AB Flugverkehrsabgabe

Dieses Thema im Forum "Airberlin" wurde erstellt von Hilfskraft, 11. September 2010.

  1. Hilfskraft

    Hilfskraft Bronze Member

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    Guten Tag,
    Ich habe am 10.09.10 einen Flug für nächstes Jahr mit AB gebucht und keine Flugverkehrsabgabe gezahlt.
    Ich habe mich erst jetzt mit diesem Thema beschäftigt, auf der HP von AB ist nichts von dieser Abgabe zu lesen.
    Jetzt habe ich einen Artikel gelesen, dass AB diese Woche Ihre Buchungskanäle auf die neue Steuer einrichten möchte.
    Frage,
    kann die Airline nachträglich die Steuer von mir verlangen?
    Und wenn ja,
    muss die Ariline nicht beim Ticketkauf sämtliche Steuern aufführen, ich meine,
    immerhin stand da Preis incl. Steuern
    Zudem habe ich einen Artikel gelesen, dass sich manche Airlines noch nicht sicher sind, ob sie die ganze Steuer auf den Kunden abwälzen können, laut jemand von LH wäre das noch nie möglich gewesen.
    Ich bin der Meinung, dass ich das Ticket jetzt gekauft habe und damit muss die Airline die Abgabe an den Staat aus Ihrer eigenen Tasche zahlen
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Ist wie auch anderenorts schon diskutiert prinzipiell möglich.

    Das bezieht sich natürlich auf die aktuell erhobenen Steuern. Auf neue / erhöhte Steuern hat das Unternehmen ja keinen Einfluss.

    LH hat diese Woche kommuniziert, dass die Steuer voll weitergegeben wird.
    http://www.airliners.de/rahmenbedingungen/oeffentlichkeit/lufthansa-tickets-werden-teurer/22037
     
  3. gradingerfranz

    gradingerfranz Silver Member

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    Auch Germanwings teilte mir erst NACH Abschluss der Buchung, dass diese Abgabe nachträglich eingehoben wird. Hier der genaue Wortlaut: "Information an alle Reisenden mit Abflug aus Deutschland ab dem 1.1.2011:
    Die Bundesregierung plant die Einführung einer Reisesteuer (Luftverkehrsteuer = LuftVSt) ab dem 1. Januar 2011. Bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes sieht Germanwings sich gezwungen, die dadurch entstehenden Mehrkosten an Sie weiter zu geben und behält sich in diesem Fall vor, auch für bereits getätigte Flugbuchungen mit Abflugdatum im Jahr 2011 nachträglich einen Mehrbetrag zu erheben."


    So gehts aber nun wirklich nicht.
    Ehrlicher wäre es doch,bereits während des Buchungsprozesses von der noch einzuhebenden Steuer zu berichten und nicht erst am Ende, wenn die Buchung bereits abgeschlossen ist.
    Ich denke, in so einem Fall dürfte man auch kostenlos vom Beförderungsvertrag zurücktreten.
     

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