Entschädigung/Ausgleich Ryanair

Dieses Thema im Forum "Low Cost Carrier" wurde erstellt von das_ubersoldat, 7. September 2010.

  1. das_ubersoldat

    das_ubersoldat Silver Member

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    Hi,

    ein Bekannter von mir wäre heute von Venedig nach Ibiza mit Ryanair geflogen. Ryanair hat diesen Flug storniert (wegen des Fluglotsenstreiks in Frankreich) und ihm die Möglichkeit angeboten morgen von Mailand (Bergamo) nach Ibiza zu fliegen. Diese Umbuchung lief wohl kostenfrei und hat das hat er auch gemacht.

    Meine Fragen:
    - Obwohl der Flug von Italien abgeht ist wohl die kürzeste Route durch den französischen Luftraum, aber warum können die von Bergamo fliegen und nicht von Venedig?
    - Welche Erstattungsansprüche hat er? Entschädigung fällt wohl wegen höher Gewalt aus, aber Hotel und Zugfahrt von Venedig nach Bergamo müssen die doch erstatten? Auch Mahlzeiten etc?
     
  2. Guest

    Guest Guest

    Unabhängig vom Streik: Der nächste Ryanair-Flug von Venedig-Treviso nach Ibiza ist wie ich sehe erst am Freitag, andere Airlines fliegen aktuell nicht von Venedig (egal ob Treviso oder Marco Polo) nach Ibiza (easyJet flog als einzige Alternative nur saisonal bis Ende August). Dein Bekannter hätte also u.U. deutlich länger warten müssen und hätte nicht mal auf eine andere Airline umgebucht werden können. Deshalb Abflug ab Bergamo.
     
  3. das_ubersoldat

    das_ubersoldat Silver Member

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    achso klar die variante war schon am besten. meine frage bezog sich eigentlich darauf, wieso die die flüge ab venedig canceln, aber dann von bergamo fliegen können, wo sie ja auch um den französischen flugraum herum müssen?
     
  4. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Weil die bei Ryanair absolute Kontroll-Freaks sind und alle Abflüge unter Kontrolle haben wollen. Ist also nichts mit: da könnten wir uns etwas Verspätung einhandeln. Da wird lieber der Flug von vornherein gestrichten und dadurch luft verschafft für andere Flüge. Ob das zu einer Berechtigung einer Ausgleichszahlung führt, kann bestimmt nur ein Gericht (be)urteilen, da der Fluglotsenstreik zwar höhere Gewalt ist, aber eben nicht alles Mögliche unternommen wurde, den Flug doch stattfinden zu lassen.
     
  5. das_ubersoldat

    das_ubersoldat Silver Member

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    ok klage lassen wir mal aussen vor, da dass alles nicht so dramatisch ist, aber wenigstens hotel/fahrtkosten sollten sie doch erstatten?
     
  6. Guest

    Guest Guest

    Wir reden von einem Tag später, da kann alles schon wieder anders aussehen - gleich über Tage alles zu verschieben, ist viel aufwendiger und ggf. überflüssig (hat man ja während der Vulkanasche-Geschichte gesehen).

    Ich würde mir viel eher Gedanken machen, wenn eine Airline ihr Netzwerk nicht unter Kontrolle hat/haben will und nicht versucht, vorausschauend zu planen. Mit "etwas Verspätung" ist es bei einem Streik der Flugsicherung allerdings oft auch nicht getan (wenn den ganzen Tag gestreikt wird ist nichts mit warten). Wenn das länger dauert (was gerne nicht abzusehen ist), funktionieren auch Umläufe und Dispositionen nicht mehr usw. Die Forderung (die ja auch von anderen Stellen kommt), man müsse stehenden Fußes zur Verfügung stehen und in der Minute starten können, wo die Behinderung weg ist, ist im Luftverkehr oft aus praktikablen Gründen nicht realistisch - unabhängig vom Carrier.
     
  7. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Trotzdem werden bei Ryanair bei einem angekündigten Streik im Voraus viele Flüge gecancelt. Davon hätten sicherlich einige, wenn nicht die meisten, ausgeführt werden können. Lufthansa fliegt heute auch nach Spanien und Portugal (wenn auch mit bis zu 2 Std. Verspätung). Aber Ryanair hat viele dieser Verbindungen "vorsorglich" gestrichen. Da fällt es mir schwer an höherer Gewalt zu glauben. Sind eben Kontrollfreaks.
     
  8. Sir

    Sir Bronze Member

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    Hotel-und Fahrkosten muessen erstattet werden.
    Sir
     
  9. Guest

    Guest Guest

    Nochmal: Das trifft es nicht. Es kann durchaus nachvollziehbare Gründe haben, Flüge/Umläufe etwas im Voraus zu streichen wenn sich eine längere Störung abzeichnet statt ad-hoc abzuwarten. Das ist tlw. einfach nicht realisierbar, z.B. weil wegen einem ungewissen Flug A-B auch der weitere Umlauf B-C-D-C usw. ins Wasser zu fallen droht.
     
  10. das_ubersoldat

    das_ubersoldat Silver Member

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    thx!
     
  11. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Aber in dem Fall hat Ryanair nicht alles mögliche getan um die Verbindung A-B auch stattfinden zu lassen und sich ggf. Entschädigungspflichtig gemacht nach EU 261/2004
    Klar, ich gebe dir rech, säße ich an einer entscheidenden Position bei Ryanair, würde ich ggf. auch eine bestimmte Route streichen, damit ein folgender Umlauf nicht von Ausfällen betroffen sein wird. Aber die EU-Regulierung ist relativ streng, was dazu führt, dass Airlines wohl nicht immer den Entschädigungspflichten entkommen können. Entweder man streicht im Vorfeld ein bestimmtes Routing und da wird die Entschädigung für die Pax fällig oder man führt es aus mit der Gefahr das der nächste Umlauf dadurch ausfällt. Wenn dieser allerdings nicht direkt mit dem Streik was zu tun hat, kommt dann dafür ggf. ein Recht auf Entschädigungszahlungen zustande. Aber das ist nun mal das Gesetz.
     
  12. Sir

    Sir Bronze Member

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    Allerdings hat der BGH entschieden, dass ein Flug u.U. auch ohne Entschädigungspflicht annulliert werden darf, wenn bei einer Durchführung des Fluges die Verspätung so groß wäre, dass Folgeflüge betroffen wären.
     
  13. Memphis87

    Memphis87 Einsteiger

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    Hallo Freunde,

    auch ich bin vom Flugsicherungsstreik über Frankreich betroffen gewesen (am Donnerstag), meine Maschine ist statt um 12.55, um ca 17h abgehoben. Gilt das Ganze als "höhere Gewalt", oder kann ich doch auf eine Flugermäßigung hoffen?

    Danke im Voraus,

    Memphis
     
  14. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Also wenn dein Flug direkt vom Fluglotsenstreik betroffen war, ist dies wohl als höhere Gewalt einzustufen. Wenn die Streichung deines Fluges eine Folgeerscheinung war und das Flugzeug wegen des Streiks nicht rechtzeitig am richtigen Ort war, befindet sich das Ganze in einer Grauzone...
     

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