Hallo! Habe gerade meine Buchungen auf Lufthansa angeschaut und siehe da, es hat sich etwas geändert. Lufthansa hatte mich nicht über die Flugzeitänderung informiert, obwohl E-Mailadresse und Telefonnr. in den Buchungen hinterlegt sind: HIN: Do 15 Aug 11:05 Rostock 12:25 München LH2189 Durchgeführt von Lufthansa Cityline 6h20 Economy (E) Do 15 Aug 14:40 München 17:25 Madrid LH1804 Economy (E) ZURÜCK: ALT: Sa 17 Aug 11:40 Madrid 14:05 Düsseldorf LH3291 Durchgeführt von Eurowings 2h25 Economy (E) nicht möglich/annulliert Sa 17 Aug 18:00 Düsseldorf 19:05 Berlin , Tegel LH2740 Economy (E) NEU: Sa 17 Aug 12:10 Madrid 14:45 München LH1801 6h55 Economy (E) Zeitenänderung Sa 17 Aug 15:40 München 16:50 Düsseldorf LH2014 Economy (E) Zeitenänderung Sa 17 Aug 18:00 Düsseldorf 19:05 Berlin , Tegel LH2740 Economy (E) Das ist eine Menge Fliegerei und den einen oder anderen VF dürften die Extrameilen ja vielleicht interessieren, aber ich würde den Flug und den meiner Frau gern stornieren oder, notfalls auf einen Tag später umbuchen. Auf dem Ticket meiner Frau wurde der Rückflug sogar von MAD-DUS-CDG zu MAD-MUC-DUS-MUC-DUS-CDG automatisch umgebucht. Ich glaube, sie würde sich nicht besonders freuen. Es würde natürlich nur um eine Stornierung der Tickets gehen, wenn beide stornierbar wären. Es sind aber zwei verschiedene Reisepläne mit eigenen Filekeys. Was kann ich machen: Kulanz oder Fluggastrechte-Verordnung? Abflug ist ja keine 2 Stunden später oder habe ich da was bei der Verordnung übersehen? Vielen Dank ür alle Hinweise!
Der geänderte Reiseplan meiner Frau: HIN: Do 15 Aug 11:05 Rostock 12:25 München LH2189 Durchgeführt von Lufthansa Cityline 6h20 Economy (E) Do 15 Aug 14:40 München 17:25 Madrid LH1804 Economy (E) ZURÜCK: ALT: Sa 17 Aug 11:40 Madrid 14:05 Düsseldorf LH3291 Durchgeführt von Eurowings 2h25 Economy (L) nicht möglich/annulliert Sa 17 Aug 16:10 Düsseldorf 17:15 Paris , Charles de Gaulle LH3222 Durchgeführt von Eurowings 1h05 Economy (L) nicht möglich/annulliert NEU: Sa 17 Aug 12:10 Madrid 14:45 München LH1801 4h40 Economy (L) Zeitenänderung Sa 17 Aug 15:40 München 16:50 Düsseldorf LH2014 Economy (L) Zeitenänderung Sa 17 Aug 17:25 Düsseldorf 18:35 München LH2015 3h35 Economy (L) Zeitenänderung Sa 17 Aug 19:25 München 21:00 Paris , Charles de Gaulle LH2238 Economy (L) Zeitenänderung Das ist schon krass.
Also trifft die Fluggastrechte-Verordnung zu? Um Ausgleichszahlungen würde es mir gar nicht gehen. Ich möchte nur wissen, ob die 261/2004 anwendbar ist? Hatte da etwas von 2h Verspätung gelesen oder ging es da dann um die Ausgleichszahlungen? Habe nochmal gegooglet und auf der LH-Seite: http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/cmn/generalinfo?nodeid=2161457&l=de steht unter Annullierung nichts von 2 Stunden. Das heißt also Erstattung möglich?! Bei 14 Tagen vor Abflug würde man ja trotzdem keine Ausgleichszahlung bekommen, da der Flug um weniger als 2h verschoben wurde!?
Auch wenn's simpel klingt: Such Dir jetzt anhand des (neuen) Flugplans die für Euch passenden/gewünschten Zeiten an und ruf bei LH an. Meine Erfahrung war, dass ich nach so einer Flugplanumstellung das bekam was ich wollte. Auch in/aus Buchungsklasse (E) !
Ja, hatte schon geschaut und es gibt auch ein paar günstiger gelegene Verbindungen, aber von meiner Seite aus würde ich lieber stornieren. Ich warte noch auf die Entscheidung der Dame des Hauses.
Natürlich gilt die EU VO. Die bringt dir aber nichts. Dein Flug hat keine Verspätung, er wurde (in der bisherigen Form) annulliert). Oben wurde dir das (etwas knapp) schon zutreffend mitgeteilt. Da LH selbst bei einer totalen Stornierung all deiner Flüge bis 14 Tage vor Abflug nichts zahlen muss, gilt das natürlich erst recht so langfristig.
Und du bist dir sicher, die LH schickt deine Frau von München nach Düsseldorf und von dort wieder nach München zurück?:icon_eek::icon_eek: Wie bescheuert ist das denn?
Hatte mich da wohl etwas vertan mit der Rechtsgrundlage. War mir bisher nicht klar, was eine Stornierung rechtfertigt. Aber hier war es wohl dann doch eher die Annullierung des Originalflugs (durch den neuen Flugplan) und die Aussagen dazu unter selbigem Punkt auf der Seite der LH "Meine Rechte als Passagier". Natürlich hatte ich nicht angenommen, dass die LH meine Frau auf eine "Flipper"-Reise schickt. Aber ein Argument zur Stornierung wurde benötigt, sprich, es wurde keine "zumutbare anderweitige Beförderung" (Verordnung 261/2004; Punkt [12] Gründe) angeboten -- hatte ich jedenfalls zuerst angenommen. Es hätte natürlich bessere 1-Stopp-Verbindungen, vielleicht über Frankfurt, München oder mit der Swiss über Zürich gegeben, aber das stand nicht mehr zur Debatte, da mei Frau und ich uns entschlossen hatten, die Reise zu verschieben und daher lieber zu stornieren. Dass die Annullierung des Flugs schon zur Stornierung ausreichen würde und nicht eine mehr als 2-stündige Verschiebung vonnöten wäre, war mir zum Zeitpunkt der Fragestellung nicht bekannt :icon_rolleyes: Danke für alle Hinweise dazu! Die Flüge sind heute seitens der LH storniert worden. Mal sehen, wann das Geld zurück aufs Konto fließt:
Für Interessierte gibt es jetzt die Wiesbadener Tabelle zu den Fluggastrechten mit vielen einschlägigen Urteilen!