Wie vorher schon erwähnt . Mahnung Mahnbescheid Vollstreckungsbescheid ev. Titel oder Geld . :roll: oder noch mehr Geld in den Sand gesetzt.
Das wäre ja mal genial vom AClub :lol: Alle Gutscheine aufkaufen und dann beim aclub die Kohle wiederbekommen. Für die ist jeder Gutschein ja 40 Euro wert. Das hat man ein paar Wochen gemacht und dann von Großhändlern gekauft und nicht bezahlt. Nach dem Motto: Sollen die doch mal klagen! :roll: @Kalttaucher Mahnung braucht man nicht. Wenn man Zeit sparen will, kann man gleich mit dem Mahnbescheid loslegen, wobei die Kosten für letzteren dann selber zu tragen sind.
Tut mir leid wenn es nun hart klingen mag, aber ich kann nur sagen: "Selbst schuld!" Warum verschickt man die Gutscheine bevor man das Geld erhalten hat ? Bei eBay gilt doch sonst generell auch immer, erst wird bezahlt dann wird geliefert.
Na ja ich denke auch immer erst einmal an das Gute in den Menschen. Ich hätte sie sicher auch so losgeschickt wenn man sich hier schon eine Weile kennt. Man lernt halt immer wieder dazu.Leider.
Wie gesagt, so ca. 70 Auktionen wurde ja postiv bewertet also bezahlt. Das waren nicht immer nur 1 Gutschein-Auktion. Also zunächst wurde bezahlt. - richtig viel. Deswegen gehe ich nicht von Betrug aus. Die Kohle wird alle sein....
Meine Meinung... Und ferner hatte er hier im Forum auch schon einige Posts (naja hat anscheinend nichts zu sagen ), gab alle seine Daten her und wirkte einfach integer und seriös...Aber wie gesagt man lernt immer dazu...
von betrug kannst du nur dann sprechen, wenn der käufer bereits zum zeitpunkt seiner willenserklärung (also hier: ich kaufe dir den artikel ab und zahle dafür) die absicht hatte, den aritkel nicht zu bezahlen. wenn er nach erhalt der ware zahlungsunfähig ist, kann nicht von betrug gesprochen werden. das ist zwar mist, aber gesetz.
richtig. des weiteren sollte man vorsichtig sein, von "betrug" zu schreiben. zumindest solange der tatverdächtige noch nicht verurteilt ist. ansonsten läuft man gefahr wg verleumdung angepinkelt zu werden.
Sollte es Betrug sein dann ab zur nächsten Polizeiwache und Anzeige erstatten. Alles ausdrucken und dort vorlegen. Durfte man die Gutscheine überhaupt weiterverkaufen ?
Den ganzen Hobby-Juristen sei gedankt. :mrgreen: Die Strafanzeige durch den Geschädigten ist eine angemessene Reaktion und wir werden - hoffentlich - hören, wie die Sache ausgeht. Vielen Dank auch für die Warnung hier im Forum; anscheinend ist er ja noch in anderen Foren unterwegs. :mrgreen:
Tja, super dass Du Anzeige gegen diesen feinen Herrn erstattet hast. Die Schlussfolgerung für mich: Schuster bleib bei deinen Leisten! Das Forum ist hier zum Diskutieren und nicht zum Verkaufen :!:
flo mail mir mal an [email protected] (spam adresse, aber will hier nicht meine normale adresse preisgeben, wegen spam halt :mrgreen: ) hab was zu berichten
Hallo! Naja, vielleicht hättest Lust mir bei meiner Recherche ein wenig weiterzuhelfen? Schreib mal an flo_147 (äd) ymail.com ...
Naja, nachdem du dich Dr. nennst, und ich ob meiner jüngsten Erlebnisse hier, nicht mehr alles für bare Münze nehme , glaub ich, dass du auch mal einer warst, oder? Ferner, so habe ich gerade erfahren, ist er kein Student, sondern ein schon älterer Herr (Zitat: "zwielichter Kerl")...