Hallo Flugexperten, Ich habe einen Return BTS-AHO-BTS für Anfang November gebucht. Nun gibt Ryanair hat mich für die Buchung an dass die Landebahn in AHO erneuert wird und ich für den Hinflug auf OLB umgebucht wurde. Ich soll diese Änderung bestätigen oder kann alternativ Stornieren. Das Problem für mich dabei sind die Mehrkosten für einen Einwegmietwagen von ca. 65 EUR + Sprit + Mehrkosten für die Umbuchung zu schlechteren Konditionen - insgesammt ca. 100 EUR. Ich habe bei FR nachgefragt ob die einen Gutschein für die nächste Buchung raus rücken - die stellen sich auf Stur. Muss ich das so hinnehmen oder habe ich Chancen die Mehrkosten zu bekommen? Grüße, Bork
Hi bork- theoretisch hättest du ja einen Anspruch auf Schadenersatz- dass sie dir anbieten, den Flug zu stornieren hat bestimmt den Hintergrund, dass sie nachher behaupten können, du hattest ja die Wahl zu stornieren um im Nachhinein weniger dafür belangt werden zu können. Wenn die Info über die Umbuchung noch kurzfristiger angesagt worden wäre,wäre der Fall auch klar. aber so ist ja fast noch ein monat zeit bis dahin was anderes zu suchen. Wenn du auf nummer sicher gehen willst, würde ich stornieren und was anderes suchen. Habe letztens erst gelesen, dass ein Gericht in einem ähnlichen, noch bisschen brisanteren Fall weniger Schadenersatz zugesprochen hat als erwartet. im schlimmsten fall bleibst du auf den Mehrkosten sitzen...
Im vorliegenden Fall wurde ein Flug von der Fluggesellschaft annulliert. Da die Annullierung mehr als 14 Tage vor Abflug erfolgte, hat der Passagier keinen Anspruch auf eine entfernungsabhängige Ausgleichszahlung. Dennoch hat der Passagier einen Anspruch auf Untersützungsleistungen: 'Aus Art. 8 der VO (EG) 261/2004 ergibt sich der Anspruch auf sogen. Unterstützungsleistungen. Doch was ist dies? - Dies ist ein Anspruch des Fluggastes auf -Erstattung der Flugscheinkosten binnen sieben Tagen oder -einen Rückflug zum ersten Abflugort oder -anderweitige Beförderung zu seinem Endziel, und zwar nach Wahl des Fluggastes. - Wann entsteht dieser Anspruch? - Er entseht im Falle der -Annulierung oder -Nichtbeförderung.' Quelle: http://www.fluggastrecht.blogspot.de/2013/08/betreuung-und-unterstutzung.html
Hallo Schlesinger, dank der Info hab ich folgenden Link gefunden http://www.finanztip.de/fluggastrecht/ Den Fall eingegeben - folgendes Ergebniss: * Alternative Beförderung oder Erstattung des Ticketpreises * Falls nötig Hotel und Transfer Das gegen FR durchzusetzten wird wohl trotzdem spannend...
Hallo Schlesinger, dank der Info hab ich folgenden Link gefunden http://www.finanztip.de/fluggastrecht/ Den Fall eingegeben - folgendes Ergebniss: * Alternative Beförderung oder Erstattung des Ticketpreises * Falls nötig Hotel und Transfer Das gegen FR durchzusetzten wird wohl trotzdem spannend...
Ich bin wahrlich kein Freund von FR aber in diesem Fall kannst du froh sein, das FR ueberhaupt ein Alternativflug in diesem Zeitraum nach Olbia anbietet. Der Flughafen wird geschlossen ( aufgrund unaufschiebarer Erneuerung der Landebahn ). Da können die Airlines nun mal nichts dafuer. Ist ein Sonderfall ( nicht vergleichbar mit den gaengigen Stornierungen ) und daher kann ich mir nicht vorstellen, das dir ein Anwalt raet hier gegen FR vorzugehen. Bin mir sicher das FR alle Register ziehen wuerde (m.M. nach zu Recht ). Mich wundert es allerdings, das sie von dir Mehrkosten fuer die angebotene Umbuchung verlangen. Sollte das wirklich der Fall sein ( was ich mir nicht vorstellen kann ), dann solltest du vll nochmal mit FR in Kontakt treten. Ansonsten kostenlos stornieren und stattdessen mit Zug & Faehre anreisen
Am Zielflughafen wird die Landebahn erneuert. Da kann die Airline sicherlich nichts dafür, ändert aber nichts an der Rechtslage. Der Flughafenbetreiber ist Erfüllungsgehilfe der Airline. Und dessen Verhalten muß sich die Airline zurechnen lassen. Selbst wenn wir dies als 'außergewöhnlichen Umstand' werten würden(!), dann hätte der Passagier weiterhin Anspruch auf Unterstützungsleistungen, wie oben dargestellt. Hinsichtlich einer Verhandlungslösung würde ich mich ein bißchen zurückhalten (!) und nur versuchen soviel wie möglich rauszuholen, selbst wenn man hinterher noch etwas draufzahlt, denn die Gerichtsstände sind sowohl am Sitz der Airline (hier Irland) als auch am Erfüllungsort, was bei einer Flugbeförderung regelmäßig sowohl der Abflug - als auch der Ankunftsort ist. Alle drei Gerichtsstände sind gleichwertig und der Kläger könnte frei entscheiden, wo er hier Klage einreicht. Allerdings sind offenbar alle möglichen Klageorte außerhalb Deutschlands und man weiß nicht wie das dort mit der Übernahme der Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten geregelt ist.
@Schlesinger: Danke für die Infos über die Einschätzung der Rechtslage - das hilft schon mal sehr! @xmitter: Das mit der Umbuchung nach Olbia: Na die haben ohnehin einen Flug dahin - und wohl auch freie Sitzplätze... Das mit der Storno ist recht und schön - das Hotel kann ich mittlerweile nicht mehr stornieren... Sorry, ich habe mich mit den Umbuchungsgebühren unklar ausgedrückt: Ich meinte ich die Kosten beim Umbuchen des Mietwagen.
@Schlesinger: Danke für die Infos über die Einschätzung der Rechtslage - das hilft schon mal sehr! @xmitter: Das mit der Umbuchung nach Olbia: Na die haben ohnehin einen Flug dahin - und wohl auch freie Sitzplätze... Das mit der Storno ist recht und schön - das Hotel kann ich mittlerweile nicht mehr stornieren... Sorry, ich habe mich mit den Umbuchungsgebühren unklar ausgedrückt: Ich meinte ich die Kosten beim Umbuchen des Mietwagen.
hey xmitter, ich meinte damit, dass die ansprüche eben nur theoretisch bestehen, praktisch aber nicht verlangt werden können, weil sich die Fluggesellschaft rechtlich voll abgesichert hat. Sie haben rechtzeitig angesagt, dass der angebotene Flug so nicht möglich wäre und können so nicht belangt werden. Ein Unding ist es trotzdem, dass sie die Leute den Flug buchen lassen obwohl sie eigentlich wissen müssten, dass die Landebahn erneuert werden muss. Dabei handelt es sich ja nicht um Unwetter oder andere Dinge, die nicht irgendwie vorher absehbar sind..