fluege.de storniert meinen Flug ... muss ich die Stornierungsgebühr zahlen?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von T380, 15. Dezember 2014.

  1. Bozen

    Bozen Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Die Umstellung auf elektronischen Versand mit Signatur geht nur schleppend voran. Das Projekt ist sozusagen der BER der Justiz.
     
  2. kuno

    kuno Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Daher die traditionelle Variante.
     
  3. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Richtig!

    Und im Bereich der Fluggastrechte urteilte das AG Hannover, Az.: 512 C 15244/10am 11.04.2011, bezüglich der Beweislast des Zugangs einer EMail: 'Die Ansprüche des Klägers (Passagier) sind hier auch nicht gemäß Artikel 5 Abs. 1 c, iii, ausgeschlossen, da nicht festzustellen ist, dass der Kläger mindestens 2 Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit von der Vorverlegung des Fluges unterrichtet worden war. Zwar hat die Beklagte (Airline) dies vorgetragen, der Kläger hat dies jedoch bestritten. Die Beweislast dafür, ob und wann der Fluggast über die Flugänderung unterrichtet wurde, trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen, Art. 5 Abs. 4 der VO Nr. 261. Dieser Beweis ist nicht zu führen. Der Zugang der von ihr vorgetragenen E-Mails ist nicht festzustellen. Die Sendeberichte kann die Beklagte nicht vorlegen, zudem kann allenfalls eine Eingangs- und Lesebestätigung den Anscheinsbeweis für den Zugang einer E-Mail begründen (vgl. Ellenberger in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 69. Auflage, § 130 Rdnr. 21 m. Nachw.).'
     
  4. think-plane

    think-plane Lotse

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    Ich vermag nicht zu erkennen, wie ein Absender ohne erheblichen Aufwand den Eingang einer Email nachweisen kann.

    Ich z.B. habe mein Emailprogramm so eingestellt, dass grundsätzlich keine Email-Bestätigungen erstellt werden. Daher ist ein Nachweis des Empfangs nur möglich, wenn über den Provider Nachforschungen angestellt werden, was aus Datenschutzgründen auch nicht ohne weiteres möglich ist.

    Bei dieser Rechtslage kann der Veranstalter ja nur der Verlierer sein.
     
  5. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Es sollte ja wohl genügen, dass der Veranstalter den erfolgreichen Versand an die vom Kunden angegebene eMail Adresse nachweisen kann.
     
  6. think-plane

    think-plane Lotse

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    Nach den Ausführungen in 2 vorherigen Beiträgen ist dies gerade nicht ausreichend, weshalb ich ja meine Bemerkung gemacht habe.
     
  7. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Ein Sendebericht und eine Eingangsbestätigung (diese kann der Empfänger natürlich nicht deaktivieren) muss das Unternehmen natürlich vorlegen können. Ob dann wirklich zwingen noch zusätzlich eine Lesebestätigung erforderlich ist, wage ich zu bezweifeln. Ein Einwurfeinschreiben gilt auch dann als zugestellt, wenn es vom Postboten in den Briefkasten geworfen wurde. Wenn Du diesen 4 Wochen nicht leerst, ist das Dein Problem. Ausserdem: woher willst Du wissen, dass der OP die entsprechende Funktion deaktiviert hat?!

    Wie dem auch sei: ein Rechtsstreit wegen dieser geringen Summe macht wohl wenig Sinn. Wer heutzutage immer noch bei diesem Haufen bucht, muss nun mal damit rechnen.
     
  8. think-plane

    think-plane Lotse

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    Dann haben wir unterschiedliche Vorstellungen von dem Begriff "Eingngsbestätigung".
    Eingangsbestätigung ist nach meiner Auffassung die Mitteilung meines PC an den Absender einer Email, die den Eingang der Email (nicht das Öffnen der Email) bestätigt.
    Die Absendung dieser Mitteilung an den Absender kann ich selbstverständlich unterdrücken.

    Einwurfschreiben kann nicht mit Email verglichen werden, da ausser dem Provider keiner bestätigen kann, dass die Email auf meinem Server abgelegt wurde. Ob ich dies vom Server abrufe, ist dasselbe Problem wie das Leeren des Briefkastens.
     
  9. gospodar

    gospodar Platinum Member

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    Was ist denn mit "Eingangsbestätigung" gemeint?

    Mein email-Programm ist so eingestellt, dass dieses zwar grundsätzlich eine Eingangsbestätigung anfordert, diese aber vom Empfänger aktiv bestätigt werden muss. Gleiches gilt für eingehende mails: nur wenn der Sender eine "Empfangsbestätigung" anfordert UND ich diesem Wunsch nachkomme, hat der etwas in der Hand. Ansonsten hat er lediglich -so er seine ausgehenden mails archiviert- den Nachweis, dass er eine email an einem bestimmten Tag, zu einer bestimmten Uhrzeit an eine bestimmte email-Adresse versandt hat. Das ist aber m.E. keine Eingangsbestätigung. Inwieweit derartige Versandnachweise von einem IT-Freak leicht zu manipulieren sind, entzieht sich meiner Kenntnis.
     
