BGH stärkt Rechte von Fluggästen

Dieses Thema im Forum "Top Deals" wurde erstellt von aldemar, 14. Oktober 2010.

  1. aldemar

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    Für mich ist das ein Top-Deal, wenn der Flieger mal Verspätung hat.

    Karlsruhe (dpa) - Fluggäste können bei Verspätungen auf langen Reisen mit mehreren Teilstrecken mit höheren Entschädigungen rechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Donnerstag, dass bei Verspätungen, durch die ein Reisender seinen Anschlussflug verpasst, Anspruch auf Entschädigung für die gesamte Strecke besteht und nicht nur für einen Teil (Az: Xa ZR 15/10).

    Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der mit seiner Ehefrau im Mai 2005 von Berlin über Amsterdam auf eine Karibikinsel fliegen wollte. Wegen Nebels zog die KLM die Flugscheine für die erste Strecke ein und gab neue für einen Flug am nächsten Tag aus. Das Ehepaar kam dadurch einen Tag später an seinem Zielort an. Die KLM wollte das Paar - wenn überhaupt - nur für die kurze Strecke nach Amsterdam entschädigen.

    Der BGH stellte jedoch klar, dass den Reisenden schon wegen der Annullierung des Fluges von Berlin nach Amsterdam eine Entschädigung für die gesamte Strecke - 600 Euro pro Person - zusteht.


    http://de.finance.yahoo.com/nachrichten ... 2.html?x=0
     
  2. Travelman

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    Also für mich ist die größere Überraschung, dass der Nebel nicht als außergewöhnlicher Zustand gewertet wurde, der die Fluggesellschaft von der Entschädigung befreit hätte...
    In der Verordnung wird ja eh immer "Endziel" als Begriff für die Kalkulation der Entschädigung herangezogen, also ist das eigentlich nur eine Bestätigung, dass die Verordnung gilt als eine Stärkung der Fluggast-Rechte.
     

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