Guten Abend, heute Morgen kam ich aus den Vereinigten Staaten zurück nach Deutschland. Meine Reiseroute war RSW-ATL-STR Während des Eincheckens am Automaten in RSW hat mir die Maschine ein Upgrade in die Business für den Transatlantikflug nach STR für ca. 40000 Meilen angeboten. Da ich genügend Meilen habe und auch sonst wenig damit anzufangen wusste, habe ich das Angebot angenommen und auch eine entsprechendes Receipt erhalten (liegt noch vor). Meine Frage, ob zu den Meilen noch Geldzahlung anfalle, hat der Delta Service Mitarbeiter verneint. Das von der Maschine gedruckte Ticket hat keinen Sitzplatz ausgewiesen. Auf dem Ticket stand, ich solle mich am Gate in ATL nach meinem Sitzplatz erkundigen. In ATL hat mir die Mitarbeiterin am Gate dann gesagt, dass ich nicht in die Business upgegraded werde, da Meilenupgrades am Reisetag nicht möglich seien. Meine Meilen werden mir dann zurückgebucht (noch nicht geschehen). Nun bin ich wahrlich kein Kenner des amerikanischen Rechts. Aber ist es nicht so, dass durch das Angebot des Automaten und meiner Annahme ein bindendes Rechtsgeschäft á la §§ 433, 145 BGB entstanden ist? Gibt es dazu vielleicht Erfahrungen anderer Betroffener und wie denkt ihr sollte ich mich Delta gegenüber verhalten? Besten Dank für eure Ratschläge
Dir ist hoffentlich klar, dass das Buergerliche Gesetzbuch in Amerika voellig irrelevant ist. Insofern solltest Du Dein juristisches Volkshochschulwissen wieder einstecken und Dich einfach damit abfinden dass Du Pech gehabt hast und nichts machen kannst. Wenn Du ganz viel Energie hast, dann kannst Du einen Brief an Delta schreiben und mit etwas Glueck gibt es ein paar Tausend Meilen aus Kulanz. S
Wenn du die von dir zitierten Sätze genau gelesen hättest, hättest du bemerkt, dass es ihm klar ist. Wie vergleichbare gesetzliche Regeln in US aussehen, lässt sich vermutlich aber wirklich besser an andere Stelle als in diesem Forum klären.
Mit Verlaub, so pauschal ist das Unsinn. Wenn Du in den USA etwas erwirbst, bist Du nicht automatisch rechtlos dem guten Willen des Verkäufers ausgeliefert.
Aber der Schutz vor involuntary downgrades ist in den USA in dem vom OP genannten Beisiel nicht gegeben. S
Welcher Schaden ist dem OP denn jetzt genau entstanden?! Er hatte Y gebucht, oder? Er flog auch Y. Seine Meilen werden ihm wieder gutgeschrieben und erst falls dies nicht der Fall sein sollte, hätte er Grund sich zu beschweren.
Wie bereits eingangs erwähnt, wollte ich mich nach der (amerikanischen) Rechtslage erkundigen. Ich habe einen Flug in der Economy gebucht, korrekt. Allerdings habe ich das Angebot von Delta gegen Zahlung von 41.000 Meilen meinen Transatlantikflug abzugraden angenommen. Der Beweis in Form der Rechnung liegt ja vor. Delta ist der Erfüllung ihres Vertrages nicht vollständig nachgekommen. Das der Self-Checkin-Automat Upgrades anbietet, die gegen die Delta Bestimmungen verstoßen ist doch das Problem von Delta. Systemfehler hin oder her. Die Meilen wurden ja auch sofort von meinem Konto abgebucht (und bisher auch noch nicht zurückerstattet). Aber wie gesagt: Ich kenne die amerikanische Rechtslage in einem solchen Kontext nicht. Deswegen die Erstellung des Threads.
Nach dem Upgrade hatte er C gebucht und ist Y geflogen. Wenn ich von einer gebuchten Klasse ein Downgrade erfahre, würde ich grundsätzlich etwas mehr Entschädigung als die "Preisdifferenz" erwarten. Die Frage beinhaltete, dass der Automat evtl. etwas angeboten hat, was nicht den Airline-Richtlinien entsprach. Das müsste jemand mit mehr (amerikanischem) Rechtshintergrundwissen kommentieren.
Es stellt sich doch eine ganz andere Frage. Selbst wenn es in Amerika eine gezetzliche Regelung gäbe, die einem eine Entschaedigung fuer ein involuntary downgrade zuspräche, wer kaeme auf die Idee aus Deutschland so etwas rechtlich einzufordern? Jeder vernuenftige Mensch laesst so einen Zwischenfall entweder auf sich beruhen (es ist ja kein Schaden entstanden), oder schreibt eine kurze Mail an den Customer Service und hofft auf ein paar Meilen aus Kulanz. Aber noch einmal fuer alle, es gibt in den USA hierzu keine rechtliche Grundlage. S
Genau dies wollte ich mit meinem Post ausdrücken. Zudem stelle ich mir die Frage, ob auch in D das Angebot einer "Maschine" rechtsverbindlich ist oder ob hier gilt "ohne Gewähr". Aber damit sollen sich die Rechtsexperten hier beschäftigen.
FYI: Der Fehler lag wohl doch nicht bei der IT sondern tatsächlich an den (unfähigen!) Mitarbeitern am Gate in ATL. Laut Delta Customer Service war ich in der BE bestätigt, nur eine Sitzplatzzuweisung fehlte noch. Als Versöhnungsgeschenk wurden mir 15.000 Meilen gutgeschrieben.