fluege.de storniert meinen Flug ... muss ich die Stornierungsgebühr zahlen?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von T380, 15. Dezember 2014.

  1. T380

    T380 Lotse

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    Guten Morgen,

    ich bin gestern Abend von einer Wochenendreise wiedergekommen und finde in meiner Mailbox die mitteilung, dass fluege.de aufgrund "fehlender Rückmeldung" meinen Flug storniert hat.

    Situation:
    Ich muss HEUTE nach Venedig und habe Flug und MIetwagen über fluege.de gebucht.

    Offenbar konnte die Kreditkartenbelastung nicht erfolgen. Das hat Fluege.de mir angeblich (ich habe der Dame an der Hotline versichert, dass ich weder in meiner Mailbox noch in meinem Spamfolder eine derartige Mail bekommen habe) per mail mitgeteilt. Es ist weder ein Anruf erfolgt, noch hat man mich schriftlich informiert.

    Ich dachte, das wäre kein Problem, wenn mir fluege.de einfach den Flug wieder einbucht. Das können Sie aber angeblich nicht, weil Sie tickets nur 24h vorher ausstellen können, auch wenn es e-tickets sind.

    Ich muss mich selber um ein neues Ticket kümmern und soll noch 100 Euro Stornogebühr bezahlen - ist das rechtmässig? Kann sich fluege.de auf eine email als rechtsverbindliches Dokument berufen?

    Danke und beste Grüsse
     
  2. A340

    A340 Guest

    Da scheint aber einer richtig sauer zu sein. Kleiner Tipp, nächstesmal direkt bei einer Airline buchen.
     
  3. aviator

    aviator Platinum Member

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    Ueber fluege.de berichten wir hier doch bereits seit Jahren nichts positives, wie kann man dann dort noch buchen?
     
  4. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Auch mein Mitleid hält sich in Grenzen. Das Ganze ist für den OP sehr ärgerlich. Aber es ist schwer nachvollziehbar, dass man wegen ein paar Euro Ersparnis, bei diesem Haufen bucht.
     
  5. T380

    T380 Lotse

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    Liebe Leute,
    ich hab nichts gespart und bitte kein Mitleid. Ein paar Fakten zur Frage würden schon reichen.

    Ihr habt alle Recht - mea culpa - ich habe hier vorher nicht nachgelesen. Kayak hat mir Flüge.de präsentiert ... es ist nicht billiger, es ging auch gar nicht ums Sparen, OPODO z.B. hätte das gleiche gekostet.

    Nächstes Mal gehts wieder direkt über die Airline.

    Ich habe jetzt meine Flug - andere Anbieter können also auch am gleichen Tag noch buchen. ABer was mach ich jetzt mit Flüge.de? Die schicken mir nun eine Rechnung, die ich nicht zahlen werde ... oder besser doch?
     
  6. A340

    A340 Guest

    Für so etwas gibt es Rechtsanwälte oder Forumsbruder Schlesinger hat einen Tipp.
     
  7. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Die Chancen dürften schlecht stehen, da Du mit der Buchung die AGB´s von Fluege.de akzeptiert hast. Es sei denn, es gelingt Dir irgendwie nachzuweisen, dass Du keine Mail erhalten hast.
     
  8. T380

    T380 Lotse

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    Die AGB lesen sich wie oben geschrieben. Unister wird mich auffordern ... wenn mich diese Aufforderung nicht erreicht, muss doch wohl der Nachweis, das ich nicht aufgefordert worden bin, kaum durch mich erbracht werden. Das wäre sehr unüblich. Aber gut - wir werden sehen.

    Nochmal die Frage nach der Faxnummer ... hat die jemand?
    [Edit]
    Wer google kann ... hier ist sie, falls noch bedarf besteht:
    http://www.unister.de/kontakt/unister-holding-gmbh.html
    0341 - 65050 23299
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Dezember 2014
  9. eac55

    eac55 Gold Member

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    Das wird sicherlich schwierig . 2013 musste ich einen Anwalt
    einschalten , da die nicht locker gelassen haben . Hier ging
    es aber um 400 Euro Stornogebuehr . Anwaltskosten über RV aber
    100 Euro Selbstbeteiligung waren weg .
    Seit dem bin ich ,,kuriert,, und buche nur noch über die Airlines .
     
  10. T380

    T380 Lotse

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    Danke eac55 - könntest Du so freundlich sein, mir das Schreiben, dass Dein Anwalt geschickt hat, neutralisiert mal zukommen zu lassen? Gerne auch über PM und Mail.
     