  10. think-plane

    think-plane Lotse

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    Dann sind wir ja einer Meinung.
    Die Frage bleibt, wie im Email-Verkehr der Absender den von der Justiz geforderten schlüssigen Beweis für die Unterrichtung des Fluggastes über eine Flugänderung/Preisänderung beibringen kann, nämlich die Vorlage einer Eingagsbestätigung/Empfangsbestätigung.
     
  11. SEN Wolfgang

    SEN Wolfgang Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
    (User ist permanent gesperrt)

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    Im konkreten Fall wissen wir ohnehin nicht, wo die angebliche Mail von Fluege.de gelandet ist. Wenn man dem OP Glauben schenken darf, wurde entweder gar nix oder an die falsche Adresse gesendet....und da spielt es nun überhaupt keine Rolle, was aktiviert oder deaktiviert wurde, da der Absender max. nachweisen kann, dass eine Mail an eine offensichtlich falsche Adresse versendet wurde. Selbst mit Lesebestätigung hätte diese Mail dann keinerlei Beweiskraft.
    Probleme könnte der OP höchstens bekommen, falls er bei der Buchung aus Versehen eine falsche eMail Adresse angegeben hätte. Denn dies ist recht einfach nachzuweisen.

    Von daher ist diese komplette Diskussion über Eingangs- und Empfangsbestätigungen ohnehin hinfällig und im konkreten Fall vermutlich irrelevant.
     
  12. eac55

    eac55 Gold Member

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    Wie dem auch sei: ein Rechtsstreit wegen dieser geringen Summe macht wohl wenig Sinn. Wer heutzutage immer noch bei diesem Haufen bucht, muss nun mal damit rechnen.[/QUOTE]

    Das sind die entscheidenden Sätze .
    Einmal Ärger, dann nie wieder .:idea:
     
  13. Mainzer

    Mainzer Einsteiger

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    Hallo Leute
    Das Landgericht hat gegen die Flüge.de ein rechtsmäßiges urteil gefällt ,nachdem der Verbraucherservice gegen die Machenschaften der Flüge.de geklagt hatten.
    Somit darf ein Fluggesellschaft keinerlei Stornogebühren verlangen .
    Klagen gegen Flüge.de ist demnach anzuraten. Vorher würde ich dies schriftlich androhen wenn auf die 100,00 Euro Stornogebühren nicht verzichtet wird ,bzw zurückgezahlt werden.
    Flüge.de wird sich dies vorher überlegen wenn man mit einer Klage droht.

    Hier der Link LG Leipzig vom 8.04.2014 (08 O 1784/13)
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Februar 2016
  14. A346

    A346 Silver Member

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    Dazu habe ich nur eine Aussage, wer bei dem Laden bucht ist selbst Schuld. :D
     
  15. Schlesinger

    Schlesinger Silver Member

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    Nur hat dieses Urteil recht wenig mit unserem Thread zu tun, denn im Urteil geht es um die Zulässigkeit bzw. Nichtzulässgkeit der Erhebung von Stornogebühren, wenn der Kunden aus freien Stücken seinen Flug storniert oder ihn gar nicht erst antritt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Februar 2016
    no_way_codeshares gefällt das.
  16. YuropFlyer

    YuropFlyer Guide

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    Klar, den Kommentar hört man öfters..

    Und ganz klar: In aller Regel buche ich auch entweder bei der Airline direkt, oder bei einem seriösen Reisebüro (gibt eigentlich nur Ulli Steur / dibalog hier) - weshalb dann doch manchmal ein OTA?

    Nun, bei sehr simplen Reisen, sagen wir mal ZRH-MAD-ZRH, kam und kommt es immer noch sehr oft vor, das ein OTA preislich einfach massiv unter den Preisen der Airline (besonders liebe Grüsse hier an die Swiss) liegt, und mir der Mehrwert des Services eines guten TA den Aufpreis nicht wert ist.

    Ich habe doch schon einige Flüge bei gerne "gemiedenen" OTAs gebucht, und muss sagen - Probleme hatte ich bisher noch nie *auf Holz klopf*

    Was ich NICHT bei einem "einschlägigen" OTA buchen würde: Last Minute oder gar Last Second Reisen. Der Threadersteller musste die Probleme hier ja leidlich erfahren.

    Ich hatte mal ein (relativ) ähnliches Erlebnis. Spontaner Trip nach Dubai gebucht - Hotel via einem "neuen" Reisebüro aus Deutschland, welches einen wirklich guten Preis aufrief für das Hotel, welches ich wollte.

