hallo vielfliegergemeinde, ich habe vorhin einen anruf meiner fluggesellschaft erhalten, unser gebuchter flug wurde gecancelt und wir umgebucht. fluggesellschaft thomas cook belgien von uns gebucht flug ab lüttich hinflug 17h00 arrival in liege(lüttich) at 17h00 wir wurden jetzt nach brüssel umgebucht abflug 06h40, arrival in brussels Airport (Zaventem) at 01h20 wir haben schulpflichtige kinder deshalb ist diese zeit für uns total unpassend, denn am nächsten tag ist schule, auch der hinflug wäre für uns eher zu früh , da wir mit dem auto zum flughafen anreisen müssen, fahrzeit nach brüssel laut google maps 2h15(nach lüttich wären es 1h45 gewesen), parkgebühren verdoppeln sich auch FRAGE KÖNNEN WIR DEN FLUG STORNIEREN; GEGEN VOLLE UNKOSTENERSTATTUNG? WIR HABEN ZUR ZEIT NOCH DIE MÖGLICHKEIT EINEN ANDEREN FLUG MIT GUTEN BEDUNGUNGEN BEI EINER ANDEREN GESELLSCHAFT; ANDERER FLUGHAFEN UND BESSERE ZEITEN ZU BUCHEN; ALLERDINGS NUR-WENN WIR DAS GELD VON TCA ERSTATTET BEKOMMEN: :evil: :evil:
Ja, ihr könnt gemäß den EU-Regularien zu den Fluggastrechten kostenlos stornieren wenn die angebotene Alternative nicht angenommen wird. Dies ist keine Kann- sondern eine Muss-Bestimmung, also wenns nicht gleich geht ruhig nachbohren.
Super vielen Dank für die schnelle Antwort, dann werden wir mal schnell den anderen Flug buchen und den ursprünglichen stornieren. Ich hoffe es klappt alles so wie wir es uns vorgestellt haben. Ich berichte dann, wenn wir mit der Nummer durch sind.
:?: Gibt es da einen § ... :?: Kann man dies irgendwo nachlesen? Dann könnten wir dieses im Stornierungsschreiben angeben z.B. hiermit stornieren wir ............... bezugnehmend auf § Eu ......... Den neuen Flug haben wir schon gebucht :mrgreen:
Ist das eine Pauschalreise? Wenn ja ist hier die Rechtslage eine andere da die EU-Fluggstverordnung nicht volständig anwendbar ist!
Glaub mir, die kennen die Regeln. Verweisen kannst du auf die EU-Verordnung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, der Annullierung oder großen Verspätung von Flügen (EG Nr. 261/2004) und das Montrealer Übereinkommen.
Vielen Dank :!: Wir haben noch gestern Abend eine Kündigungsmail geschickt und heute bereits eine Gutschrift per PDF erhalten, die Überweisung auf unser Konto sollte dann auch kein Problem mehr sein. :mrgreen: