EU Fluggastverordnung: Wetter in FRA heute "Höhere Gewalt"?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von janschaf, 27. Oktober 2012.

  1. janschaf

    janschaf Entdecker

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    Hallo zusammen,

    mein Flug von FRA nach TXL heute (planm. Abflug 18:35) wurde annulliert. Ich wurde umgebucht auf die Maschine um 20:45, die allerdings gerade erst boarded (es ist jetzt 21:45). Die EU-Fluggastverordnung sieht ja für diese Flugdistanz kleiner als 1500 km ab 2 Stunden Verspätung eine Entschädigung i.H.v. 250 EUR vor. Am Schalter in FRA sagte man mir, dass die Verspätung aufgrund des "Schneesturms" heute in FRA zu Stande kommt, daher "höhere Gewalt" ist und keine Entschädigung passiert.

    Meine persönliche Meinung dazu: In ein paar Tagen ist es November, da kann man bei Plusgraden und drei Schneeflocken eigentlich einen normalen Flugbetrieb erwarten.

    Wie ist denn die rechtliche Meinung dazu? Welcher Wetterbericht hat denn die Autorität definitiv zu klären, ob heute in FRA höhere Gewalt herrschte oder nicht? Gibt es da harte Kriterien?

    Die Verspätung des 20:45 Flugs kam laut Agent am Gate übrigens zu Stande, weil keine Crew da war. Das ist definitiv nicht höhere Gewalt, aber die Verspätung dieses Fluges allein überschreitet (leider) nicht die 2 Stunden.

    Viele Grüße und Danke
    Jan
     
  2. janschaf

    janschaf Entdecker

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    Re: EU Fluggastverordnung: Wetter in FRA heute "Höhere Gewal

    Nachtrag: Der Pilot sagt wegen starken Nordwinds war heute eine Landebahn recht lange geschlossen.
     
  3. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Re: EU Fluggastverordnung: Wetter in FRA heute "Höhere Gewal

    Bei Franzhansa würde ich prinzipiell einfordern (selbst oder über EU Claim), weil es dieser Airline in der letzten Zeit nur noch um Maximierung zu Lasten aller Pax und Mitarbeiter geht (z.B. Meilenentwertung, NEK, Auslagerung in 4U, etc.). Meine Zeit wäre mir selbst bei 5€ Forderung dafür nicht zu schade.

    Die Beweislast für höhere Gewalt (Wetter) nach EU-VO 261/04 liegt übrigens bei der Airline, also Forderung stellen und Wetterbericht als Beweis verlangen.
    Du kannst natürlich auch "Es" bitten, für Dich telefonisch nach friendly Upgrades für Deinen nächsten Thailandflug zu bitten :lol:
     
  4. miles-and-points

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    Wetter in FRA

    Wem fällt es schwer, Dir das zu glauben? Aber wann hast Du denn schon einmal einen Prozeß
    gegen die Lufthansa geführt? Also so richtig? Und nicht nur anderen "geraten", es doch zu tun?
     
  5. aviator

    aviator Platinum Member

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    Re: EU Fluggastverordnung: Wetter in FRA heute "Höhere Gewal

    :shock: Du scheinst ja Zeit zu haben fuer solch einen Schwachsinn; andere verdienen zu gleicher Zeit etwas mehr als EUR 5.-- . Somit Kosten-Nutzenfaktor -0 .
     
  6. TallestHotelInJapan

    TallestHotelInJapan Silver Member

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    Re: EU Fluggastverordnung: Wetter in FRA heute "Höhere Gewal


    Fürwahr eine holde Einstellung die es nachzuahnen gilt.

    Aber leider wird vermutlch nichts dabei rausschauen. Rechtsanwalt Klaus hat letzthin gesagt, dass es die EU-Vergütung erst ab einer dreistündigen Verspätung gibt.
     
  7. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Re: EU Fluggastverordnung: Wetter in FRA heute "Höhere Gewal

    Es geht nicht ums verdienen sondern ums Prinzip. Wir haben auch schon wegen Portokosten von 0,50 € unsere Konten bei der Deutschen Bank gekündigt, da die Bank trotz entsprechendem Urteil des BGH keine Einsicht zeigte, wie auch schon in der Vergangenheit die gute alte Bundespost mit ihren Paketzustellgebühren. Letztendlich machen diese Großunternehmen/behörden mit Kleinvieh von wenigen Euro oder sogar Cent Millionengewinne. Das ist mir zuwider genau wie solche Kunden (wie Du), die diese Abzocke scheinbar schlucken und nur den Zeitaufwand sehen.
     
  8. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Re: EU Fluggastverordnung: Wetter in FRA heute "Höhere Gewal

    Wenn es alle nachahmen würden, denn könnte man Herrn Franz vielleicht auf diese Art davon abbringen, Kunden immer mehr abzuzocken bei immer weniger Gegenleistung.

    Die Gesamtverspätung war wohl mehr wie drei Stunden, den Beweis für das Wetter blieb LH bis jetzt ja wohl schuldig (Schnee, später Wind, vielleicht noch ein Tornado oder was Franzenshansa sich sonst noch so alles ausdenken mag). Also Beweise einfordern!
     
  9. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Re: Wetter in FRA

    So richtig nicht, den Gefallen haben mir verschiedenene Airlines leider nie getan und letztendlich in meinen Fällen in verschiedenen Währungen (Cash, Gutscheine, Meilen) immer vor der Hauptverhandlung gezahlt. So richtige Prozesse haben unsere Anwälte nur gegen 3 große deutsche Reiseunternehmen geführt (seitdem buche ich nicht mehr über so etwas). Meine schlechteste Bilanz ist bisher ein einzelner Vergleich mit dem ich leben konnte - ansonsten Säumnisurteile, die letztendlich die Taktik von Reiseveranstaltern und Airlines belegen.
     
