Flugausfall Easyjet: Entschädigung?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Travelman, 12. Februar 2010.

  1. berlinerjunge

    berlinerjunge Platinum Member

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    Hattest Du die restlichen Tage wenigstens einen schönen Urlaub?
    War das eine Pauschalreise oder selbst zusammengebaut?
     
  2. heidi9876

    heidi9876 Lotse

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    @berlinerjunge:
    selbst zusammengestellt: Flüge, Hotel, Kreuzfahrt, alles selber getrennt gebucht. und war "trotzdem toll". Könnten tagelang davon erzählen, aber das gehört ja nicht hierher :).
     
  3. miles-and-points

    miles-and-points Nach Verwarnungen dauerhaft verreist
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    Weil es nichts mit "Easyjet" zu tun hat?
     
  4. Sir

    Sir Bronze Member

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    @ leo43
    Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts könnte hier tatsächlich ein Problem sein. Die Pressemitteilung des BGH betraf einen Fall, in dem es keinen per AGB vereinbarten Gerichtsstand gab. Das ist bei Dir anders. Ohne anderweitige Vereinbarung wäre zwar nach Wahl des klagenden Passagiers sowohl das Gericht des Abflug- als auch des Ankunftorts zuständig. Es kann aber ein anderer Ort des Gerichtsstands vereinbart werden, also auch der des irischen Firmensitzes von Ryanair. Das setzt allerdings voraus, dass die AGB wirksam Vertragsbestandteil geworden sind. Jetzt warte aber erst einmal ab, wie Ryanair reagiert. Falls sich Ryanair auf die Klausel beruft, kannst Du Dir ja immer noch überlegen, ob Du am irischen Gericht weiterklagen willst. Halte uns bitte auf dem Laufenden.
     
  5. Sir

    Sir Bronze Member

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    @heidi9876

    Dein Fall ist recht interessant, aber nicht so eindeutig, wie viele andere Fälle, die hier geschildert wurden.

    Es liegt hier in jedem Fall eine sog. große Verspätung vor. Die Ankunft in Barbados verzögerte sich um mehr als 3 Stunden. Auch lag eine ausreichende Abflugverspätung nach Art. 6 der VO 261/2004 vor. Ob eine solche überhaupt erforderlich ist, hat der BGH gerade dem EuGH vorgelegt (Beschluss vom 9.12.2010 Xa ZR 80/10). Hier hat sich aber der Abflug um ca. 6 Stunden verspätet, so dass ein Ausgleichsanspruch besteht, wenn die Verspätung nicht durch einen außergewöhnlichen Umstand verursacht worden ist.

    Eines der Probleme bei der Prüfung des außergewöhnlichen Umstands, ist hier die Multikausalität der Verspätung.
    Hier kam eines zum anderen: Erst die verspätete Ankunft aus München, dann die lange Enteistungsdauer und dann die Überschreitung der Crew-Dienstzeiten.
    Meines Erachtens ist bei der Frage, ob ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, nur die verspätete Ankunft aus München und die Enteisung zu betrachten.
    Denn bereits hierdurch wurde die große Verspätung verursacht. Das schlechte Wetter in München und in Frankfurt ist nach der VO 261/2004 ein außergewöhnlicher Umstand.

    Die Frage ist aber, ob Condor hier alles getan hat, um die Verspätung zu vermeiden. Das muss Condor darlegen. Die Anforderungen der Rechtsprechung an die Darlegung sind recht hoch. Condor müsste darlegen, dass in Frankfurt kein Ersatzflugzeug zur Verfügung gestellt werden konnte. Der andere Punkt ist die lange Enteisung. Der von Dir angesprochene Punkt mit der Vereinbarung eines höheren service levels ist interessant. Können die Airlines unterschiedliche Levels vereinbaren, so dass Condor letztlich die Schnelligkeit der Enteisung beeinflussen kann? Wenn Du hier Insider-Info hast, wäre ich für Weitergabe dankbar. In diesem Fall müsste Condor m.E. darlegen, dass es auch in puncto service level alles getan hat, um möglichst schnelle Enteisungen zu bekommen.

    Im übrigen kann auch argumentiert werden, dass sich Condor ein Verschulden von Fraport zurechnen lassen muss, wenn Fraport die Enteisung schlecht geplant und/oder durchgeführt hat. Dass sich eine Airline ein Verschulden des Flughafenbetreibers zurechnen lassen muss, hat das Amtsgericht Frankfurt/M., das ja erstinstanzlich wohl auch in Deinem Fall zuständig wäre, in einem ähnlichen Fall so entschieden. Es ging um einen Unfall bei einem Rollmanöver, bei dem das Flugzeug beschädigt wurde und dann nicht mehr fliegen konnte, so dass der Flug annulliert wurde. Das Amtsgericht (Urteil v. 3.2.1010, 29 C 2088/09, NJW-RR 2010, 1360) führte zur Frage der Haftung für den Flughafenbetreiber aus:
    a

    Auch die Enteisung dient meines Erachtens "unmittelbar der vertraglichen Erfüllungshandlung der Airline", so dass Condor für ein Verschulden von Fraport haftet. In anderen Worten, Condor müsste also darlegen, dass Fraport alles richtig gemacht hat.

    Es kann gut sein, dass sich Condor hier am Ende sogar entlasten kann, wenn also weder Condor noch Fraport hätten etwas zumutbares tun können, um die Verspätung zu vermeiden. Allein aber schon, dies vortragen zu müssen, wird für Condor aufwändig sein.
    Ich würde zumindest einmal bei Condor die Ausgleichszahlung mit der oben ausgeführten Argumentation geltend machen. Ergänzend könnte man natürlich auch noch darauf verweisen, dass Airlines Ersatzcrews vorhalten müssen. Das hat das OLG Frankfurt in einem Beschluss vom 26.9.2007 entschieden.
    Berichte dann bitte, wie es bei Dir weitergeht.
     
  6. leo43

    leo43 Entdecker

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    Hier die neueste Entwicklung in unserem Streit mit Ryan Air:

    Ryan Air besteht offensichtlich nicht auf Dublin als Gerichtsstand, sie haben eine Hamburger Kanzlei mit der Verteidigung beauftragt.
    Sie bieten uns 250 € plus Gerichtskosten als Vergleichslösung an, dies entspricht der Hälfte der eigentlichen Entschädigung.
    Gleichzeitig bestreiten sie aber, dass die Verordnung bzgl. des aussergewöhnlichen Umstandes nicht für unseren Fall zutrifft, da " sofern der Defekt für das Unternehmen nicht vorauszusehen bzw zu verhindern war oder auf Fabrikationsmängel zurückzuführen ist, stellt er einen aussergewöhnlichen Umstand i.S.d. Verordnung dar" ihrer Meinung nach zutreffend ist.
    Beigefügt ist ein Urteil des olg köln vom 27.5.2010, in dem es um einen Fall einer Lufthansamaschine geht. Das olg urteilte, dass die lH sich auf einen aussergewöhnlichen Umstand berufen könne, da das defekte Teil erst zwei Tage vorher bei Wartungsarbeiten ersetzt wurde und somit nicht damit zu rechnen war, dass es erneut fehlerhaft sei.

    Inwieweit dieses Urteil unseren Fall betrifft, vermag ich nicht zu sagen, stutzig macht mich, dass sie uns bei vermeintlich klarer Rechtslage zu ihren Gunsten trotzdem 250 € anbieten (sie sagen aus Kulanz, weil der Flug an Heiligabend stattfand...).
     
  7. Sir

    Sir Bronze Member

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    @ leo43

    Das OLG-Urteil ist eine absolute Ausnahme. Technische Defekte werden in der Rechtsprechung nicht als außergewöhnlicher Umstand akzeptiert. Abgesehen davon hat Ryanair hier noch nicht einmal dargelegt, dass genauso ein Fall vorliegt, nämlich dass die Scheibenwischer gerade erst eingebaut worden ist. Da man sich hier den Aufwand sparen will, den Sachverhalt darzulegen, wird versucht, die Klage mit fragwürdigen rechtlichen Argumenten zu erschlagen.
    Offenbar gehen die Rechtsanwälte aber von der Gerichtszuständigkeit des AG Königs Wusterhausen aus, da sie dies nicht moniert haben. Ich würde unter diesen Umständen die hälftige Ausgleichszahlung nicht akzeptieren, weil Ryanair sehr wahrscheinlich unterliegen würde. Ruf doch mal bei den Rechtsanwälten an und teile denen mit, dass Du davon ausgehst, dass Ryanair unterliegt und Du daher mehr als die 250 EUR erwartest, Dir aber eine außergerichtliche Einigung durchaus vorstellen könntest. Wenn die Anwälte, was ich nicht erwarte, darauf nicht eingehen, kannst Du Dich immer noch einmal zurückziehen und überlegen, wie Du weiter verfährst.
     
  8. leo43

    leo43 Entdecker

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    wir haben jetzt 350€ ausgehandelt und nun muss Ryan Air nur noch zustimmen. Dann ist es auch gut.
     
  9. Sir

    Sir Bronze Member

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    Auch gut. Mein Vorschlag: Schreibe den Fall und das Ergebnis doch in einem eigenen Thread mit einer passenden Überschrift auf, um mehr Aufmerksamkeit darauf zu lenken. Andere Leser werden über die Info dankbar sein.
     
  10. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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    Es wird einer jeden Fluggesellschaft gelingen, irgendein Urteil heranzuziehen, welches jedliche Rechtsgrundlage vermissen lässt. Damit erreichen sie es immer wieder, Kläger zu verblüffen und um die berechtigte volle Summe des Ausgleichs zu bringen. Statistisch betrachtet, handelt es sich bei dieser Art Urteile nur um einen minimalen Anteil der gesamten Urteilsfindungen. Die Airlines scheuen korrekte Urteile wie der Teufel das Weihwasser. Und genau dieser Aspekt ist dem Luftfahrtunternehmen meist sogar mehr wert als die lächerliche Ausgleichsleistung.

    Im übrigen haben die Prozesse stets einen gewissen Unterhaltungswert und sind preiswerter als der Besuch einer guten Konzertveranstaltung.
     
  11. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Bezugnehmend auf meine Beiträge (vor allem Seite 8 dieses Threads) möchte ich jetzt mitteilen, dass nachdem ich zuerst selbst versucht hatte die Entschädigung zu erhalten und ebenfalls eine Beschwerde beim LBA eingereicht hatte, ich danach EU-Claim beauftragt hatte. Nachdem deren Brief auch nicht gefruchtet hatte und ein Brief von deren Anwälten (vor 3 Monaten) bisher auch keine Reaktion von Easyjet gebracht hat, hat die Beschwerde beim LBA inzwischen doch Auswirkungen. Ich habe von Easyjet eine e-Mail bekommen, in der sie mir 250€ Entschädigung pro Person anbieten (aufgrund eines Schreibens des LBA, wie in der e-Mail steht). Dazu muss ich sagen, dass ich mich vor ca. 3 Monaten auch noch mal per e-Mail an das LBA gewandt hatte mit einer Statusnachfrage, welches mit einem Baukasten-Brief beantwortet wurde. Ob meine e-Mail auf den Ablauf einen Einfluss hat, kann ich also nicht beurteilen.
    Allerdings kann ich die Entschädigung nicht mehr direkt akzeptieren, weil ich Anwälte beauftragt habe (über EU-Claim) und ich unterschrieben habe, dass jetzt die Kommunikation nur noch über die Anwaltskanzlei läuft.
    Ich halte euch weiter auf dem Laufenden...
     
  12. sebiko

    sebiko Einsteiger

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    Ich habe den Beitrag aufmerksam verfolgt und auch die entsprechenden Schritte gegen Easyjet eingeleitet. Jetzt habe ich aber ein kleines Verständnisproblem, vielleicht kann mir einer von Euch helfen. CMS Hasche Sigle hat mir im Zuge der Klageerwiderung 250 Euro Entschädigung zugesagt, natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter dem Vorbehalt einer späteren Rückzahlung. Damit hatte ich ja gerechnet. Vom Amtsgericht Königs Wusterhausen erhielt ich daraufhin auch einen Brief folgenden Inhalts: "Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass die durch die Beklagte angekündigte Zahlung mit Eingang des Geldbetrages bei der Klägerin trotz des durch die Beklagte erklärten Vorbehalts der Rückforderung für den Fall, dass der Europäische Gerichtshof seine bisherige Rechtsauffassung zur Gleichstellung von Verspätung und Annullierung aufgibt, zur Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache führt, so dass nur noch über die Kosten Rechtsstreit gemäß § 91 a ZPO zu entscheiden ist. Die Klägerin mag daher umgehend prüfen, pb Zahlungseingang vorliegt und unmittelbar nach Eingang den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären. Die Beklagte hat in diesem Fall Kostenanerkenntnis durch sie mitgeteilt."

