Hallo zusammen Ich bin am 19.08.14 mit Condor von Hamburg nach Lanzarote in den Urlaub geflogen. In Lanzarote angekommen war mein Koffer nicht mit auf dem Gepäckband, wir sind dann gleich zum Lost & Found Schalter und haben den Verlust gemeldet. Dort haben wir dann eine Referenznummer erhalten und sollten uns dann am Abend wieder bei denen melden, falls der Koffer mit einem anderen Flieger ankommt. Wir haben dann jeden Tag mind. 2x dort angerufen und nachgefragt aber sie konnten uns keinerlei Infos geben wo sich der Koffer befindet. Erst als wir am 26.08.14 zurück in Hamburg ankamen und da beim Lost & Found Schalter nachfragten sagte man uns das ein Koffer an dem Tag gefunden wurde aber gerade einen Tag zuvor nach Berlin geschickt wurde. Wir sollten dann die Marke des Koffers und den Zahlencode angeben damit das verglichen werden kann. Der Koffer konnte dann auch als meiner identifiziert werden und wurde aber erst nach Frankfurt und dann zu mir nach Hause geschickt. Ich konnte ihn dann auch endlich am 09.09.14 bei der Postfiliale abholen und es war noch alles drin. Meine Frage ist jetzt ob ich auch Ansprüche habe auf Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden und nicht nur für die paar Gegenstände die ich mir vor Ort gekauft habe? Ich habe ja erst nach 21 Tagen meinen Koffer erhalten. Natürlich hat der Urlaub darunter gelitten und man ärgert sich und macht sich Gedanken ob der nicht ganz verschwunden ist. LG Fabi
Die Antwort auf Deine Frage hängt davon ab, ob a) die Flüge mit Condor Teil einer Pauschalreise waren, die zusammen mit Hotel und evtl. weiteren Reiseleistungen als Paket bei einem Reiseveranstalter gebucht worden waren, oder b) es sich um eine reine Flugbuchung gehandelt hat.
Das Fehlen des Gepäcks während der gesamten Dauer einer Pauschalreise ist ein Reisemangel, für den der Reiseveranstalter einzutreten hat. In einem vergleichbaren Fall wurde dem Kläger vom Amtsgericht Nürnberg eine Reisepreisminderung von 50% zugebilligt (siehe Nr. 2.1.11 der Kemptener Reisemängeltabelle hier: http://www.fuehrich.de/).
Danke für die Hilfe Die Kemptener Tabelle ziehe ich da der Frankfurter vor, da sie mir ein Beispiel liefert, was sich meinem ähnelt und ich das leider in der Frankfurter nicht finden konnte. Bin gespannt wie sich der Reiseveranstalter da versucht rauszureden
Bitte über den Fort- und Ausgang der Regulierung des Reisemangels hier berichten, weil das für andere User in der gleichen oder einer ähnlichen Situation hilfreich sein könnte. Außerdem: Nicht mit einem Gutschein zur Einlösung beim gleichen Reiseveranstalter abwimmeln lassen, denn das würde Deine Auswahlmöglichkeiten bei einer weiteren Reise stark einschränken.
@ SEN Wolfgang: Hast Du Dich schon wieder so schlimm daneben benommen, dass man Dich sogar löschen musste?
Ich denke ein Schadensersatz kommt nur bei einem wirklichem Verlust zur geltung. Nicht aber wenn der Koffer "kurz" abhanden gekommen ist.