Flugausfall Easyjet: Entschädigung?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Travelman, 12. Februar 2010.

  1. Sir

    Sir Bronze Member

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    Und dann noch etwas: Die Airlines nervt das EuGH-Urteil natürlich. Und sie werden vielleicht auch versuchen, noch ein weiteres Urteil des EuGH zu erstreiten. Das sollte Dich aber keinesfalls von der Klage abhalten. Der EuGH-Richterspruch ist supereindeutig, was die analoge Anwendung der Ausgleichszahlung auf Ankunftsverspätungen ab 3 Stunden angeht. Das Amtsgericht wird dem folgen. Easyjet hat auch keine Möglichkeit, Berufung einzulegen, da der Streitwert zu niedrig ist. Das Amtsgericht ist deshalb auch die letzte Instanz. Es käme allenfalls eine Vorlage beim EuGH in Betracht. Aber auch die scheidet m.E. aus, weil sich Dein Fall nicht von dem bereits entschiedenen Fall in der Rs. Surgeon u.a. unterscheidet.

    Also lass Dich nicht einschüchtern.
     
  2. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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    @ 01i3um73vxc1

    Nein, Ihr habt ein anderes Schriftstück bekommen. Welches ich meine, ist eine universelle Rechtshilfebelehrung. Dort kann man nichts eintragen. Diese bezieht sich auch nicht auf einen bestimmten Flug. Das Blatt trägt folgende Formularbezeichnung: FT Print Lnd EASI8I V0I 10/07. Ich habe es vor knapp 2 Monaten erhalten.

    Wenn Du es haben möchtest, melde Dich unter meiner Mail: [email protected]

    Ich sende es dann als pdf-Datei. Es sollte vor Gericht von großem Nutzen sein. Denn EJ widerspricht den eigenen Vorgaben.
     
  3. 01i3um73vxc1

    01i3um73vxc1 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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  4. Lea

    Lea Entdecker

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    Wie genau reiche ich denn dann jetzt eine Klage ein? Die Adresse für Easyjet hab ich schon. Verfasse ich zwei Schriftstücke und reiche die bei easyjet und beim zuständigen gericht (welches wäre???) ein? hab sowas noch nie gemacht. frag mich auch, ob es sich lohnen würde. wenn die die klage gewinnen, sitz ich doch auf den gerichtskosten. einfacher wäre es natürlich mich auf den gutschein einzulassen aber genau das wollen die ja.
     
  5. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Die Entscheidung nimmt Dir hier niemand ab. :idea:
     
  6. Sir

    Sir Bronze Member

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    Bei der Klage bekommst Du hier Unterstützung. Die Entscheidung, ob Du klagst, musst Du treffen. Eine Erwägung ist natürlich das Risiko, zu unterliegen. Du bleibst dann auf so ca. 250 EUR sitzen, wenn ich mich recht erinnere. Das Risiko ist aber eher gering. Du würdest nur verlieren, wenn EJ auf einen außergewöhnlichen Umstand verweisen könnte. Und danach sieht es bisher nicht aus. Wenn Du das Gefühl hast, dass der Gutschein Deinen Ärger nicht kompensieren kann, dann solltest Du klagen.

    Du könntest Dir auch sagen, warum den ganzen Nerv, ich nehme das Angebot von Easyjet an, da ich sowieso innerhalb der nächsten 6 Monate buchen werde. Du könntest auch Easyjet das Angebot machen, dass Du Dir den Flugpreis auszahlen lässt und im Gegenzug auf eine Klage verzichtest. Geht Easyjet nicht darauf ein, klagst Du eben.
     
  7. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Oder alternativ, wenn Du befürchtest auf Kosten sitzen zu bleiben, doch eu-Claim in Erwägung ziehen (oder einen Konkurrenten, ich meine es gäbe noch ein weiteres Unternehmen, welches hierauf spezialisiert ist)
    Vorteil: wenn du verlierst, kostet es nichts
    Nachteil: im Erfolgsfall wird eine Provision einbehalten.
     
  8. Sir

    Sir Bronze Member

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    Wobei was ich zum Kostenrisiko ergänzen will, man kann das Risiko auch minimieren, erstens dadurch, dass man selbst keinen Anwalt nimmt und die Klage allein einlegt und zweitens kann man die Klage zurücknehmen, wenn sich im schriftlichen Vorverfahren abzeichnen sollte, dass Easyjet ausnahmsweise doch einen außergewöhnlichen Umstand geltend machen kann. Die dann noch zu tragenden Kosten belaufen sich auf ca. 100,- EUR
     
  9. Sir

    Sir Bronze Member

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    Im Übrigen so eine Klage kann auch ein bisschen Gesellschaftskunde sein. Der Gesellschaftskundekurs kostet im unwahrscheinlichen Fall des Unterliegens nur 100,- EUR. So billig bekommst Du nicht so einfach einen Kurs im Zivilprozessrecht. Ich denke mir, warum EUClaim, die fast 50% der Entschädigungssumme behalten, wenn die Wahrscheinlichkeit des Verlierens aber nur 10% beträgt.
     
