Ich fürchte, Groupon und Eurosun haben hier übereilt die Notbremse gezogen. Wir hatten die Diskussion bei einem anderen Thread schon einmal ... Wertgutscheine, die ein Unternehmen verkauft, müssen eigentlich wie Bargeld behandelt werden, Einschränkungen bei der Einlösung (wie Mindestbestellwert) sind nicht zulässig. Bei Gutscheinen, die ein Unternehmen verschenkt, kann alles Mögliche und Unmögliche limitiert/geregelt sein. Hier aber geht es ganz eindeutig um gekaufte Gutscheine. Ich bin gespannt, wie die Sache weitergeht.
Naja, es sind ja nur 8€ gekauft und 72€ geschenkt! Somit ist das eine Kombination, aber ob gleich die gesamte Summe durch die geringe Bezahlung zu einem "richtigen" Gutschein wird ist wohl fraglich! Wenn da der gesamte Gutschein als "Bargeld" gilt, dann wäre ja jeder von einem Dealanbieter ohne Einschränkungen!
Dann formuliere ich es anders: "Wertgutscheine, die ein Unternehmen verkauft oder über dritte verkaufen lässt" Es ist und bleibt ein Wertgutschein. Und dass sie einen Wertgutschein über 90 Euro für nur 8 Euro verkaufen, ist eine freie unternehmerische Entscheidung. Auch Groupon verweist in den AGB deutlich auf den Begriff "Wertgutschein": "1. Auf der Webseite http://www.groupon.at der Groupon GmbH (Groupon) werden Gutscheine über Leistungen oder über Waren anderer Unternehmen (Partner) angeboten. Herausgeber der Gutscheine und Schuldner der in den Gutscheinen angegebenen Leistungen oder Waren sind allein die jeweils angegebenenPartner, die diese Leistungen auf der Grundlage ihrer jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbringen. Groupon selbst schuldet nicht die Erbringung der in den Gutscheinen angegebenen Leistungen oder die Lieferung der angegebenen Waren, sondern lediglich, dass der Gutschein Ihnen einen Anspruch auf die Leistungserbringung durch den Partner gewährt. Für die Nutzung des Services von Groupon gelten ausschließlich die nachfolgenden Nutzungsbedingungen. Die von Groupon verkauften Gutscheine sind entweder auf eine konkrete Leistung (Erlebnisgutschein), eine konkrete Ware(Warengutschein) oder einen bestimmten Leistungs- bzw. Warenwert (Wertgutschein) gerichtet."
Ok, das klingt wiederum einleuchtend! Die Frage ist nun weiter, ob nicht gewisse "Warengruppen" ausgeschlossen werden können, denn das Unternehmen sollte ja sagen können, dass es Gutscheine (welche auch immer) nur für gewisse Waren oder Leistungen ausgibt. Immerhin kann man ja niemanden zwingen, dass er Gutscheine verkauft. Dass dann aber ein Mindestumsatz nicht Ok ist könntest Du Recht haben. Gibt es da eigentlich Erfahrungen beim Einlösen sofern ein Mindestumsatz verlangt wurde und man auf Einlösung des Wertgutscheins bestand?
Natürlich können die Leistungen eingeschränkt sein. Wenn z. B. der Anbieter X über groupon einen Schnitzelteller für 5 EUR statt für 10 EUR anbietet. Mit dem Kauf hat man halt das Recht auf einen Schnitzelteller erworben. Anbieter X muss in diesem Fall keinen Salatteller anbieten, falls man plötzlich feststellt, dass man doch eher Vegetarier ist. Bei diesem Deal sind die Leistungen jedoch ausdrücklich nicht eingeschränkt, heißt es doch "gilt für alle Angebote auf Eurosun.at". Meiner Meinung nach ist die Einführung eines Mindestbestellwertes hier nicht korrekt.
Mal abgesehen davon, dass bei groupon.at auf dem Bild auch die eurosun.de Page abgebildet ist, kann man die österreichische Seite wie folgt aufrufen: http://www.eurosun.de/eurosun_at/ Steht leider nirgendwo, aber da es nicht erwähnt ist, würde ich erwarten das der Abzug sofort erfolgt.