    Das klingt für mich so, als ob das Gericht davon ausgeht, dass ich dem Easyjet-Vorschlag zuzustimmen habe. Ich wollte eigentlich wenigstens den Vorbehalt streichen lassen. Wie sollte ich mich denn jetzt verhalten? Danke für alle Tipps.
     
  13. Sir

    Sir Bronze Member

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    Du musst dem Vorbehalt nicht zustimmen. Wenn Du es aber tust und darauf hin Easyjet zahlt, dann betrachtet das Gericht den Rechtsstreit erledigt. Wenn Du dem Vorbehalt nicht zustimmst, könnte das dazu führen, dass Easyjet nicht zahlt. Dann tritt eben keine Erledigung ein und der Prozess läuft weiter. Eine weitere Alternative könnte sein, dass Du und Easyjet den außergerichtlichen Vergleich zu anderen Konditionen abschließt, also bspw. 200,- statt 250,- mit Kostentragung durch Easyjet aber ohne Vorbehalt. Dann wäre der Rechtssreit aber ebenfalls erledigt bzw. durch Dich für erledigt zu erklären.
    Ruf doch mal bei CMS Hasche Sigle an und diskutiere mit denen die Frage des Vorbehalts.
     
  14. rombach01

    rombach01 Bronze Member

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    Ich habe hier einen Fall und benötige mal Rat. Hier eine kurze Schilderung des Sachverhaltes. Gebucht auf CDG - YUL - LGA mit AC. Flug CDG - YUL ca. 23h verspätet. Nach dem Boarding hat ein Triebwerk Probleme gemacht, De-boarding und Verpflegung erhalten. Nach ca. 3 Std. Hinweis, das Flieger am selbigen Tag nicht mehr repariert werden kann und Nacht im Hotel bekommen. Geplanter Abflug dann 7 Uhr am Folgetag. Dann Flieger erneut kaputt, irgendwelche Batterien. Reparaturdauer wieder 5h, somit knapp 23h Verspätung. Flug wurde mit gleicher Flugnummer durchgeführt, allerdings mit einem "d" für delayed am Ende. Daraufhin Schreiben an AC mit Forderung von 600 EUR plus zusätzliche Kosten (Mietwagen, Hotel) und Fristsetzung. Angebot seitens AC die Mehrkosten zu übernehmen, aber nicht 600 EUR da der UK High Court alle Fälle ausgesetzt hat, die Verspätungen betreffen, weil der EuGH erneut prüfen muss. Aufgrund der guten Hinweise hier im Tread würde ich jetzt selbst Klage einreichen. Meine Frage ist, wer hat Erfahrung, ob ich die Klage beim Amtsgericht Frankurt (AC sitzt in FFM) einreichen kann, da Abflug in Frankreich? Oder werden die das ablehnen? Vielen Dank!
     
  15. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    So, nach ganz ganz langer Zeit ist die Sache gegen Easyjet jetzt durch und ich hab mal eine kommentierte Chronologie aufgestellt:

    So, meine Forderung gegen Easyjet ist nun auch komplett durch, habe dies über EUClaim abwickeln lassen. Damit sich jeder mal ein Bild darüber machen kann, wie so ein Ablauf sein kann, hier mal eine kommentierte, chronologische Aufstellung:

    Wir hatten einen Flug mit vier Personen DUS-BSL am 9.2. und BSL-DUS am 10.2 gebucht.

