Grundlage Käufer gefälschter Markenware, die diese z.B. bei ebay gekauft haben massive verfolgt werden können.

    Denn wenn du Fakes für den persönlichen Bedarf einführen DARFST, dann muss es doch unerheblich sein auf welchen Weg die Einfuhr geschieht. Das ist doch irgendwie das Gebot der Gleichbehandlung, aber da kann ich mich irren. Kennt sich hier jemand besser aus?
     
  13. peter42

    peter42 Diamond Member

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  14. eastgirl

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    Denn wenn du Fakes für den persönlichen Bedarf einführen DARFST, dann muss es doch unerheblich sein auf welchen Weg die Einfuhr geschieht. Das ist doch irgendwie das Gebot der Gleichbehandlung, aber da kann ich mich irren. Kennt sich hier jemand besser aus?
    Wie gesagt, es kommt auf den Hersteller an, ob es erlaubt ist. Ebay ist in den Verkehr bringen und damit klar verboten.

    Das anbieten bei ebay ist "in den Verkehr bringen", der Kauf bei Ebay, meiner Meinung nach, nicht. Gibt es hier jemanden der den Unterschied juristisch bewerten kann? Die Frage interessiert mich brennend. Es muss doch rechtlich unerheblich sein ob ich gefälschte Ware persönlich oder auf dem Postwege, nur für den persönlichen Gebrauch, einführe.

    Aber wahrscheinlich ist beides eh nicht strafrechtlich relevant, sondern nur zivilrechtlich und somit werden nur die Marken beschlagnahmt die den Zoll auch damit beauftragen.
     
  15. sixpack

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    Ich war bei US-Mall von echter Ware ausgegangen (zumindest habe ich in den Staaten in einer Mall noch nie Fakes gesehen, daher kann Addidas die vernichtung nicht zum Schutz angeboten haben.

    Zu dem In Verkehr bringen:

    Es ist ein Unterschied (Zolltechnisch) ob ich etwas als Reisegepäck einführe oder versende (siehe auch die unterschiedlichen Freigrenzen).

    Bei der Einfuhr (und hier kommt es auf die Beurteilung des Zöllners an!!!) zum persönlichen Gebrauch nach einer Reise sind Fälschungen nicht zu beanstanden. (Ich sehe das Moralisch Ethisch anders aber OK). Es gibt an der Stelle (jur.) keine Ungleichbehandlung, weil es sich um zwei unterschiedliche Einfuhrarten handelt. So ist die Einfuhrmenge für FBs & Piloten z.B. beschränkt und auch wenn man im Grenzgebiet wohnt kann es sein das die Menge bei der "nahen" Grenze beschränkt wird.

    Die Einfuhr auf dem Versandwege einer:

    a) gefälschten Ware ist immer (!) illegal.

    b) Ware die der Rechteinhaber nicht in DE verkaufen möchte und nicht im EU Ausland verkauft, kann illegal sein wenn der Rechteiunhaber das so möchte.

    Zu b) gibts irgendwelche Ed sosundso Klamotten, die ziehen das ebenso wie A&F grade brutal durch (wobei bei letzteren wegen des London Stores grade die Jur. Diskussion losgeht (kann ich ehh nicht tragen :) )

    D.h. Ebay: kauf von A&F von einem Deutschen Verkäufer -> Verkäufer bekommt Stress, von einem nicht EU Verkäufer: Ware (und Geld) im schlechtesten Fall weg....

    gefäsc
     
  16. eastgirl

    eastgirl Gold Member

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    Das hattest du schon richtig beurteilt, die Addidas Schuhe waren/sind echt nur bei Addidas hat man sich die Schuhe überhaupt nicht angeschaut sondern einen Musterbrief an mich verschickt, daher hat ja das Telefonat geholfen und mir wurden die Schuhe zugeschickt.

    Danke für das erklären der zwei unterschiedlichen Einfuhrwege, mein gesunder Menschenverstand sagt etwas anderes, aber das ist egal.

    Dieser ganze Mist mit EU Rechten usw. macht in einer globalisierten Welt keinen Sinn, schützt nicht den Rechteinhaber sondern schwächt den Verbraucher auf s gemeinste. Ed soundso macht z.B. bestimmte Motive nur für bestimmte Märkte und geht dann auf die (Ebay)Käufer los. Also in der EU gibt es z.B. ein Shirt mit einem Totenkopf und in den USA ein fast identiisches Shirt mit zwei Totenköpfen, kaufst du jetzt das USA Shirt und führst es in die EU ein biste dran.
     
  17. sixpack

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    Naja Recht und verstand sind (leider) zweierlei, aber meist mit sinnvollen (mehr oder weniger) Ideen hinterlegt, auch wenn es manchmal anders ausschaut :)

    Naja: Ich bin Verkäufer einer Ware und möchte die (warum auch immer) nicht in der EU verkaufen, dann kann ich das unterbinden (MEINE Markenrechte) wenn der Anschein (!) einer kommerziellen Einfuhr gegeben ist (davon wird beim Versand ausgegangen). Gegen der Käufer wird dabei nicht vorgegangen, nur gegen die Einfuhr (auch wenn der Käufer der leidtragende ist weil der Verkäufer international das Risiko auf den Käufer abwälzt).

    Die EU Rechte stärken den Verkäufer indem Sie sagen, wenn der VK das in einem Mitgliedstaat verkauft kann er den (grauen) Handel nicht mehr verbieten, d.h. hier wird der (Dritt) Verkäufer im EU Binnenmarkt deutlich gestärkt. Darum kannst du auch legal ein Italien Iphone einführen und das ist dann auch Sim-Lock frei :) Eigentlich ganz einfach ;)
     
  18. eastgirl

    eastgirl Gold Member

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    Danke für kleinen Off Topic Exkurs, das ganze ist eines meiner kleinen Steckpferde.
     

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