  10. miles-and-points

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    ... aber keine einzige Klage, gell?

    Das wird die Bank allerdings sicher nicht im geringsten gestört haben.
    Kündigen ist eine Sache (das kannst Du also ebenso gut wie das Ankündigen).
    Aber geklagt gegen diese himmelschreiende Ungerechtigkeit? Nein? Ach so.
     
  11. miles-and-points

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    ... aber keine einzige Klage, gell?

    ... klagen?
    Fang doch einfach mal an anstatt andere zu "Aktivitäten" aufzufordern.

    ... sagt eine ehemalige Leerkraft (oder wie war das noch)? :lol:
     
  12. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Re: ... aber keine einzige Klage, gell?

    Wenn Du Klugschwätzer mal richtig gelesen hättest, denn wüsstest Du, das die Banksache bereits der BGH entschieden hat, nur die Banken nach wie vor sich nicht daran halten. Rennt ja keiner wegen ein paar Euro zum Gerichtsvollzieher. Weiteres Klagen geht also nicht.

    Und LH lässt mich ja nicht, da sie vorher immer nachgeben (aus guten Gründen).
     
  13. miles-and-points

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    ... aber keine einzige Klage, gell?

    Und ich hatte Dich so verstanden, daß Du's selbst bei 50 Euro-Cent noch tun
    (besser: anderen anraten) würdest. War wohl eher "rethorisch" gemeint, gell? :lol:
     
  14. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Re: ... aber keine einzige Klage, gell?

    rechne mal nach, bei mir sinds schon beim verspäteteten Boarden um die 3h gegenüber dem ursprünglichen Abflug, aber vielleicht rechnet man im Königreich anders ...
     
  15. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Re: ... aber keine einzige Klage, gell?

    Ich musste es nicht tun, weil die Bank mir die Kontoauszugsgebühren erstattet hat.
     
  16. miles-and-points

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    ... aber keine einzige Klage, gell?

    Wieso sollte jemand rechnen, wenn Du doch schon sp präzise angegeben hast,
    daß es "mehr wie" drei Stunden seien. Tut so ein Lapsus einer "Leerkraft" weh?

    Achtung: "Rethorische" Frage. :lol:
     
  17. janschaf

    janschaf Entdecker

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    Re: EU Fluggastverordnung: Wetter in FRA heute "Höhere Gewal

    Bei euch geht's ja heiß her im Forum. Danke für die Antworten bisher.

    Also meine Gesamtverspätung betrug laut flightstats.co.uk letztendlich 3 Stunden und 11 Minuten. Von daher gute Karten.

    Ich denke aber nicht, dass es fruchtbar ist, einen Beweis von LH zu verlangen, dass das ein aussergewöhnlicher Umstand vorlag. Wenn ich die LH wäre, würde ich irgendwas lapidares zurückschreiben und es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Dann können sie den Beweis ja immer noch führen. Warum sollten Sie ihr Pulver schon vorher verschiessen?

    Ich habe gelesen, dass die übliche Vorgehensweise ungefähr wie folgt ist, wenn eine Rollbahn wegen schlechten Wetters geschlossen wird: Der Flughafen hat jetzt temporär weniger Kapazität für Starts und Landungen. Airlines, die mehr als 3 Flüge während der Beeinträchtigungsphase durchführen wollen, werden vom Flughafen aufgefordert 2 Flüge davon zu streichen. Also jetzt mal so als Beispiel. Die Airline kann sich aber wohl selber aussuchen, welche Flüge das sind. Kann das jemand bestätigen?

    Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten, wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.

    Die Frage ist also: Wäre es zumutbar gewesen, andere Flüge zu streichen oder kann man die Argumentation vertreten, dass es halt irgendjemanden treffen muss?

    Auffällig beim Anschauen der flighstats-Historie von FRA von gestern ist noch, dass alle Annullierungen einem bestimmten Muster folgen. D.h. alle Flüge zu bestimmten Destinationen wurden gecancelt (z.B. alle von FRA nach TXL, die gestern zwischen 1 und 19 Uhr gescheduled waren, nicht nur bei LH) bei manchen Destinationen ist nichts gewesen. Da dieses Pattern über alle Airlines hinweg konsistent ist, liegt es ja fast nahe dass die LH ausnahmsweise keine Schuld hatte (da alle Airlines gleichermaßen betroffen waren). Meine Intuition sagt mir irgendwie, dass ich nicht klagen sollte. Oder könnt ihr dieses Muster anders erklären?
     
  18. aviator

    aviator Platinum Member

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    Re: EU Fluggastverordnung: Wetter in FRA heute "Höhere Gewal

    Du hast dir die Antwort bereits gegeben. Kluge Entscheidung :idea:
     
  19. ftlsenhon

    ftlsenhon Guest

    Re: EU Fluggastverordnung: Wetter in FRA heute "Höhere Gewal

    Sag ich doch!

    Warum nicht, sonst braucht es keine EU 261/04 geben.

    Irgendetwas lapidares zurückschreiben ist kein Gegenbeweis im Sinne der Verordnung. Und später vor Gericht dann mit etwas völlig anderem kommen, ist auch nicht gut, wird sehr negativ vom Richter aufgefasst, wie wir ja im Eggendorfer Prozess gesehen haben bzw. noch sehen werden.
    LH könnte gar nicht reagieren, aber spätestens in der Klageerwiderung muss der Beweis für die außergewöhnlichen Umstände erbracht werden.
     
  20. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Wetter in FRA heute "Höhere Gewalt"?

    Ich glaube, daß Du auf Deine Intuition vertrauen solltest.
     

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