    9.2.2010 Flug Düsseldorf-Basel von Easyjet gestrichen; Umbuchung auf einen Flug am gleichen Abend (am uns genannten Schalter).
    - Info zur Streichung kam erst nach planmäßiger Abflugzeit
    - Es waren lt. Gate-Mitarbeiter 33 Leute auf dem Flug gebucht
    - Es handelte sich lt. Gate-Mitarbeiter um einen technischen Defekt des Flugzeugs
    - Verzehrgutschein i.H.v. 27€ pro Person wurde verabreicht
    - Rechte nach EU-Verordnung: eigentlich muss man komplett über seine Rechte informiert werden, allerdings wurde hier nur eine Kopie der ersten Seite eines offensichtlich mehrseitigen Blattes überreicht. Über die meisten Rechte wurde man also gar nicht informiert.
    - Umbuchung auf andere Fluglinie (LH) zum früheren Zeitpunkt wurde auch auf Nachfrage nicht angeboten.

    16.2.2010 Forderung an Easyjet zur Auszahlung der Kompensationsansprüche (4x250€) geschickt. Frist von zwei Wochen gesetzt. Dabei auch Beschwerde beim LBA angekündigt, wenn nicht gezahlt wird.
    26.3.2010 Anschreiben von Easyjet erhalten, dass ich keine Kompensationsansprüche hätte ohne weitere Erklärung weshalb der Flug gestrichen wurde.
    05.4.2010 Beschwerdeformular zum LBA abgeschickt.
    15.4.2010 Bestätigung vom LBA über den Eingang der Beschwerde erhalten.

    21.9.2010 Angelegenheit an EUClaim übergeben
    07.10.2010 Erstes Schreiben von EUClaim an Easyjet mit letztmaliger Aufforderung zur Zahlung
    19.12.2010 Statusnachfrage meinerseits bei EUClaim
    20.12.2010 Hinweis von EUClaim erhalten, dass die Angelegenheit bereits an die Vertragsanwälte übermittelt sei und da es eine Vielzahl an zu bearbeitenden Fälle gäbe, weswegen ich mich bitte gedulden solle.
    04.07.2011 Nochmals nachgehakt bei EUClaim, wie der Stand der Dinge ist
    05.07.2011 Eine Email von den beauftragten Anwälten erhalten, dass jetzt nochmals eine letztmalige Forderung an Easyjet verschickt wurde
    11.10.2011 Email von Easyjet direkt erhalten, dass Sie einen Brief vom LBA erhalten hätte mit Nachfragen zum betroffenen Flug und sie erfreut seien, mir die geforderte Kompensation i.H.v. 250€ pro Person anbieten zu können.
    - Da ich bereits über EUClaim gegangen bin, kann ich das natürlich nicht akzeptieren, da ich dann auf die Anwaltskosten sitzen bleiben würde.
    21.10.2011-02.04.2012 Arbeiten an der Klageschrift. Kontakt geht freundlich, sachlich aber sehr träge.
    19.04.2012 Klage beim Amtsgericht Düsseldorf eingereicht
    20.06.2012 Nachfrage beim Anwalt, wie der Stand der Dinge ist
    21.06.2012 Bestätigung vom Anwalt erhalten, dass das Amtsgericht den Eingang der Klage telefonisch bestätigen konnte
    22.06.2012 Schriftliches Vorverfahren wird vom Amtsgericht angeordnet
    12.07.2012 Easyjet erkennt den Sachverhalt an
    17.07.2012 Amtsgericht erlässt Anerkenntnisurteil
    02.08.2012 Vertragsanwälte teilen mir mit, dass das Geld eingegangen ist und ob ich mit einer Abwicklung über EUClaim einverstanden bin, was ich umgehend bestätige
    03.08.2012 EUClaim schickt mir die Endabrechnung, ich teile die Kontonummer mit
    06.08.2012 Geldeingang auf mein Konto

    Abrechnung:
    1.000,00€ (Forderung 4x 250€)
    121,95€ Verzugszinsen seit dem 27.3.2010
    ==========
    1.121,95€ Überweisungssumme Easyjet
    - 100,00€ 4x 25€ Bearbeitungspauschale EUClaim
    - 302,93€ Provision EUClaim
    ==========
    719,02€ Auszahlungsbetrag

    Was mich ein wenig gestört hat, da habe ich die AGB wohl missverstanden, dass EUClaim das ganze nicht als eine Forderung sondern als vier getrennte Forderungen sieht und entsprechend vier mal die Bearbeitungsgebühr berechnet.

