finde es auch vollkommen richtig so vorzugehen. wenn abgemacht war, dass er betrag x zahlt und das nicht passiert ist, dann muss man weitere schritte einleiten.
Nö.Aber es kommt mir so vor,dass ich im Thread,wo es um die A-Club Vouchers geht,damals seine Gesuche gelesen hatte,dass er ganz dringend diese Vouchers bräuchte.Beinahe hätte ich ihm damals welche zugeschickt.Aber ich hab sie dann doch alle für mich selbst gebraucht.Ich hatte ja nicht ganz so viele,wie anscheinend andere User hier..
Mail mir mal seine Kontakdaten, dann hast Du innerhalb von 48 Std. Dein Geld und wenn Du willst, auch Deine Gutscheine wieder = [email protected]
Selbst wenn er bei Willenserklärung noch die Absicht hatte zu zahlen , aber schon dann gar eigentlich nicht mehr konnte dann ist es auch Betrug . Fall der Vermögensgefährdung , Eingehungsbetrug . Universität Gummersbach Juristische Fakultät Der Dekan Prof. Somkiat
Spectabilis! Unser wertgeschätzter Vorumsbruder, der ansonsten vermögend ist, hatte doch die Absicht, die eingekauften Voucher mit einem Aufschlag von 50 % sofort weiterzuverkaufen. Der Abnehmer zahlte auch, leider fasste er, nachdem er das Geld in Händen hatte, den Entschluß einen Porsche zu kaufen. Wie beurteilen Sie nun die Rechtslage? :shock:
:lol: Hört sich an wie die Digestenvorlesung 1. Sem. röm Recht an der Uni. Fehlt nur noch der Prätor mit der Libra :lol:
Es werden hier Fremdwörter benutzt , deren Bedeutung sich mir derzeit nicht erschließt ; ich benötige eine Denkpause .
Als fanatischer Anhänger systematischer Vorgehensweise habe ich mich soeben zunächst einmal sachkundig gemacht worum es hier überhaupt geht . Es scheint hier der A dem B auf nicht unintelligente Weise eine Tüte Gutscheine abgeluchst zu haben , die in zu ermittelnder Form einen Aufenthalt in einem , ächz , Accor Hotel zur Folge haben können . Konkret : Gibt es tatsächlich entwurzelte User , die sich damit befassen , Möglichkeiten zu sondieren , preiswert einen Aufenthalt in einem Accor - Hotel zu generieren ?? Weiß die Vorumsleitung Bescheid ? Ich neige nach oberflächlicher Prüfung dazu , dem Versender der Gutscheine den Versuch der schweren Körperverletzung zu unterstellen . Weiter stellt sich dann die Frage , ob im Verhalten des Erwerbers der fraglichen Gutscheine Anstiftung zur versuchten Körperverletzung in Tateinheit mit Betrug zu erkennen wäre . Wir stehen vor einem Berg von Problemen .
Das hat auch NIE jemand behauptet , und wieso soll das schade sein ? Ich verwahre mich , ich verwahre mich ausdrücklich gegen jede Verunglimpfung des Bergischen Landes und seiner Denker . Rolf-Hans Herchenbach , den wir alle kennen , hat mit seiner Arbeit Akzente gesetzt , die noch lange die Geschicke unseres Seins in einen Richtung lenken werden , die uns immer noch nicht ganz klar geworden ist .
Wer sind diese ominösen und nebulösen 'wir', die diesen Tunichtsgut kennen sollen? Aus meiner Sicht liegt hier ein klarer Fall von Amtsanmasserei vor. Mit besten Grüßen vom Lehrstuhl für Angewandten Mummpitz Ihr Heinzer
Ach um Himmels willen, doch nicht etwa DER honorige Kai_Ove mit dem CLK. Reist der nicht auch sonst ausschließlich per Voucher?
Habe keine Lust mir den ganzen Thread durchzulesen, daher mein unqualifizierter Kommentar: Man musss schon ganz schön blöd sein, um das zu machen
ist doch vollkommen egal ob das blöd war oder nicht. er hat das immerhin im guten glauben getan, während der andere trotz mehrmaliger erinnerungen nicht gezahlt hat. das ist mist, aber doch nicht jemandem helfen zu wollen. und das immerhin ist doch der zweck dieser community. also lasst doch bitte kommentare a la das war aber doof.