Downgrade SFO - MUC von C in ECO

Dieses Thema im Forum "Lufthansa" wurde erstellt von alexxh, 20. Januar 2009.

  1. alexxh

    alexxh Lotse

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    Hallo Zusamman,

    mir wurde vor ein paar Tagen angeboten meinen festgebuchten Flug:

    SFO - MUC in der Eco anzutretten.

    Ich habe folgendes Angebot angenommen:

    Zwei Plätze in der ECO (Notausgang) + 1500,00 € Cash oder 1600,00 € als Voucher. Buchungsklasse M.

    Nun ist meine Frage, da ich im Forum nichts entdeckt habe, wie legt LH / andere Airlines, die o. g. Entschädigung fest?

    Hatte ich auch handeln können? Zum Beispiel Buchungsklasse B/Y bzw. mehr Geld?

    Ich habe zwar die EU-Verordnung, aber dort ist dieser Fall natürlich nicht erwänht.

    Besteht die Möglichkeit sich als VDBP ( Voluntary Denied Boarding Passenger ) bei LH eintragen zulassen oder ist dies nur am Check-In möglich?

    Reisestelle hatte einen CROPFP von BSL nach SFO v.v. gebucht, Preis: 8616 CHF // 5673 € NET + Tax.

    Vielen Dank - Alex
     
  2. htb

    htb Platinum Member

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    Natürlich hättest Du handeln können. Die Entschädigung sollte mindestens den Unterschied zwischen Eco und Business ausmachen, also z.B. (5673-1000 Euro)/2, etwa 2300 Euro. Allerdings gibt es ja auch Eco-Tarife für etwa 5000 Euro.... Und Du kannst immer noch versuchen, per nachträglicher Reklamation die Meilen des tatsächlich gekauften Tickets zu erhalten.

    Was mich aber viel mehr interessiert: Wie verrechnet Deine Reisestelle denn die Gutschrift, und wie erklärst Du Deinem Arbeitgeber, dass Du trotz Flug in Business vollkommen zerknittert in Amerika eintriffst? (Oder mißverstehe ich Reisestelle falsch?)

    HTB.
     
  3. alexxh

    alexxh Lotse

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    Hi HTB,

    die Gutscharift erfolgte Cash - da wird nichts verrechnet mit der Reisestelle. Ich hatte Notausgang daher hab ich den Flug gut überstanden.
    Der Unterschied sollte nicht so groß sein, da ich ja drei Seg komplett in BIZ abgeflogen habe und der Rückflug von der LH in M ausgestellt wurde. Daher warte ich noch auf ein Insider - Tip ; )

    Wer hat Erfahrung bezüglich "nachträglicher Reklamation die Meilen des tatsächlich gekauften Tickets zu erhalten"?
     
  4. peter42

    peter42 Diamond Member

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    Ist in der EU-Verordnung geregelt:

    "Höherstufung und Herabstufung

    (1) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine höhere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so darf es dafür keinerlei Aufschlag oder Zuzahlung erheben.

    (2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten

    a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger 30 % des Preises des Flugscheins oder

    b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km, mit Ausnahme von Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km 50 % des Preises des Flugscheins oder

    c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins."

    Es stehen Dir als 75% des Flugpreises zu!
     
  5. alexxh

    alexxh Lotse

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    Ist in der EU-Verordnung geregelt:

    "Höherstufung und Herabstufung

    (1) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine höhere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so darf es dafür keinerlei Aufschlag oder Zuzahlung erheben.

    (2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten

    a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger 30 % des Preises des Flugscheins oder

    b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km, mit Ausnahme von Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km 50 % des Preises des Flugscheins oder

    c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins."

    Es stehen Dir als 75% des Flugpreises zu![/quote]

    Hallo Peter,

    vielen Dank - wie würdest Du vorgegehen?

    Soll ich einfach eine Beschwerde an LH schreiben? Oder habe ich die Vergütung in dem Sinne schon agenommen?

    Da ich 3 Segmente komplett in der gebuchten Klasse angetretten habe, nehme ich an, dass ja wohl kaum 75% des kompletten Preises anfordern kann.

    Vielen Dank!

    Alex
     
  6. peter42

    peter42 Diamond Member

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    Die EU-Verordnung ist da ziemlich unklar und weder LBA noch die Schlichtungsstelle hilfreich.

    Als Basis würde ich den 1/2 RT-Preis oder den COW nehmen und dann an LH schreiben.
     
  7. Guest

    Guest Guest

    Der Arbeitgeber (Reisestelle) hat also den Flug bezahlt und du hast das Cash kassiert, Reisestelle wird nicht informiert. Richtig?

    Wenn dem so ist, dann nennt man das Unterschlagung. Andere würden es auch als Diebstahl von Firmengeldern bezeichnen. :shock: Wie auch immer, wenn es raus kommt ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung. Wenn auch nur einer der Kollegen davon weiß, ... :oops:
     
  8. saftschupser

    saftschupser Platinum Member

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    Zumal wenn Deine Firma bei LH PPB oder einem anderen Firmenförderungsprogramm teilnimmt, der Reisestellenleiter sofort erkennen kann, dass Du nur Y geflogen bist.

    Punkte werden dann auch nur für M = Y und nicht für C,D,J oder Z gutgeschrieben.
    Ich würde da recht vorsichtig sein.
     
