Hallo, folgende Situation: eine Frau heiratet und ändert ihren Namen. Während ihres Aufenthalts in der Heimat (außerhalb der EU), läuft ihr Reisepass ab. Frage ist, gibt es Probleme beim Check-in, wenn die Frau einen Flug (Hin- und Rückflug) auf ihren alten Reisepass aber neuen Namen bucht und mit ihrem neuen Reisepass zurück fliegt? Das mit der Namensänderung könnte mit einer internationalen Hochzeitsurkunde geklärt werden. Darüber habe ich im Forum schon ein paar Einträge gelesen. Jetzt ist nur die Frage wegen der Reisepassnummer. Der Flug würde mit Delta durchgeführt werden, dort wusste man aber nicht richtig Bescheid. Danke für eure Hilfe.
Ich will an dieser Stelle noch auf ein anderes mögliches Problem aufmerksam machen: Da die Frau offenbar über keinen Aufenhaltstitel in Deutschland verfügt (ansonsten der neue Reisepass ja schon vor der Abreise in Deutschland bei der Botschaft/Konsulat ausgestellt werden könnte), ist zu bedenken, dass allenfalls für den Rückflug kein gültiges Einreisevisum mehr im neuen Pass ist! Wenn hier also eine Visumspflicht besteht und sich das Visum im alten abgleaufenen und nicht im neuen Pass befindet, wird Delta zu 100% die Beförderung verweigern. Die andere Passnummer als solches ist kein Problem!
Meiner Frau ist bei einem Raub vor einigen Jahren der Reisepass in Malaysia geklaut worden. Sie hat sich in der Botschaft in KL einen neuen besorgt, der natürlich eine andere Nummer hatte. Damit zurück nach D. Wo soll da ein Problem sein? Selbst mit einem Ersatzpapier kommt man doch raus und wird befördert.