Hallo, meine Freundin und ich haben wegen einer Flugverspätung bei Condor Flightright.de beauftragt (laut Online-Rechner stehen uns 1200 EUR zu). Flightright hat unseren Auftrag angenommen und bestätigt. Der aktuelle Stand ist wie folgt: Bevor wir die Vollmacht erteilen, wüssten wir gerne, ob wirklich keine Kosten für uns entstehen, auch im Falle einer Niederlage vor Gericht. Gruß
Erzähl doch erst einmal, was überhaupt passiert ist. Wobei diese Frage vorher bestimmt sinniger gewesen wäre, aber so sind wir Deutschen halt, erstmal zum Anwalt :mrgreen:
Ich dachte bisher immer, dass man lediglich im Erfolgsfall eine Provision in der Höhe von etwa 1/3 des Ertrags zahlen muss. Gilt das nicht mehr?
Es entstehen doch gemäß AGB keine Kosten, wenn man die Beauftragung unterschreibt, nur, wenn nicht, denn die hatten ja schon Arbeit und Kosten und bei Nichtbeauftragung keine Aussicht auf Erfolg (logisch) und damit auch keine Aussicht auf Erstattung. Haben sich die AGB geändert oder war das schion drin, als Flightright eingeschaltet wurde?
Mandatiert man die Anwälte, übernimmt flightright grundsätzlich die Anwaltskosten. Das gilt allerdings in einem Fall nicht: Wird ein Vergleich geschlossen, dann gehen die Anwaltskosten von der Vergleichssumme ab, soweit sie nicht bereits von der Gegenseite übernommen werden. Wie sich die Sache verhält, wenn die Anwaltskosten die Vergleichssumme übersteigen, weiß ich allerdings nicht. Generell gilt aus meiner Sicht: Wer fightright beauftragt, sollte auch bereit sein zu klagen, denn ein "Rückzieher" führt in jedem Fall zu Kosten in Form der in den AGB aufgeführten Bearbeitungsgebühr. EDIT: Für Erfahrungen mit Flightright usw. gibt es auch diesen Thread: viewtopic.php?f=94&t=31322#p455255
Wo findet man denn hier http://www.flightright.de/agb Informationen zur Höhe dieser Bearbeitungspauschale?
Wenn ich § 2 der AGB richtig verstehe, ergibt sich die Gebühr aus dieser Tabelle http://www.gesetze-im-internet.de/rvg/anlage_2_84.html aber mit Faktor 1,5. Bei einer Forderung von 1.200 Euro müssten das also 127,50 Euro sein (85*1,5). Nachdem ich das aber gerade nur mal kurz überflogen habe, lasse ich mich da gerne eines besseren belehren.
Wasch ich, aber mach mir den Pelz nicht nass. Wer meint wegen einer Verspätung von ein er Airline Geld einzufordern, der sollte auch den Mumm haben es durchzusetzen. Entweder glaubt man an sein Recht oder nicht. Wer sobald es ans eigene Geld gehen könnte einen Rückzieher macht, der ist wirklich erbärmlich. S
Hallo peter778, erst einmal vielen Dank für das Vertrauen, uns mit der Durchsetzung Ihrer Rechte zu beauftragen. Ich bin auf die hier entstandene Frage aufmerksam geworden und möchte gerne zur Klärung beitragen. flightright bemüht sich, die Forderung gegenüber der Fluggesellschaft für Sie durchzusetzen. Dabei berechnen wir Ihnen nur im Erfolgsfall Kosten für unsere Dienstleistungen, d.h. Sie gehen kein Kostenrisiko ein. Ohne die Dienstleistung von flightright hätten Sie folgende Alternativen, um Ihre Forderung gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen: - Sie fordern Ihre Entschädigung selbst - dies ist jedoch häufig mit einem hohen Zeitaufwand für mehrfachen Schriftwechsel verbunden, die Entschädigung wird regelmäßig mit Standardschreiben abgelehnt - Sie beauftragen einen Fachanwalt für Reiserecht mit der Durchsetzung Ihrer Forderung Bereits für die Prüfung Ihres Anspruchs würde ein Fachanwalt üblicherweise Gebühren berechnen, während unser Entschädigungsrechner dies für Sie kostenlos erledigt. Auch die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung der Forderung wäre bei einem Gang zum Rechtsanwalt mit weiteren Gebühren verbunden - auch wenn die Fluggesellschaft am Ende nicht zahlt! Flightright hingegen stellt Sie von all diesen Kosten frei (§5.4 Unserer AGB). Sie tragen also kein Kostenrisiko. Damit unser Geschäftsmodell jedoch funktioniert, sind wir darauf angewiesen, berechtigte Forderungen auch durchsetzen zu können, um unsere Erfolgsprovision zu verdienen. Wenn Sie sich zwischenzeitlich entscheiden, unsere Vertragsanwälte nicht zu mandatieren, wird uns somit auch die Chance genommen, eine Vergütung für unsere bereits erbrachten Leistungen noch zu verdienen. Daher berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr, die den Kosten bei einem Fachanwalt entspricht und welche wir sonst als Inkassokosten gegenüber den Airlines durchgesetzt hätten. In unseren FAQ (Häufige Fragen) unter sind diese Gebühren auch nochmal aufgelistet. In der Ausgabe 02/2012 hat uns auch die Zeitschrift Finanztest als gute Alternative zum kostenpflichtigen Anwaltsbesuch empfohlen. Wir würden uns freuen, Sie bei der Durchsetzung der Forderung zu begleiten und Ihren Fall zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Hilft Ihnen meine Antwort weiter? Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie mich und meine Kollegen auch gerne telefonisch unter +49 3302 8982 8101 erreichen. Mit freundlichen Grüßen aus Hennigsdorf Nina Hansen flightright - Wir helfen bei Flugverspätung P.S.: Wir überarbeiten parallel unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um sie noch klarer und verständlicher zu formulieren. Wir würden uns über Ihr Feedback in einigen Wochen freuen! P.P.S: Besten Dank auch an Mach mal Urlaub für die sehr kompeteten Beantwortung der Fragen zu unseren AGB
Entschädigung bei Flugverspätung - https://compensair.tp.st/ZLVgIsi5 Schnelle und problemlose Abwicklung. Musste mich um nichts kümmern. Nach der Flugverspätung der AUA hatte ich nach knapp sieben Wochen das Geld auf meinem Konto. Kann Compensair nur weiterempfehlen.
Ich wandte mich lange an Refund.me. Das Unternehmen wurde aufgelöst und ich bin auf der Suche nach einer Alternative für den Fall der Fälle. Flightright hatte ich am Radar und angesichts der Erfahrungen streiche ich es von der Liste…