Zollfragen

Dieses Thema im Forum "On The Road" wurde erstellt von klaus69, 16. März 2009.

  1. klaus69

    klaus69 Co-Pilot

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    Ein Schlußstatement, mit dem ich leben kann...und wie immer: jeder ist für sich selbst verantwortlich.

    Danke und gruß, klaus
     
  2. Guest

    Guest Guest

    demzufolge sollte/muesste man auch alles was unter die Freigrenze faellt bei jeweiliger Ersteinfuhr beim Zoll anmelden (sofern keine Rechnung vorliegt), um Problemen vorzubeugen? Dann muessten sie ja zumindest eine Null-Zoll Bestaetigung austellen. Ich sehe da viel Arbeit auf die Jungs und Maedels zukommen wenn man mehrmals woechentlich in die EU einreist ....
     
  3. sixpack

    sixpack Silver Member

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    Noe ... du hast den Kram ja auch ohne Nachweis legal eingeführt inkl Anscheinsbeweis... (Stempel im Pass und Nutzungsspuren) ABER worüber sich viele nicht klar sind: Die Einfuhrgrenzen gelten NICHT(!) für Leute die regelmäßig ein- und ausreisen (!) z.B. dürfen FBs nur VIEL VIEL weniger einführen!!!!

    Und der Nachweis liegt IN JEDEM FALLE beim Reisenden. Prinzipiell wird kein Zöllner für alles einen Nachweis verlangen aber er könnte. (Doof sind die nicht, aber die wollen (zu Recht) das die Sachen ordentlich versteuert werden, finde ich auch gut).
     
  4. RolandParuedee

    RolandParuedee Gold Member

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    Da träumt man von Staaten, wo es noch keine Steuern gibt! :p
     
  5. sixpack

    sixpack Silver Member

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    <klugscheiss> Was hat das mit Steuern zu tun? Die Meisten "Steuerparadiese" haben auf Realwirtschaftliche Güter rel. hohe Einfuhrabgaben</klugscheiss>

    SCNR :)

    Im Ernst ganz schlecht ist das nicht, was meinst du wieviele Leute den Kram mitbringen um Ihn zu verhökern?
     
  6. Hupflinger

    Hupflinger Bronze Member

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    Wer hat Erfahrung mit der Einfuhr/Ausfuhr von Gütern bei mehreren Wohnsitzen in versch. Ländern?

    Ich kaufe bspw. am Wohnsitz A mit Steuervorteil, reise mit dem Produkt zu Wohnsitz B.
    Zukünftig möchte ich das Produkt an beiden Wohnsitzen A und B benutzen oder in ein Drittland mit Wohnsitz C ausführen.

    Muss ich die Neuerwerbungen bei der Einfuhr verzollen?

    Macht ja wenig Sinn, wenn ich das Produkt eh wieder ausführen will, oder?
     
  7. sixpack

    sixpack Silver Member

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    Wenn du einen Wohnsitz in DE hast (faktisch zählt was im Pass steht) dann musst du es bei der Einfuhr verzollen.

    ODER du gibst bei der Einfuhr bei allem Kram an das du Ihn wieder ausführen willst, dann führst du alles mit einer LATTE an Schriftkram ein und genauso aufwendig wieder aus. Bzw. der Aufwand ist sehr sehr volatil, hier in Köln beim Zoll alles von "jaja, is OK" bis zu akribischem checken jeder einzelnen (!!!) Seriennummer erlebt ...
     
  8. Hupflinger

    Hupflinger Bronze Member

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    Danke für Deine Schilderungen! Das habe ich befürchtet, welcome to the globalisation :roll:
     
  9. travelben

    travelben Silver Member

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    ... und nur nebenbei, niemand muss Quittungen bei sich führen. Wenn sie Dich kontrollieren am Airport die frühere Einfuhr nachgewiesen haben wollen, dann weist Du darauf hin, dass die Quittungen zuhause sind und dann bekommst Du ein nettes Formblatt zum Nachreichen.

    Und an Gerätenummern etc. können die auch sehen, wie alt Geräte sind. Also keine Panik.

    Die Jungs dort sind nicht doof und sehen ziemlich schnell, ob ihnen etwas Großes in die Hände gegangen ist oder ob sie mehr Arbeit mit dem Papierkram haben und am Ende nur 30 Euro Zoll Nachzahlung rausspringen.
    Höflichkeit und Ruhe hilft übrigens bei jeder Zollkontrolle.
     
  10. Guest

    Guest Guest

    Nur der Nachweis, dass ein Gerät schon älter ist reicht nicht aus. Man sollte auch beweisen können, dass man die Sachen vorher schon legal eingeführt hat. Beispiel: Vor 3 Jahren Schmuck um 500 Euro in Indien gekauft. Heuer Einreise in die EU aus Japan und ich mußte den Schmuck nachverzollen da ich keinen Beleg über die legale Einfuhr, frühere Zollbestätigung, vorweisen konnte.
     
  11. Realismus

    Realismus Co-Pilot

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    Bin ich als Reisender wirklich selbst in der Beweispflicht, dass die mitgeführten Waren zB schon in Deutschland gekauft sind oder bei einem früheren Urlaub gekauft wurden?
    Kann ich mir nicht vorstellen!

    Ich bin beim letzten Urlaub aus NYC kommend auch vom Zoll durch die Mangel genommen worden. Hatte eine brandneue hochpreisige Kamera dabei, die alleine die Freigrenze weit überschritten hätte. Ich hatte die allerdings kurz vor Abreise in D gekauft. Die Kamera hatte auch keinerlei Gebrauchsspuren. Der Zoll hat sich sehr für die Kamera interessiert und alles nach einer Quittung abgesucht, mich aber von Dannen ziehen lassen, nachdem er keinen Kaufbeleg hat finden können.
    Ich hatte jedenfalls die Rechnung nicht mit dabei...

    Wenn man aus vorherigen Aufenthalten mitgebrachte Dinge wieder mit auf Reisen nimmt, würde ich einfach mal beim Zoll fragen, wie man sich da verhalten soll. Ist ja nicht unrecht, sowas wieder mit auf Reisen zu nehmen (Nachfrage würde ich mir nur evtl. sparen, wenn ich damals die Freigrenze überschritten habe und halt nicht erwischt wurde).
     
  12. Eraz

    Eraz Bronze Member

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    Man kann sich bei der Ausreise was ausstellen lassen wo Seriennummer etc vermerkt sind. Das ganze dann einfache bei der Einreise wieder vorzeigen
     

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