Bordeaux statt Porto - [b???do] - ['po?tu] Eine Reisebuchung ist auch dann gültig, wenn die Mitarbeiterin eines Reiseunternehmens den Zielort wegen undeutlicher Aussprache des Kunden falsch verstanden hat. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Mitarbeiter ihn richtig versteht, urteilte das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (Az.: 12 C 3263/11). http://www.spiegel.de/reise/aktuell/rei ... 55762.html
Das ist jetzt zwar gemein, aber ich mußte da sofort an diese beiden "Fälle" denken: http://www.youtube.com/watch?v=anC7z-zfdzA http://www.youtube.com/watch?v=TWZRhyIfSd4 Und dagegen hilft nur: Lernen, lernen, lernen: http://www.youtube.com/watch?v=-lUpRg9PGno Wie heißt es so schön: Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. Ich bin mir sicher, daß ein Gericht außerhalb BaWüs ("Wir können alles außer hochdeutsch"), z.B. eins in Sachsen, in dem Fall anders geurteilt hätte.
Vielleicht hätte die Counter-Mitarbeiterin sicherheitshalber lieber nochmal nachfragen sollen, als die Kundin am Telefon sagte: 'Guudn Dooch, isch hädde gänne een Digged nooch Bordo!' Hat sie aber leider nicht, sondern die offensichtlich aus Sachsen stammende Frau auf einen Flug nach Bordeaux gebucht. Blöd nur, dass die eigentlich nach Porto fliegen wollte... http://www.spiegel.de/reise/aktuell/rei ... 55762.html