  11. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Die werden sagen "Mail ist rausgegangen". Und falls Sie dies nachweisen können, bist Du in der Beweispflicht. Ungewöhnlich ist es schon, dass eine Mail im Nirwana verschwindet. Fluege.de ist zwar ein Gurkenverein, aber ich denke doch, dass die in der Lage sind eine solche Standardmail zu versenden. Hast Du schon mal gecheckt, ob Du die korrekte eMail-Adresse angegeben hast?
     
  12. T380

    T380 Lotse

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    der Nachweis einer versandten Mail ist aber nicht ganz trivial.
    Was mir halt komisch vorkommt ist, dass ich alle Mails bekommen habe, nur die nicht, bei der fluege.de mir eine Frist setzt. Habe das auch sofort angemahnt ... aber offenbar bin nur ich in der Lage, da mal anzurufen. Den Aufwand haben Sie sich nicht gemacht. Warum jetzt die Stornierung (im eigentlichen Sinne ist es ja gar keine, weil Sie das Ticket noch nicht ausgestellt haben - das machen Sie ja nur, wenn die Kreditkarte belastet ist) zu Kosten von 100 Euro geführt haben soll erschließt sich noch viel weniger.

    Am Ende lohnt der Aufwand natürlich nicht, also eh ich jetzt noch Stunden darauf verschwende, zahl ich lieber ... darauf legen die es natürlich an. Ich bin jetzt in Italien, habe meinen Flug also bekommen und kann morgen entspannt in mein Meeting gehen.
    Gute Nacht.
     
  13. Bozen

    Bozen Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ich würde denen den Sachverhalt noch einmal darlegen, insbesondere im einzelnen, daß Du die email nicht erhalten hast und nichts davon wußtest, daß die Zahlung nicht ausgeführt wurde. Hättest du die mail erhalten, hättest Du sofort für die Zahlung gesorgt.
    Wichtig ist, daß Du deutlich machst, die 100,-- Euro sofort zu zahlen, wenn man Dir zumindest den Versand der e-mail nachweist, es also nicht irgendwelcher weiterer kostenauslösender Maßnahmen gegen Dich (Mahnbescheid etc.) bedarf.
    Sollten die Dich dann gleichwohl ohne weiteres verklagen und erst mit der Klage den Nachweis über den Versand der mail vorlegen, könntest Du den Anspruch immer noch sofort anerkennen und hättest gute Chancen, daß fluege.de dann die Prozeßkosten tragen muß, weil Du keinen Anlaß zu der Klage gegeben hast.

    Im übrigen werden die sich auch überlegen, ob sie wegen 100 Euro klagen. Ich glaube eher, daß die von denen leben, die sich so schnell einschüchtern lassen.
    Du mußt nur aufpassen, daß sie Deine KK nicht belasten.
     
  14. think-plane

    think-plane Lotse

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    In den AGB, VI.5 von Unister Retail, die die Zahlungen für Fluege.de abwickelt, ist dieser Fall geregelt.

    Kann nicht abgebucht werden, sendet Unister eine Email und bittet um Überweisung. Wird nicht reagiert, ist Stornogebühr fällig.

    Um zu prüfen, ob Unister eine Email tatsächlich gechickt hat, empfehle ich, Unister zu bitten, eine Kopie dieser nichtangekommenen Email zu senden. Dann lässt sich prüfen, wo die Email verblieben ist.

    Empfehle ausserdem die Bank und/oder das Kreditinstitut zu kontaktieren, um herauszufinden, aus welchem Grunde eine Belastung der Kreditkarte nicht möglich war.
     
  15. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Das sollte zwar geklärt werden, trägt aber nichts zum Sachverhalt bei. Es sei denn, dass überhaupt keine Anfrage beim CC Institut eingetroffen ist.

    Ansonsten Zustimmung.
     
  16. eac55

    eac55 Gold Member

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    Genauso ist es . Mein Anwalt hatte Unister um Zusendung der Mail gebeten . Ferner eine Buchung
    vier Wochen vorher mit gleicher Mailadresse und CC Nummer bei Unister angeführt . Sowie
    von Visa eine Bestätigung eingeholt das keine Anfrage seitens Unister vorgelegen hat .
     
  17. gospodar

    gospodar Platinum Member

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    100 % Zustimmung.

    Auf/mit einem anderen Weg lassen sich diese dubiosen Handlungen leider nicht abwehren.

    Wichtig ist wirklich, zu bekunden, dass Sie sofort bereit gewesen wären, die strittige Forderung bei entsprechendem fristgerechtem und tatsächlichen Erhalt und bei absoluter Unstrittigkeit der Forderung zu bezahlen bereit gewesen wären. Nur dann vermeiden Sie weitergehende Forderungen im strittigen Falle (RA, PK, VK, GK).

