Flugausfall Easyjet: Entschädigung?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Travelman, 12. Februar 2010.

  1. KPerle

    KPerle Lotse

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    so hier nun die antwort von easyjet die mir wirklich "total " weiter hilft

    vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben.

    Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Aufgrund des erhöhten Mailaufkommens verzögern sich die Antwortzeiten unseres Kundendienstes leider beträchtlich.

    Ich möchte Ihnen mitteilen, dass Ihr Flug im Voraus annulliert wurde. In diesem Fall können Sie sich für die Erstattung der kompletten Buchung, die Erstattung nur des betroffenen Fluges, oder für eine kostenlose Umbuchung entscheiden.

    Wenn Sie sich für die kostenlose Umbuchung entscheiden, können Sie auch den von der Störung nicht betroffenen Flug umbuchen, um die Länge der Reise beizubehalten.

    Sie können die kostenlose Umbuchung entweder selbst vornehmen, indem Sie sich über folgenden Link in Ihr Benutzerkonto einloggen:

    http://www.easyjet.com/de/Mitglied/

    Oder Sie rufen unseren Kundendienst unter 01805 029 292 begin_of_the_skype_highlighting              01805 029 292      end_of_the_skype_highlighting begin_of_the_skype_highlighting 01805 029 292 end_of_the_skype_highlighting an (0,14 € pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom).

    Bitte entschuldigen Sie die entstandenen Unannehmlichkeiten.

    Nochmals vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zu kontaktieren. Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, erneut mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir sind Ihnen gerne jederzeit behilflich.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Marlena Suchorska - Samir
    easyJet Kundenbetreuung

    Noch zur Info ich hatte in meiner Mail die Varianten angegeben die ihr mir hier aufgelistet habt und hab gleich einen flug von germanwings als alternative mit angegeben aber darauf ist die dame ja gar nicht eingegangen!!!

    und auf einen easyjet flug kann ich nicht umbuchen weil es an diesem wochenende gar keine (mehr) gibt
     
  2. Sir

    Sir Bronze Member

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    Na dann bedanke Dich beim Customer Service recht brav für die Informationen und teile mit, dass Du nunmehr davon ausgehst, dass Easyjet, nicht bereit ist, Dich auf einen Ersatzflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt umzubuchen und somit seine Pflichten aus der VO 261/2004 verletzt. Teile Ihnen mit, dass Du die Mehrkosten für den German Wings-Rücklfug über Köln, den Du selbst gebucht hast, als Schadensersatz geltend machst. Als Beweis für die Mehrkosten füge entsprechende Buchungsbestätigungen als Anhang der Email bei.
    Sir
     
  3. KPerle

    KPerle Lotse

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    jup so werd ich's machen

    danke
     
  4. KPerle

    KPerle Lotse

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    eine frage noch?? den rückflug trotzdem bei easyjet stornieren oder so lassen wie es ist??
     
  5. Sir

    Sir Bronze Member

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    Das ist doch der annullierte Flug? Was gibt es da zu stornieren?
     
  6. Herr Weh

    Herr Weh Pilot

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    Du müsstest dir die Umbuchung auf den Abend nicht gefallen lassen. Gemäss EU-Richtlinie müssen sie dir die Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug geben. Und auch eine Entschädigung steht dir zu (sofern es nicht "höhere Gewalt" war).

    Ich selbst habe Erfahrung damit: Wurde von RyanAir stehen gelassen. Die Umbuchung auf den nächsten Flug verweigerten sie. Ich buchte dann selbst auf Swiss um. Nun ist der Fall bei der britschen Aufsichtsbehörde hängig :!:
     
  7. Sir

    Sir Bronze Member

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    @KPerle

    Noch ein Wort zur Email an Easyjet. Lass Dir erst einmal nicht den Rückflug erstatten, sondern verlange die gesamten Kosten des German Wings-Flugs ersetzt. Nicht, dass Easyjet sonst auf die Idee kommt, Du hättest Deine in Art. 8 Abs. 1 der VO 261/2004 vorgesehenen Optionen dahin gehend ausgeübt, die Erstattung der Flugscheinkosten zu wählen.

