Hallo, ich bin gerade dabei, ein wie folgt über ein deutsches Reisebüro zusammengestelltes Tix, ausgestellt auf Swiss, "abzufliegen": Nuernberg to Zürich (Swiss) to New York Newark Intl (Swiss)(4 Tage Stopover) to Grand Rapids Kent C. (UA) 5 Monate Aufenthalt bis Return: Grand Rapids to Washington Dulles (UA) to Montreal Trudeau (UA) (2 Tage Stopover) to Frankfurt Internati (AC) to Nuremberg (LH) Hinreise klappte einwandfrei, bei der Rückreise war allerdings der ab YUL Flieger voll. Nach langer Wartezeit und Suche eines alternativen Routings hat man mich wie folgt umgebucht: Da Montreal-FRA auch am folgetag voll ist, geht es von Montreal über Toronto nach FRA, dann NUE. Ankunft 24h später. Ausgleichsleistung: Hotelübernachtung in YUL, hier 15$ Guthaben für Dinner, 7$ Guthaben für Breakfast (dafür bekommt man hier aber leider nichts...) Zusätzlich: 200$ Scheck od. 500$ CA-Reisegutschein. Meine Frage: Wären hier nicht die 600 EUR lt. EU-Recht angebracht? Oder alternativ die amerikanische Regelung mit 1300$ über 4h Verspätung, da der Rückflug ja in den USA begonnen hat? Vielen Dank für eine Einschätzung. Beste Grüße, ns
Da würde ich eher auf die Aussage eines Reiserechtsexperten vertrauen als auf das Gestammel eines Ölbohrplattformmonteurs.