    Ich habe ähnliches anlässlich eines Immobilienverkaufs (Geschäftshaus mit mehreren gewerblichen Mietern) vor etlichen Jahren durchgezogen,weil ich die geforderte Anliegergebühr für Straßenerneuerung nicht sofort bezahlt habe mit der Begründung, dass mir der Abgabenbescheid nicht (rechtzeitig) vorgelegen hätte, der Käufer jedoch meinte, dass ich hätte sofort zahlen müssen, ich aber gleichwohl dem Gericht schriftlich mitgeteilt hatte, dass ich bei Berechtigung natürlich bezahlen würde, aber natürlich die entsprechenden Unterlagen mit Eingangsdatum (es ging um einen kleinen 5-stelligen Euro-Bereich) nicht erhalten hätte.

    Das Gericht hat dann entschieden, dass

    a) die Nachweispflicht beim Absender liegen würde und
    b) die Kosten des Verfahrens dem Kläger (also dem Käufer) auferlegt wurde.

    Den Abgabenbescheid habe ich dann natürlich nach Erhalt (wurde mir per Kurier mit Unterschrift zugestellt) sofort bezahlt.

    Langer Rede, kurzer Sinn:

    Immer -so wie Bozen es aus ausgeführt hat- erst einmal die grundsätzliche Zahlungsbereitschaft bei Vorliegen einer berechtigten Forderung anerkennen. Aber nicht gleich zahlen.
     
    Bozen gefällt das.
  18. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    1.
    Im Thread kam die Frage auf, wer beweisen muß, daß eine EMail beim Empfänger ankam. Getreu dem Grundsatz im Zivilrecht: 'Wer etwas behauptet, der muß es auch beweisen', liegt hier die Beweislast beim Absender; so entschieden durch LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 27.11.2012 - 15 Ta 2066/12: 'Es gelten insoweit die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen. Bei E-Mails reicht es nach der Rechtsprechung aus, wenn eine E-Mail in der Mailbox des Empfängers oder der des Providers abrufbar gespeichert wird. Die Beweislast kommt dann aber demjenigen zu, der sich auf den Zugang beruft. In der Regel reicht auch eine Eingangs- oder Lesebestätigung für den Nachweis aus. Aber: Der Ausdruck der E-Mail ohne eine solche Eingangs- oder Lesebestätigung reicht nicht, auch nicht für einen Anscheinsbeweis aus. Der Nachweis wird auch nicht dann geführt, wenn der Erklärende lediglich die Absendung der E-Mail beweisen kann.' Quelle: http://www.meyer-koering.de/de/meldungen/zugang-einer-e-mail-beweislast-24-09-2013.1905/
    2.
    Ferner müßte das Online-Reisebüro nachweisen, daß es eine erfolglose Anfrage beim Kreditkartenunternehmen durchgeführt hat, denn es wurde ja zwischen den Vertragsparteien Kreditkartenzahlung vereinbart.
    3.
    Kann das Online-Reisebüro weder den Zugang der EMail noch die erfolglose Anfrage beim Kreditkartenunternehmen nachweisen, hätte es dem Passagier den ihm entstandenen Schaden zu ersetzen, welcher dem Passagier durch die Reisebüro-Stornierung der bestätigten Buchung (!) entstanden ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Dezember 2014
  19. Bozen

    Bozen Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Andere Gerichte sind (jdf. beim Versand eine Briefes) der Auffassung, dass ein einfaches Bestreiten des Zugangs dann nicht mehr ausreicht, wenn der Absender den Versand eindeutig nachweist. Es sei dann nämlich nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge von einem Zugang innerhalb der üblichen Laufzeit auszugehen. In diesem Fall müsse der Empfänger dann zumindest besondere Umstände darlegen, die gegen den gewöhnlichen Verlauf der Dinge (99% aller versandten e-mails gehen auch zu) sprechen. Bspw., dass der Absender sich eines technisch unzuverlässigen Providers bedient hat o.ä.

    Im von Dir zitierten Fall des LAG ging es um jemanden, der Stellenanzeigen auf Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchsieht (z.B. wenn gute deutsche Sprachkenntnisse gefordert werden), um dann mit der Behauptung, er habe sich beworben, Schadensersatz zu fordern. Das war eine Zeit lang ein recht einträgliches Geschäft für die entsprechenden Typen.
    Gerade im Arbeitsrecht sind die Entscheidungen der Gerichte doch häufig mehr vom gewünschten Ergebnis als von starren rechtlichen Grundsätzen geprägt. Das hängt insbesondere mit der Besetzung der Gerichte durch mehrheitlich Laienrichter zusammen.
     
  20. kuno

    kuno Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Und manchmal nutzen auch Anwälte die altmodische Variante der Sendung eines FAX. Dies dann wohlbehalten mit Sendebericht bei der Wohlstandskammer eingeht.
     

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