    Fazit:

    Insgesamt habe ich den Eindruck, dass durch die LBA-Beschwerde ich mit etwas mehr Geduld auch mein Geld direkt von Easyjet erhalten hätte, allerdings dann wohl nicht freiwillig noch die Verzugszinsen. Hätte ich selber einen Anwalt genommen, hätte ich alles inkl. Zinsen bekommen. Dafür habe ich jetzt kein finanzielles Risiko tragen müssen. In einem ähnlich gelagerten Fall würde ich vermutlich jetzt direkt selber einen Anwalt nehmen, auch damit die Angelegenheit nicht so sehr lange dauert.

    * Positiv
    - EUClaim hat die Angelegenheit insgesamt seriös gemacht
    - Ich habe mein Geld erhalten !!!

    * Negativ
    - Die Kommunikation lief zwar in einem freundlichen Ton, aber die Bearbeitungsdauer von Schritt zu Schritt fällt mir sehr negativ ins Gewicht
    - Die Endabrechnung von EUClaim: 4x Bearbeitungsgebühr, wenn nur eine Sache verfolgt werden braucht, halte ich für überzogen. Hier kann ich jedem in ähnlichen Fällen nur Raten, die Forderung entweder pro Person einzureichen oder vielleicht nur eine Einzelforderung überhaupt und bei positivem Ausgang des Falls die anderen über einen weiteren Brief an die Fluggesellschaft einfordern. Dann spart man sich auf jeden Fall jede Menge Gebühren.
     
  16. PengoX

    PengoX Bronze Member

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    Wieso muss Easyjet in diesem Falle eigentlich nicht die Anwaltskosten bezahlen?
    Wenn ich von jemandem Geld bekomme und muss das über einen Anwalt einfordern muss derjenige ja auch meine Auslagen bezahlen.

    PengoX
     
  17. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Easyjet zahlt ja die Anwaltskosten. Aber ich hatte meine Angelegenheit an EUClaim übergeben und dafür dass die (eigentlich) die Arbeit machen würden und das Risiko tragen, dass bei Verlust vor gericht sie die Anwaltskosten tragen müssen, eine Provision vereinbart. Und diese Provision ist von der Gesamtsumme der Forderung abgezogen worden, bevor ich meinen Anteil bekommen habe.
     
  18. PengoX

    PengoX Bronze Member

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    Ach so! Jetzt versteh ich das auch :idea:

    PengoX
     
  19. Swiss_Elias

    Swiss_Elias Newbie

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    EasyJet-Flug von Südfrankreich, Montpellier, nach Basel. Als ich am Flughafen war konnte ich auf den Abflugbildschirmen sehen, dass praktisch alle Flüge (egal welche Airline) gestrichen wurden. Wohl ein Streik.

    Der Flug wäre kurz nach 13 Uhr gestartet, eine Info-SMS von EasyJet habe ich um 10.27 Uhr erhalten jedoch dies nicht bemerkt.

    Am Flughafen war bereits eine Gruppe Deutscher mit den EasyJet-Leuten vom Check-in am diskutieren wegen Auto mieten und nach Hause fahren, was von den EasyJet-Leuten als Rat angegeben wurde. Anscheinend hat die Gruppe auch darüber spekuliert zurück zur Stadt zu fahren um mit einem Zug nach Hause zu fahren. Wie ich gehört habe hat EasyJet ihnen gesagt, dass da ein Zug fahren würde um eine bestimmte Zeit. Die Gruppe ging dann davon um sich ein Taxi zu suchen.

    Ich und zwei andere Reisende dachten nicht an den Zug. Denn in den vergangenen paar Tagen kam es auch im ganzen Bahnverkehr immer wieder zu Ausfällen wegen Streiks. Wir wussten nicht ob es überhaupt einen Zug in die Schweiz gab noch ob überhaupt noch Plätze frei waren. Mit einem Bummler irgendwie 8-9 Stunden in die Schweiz zurück war nicht unser Traum.

    Wir alle hatten am Donnerstag und Freitag wieder Termine, studieren/Prüfungen und arbeiten. Daher kam für uns nicht in Frage, uns auf den schnellstmöglich verfügbaren nächsten EasyJet-Flug umzubuchen, da dieser eben erst am Freitag fliegen würde (und was, wenn der Streik angedauert hätte?). Andere Flüge in die Schweiz als mögliche Alternative haben wir nicht gesehen.