  10. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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  11. 01i3um73vxc1

    01i3um73vxc1 Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Da hättest du dich nicht anmelden müssen, dort kann man auch so hochladen.
    Ist das gleiche Formular, nur das bei meinem Version 2 draufsteht.
     
  12. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    So ein Formular habe ich auch bekommen, jedoch nur als 1-seitige Kopie ohne die Rückseite. Also bin ich von EJ gar nicht über meine Rechte aufgeklärt worden!
     
  13. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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    @ Travelman

    Im Artikel 14 der VO(EG) (1) ist erläutert, zur Verteilung welcher schriftlichen Information die Airline verpflichtet ist. Der Titel des Paragraphen lautet: "Verpflichtung zur Information der Fluggäste über Ihre Rechte." Das sagt wohl bereits alles.
     
  14. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Ja, ich weiß. Deswegen habe ich auch im Beschwerdeformular beim LBA angegeben, dass ich nicht über meine Rechte aufgeklärt worden bin. Den Zettel habe ich natürlich als Beweis verwahrt.
     
  15. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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    @ Travelman

    Auch nicht schlecht, sich an das LBA zu wenden. Haben die sich denn bereits geäußert? Ich habe mich ja nun für den Klageweg entschieden, um Handlungsdruck auf EJ auszuüben. Aber ich könnte ja auch zweigleisig agieren. Hast Du bereits irgendwo im Forum etwas zum Inhalt Deiner Beschwerde beim LBA geschrieben? Täte mich sehr interessieren.
     
  16. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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    @ Travelman

    Hat sich erledigt, ich habe das entsprechende Formular im Net gefunden. Es gibt ja zwei Schritte, der Erste wäre die Beschwerde und der Zweite die Anzeige beim LBA mit der Vorstufe der Beschwerde. Mich hatte irritiert, dass das LBA das eigentliche Anzeigeformular als Beschwerde bezeichnet, obwohl im Vorfeld eine Beschwerde einzureichen ist. Das richtige Beschwerdeformular habe ich dann doch noch entdeckt.
     
  17. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Ok. Meine Vorgehensweise bisher war:
    1. Selber einen Brief mit Forderung an EZY geschrieben, selbstverständlich hierbei deren Verstöße gegen die EU-Verordnung dargelegt und den Vorbehalt geäußert, mich an das LBA zu wenden bzw. Klage einzureichen.
    2. Nach Ablehnung von EZY meiner Forderung eine Beschwerde beim LBA.
    3. Die ganze Sache an EU-Claim übergeben (weil ich keine Lust mehr hatte, mich selber drum zu kümmern).

    EU-Claim hat inzwischen einen Brief an EZY geschrieben mit einer Frist, die nächste Woche abläuft.
     
  18. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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    @ Travelman

    Danke für die Info. Bei mir sieht es vergleichbar aus.

    - Habe mehrfach auch mit Fristsetzung per Mail an EJ geschrieben und die üblichen ablehnenden Textbausteine erhalten
    - Habe Klageantrag in eigener Sache gestellt. Die Frist für EJ, sich zum schriftlichen Vorverfahren zu äußern, ist vor einer knappen Woche abgelaufen. Im Rahmen
    meines Klageantrags wurde in gleichem Zuge ein Antrag auf Versäumnisurteil gestellt.

    Nun bin ich gespannt, wann ich vom Amtsgericht Post erhalte. Ich werde wohl noch einige Tage warten oder mal anrufen, wie es aussieht.
     
  19. haapee

    haapee Einsteiger

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    Ich habe daraufhin die folgende Antwort bekommen:

    ...die sind einfach unglaublich. Sowas nervt echt. Die gehen gar nicht wirklich auf die Frage ein, wieso Sie es nicht bezahlen. Sie schreiben nun, dass die technischen Probleme ein aussergewöhnlicher Umstand war. Würded ihr trotzdem den Schritt zur Anklage machen?
     
  20. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Gerade bei solch ignoranten Antworten sollte man den Schritt zur Klage vollziehen. Sonst würde es ja nur bedeuten, dass sie sich mit ihrer Verhaltensweise durchsetzen.
     

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