Entschädigung für Herabstufung von First-to-Business (OZ)

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von jumboflieger, 2. September 2013.

  1. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Das ist mir schon klar, nur kann Dir Asiana vermutlich keine DM Meilen gutschreiben.....
    S
     
  2. jumboflieger

    jumboflieger Co-Pilot

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    Sie sagen, sie sind in der Lage, USDM Meilen geben. Aber dann haben sie eine Grenze von 10.000 Meilen.
    Noch schlimmer! Und ich (wie eine kaputte Schallplatte) noch glaube, ich bin zu Bargeld berechtigt, aber ich will, dass jetzt zu verlassen.
     
  3. Schtingi

    Schtingi Bronze Member

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    Für mich auch klar, wenn etwas, dann Geld! :shock:

    Das mit den Meilen habe ich noch nie gesehen ausser auf dieser Verbraucherinkasso GFM GmbH Seite :roll:
     
  4. jumboflieger

    jumboflieger Co-Pilot

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    Ich bin nicht vertraut mit dem "Verbraucher Inkasso GFM GmbH" aber ich denke, es ist eine einfache Verhandlung für sie, wenn sie ihre Homepage als Angabe der EU VO verkaufen können.
    Allerdings kann ich nicht finden, in denen von "nur Meilen" in Artikel 10 als ich die VO lesen.
    Wie Sie sagen, ist die einzige offizielle Quelle die eigentliche EU-VO.
     
  5. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Das ist natürlich ganz großer Unsinn! Wieso sollte es für etwas, was mit Meilen bezahlt wurde Geld zurück geben?
    Ein Downgrade ist ärgerlich aber im Sinne der Fluggastverordnung kein Vorfall, der zu einer einer Entschädigung in Form von Geld berechtigt (im Gegensatz z.B. zu einer Verspätung)! Warum auch? Wie bereits erwähnt, ist dem Pax keinerlei Schaden entstanden! Ist das so schwer zu verstehen? Wenn Du Dir bei PB einen Stabmixer mit Punkten kaufst und das Teil ist defekt, was bekommst Du zurück? Geld oder die eingesetzten Punkte?!
    Einige träumen echt tief hier! :roll:
     
  6. Schtingi

    Schtingi Bronze Member

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    Da bin ich anderer Meinung, bestätigtes Ticket ist bestätigtes Ticket, ob es bezahlt ist oder aus einem Kundenbindungsprogramm kommt.

    Aber ich lasse mich gerne belehren .....

    Ich warte immernoch auf die offizielle Quelle wo dies dokumentiert ist! Du musst sicher eine Grundlage haben oder steht dies so im Punkteprogramm von PB?
     
  7. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Deine Meinung wird (zum Glück) kein Gericht dieser Welt interessieren und wie wäre es, wenn Du mal eine Quelle nennen würdest, aus der hervorgeht, dass durch ein Downgrade ein Anspruch auf Entschädigung besteht (außer auf die Differenz in Bar bzw. in Meilen)! Vor Allem in Bezug auf ein Prämienticket! Große Anforderungen stellen aber selbst nix liefern. :lol:
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. September 2013
  8. Schtingi

    Schtingi Bronze Member

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    Wieso denn so agressiv! :roll:

    Hier aus der offiziellen Verordnung!


    VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004

    Art. 3 Abs. 3 VO 261/2004:

    (3) Diese Verordnung [...] gilt jedoch für Fluggäste mit Flugscheinen, die im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms oder anderer Werbeprogramme von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen ausgegeben wurden.


    Art. 10 Abs. 2 VO 261/2004:

    (2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten
    [a)...]
    [b)...]
    c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins.



    So jetzt erwarte ich etwas offizielles von Dir :lol:
     
  9. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Und was war der Preis des Flugscheins?
     
  10. jumboflieger

    jumboflieger Co-Pilot

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    Es war:
    2 Wochen nach Mietwagen
    10 Flugsegmente
    4 Aufenthalte in Hilton
    Und ich habe den Rest der Meilen gekauft.
    = 100.000 Meilen
    + 250 USD
     
  11. jumboflieger

    jumboflieger Co-Pilot

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    Danke!
    Wir werden noch vermisst § 7 Abs. 3.
     
  12. flyRobinfly

    flyRobinfly Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Dieser Absatz bezieht sich auf Flugscheine, die mit Geld und nicht mit Prämienmeilen gekauft wurden. Das wurde Dir bereits mehrfach versucht zu erklären. Du willst es aber nicht kapieren!
    Aber ich wiederhole die Frage von dfw: wieviel hat der Flugschein denn gekostet?:roll:
    Letztendlich scheiden sich die Geister, wie Downgrades von Prämientickets zu bewerten sind. In der Regel versucht Dich die Airline dann mit der Meilendifferenz abzuspeisen... wenn Du Cash haben willst für die Unannehmlichkeiten führt der Weg in der Regel über den Rechtsanwalt...
    Also viel Glück an den OP!