    Kurz darauf die Info per Tel-Anruf, das man Buchungen aus dem Ausland grundsätzlich nur mit Kopie der Kreditkarte UND das Passes akzeptiere, welche man separat einschicken solle. Zum Glück war ich noch nicht abgereist, und schickte die Unterlagen direkt per E-Mail nach (nachdem man erstmal auf "Fax" bestand..)

    Der Aufwand war natürlich relativ gross. Für vielleicht 10€ Ersparnis auf die Buchung. Hätte ich das gewusst, hätte ich logischerweise einfach bei Ebookers&Co gebucht.

    Aber eben.. oft spart man tatsächlich 10, 20€, und bisher bin ich mit Buchungen via OTAs nie auf die Fresse geflogen. Und auch Buchungen direkt bei der Airline bergen gewisse Risiken (zB wird für Flüge innerhalb Chinas immer empfohlen, diese via Reisebüro zu buchen, da man dann bei Flugstreichungen flexibler ist)

    Im Endeffekt sind auch die problematischen Reisebüros in den meisten Fällen "normal". Und ich hatte auch mit (als seriös geltenden) OTAs durchaus schon gewisse Diskussionen, wenn ein Flug gestrichen wurde, und umgebucht werden musste.

    Aber auch bei Direktbuchungen - grosses negatives Beispiel hier die Lufthansa - ist man vor Mühen nicht geschützt. LH hatte mir einen Flug gestrichen. Buchte mich automatisch auf den gleichen Flug 24h später um. Umbuchung und ein Hüpfer auf *A Carrier (sogar LH Codeshare) zum gleichen Endziel, für Ankunft am Zielort +/- zur gleichen Zeit wie gebucht wurde mir als SEN erstmal verweigert. Erst nach Eskalation eine Stufe höher wurde dann diese Umbuchung genehmigt. Mühsam hoch Drei, besonders auch da die neue Verbindung für mich weniger gut war als die Alte. Aber eben, was soll man machen?

    Bei Swiss habe ich da (und wer mich auf FT kennt, weiss das ich LX gegenüber sehr kritisch bin) bessere Erfahrungen gemacht. Das SEN Callcenter in BSL ist wirklich gut.

    Meine "Lieblingsbuchungsreihenfolge" - wenn der Preis keine allzu grosse Rolle spielt:

    Ulli Steur > Fluglinie direkt > OTA mit gutem Ruf > OTA mit nicht soooo gutem Ruf > klassisches Reisebüro.

    Weshalb das "klassische Reisebüro" ganz am Schluss? Sagen wir es so: Ich hatte Glück, und vor wenigen Jahren mehrere Gutscheine einiger grosser Schweizer Reisebüros gewonnen, welche auch in Teilbeträgen abfliegbar waren. Einlösbar aber NUR bei persönlicher Buchung in den Filialen. Was ich dort so alles erleben musste..
     
  17. no_way_codeshares

    no_way_codeshares Diamond Member

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    Der Sinn hier noch auf die ohnehin schwer geschlagenen, klassischen Reisebüros einzutreten, erschliesst sich mir nicht. In der Regel gibt es keine sicherere Möglichkeit Probleme bei Umbuchung/Stornierung so gering zu halten wie möglich. Aber Du hast ja auch Deine persönliche Traumabewältigung im Bezug auf andere Foren hier schon ohne Not 2x ausbreiten müssen.
     
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  18. YuropFlyer

    YuropFlyer Guide

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    Ich verstehe nicht, was du meinst? Auf welches Forum soll sich mein obiger Betrag beziehen?

    Im Gegenteil, ich lobe ja in meinem Betrag geradezu ein klassisches Reisebüro, eben das von Ulli Steur. Fähige, kleine Reisebüros, mit Leuten welche Ahnung von der Materie haben, und welche einen fairen Zuschlag bekommen für ihre gute Arbeit, werden von mir - wie ja geschrieben - absolut berücksichtigt.

    Wer hingegen von mir tatsächlich eine Schelte bekommt, das sind klassische Reisebüros in welchen ich der Filialleiterin (in Zürich) erklären muss, was der Flugzug ist, und wie man ihn bucht. Oder in welchen ich erkläre, das man auch Flüge über deren System buchen kann, welche nicht in der Schweiz starten. Weil halt einfach die "Fachkräfte" keine Ahnung haben. Auf solche Reisebüros kann ich gut verzichten.

    Wenn du dich schützend vor solche Reisebüros - oder deren Foren? (verstehe immer noch nicht, was du meinst? Ich bin bei einem CH-Forum eines Reisebüros sporadisch aktiv, aber wirklich spannend ist es dort nicht - aber ich gebe dort gerne Ratschläge) stellen willst, nur zu.. ich werde es nicht!
     
    tristarfreak gefällt das.

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