    Sir
     
  8. KPerle

    KPerle Lotse

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    @ Sir

    ja danke genau das meinte ich!! vllt etwas falsch ausgedrückt

    wollte nur wissen ob ich mir den rückflug erstatten lassen soll!? nicht das sie, wie du schon sagtest, dann ankommen und nichts mehr erstatten weil ich mir das geld hab geben lassen
     
  9. Travelman

    Travelman Bronze Member

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    Im Februar bin ich halt doch abends geflogen. Habe mich aber in einem Brief bei Easyjet beschwert, worauf sie mir geantwortet haben, dass Ihnen das alles leid tun würde und ich hoffentlich in Zukunft wieder Easyjet fliegen würde. Auf den Annullierungsgrund wurde dabei gar nicht eingegangen. Ich habe mich beim LBA beschwert, das war vor etwa 4 Monaten. Da ist aber nichts passiert. Also habe ich alle Belege bei euclaim eingereicht und werde euch mal berichten, wie es dabei weitergeht.
    Das Luftfahrtbundesamt hat mir in der Eingangsbestätigung zur Beschwerde geschrieben, dass ich eventuelle zivilrechtlichen Ansprüche selber geltend machen muss.
     
  10. Rechtsanwaeltin

    Rechtsanwaeltin Einsteiger

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    Ich bin als Rechtsanwältin tätig und habe bereits mehrere Mandanten in unterschiedlichen Angelegenheiten gegen verschiedene Fluggesellschaften vertreten.
    Meine Erfahrungen mit easyjet kann ich als durchweg positiv beschreiben.
    In aller Regel verursachen Flugausfälle bei easyjet keine hohen Gebührenwerte, sodass die Einschaltung eines Rechtsanwaltes nicht teuer, aber zumeist lohnenswert ist.
     
  11. Sir

    Sir Bronze Member

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    @Rechtsanwältin
    Da stimme ich zu. Zu hohen Gebührenwerten führen die Streitwerte wahrlich nicht. Reich wird man als Rechtsanwalt damit wohl nicht. Das Risiko, gegen die Airline zu unterliegen, dürfte eher gering sein. Nach meinem Eindruck unterliegen die Airlines bei Entschädigungsklagen in den allermeisten Fällen. Daher würde ich auch zustimmen, dass man den Betroffenen raten kann, den Rechtsweg zu beschreiten. Daher vielleicht gleich einmal die Frage an Dich, wie Du die Inanspruchnahme von EUClaim siehst. Wenn es doch so ist, dass sich die Airlines selten erfolgreich auf Art. 5 Abs. 3 VO 261/2004 berufen können, müsste doch eigentlich die Empfehlung sein, als Betroffener unter eigener Regie gegen die Airline vorzugehen. Entweder selbst oder unter Einschaltung eines Rechtsanwalts.

    Inwiefern waren Deine Erfahrungen mit Easyjet positiv? Das würde ich nicht so sagen. Bei mir ging es um eine Verspätung um 4 Stunden auf einem Flug von London Gatwick nach Berlin am 4.1.2010. Der Customer Service hat mir, wie wohl auch sonst generell, die Entschädigung nach Art. 7 der VO 261/2004 nicht zahlen wollen. In meinem Fall hatte man sich auf schlechtes Wetter auf einem vorangegangenen Flug berufen. Aus meiner Sicht lag darin aber kein außergewöhnlicher Umstand. Letztlich habe ich deshalb Klage erhoben. Die Prozessvertreter von Easyjet CMS Hasche Sigle haben die Klageforderung dann anerkannt. Das einzig gute an meiner Erfahrung in dem Zusammenhang war, dass CMS Hasche Sigle mir die Klageforderung auch gleich nach Anerkenntnis ohne weitere Aufforderung überwiesen hat.

    Sir
     
  12. inmymourn

    inmymourn Lotse

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    Reich werden damit - woher sollen sichs die denn nehmen? Also ich vertsehs einfach nicht, vor allem ich find wirklich dass man immer mehr shclechte news seitens easyjet hört und liest, egal in welcher Ecke.
     
  13. JaBu28

    JaBu28 Entdecker

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    @ Sir

    könntest Du mir bei der Klageschrift wegen Flugstreichung gegen easyJet behilflich sein? Ich frage nur, da ich auf Deine Klageschrift wegen Flugverspätung gestoßen bin.
     
  14. Sir

    Sir Bronze Member

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    Ja, wenn gute Klageaussichten bestehen. Kannst Du nicht einen neuen Thread aufmachen mit einer aussagekräftigen Überschrift? Dann kann der Fall auch leichter von anderen gefunden werden. Bei der Gelegenheit kannst Du mal Deinen Fall schildern.
    Sir
     
  15. Georgio

    Georgio Entdecker

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    Hallo, wie lange dauert denn die Erstattung des Geldes, wenn easyjet per Mail bereits den Fehler eingestanden hat? Gibt es da Erfahrungswerte?