[quote="EssotigerGibt es da eigentlich Erfahrungen beim Einlösen sofern ein Mindestumsatz verlangt wurde und man auf Einlösung des Wertgutscheins bestand?[/quote] Ich habe jetzt grad beim Einlösen eines Ab-in-den-Urlaub-Gutscheines sehr schlechte Erfahrungen! Grad vor etwa einer Stunde das Mail erhalten. Den Hotelaufenthalt habe ich schon abgeschlossen. Jetzt weigert sich Unister die versprochenen 15 € auszuzahlen. Ich müsse erst noch eine weitere Reise machen....
Ich hatte heute morgen bei Groupon angefragt, ob der wirklich auch für Hotels gilt. Jetzt kam folgende Antwort: <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<< vielen Dank für Ihre Nachricht. In den Dealkonditionen wurde aus versehen der Mindestbestellwert von 500 Euro nicht mit angegeben. Wir haben dies sofort korrigiert. 8 Euro statt 90 Euro - Ab in den Urlaub mit dem perfekten Last-Minute-Angebot bei eurosun.de Konditionen * Gutschein gilt für alle Angebote auf http://www.eurosun.at <http://www.eurosun.at/> * Ein Gutschein pro Buchung einlösbar * Mindestbestellwert 500 Euro * Kann online, mit Angabe des Gutscheincodes im Feld "Bemerkung", oder telefonisch unter 0820 240 510 (0,14 Euro/Min) eingelöst werden * 24 Monate gültig * Einlösbar ab dem 24. Juli 2010 Wir bitten die Irritationen die diesbezüglich aufgetreten sein könnten zu entschuldigen Mit freundlichen Grüßen <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<< Tja, Fehler passieren... aber die vor der Änderung gekauften Gutscheine wurden ja bereits ausgestellt und verschickt. Und das zu einem Zeitpunkt, wo der Fehler längst klar war. Da der Fehler in den Gutscheinen jedoch nicht korrigiert war, gehe ich mal davon aus das für die bis ca. 13-13:15 Uhr gekauften Gutscheine noch die Bedingung "ohne Mindestbestellwert" gilt. Und das wäre dann wirklich ein toller Deal.
da kannst du gerne von ausgehen, ich geh jedoch davon aus, dass auch bei den Gutscheinen von heute Mittag die "neuen" Konditionen gelten und ihr lediglich die Gutscheine wieder zurückgeben dürft, wenn ihr damit nicht einverstanden seid
Klar kann sich jede Firma auf einen Irrtum berufen, aber dann doch bitte bevor der Kaufvertrag vollständig abgeschlossen ist. Wenn du im Laden eine Hose für 10 Euro kaufst, die eigentlich 100 Euro kostet, kann dir die ja auch nicht wieder weggenommen werden, wenn der Verkäufer dich am nächsten Tag darin im Laden stehen sieht. Die hätten heute Mittag einfach den Gutscheinversand stoppen sollen, dann wäre alles kein Problem gewesen. Kurzer Hinweis auf den Irrtum, Storno der Bestellung und bitte um Neubestellung wenn weiterhin Interesse besteht.
Habe angefragt und diese positive Antwort bekommen: Bin zufrieden und finde es OK, dass man nicht versucht die Leute zur Rückgabe zu bewegen! Top Deal! :mrgreen: :mrgreen:
Hab den alten Deal, ohne Mindestwert, um 12.57 Uhr abgeschlossen und die Gutscheine zwischen 13.17 Uhr und 13.19 Uhr erhalten. Es ist ja jetzt auch von einem NEUEN Deal die Rede, wo eben dieser Mindestbestellwert von 500 EUR angegeben ist. Und zwar WEIL der alte Deal ausverkauft gewesen sei. Kann also meinem Vorredner nur Recht geben- sollte der erste Deal echt ein Versehen gewesen sein, ist es ein klasse Zug der Firma, die alten laufen zu lassen (schade dass es hier kein Klatsche-Smily gibt ;-) ).
Meine Bestätigung ist von 12:59 Uhr... und dann gleich 15 Stück. 8) Spätestens da wurde dann die Notbremse gezogen. :lol:
Anscheinend ja nicht, sonst hättest du doch nichts dazu geschrieben. Und das ist bez. Eurosun glatt gelogen wie jeder selbst sehen kann.