  9. dottore

    dottore Lotse

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    Fristlose Kündigung ist die eine häßliche Variante die drohen kann.
    Die andere kommt leider aus der anderen Richtung. Für den Fall das Deine Firma dieses Vorgehen absegnen sollte, wäre es sowohl von
    Arbeitgeber als auch für Dich eine Steuerhinterziehung. Im Falle einer Betriebsprüfung somit sofortige Ausweitung um mehrere Jahre
    und genaueste Analyse aller Flüge der Firma und deren Mitarbeiter.
    Würde ich mir dreimal überlegen, da vermutlich PPB angemeldet und somit sehr schnell ersichtlich, was da abgelaufen ist.
     
  10. skywalkerLAX

    skywalkerLAX Diamond Member

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    LH sollte dir ohne weiteres die C Meilen gutschreiben !

    Lass das mit der Verguetung so stehen und hake da nicht noch nach bevor tatsaechlich jemand Wind davon bekommt !

    Theoretisch (auf dem Papier) kann alles passieren. Nun ist es ja eigentlich nichts anderes als ob ich mit meinem Ticket zum Counter gehe und freiwillig in die Eco downgrade und mir die Differenz als MCO fuer den naechsten Urlaubsflug ausstellen lasse.

    Kommt immer darauf an wie auffaellig so etwas passiert.
     
  11. offtherecord

    offtherecord Bronze Member

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    Die EU-Verordnung greift natürlich nicht, da es ja freiwillig passiert ist.
     
  12. grodek

    grodek Gold Member

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    Ich finde es lustig, das zu lesen, mir hat man vor einem Jahr auf der gleichen Strecke haargenau das gleiche Angebot mit identischen Beträgen gemacht...
    ...der Platz wurde dann aber doch nicht benötigt und ich bin in Business geflogen :|
     
  13. UncleSamDavid

    UncleSamDavid Diamond Member

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    Bei einem privat gebuchten und bezahlten Flug wäre die Annahme der Entschädigung kein Problem. Aber bei der vom OP geschilderten Situation stünde die Entschädigung natürlich der Firma zu.

    Das kann auffallen oder auch nicht. Ich persönlich würde für 1500 Euro keine fristlose Kündigung, geschweige denn Probleme mit Staatsanwalt oder Finanzamt riskieren. :shock:

    Wenigstens die C-Meilen dürften bleiben (strenggenommen allerdings auch nur zur dienstlichen Nutzung).
     
  14. peter42

    peter42 Diamond Member

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    Wieso sollten sie der Firma zustehen, viele Firmen zahlen z.B. auch nur Reisepauschalen und Du musst sehen, dass Du damit auskommst! Umgekehrt war er sparsam und hat für den Verzicht auf die C eben einen Ausgleich bekommen.
     
  15. Guest

    Guest Guest

    Ja, ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Firma die Kohle für das Ticket auf den Tisch des Hauses gelegt hat, und somit das Ticket Eigentum der Firma ist, und damit auch evtl. Rückzahlungen.
     
  16. Guest

    Guest Guest

    Im Dez 08 MUC-LAX geflogen, gebucht Z, am Gate Angebot, in Eco fliegen, bar (was i.d.R.) bedeutet Gutscheinheft 4x400€, Wert als Gutschein,Einlösung an jedem LH Ticketschalter etc. gegen bar € 1.500.--.
    Auf Nachfrage meinerseits, Meilen bekommt man in dem Fall nicht für die geflogene Klasse, sondern für die ursprünglich gebuchte. Wurde auch so gut geschrieben.
     
  17. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Ich kenne kein einziges renomiertes Unternhemen in Deutschland, dass seinen Mitarbeitern Reisepauschalen zahlt (waere aus steuerlichen gruenden auch unsinn). Anders mag das bei Kontraktoren aussehen.

    Die Firma hat sich entschlossen C zu buchen, damit der Mitarbeiter durch die Reise weniger belastet wird und somit nach Ankunft auch effektiver arbeitet. Sollte einer meiner Mitarbeiter den gleichen Unsinn wie der OP machen, wuerde er wegen Unterschlagung / Betrug sofort seinen Arbeitsplatz verlieren.

    S
     
  18. gk1998

    gk1998 Lotse

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    Wuerde ich persoenlich nicht riskieren :shock:

    Ich hoffe dass die JP Morgan Conference wenigstens interessant war :wink:
     
  19. flyglobal

    flyglobal Bronze Member

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    Bin der gleichen Meinung wie SkywalkerLX:
    Ab sofort Schnauze halten und die Sache nicht weiter verfolgen!

    Im Grunde hat Alex 1600 Euro Firmengelder veruntreut und noch einen Steuerfall kreiert. Dann zu versuchen noch mehr rauszuholen ist schon ganz schoen dreist.
    Ich kenne keinen Arbeitgeber der da tolerant reagiert und eventuell meint dem Mitarbeiter stuende so was zu. In den meisten faellen (sagen wir 80%) duerfte ein Rauswurf erfolgen. Haette ich nie gemacht.

    Dies jetzt nachtraeglich aber anzumelden bringt aber auch nix mehr.
    Daher: Die Sache ruhen lassen und Schnauze halten und hoffen dass es nicht auffaellt. Nie auch irgendein sterbenswoertchen zu den Kollegen sagen - auch den besten Freunden unter ihnen nicht!!!

    gruss

    Flyglobal
     
  20. Kalttaucher

    Kalttaucher Diamond Member

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    Und auf garkeinen Fall in einem öffentlichem Forum. :lol:
    Schonmal nachgedacht wer hier alles mitlesen kann ?
     

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