2 Voucher Compensation denied boarding für 1 neue Buchung?

Dieses Thema im Forum "Air France / KLM" wurde erstellt von SunshineMouse, 12. April 2010.

  1. SunshineMouse

    SunshineMouse Bronze Member

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    Hallo, habe eine Frage bzgl. 2 Voucher (Compensation pour non embarquement / Compensation for denied boarding) im Wert von jeweils 350,-- Euro, die ich erhalten habe, nachdem unsere Flüge ausgefallen sind.

    Jeder Voucher hat einen Wert von 350 Euro. Kennt jmd. diese und kennt die Bedingungen bei AF?

    Nun zu meinen Fragen:

    - Gerne würden wir unsere 2 Voucher im Wert von jeweils 350 Euro (Gesamtwert 700 Euro) nun für eine Buchung für 3 Freunde von uns einsetzen, ist z.B. folgende Buchung mit den Vouchern möglich?

    Hin
    AF2207 17:25 Düsseldorf 18:40 Paris (CDG) 03:50 Air France
    AF5723 20:00 Paris (CDG) 21:15 Rennes Brit Air

    Zurück
    AF5706 16:00 Rennes 17:15 Paris (CDG) 03:40 Brit Air
    AF2406 18:30 Paris (CDG) 19:40 Düsseldorf Air France

    Angebot im Rahmen des Vive le France Tarifs zu 233,73 Euro p.P., also insgesamt 701,19 Euro (für 3 Personen), abzüglich der beiden Gutscheine würde dann noch ein Restbetrag von 1,19 Euro bleiben.

    Wäre dieses möglich? Oder ist eine Buchung der o.g. Flüge unter AF Flugnummer nicht möglich, da die Flüge von Paris nach Rennes bzw. von Rennes nach Paris mit AF operated by BritAir durchgeführt werden?

    Ist es möglich die beiden Voucher für eine(!) neue Buchung (3 gemeinsam Reisende / Passagiere) zu verwenden, also die 2 x 350 Euro direkt von einer neuen Buchung abzuziehen? Oder ist pro Buchung nur die Anrechnung eines Vouchers möglich?

    Danke im Voraus für Eure Hilfe und liebe Grüße

    SunshineMouse
     
  2. Reifel

    Reifel Gold Member

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    Also die Voucher für diese Verbindung (Brit Air) zu nehmen ist kein Problem.
    Alles weitere kann ich Dir nicht sagen. Steht etwas auf dem Voucher drauf? z.B. Namensgebunden? Oder nur auf Flugpreis und nicht auf Steuern anwendbar?

    Aber ohne meine Hand dafür ins Feuer legen zu wollen würde ich sagen a) beide Voucher für drei Flüge anwendbar (der eine Voucher wird für das eine Ticket nur teilgenutzt, ein neuer Voucher über den Restwert erstellt, der wiederrum erneut eingelöst wird) und b) auch auf Steuern und Gebühren.

    Zumindest hatte ich das mal bei Iberia. Aus Kulanz (krankheitsbedingtes Storno einer vorangehenden Buchung) wurde eine MCO über den Wert erstellt, die a) übertragbar und b) auf Steuern und Gebühren anwendbar waren.

    Allerdings wurde die übliche Ticketgebühr berechnet, da das Ticketing zwangsweise bei Iberia erfolgen musste, obwohl die Buchung als solches im Reisebüro angelegt wurde.
     

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