    Die Typen von EasyJet sagten uns, wir könnten selber ein Auto mieten bei der Autovermietung. EasyJet würde jetzt nichts zahlen, man erhalte aber den Flugpreis zurück und auch Entschädigungskosten zwischen 50 und 250 Euro, wenn ich mich nicht irre.

    Wir mieteten dann ein Auto, fuhren von Südfrankreich nach Bern. Kosten: über 720 Euro. Dazu kommt noch zweimal tanken, Maut in Frankreich sowie die Vignette ab der Schweizer Grenze.

    Für mich dazu kommt noch, dass ich das Zug-Ticket bei der SBB, Basel Flughafen nach Bern, schon vorgängig gekauft hatte. Alles in allem fast 1000 Franken.

    Als ich zu Hause ankam und mich bei EasyJet einloggte konnte ich unter Flug verwalten eine „Rückerstattung anfordern“. Jetzt steht da „Rückerstattung wird bearbeitet“. Auf der EasyJet-Seite fand ich keine Mail-Adresse oder ein Kontaktformular. Aber eine Telefonnummer.

    Am nächsten Tag 8 Uhr rief ich dort an und hatte nach einigen Minuten einen Mensch am Draht. Ich sagte, dass ich teuer nach Hause fahren musste und ich eine E-Mail-Adresse benötige um die Belege zu scannen und einzusenden. Sie gab mir eine Mail-Adresse, ich schickte alles an diese Adresse und erhielt dann auch eine Bestätigung, dass diese Nachricht von mir in Empfang genommen wurde.

    Am Freitag erhielt ich dann eine Standard-Mail, die alle Passagiere verpasst hätten, dass man sich bemüht bla bla bla.

    Ich warte jetzt mal ab.

    Aber: Auf der Flugrechte-Homepage (http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm ) der EU habe ich jetzt gelesen, dass man nur eine Entschädigung von 250 Euro bekommt da die Distanz unter 1500km ist. Ein Ersatzflug im ähnlichen Zeitraum wurde mir nicht angeboten, daher kann EasyJet gem. der Homepage den Betrag nicht um 50% verringern.

    Die Seite listet drei Gründe auf, wenn eine Entschädigung gar nicht gezahlt werden muss: Wenn es einen fast ähnlichen Direktflug gibt und dieser angeboten wird (war bei mir nicht der Fall), wenn es früher als zwei Wochen gemeldet würde (war bei mir nicht der Fall) oder wenn aussergewöhnliche Umstände herrschen. Die EU-Seite gibt als Beispiel Schlechtwetter an.

    Aussergewöhnliche Umstände, das ist sehr interpretierbar, und ein Streik fällt gemäss der EasyJet-Homepage auch unter aussergewöhnlicher Umstand.

    Auf jeden Fall müsste mir EasyJet den Rückflug (ev. 30 Franken oder so) zurückzahlen, auch wenn aussergewöhnliche Umstände geltend gemacht werden. Wenn EasyJet etwas human ist, zahlen sie mir 250 Euro.

    Laut der EU-Homepage hat man trotzdem einige Dinge zugute, wenn aussergewöhnliche Umstände herrschen:
    - Erstattung des Tickets (logisch)
    - „alternativer Beförderung an Ihren Zielort zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder“
    - „Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl (je nach Sitzplatzverfügbarkeit).“

    Fällt ein Zug oder Mietauto unter „alternative Beförderung“? Wer übernimmt hier die Kosten? Die Organisation?

    Die Umbuchung hätte ja bedeutet, dass mir EasyJet eben angeboten hätte, dass ich den Flieger am Freitag nehme sofern dieser Platz hat.


    Was denkt ihr, bekomme ich 250 Euro, alles oder nur den Flugpreis zurück?
     
  20. anlazerteee

    anlazerteee Lotse

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    Entschädigung bei Flugverspätung - https://compensair.tp.st/ZLVgIsi5 Schnelle und problemlose Abwicklung. Musste mich um nichts kümmern. Nach der Flugverspätung der AUA hatte ich nach knapp sieben Wochen das Geld auf meinem Konto. Kann Compensair nur weiterempfehlen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Februar 2024

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