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Seit dem 15. September 2025 gelten am Flughafen München neue Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck: Reisende dürfen dann bis zu zwei Liter Flüssigkeiten mitführen. Damit entfällt eine der strengsten Vorschriften im Luftverkehr, die bekannte 100-ml-Regel.
Dies wird durch moderne CT-Scanner ermöglicht, die Flüssigkeiten, Gele und Aerosole dreidimensional analysieren und gefährliche Substanzen zuverlässig identifizieren. Zuerst berichteten der BR und Pointsmag.com.
Flüssigkeiten im Handgepäck am Flughafen München: So funktioniert die neue Regelung
Wer die Sicherheitskontrolle an einer Spur mit CT-Scannern passiert, muss Flüssigkeiten nicht mehr in 100-ml-Behälter umfüllen oder in Plastikbeuteln transportieren.
Der Vorteil: Flaschen, Kosmetikprodukte oder Getränke können in deutlich größeren Mengen mitgenommen werden – bis zu einer Gesamtsumme von zwei Litern.
Allerdings gilt diese Lockerung nicht flächendeckend: Wird eine Kontrollspur ohne CT-Scanner genutzt, gilt weiterhin die klassische 100-ml-Regel. Deshalb empfiehlt der Flughafen offiziell, vorerst noch die bekannten Richtlinien einzuhalten, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Aktuell stehen die modernen Scanner im Terminal 2 an der zentralen Sicherheitskontrolle sowie im Terminal 1, Bereich D zur Verfügung.
Auch am Flughafen Frankfurt hat sich die Situation verändert. Seit einiger Zeit sind dort ebenfalls moderne CT-Scanner im Einsatz, die Flüssigkeiten seit Mitte September im Handgepäck in größeren Mengen erlauben.

Der Flughafen rät jedoch weiterhin dazu, die 100-ml-Regel einzuhalten, da Passagiere im Vorfeld nicht wissen, über welche Spur sie geführt werden.
Aus Erfahrung lässt sich allerdings sagen, dass im Terminal 1 in den Bereichen A, B und C inzwischen sämtliche Kontrollspuren mit CT-Scannern ausgestattet sind. Für Fluggäste, die von dort starten, bedeutet das: Sie haben faktisch schon die Möglichkeit, Flüssigkeiten großzügiger mitzunehmen.
Für Reisende bedeutet die Lockerung einen spürbaren Komfortgewinn: Sie müssen weniger umfüllen, sind nicht mehr zum transparenten Ein-Liter-Beutel verpflichtet und können flexibler packen.
Dennoch bleibt ein Restrisiko, insbesondere bei Anschlussflügen. Was in München oder Frankfurt erlaubt ist, kann bei der nächsten Kontrolle im Ausland wieder eingeschränkt sein. Duty-Free-Einkäufe sowie Medikamente oder Babynahrung sind ohnehin Sonderfälle und waren auch bisher schon in größeren Mengen erlaubt.
Titelbild: (c) Flughafen München