    Ich könnte Dir die AGB´s unserer pref. Autowerkstatt senden. Die beziehen sich zwar auch auf einen vollkommen anderen Sachbehalt, passen aber dadurch zu Deinen kruden Posts. :lol:
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. September 2013
  13. flyRobinfly

    flyRobinfly Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    :lol:
    Du bist also nur geflogen, in Hotels abgestiegen und hast Dir einen Mietwagen geliehen um Meilen zu sammeln?! Oder waren die Meilen eher eine kostenlose Zugabe und sie haben Dich im Endeffekt gar nix gekostet?!?! :roll:
     
  14. Schtingi

    Schtingi Bronze Member

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    1. Du zitierst hier die AGB deiner Autowerstatt, dass sagt mir alles! :lol:

    2. Hier Zitat aus:

    VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004

    Art. 3 Abs. 3 VO 261/2004:
    (3) Diese Verordnung (gilt auch für Herabstufung!) [...] gilt jedoch für Fluggäste mit Flugscheinen, die im Rahmen eines Kundenbindungsprogramms oder anderer Werbeprogramme von einem Luftfahrtunternehmen oder Reiseunternehmen ausgegeben wurden.

    3.Hat er die Meilen zurückbekommen mit welchen er upgegradet hat!?

    http://www.vielfliegerforum.de/business-first-only-14/downgrade-first-business-350400/

    4.Du hast mir kein Fall gezeigt, wo jemand Meilen für diese Kompensation aus einem Rechtsspruch bekommen hat.


    So und jetzt geh ich nicht mehr auf diese Provukationen ein, ich versuchte hier nur jemandem zu helfen! :D

    Bye
     
  15. jumboflieger

    jumboflieger Co-Pilot

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    1) Ich sagen, ich habe einen Teil der Meilen gekauft, mit Bargeld, nicht frei!

    2) Ich denke, wir können, dass wir die Dinge anders sehen zu vereinbaren.

    Das, was ich sehe, ist, dass es keine Ausgrenzung in der Verordnung, dass "Art. 10 Abs. 2 VO 261/2004" ist nicht enthalten / abgedeckt. Das ist Ihre eigene Schlussfolgerung.

    Ich danke allen, die zu diesem Thema beigetragen hat.
    Ich werde diesen Fall mit einer Verbraucherschutz-Agentur erste erhöhen.
    Und berichten meine Fortschritte hier.
     
  16. flyRobinfly

    flyRobinfly Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Nein. Diese stehen ihm auch zu und dies habe ich bereits in einem früheren Post bestätigt. Es geht hier lediglich um eine zusätzliche Kompensation in Form von Geld.
    Darüber habe ich zu keinem Zeitpunkt diskutiert!
    Weil es diesen vielleicht nicht gibt?! Ich habe doch erwähnt, dass im Falle eine Prämienfluges keine klar definierten Regeln greifen. Hast Du eine Leseschwäche? Die Tatsache, dass Du die Metapher mit der Autowerkstatt nicht verstanden hat, lässt dies durchaus vermuten. ....oder schlimmeres.
    Aber Du kannst mir gerne ein AZ posten, aus dem hervorgeht, dass der Kläger Geld oder ZUSÄTZLICHE Meilen zugesprochen bekommen hat. Darauf warte ich ja auch noch immer.


    Wenn Du Dich provozieren lässt, ist das Dein Problem. :lol:
    Im Übrigen will ich dem OP auch helfen. Und zwar nicht in Form von falschen Hoffnungen wecken! Da es aber offensichtlich selbst hier kontroverse Meinungen gibt, sollte der OP den Rat eines RA´s einholen und uns über die Ergebnisse informieren (das wäre sehr nett).
     
  17. maccaroni1to5

    maccaroni1to5 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Was hilft dem OP "etwas offizielles", wenn dies nich für Prämientickets gilt? Poste doch mal einen entsprechenden Urteilspruch!

    Halten wir fest: dem OP steht die Diff. der eingesetzten Meilen zu. Mit etwas Glück gibt es noch eine Kompensation in Form von Geld oder Meilen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Mehr wird wohl ein Gericht entscheiden müssen.
     
  18. jumboflieger

    jumboflieger Co-Pilot

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    Selbstverständlich! Ich werde wieder berichten.
     
  19. dfw-sen

    dfw-sen Diamond Member

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    Also 100,00 Meilen fuer das Gesamte Ticket, also vermutlich deutlich weniger fuer den Flugschein um den es geht und davon erhaelst Du 75%. Wo Du die Meilen her hast ist ja nun wirklich voellig unerheblich. Ist doch ganz einfach.

    S.
     
  20. jumboflieger

    jumboflieger Co-Pilot

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    Danke für ihre antwort.

    Meine Art des Lesens die VO unterscheidet sich von Ihren offensichtlich.
    Da ich nicht finden, eine Beschränkung auf die betroffene Segment, ist es klar, in der Englisch-Version, dass die ganze Ticket zählt.
    Nicht nur die betroffenen Segment.

    Wir werden sehen, was die Zukunft bringt.
     

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