    Gruß, Georgio
     
  16. JaBu28

    JaBu28 Entdecker

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    @ Sir

    Zunächst erst einmal Danke für die schnelle Antwort!
    Mein Mann wollt am 08.07.2010 von Berlin-Schönefeld nach Basel fliegen. Als Abflugzeit war 19:05 Uhr angegeben. Bis zum einchecken verlief alles problemlos. Problematisch wurde es erst, als circa eine Stunde nach angegebener Abflugzeit der Flug ohne Angabe von Gründen gestrichen wurde. Das einzige was man ihm in die Hand gab, war die Fluggastinformation von easyJet.

    Er kam am darauf folgenden Tag wieder und ich konnte über die easyJet-Hotline eine Erstattung der Flugkosten erreichen. Als ich mich jedoch an den Customer-Service zwecks Entschädigung richtete, erhielt ich, wie viele, die Standart Antwortmail. Hier wurde meine Forderung auf Entschädigung mit der Begründung, "dass bedingt durch die Flugkontrolle der Flugbetrieb nicht möglich war" und dies einen "aussergewöhnlichen Umstand" darstellt, abgelehnt. Von Haus aus misstrauisch schrieb ich die Berliner Flughafengesellschaft an, um die Gründe für die Annulierung zu erfragen. Diese antworteten mir, dass sie nur bestätigen können, dass der Flug annuliert wurde, weitere Informationen können sie jedoch nicht heraus geben.

    Als nächstes rief ich bei der Deutschen Flugsicherung an, um die oben genannte Begründung zu überprüfen. Das Gespräch ts mit einem Mitarbeiter der Deutschen Flugsicherung ergab jedoch folgendes. Der Verweis, dass "bedingt durch die Flugkontrolle der Flugbetrieb nicht möglich war" (Air Traffic Controll) läßt keine Flugannulierung zu, sondern begründet lediglich eine verspätete Abflugzeit. Zudem teilte mir der Mitarbeitet der Deutschen Flugsicherung mit, dass Ihm keine Informationen vorliegen, welche die Begründung von easyJet als gerechtfertigt erscheinen lassen.

    Ich sah mich nach dieser Mitteilung erneut gezwungen, nähere Informationen zu der Annulierung des Fluges über die kostenpflichtige easyJet-Hotline zu erfragen. Die Mitarbeiterin der easyJet-Hotline mit der Personalnummer 37407 beantwortete meine Frage "Wer den Flug EGQT58H annuliert habe?" folgendermaßen: "Der Flug wurde aufgrund betriebstechnischer Gründe annuliert". Auf mein erneutes Nachfragen "Wer diesen Flug annuliert habe?" teilte mir Ihre Mitarbeiterin mit "Die Fluggesellschaft selbst".

    Mit diesen Informationen schrieb ich erneut eine Email an den Customer-Service und die Antwort lautet wie folgt: "vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben. Wir halten an unserer Darstellung fest. Nochmals vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zu kontaktieren. Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, erneut mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir sind Ihnen gerne jederzeit behilflich.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Uif Reinsperger
    easyJet Kundenbetreuung"

    Soviel zu dem Fall!

    Was das Aufmachen eines neuen Threads betriff, bin ich ehrlich gesagt zu unbedarf. Könnte also auch dort Hilfe gebrauchen!

    JaBu
     
  17. Sir

    Sir Bronze Member

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    Hallo JaBu28,

    zum neuen Thread aufmachen gehe mal wie folgt vor:

    Klicke oben auf "Foren-Übersicht".
    Danach siehst Du die Liste der Foren-Themen. Eins lautet "Billigflieger". Dort bitte raufklicken.
    Anschließend oben im Bildschirm auf den Button "Neues Thema" klicken.
    Im nächsten Fenster dann in der Betreff-Zeile das Thema eintragen. Mein Vorschlag: "Entschädigung für annullierten Flug am 8.7. von Schönefeld nach Basel?"
    Im Textkörper dann bitte Deinen Text reinsetzen (copy and paste) mit Ausnahme vielleicht Deines letzten Satzes.
    Zum Inhalt melde ich mich dann nochmal, wenn auch nicht mehr heute.
    Schönen Abend!
    Sir
     
  18. Sir

    Sir Bronze Member

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    Oops, ich meinte Betreff-Zeile, nicht vielfliegerforum-Zeile.
     
  19. JaBu28

    JaBu28 Entdecker

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    @ Sir

    Danke hat geklappt (wie man sieht).

    ebenfalls einen schönen Abend

    Jabu
     
  20. Sir

    Sir Bronze Member

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    Obwohl die Webseite scheinbar aus "Betreff" immer das Wort "vielflieger" macht.
     

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