Flugzeitenänderung - kostenlose Stornierung?

Dieses Thema im Forum "Airberlin" wurde erstellt von chivas69, 9. August 2010.

  1. chivas69

    chivas69 Pilot

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    Hallo!

    Ich habe heute per Email von Air Berlin eine Flugzeitenänderung für Anfang November bekommen. Meinen ursprünglich gebuchter Flug gibt es nicht mehr und ich wurde auf einen um 3 1/2 Stunden früheren Flug umgebucht.

    Alternativen laut Hotline wäre ein Flug 4 Stunden später als der ursprüngliche Flug oder eine Umsteigenverbindung ab CGN (anstatt DUS) - welche für mich alle nicht ideal sind.

    Da die AGB von AB leider nichts genaues hergeben hier mal die Frage: Hätte ich einen (rechtlichen) Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung? Da AB ja gerne Hin- und Rückflug als getrennten Flug betrachtet (was normalerweise wie ich finde von Vorteil ist, wenn man zB den Hinflug verfallen lassen möchte), gilt diese kostenfreie Stornierung auch für den Hinflug? Wollte nur gerne mal ein paar Infos, bevor ich nochmal anrufe.

    Vielen Dank!
     
  2. afdhh

    afdhh Gold Member

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    In der Regel stornieren die den Flug auf Wunsch kostenlos und du bekommst alle Kosten erstattet.
     
  3. chivas69

    chivas69 Pilot

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    Ok mal ein kleines Update:

    Kostenlose Stornierung erst ab Verschiebungen von 4 Stunden und mehr laut Mitarbeiter an der Hotline. So macht sich Air Berlin natürlich nicht gerade beliebt.
     
  4. PhilLips

    PhilLips Entdecker

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    wenn man freundlich am telefon ist, sollte auch einer kostenlose stornierung bei nur 2 stunden zeitänderung möglich sein
     
  5. Sir

    Sir Bronze Member

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    Zur Rechtslage:
    Ist der 3 1/2 Stunden frühere Flug ein regulärer zusätzlicher Flug, dann kann der spätere ursprünglich gebuchte wohl nur annulliert und nicht verschoben worden sein. In diesem Fall MUSS AirBerlin gem. Art. 5 Abs. 1 a) i.V.m. Art. 8 der VO 261/2004 auf Wunsch des Passagiers die Flugkosten erstatten.

    Sir
     
  6. profel

    profel Guest

    Und wenn man nicht stornieren möchte? Gibt es auch Entschädigungszahlungen?
     
  7. Sir

    Sir Bronze Member

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    Nein, es gibt keine Entschädigung, weil die Annullierung mehr als zwei Wochen im Vorhinein bekannt gegeben worden ist.
    Sir
     
  8. svenhertlie

    svenhertlie Silver Member

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    Das ist nicht gerichtsfest.
    Was ist ein zusätzlicher Flug?
    Wenn z.B. Flug AB7575 HAM-PMI von 14:30 auf 11:00 vorverlegt wird, gilt der Flug dann als verschoben oder als annuliert?
    Eine Annulierung würde dem Reisenden ja mindestens das Recht geben, den Flug kostenlos zu verschieben.
    Flugverschiebungen spricht die EU VO 261/2004 gar nicht an. Die kennt nur Nicht-Beförderung, Verspätung und Annulierung.
     
  9. Sir

    Sir Bronze Member

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    Ich habe doch gerade aber den Fall angenommen, dass der frühere ein regulärer Flug war, der ohnehin im Flugplan war. Demnach wird er natürlich nicht die gleiche Flugnummer haben. Die Fluggäste des späteren Fluges würden zu den auf dem früheren Flug dazustoßen. Es handelt sich dann um eine Annullierung. Und das ist auch gerichtsfest.
    Die VO 261/2004 spricht das Thema Flugverschiebungen sehr wohl an, nämlich in der Form der Verspätung. Was nicht angeprochen ist, sind Verschiebungen nach vorn.

    Sir
     
  10. chivas69

    chivas69 Pilot

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    In diesem Fall war es eine Annullierung, vorher Flug AB8136 - jetzt AB8240.

    Das selbe Problem hab ich jetzt auch mit dem Hinflug, wurde ebenfalls um 2 1/2 Stunden verschoben/annulliert.

    Air Berlin legt sich jedoch weiterhin quer und erlaubt keine kostenlose Stornierung. Für mich ist hiermit klar, dass ich nur mehr im äußersten Notfall wieder AB buchen werde - die wissen wie man Kunden vergrault.
     
  11. Sir

    Sir Bronze Member

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    Ich nehme an, Du bist in der Lage, Dich auf die geänderten Flugzeiten einzustellen. Ansonsten solltest Du Klage erwägen.
    Sir
     
  12. svenhertlie

    svenhertlie Silver Member

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    oder den Flugpreis zurückbuchen, falls mit Lastschrift gezahlt wurde.
    Dann muss AB klagen, aber nicht der Reisende.
     
  13. Sir

    Sir Bronze Member

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    Die Idee mit der Rückbuchung ist natürlich noch besser!
    Sir
     
  14. nupshh

    nupshh Einsteiger

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    Hallo zusammen,

    gibt's hier mittlerweile neue Erkenntnisse ?
    Ein Flug im April mit AB wurde von 18:50 auf 19:50 (oder ähnlich) verschoben, wodurch ich einen mir wichtigen Termin am Ankunftsort nicht mehr wahrnehmen kann.
    Eine Variante wäre zwar für ca 70,- umzubuchen, da ich diese Strecke häufiger fliege, aber andererseits steht momentan noch kein weiterer Termin fest, und außerdem sehe ich eigentlich AB in diesem Fall in der Verantwortung, den Flug zu erstatten ?
     
  15. bangkok-magic

    bangkok-magic Gold Member

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    ich denke mal, bei einer stunde eher nicht
    wer seine termine so knapp legt ist selber schuld
     
  16. Jet1

    Jet1 Platinum Member

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    Zwar bei reinen Flugbuchungen nicht unmittelbar anwendbar, aber vielleicht dennoch hilfreich ist die gefestigte Rechtsprechung, wonach bei Pauschalreisen Flugzeitenänderungen erst ab mindestens vier Stunden einen Reisemangel darstellen und einen Anspruch auf Schadenersatz begründen. Unter vier Stunden sei das danach nur eine „Unannehmlichkeit“.
     
  17. TallestHotelInJapan

    TallestHotelInJapan Silver Member

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    Jetzt hat der Vorredner doch aber eben gesagt, dass die AirBerliner sich stur stellen!
     
  18. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    kostenlos Stornieren kannst Du, dafür wird keine Gebühr fällig
    Aber ob Du das ursprünglich gezahlte Geld zurückbekommst...
    Das hat sich doch schon, zusammen mit den Ethiad Millionen, in Luft aufgelöst
    Früher nannte man das Schneeballsystem: Immer mehr Flüge anbieten, immer mehr Geld im Vorfeld einsammeln und dann... woom
     

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