Flugausfall Easyjet: Entschädigung?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Travelman, 12. Februar 2010.

  1. Sir

    Sir Bronze Member

    Beiträge:
    182
    Likes:
    3
    Du bist nicht der Erste. Ich habe auch erfolgreich geklagt. Und in diesem Forum haben auch noch einige andere berichtet, per Gericht die Entschaedigung durchgesetzt zu haben.
    Manche auch bereits durch Klageandrohung. Uebrigens bei mir hatte sich EJ auf schlechtes Wetter auf einem vorangegangenen Flug berufen.
    Die Klageforderung haben sie dann aber trotzdem anerkannt. Auch Wetter ist nicht in jedem Fall ein "Joker".
    M.E. ist die Aenderung der Flugnummer kein allein ausschlaggebendes Kriterium dafuer, dass eine Annullierung und keine Verspaetung vorliegt. Du kannst es in der rechtlichen Begruendung aber offen lassen, weil Du ohnehin die gleichen Rechte wie bei einer Annullierung hast.
    M.E. liegt hier eine Verspaetung vor.
    Uebrigens nochmal zum Thema Wetter. War es denn schlecht?
    Eine Geringfuegigkeitsgrenze von 300,- EUR beim Amtsgericht gibt es nicht.
    Sir
     
  2. Travelman

    Travelman Bronze Member

    Beiträge:
    219
    Likes:
    0
    aber ich meine mich zu erinnern, dass es eine Grenze gibt ab der man auch zur nächsten Instanz darf. Kann also sein, dass ein Urteil mit Streitwert unter 300€ nicht mehr anfechtbar ist.
     
  3. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

    Beiträge:
    68
    Likes:
    0
    @ Sir:

    Also keine Geringfügigkeitsgrenze, gut so. Hatte nämlich befürchtet, dass bei dem relativ geringem Streitwertder Klageantrag doch abgelehnt werden könnte. Denn Zielsetzung, trotz geringem Risikos zu verlieren, ist für mich, den Streitwert wegen der annähernd proportionalen Gerichtskosten niedrig zu halten. Gewinne ich, so habe ich ja einen Präzedenzfall für den Rest der Familie geschaffen.

    @ Travelman:

    Ich meine eigentlich nicht, in Revision gehen zu müssen, so dass eine Geringfügigkeitsgrenze der nächst höhern Instanz, dem Landesgericht greifen könnte. Ich meine mich noch schwach an meine bereits Jahrzehnte zurückliegende Jurasemester im Nebenstudium schwach erinnern zu können, dass da mal etwas war. Ich kann aber auch im Internet nichts dazu finden.

    Jetzt hoffe ich erst einmal auf eine Antwort aus London. Ich bat ja darum die Begründung des Flugausfalls zu konkretisieren.

    Gibt es eigentlich eine gesetzliche Frist, innerhalb derer Klage eingereicht werden muss. Meine, dass sind 2 Jahre. Nicht, dass mir da noch etwas anbrennt.
     
  4. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

    Beiträge:
    68
    Likes:
    0
    @Sir:

    Bin am Überlegen, ob ich einen neuen Thread eröffne, um für gerichtliche Auseinandersetzung im Zusammen mit diesem Flug Neapel-Berlin ggf. Nebenkläger zu finden. Würde dies einen Sinn bringen?

    Ich kann mich daran erinnern, dass Fluggäste die Anzeigetafel am Flugplatz fotografiert haben. Ich wunderte mich anfangs, welch Bewandtnis dies wohl habe. Nun wird es mir so langsam klar. Die Tafel zeigte nämlich "annull.*, also ein Beweismittel, dass der Flug annulliert wurde und nicht nur verspätet stattfand.
     
  5. Sir

    Sir Bronze Member

    Beiträge:
    182
    Likes:
    3
    Zu Deinen Fragen:
    Neuer Thread aufmachen? Finde ich sinnvoll. Aber nicht unbedingt, um Mitstreiter zu finden, sondern um andere zu ermutigen, sich ebenfalls zu wehren.
    Natuerlich kann es ein Gedanke sein, andere zu finden, um sich die Prozesskosten zu teilen. Aber damit wuerdest Du zuviel von diesem Forum erwarten, in dem alle anonym agieren. Wie will man sich denn verabreden, wenn Geld fliessen soll? Zum anderen: das Risiko, den Prozess zu verlieren, ist ohnehin gering. Du wirst also keine Unterstuetzung gebrauchen, was die Kosten angeht.

    Beweise durch Fotos von Anzeigetafeln? Brauchst Du nicht. Auch wenn die Airline den Begriff "Annullierung" gebraucht, heisst das noch lange nicht, dass wirklich eine Annullierung i.S.d. VO 261/2004 vorliegt. Und nochmal: Es ist egal!!!!

    Du musst Dir uebrigens auch vor Augen halten, dass EJ kein Interesse daran hat, endlose Prozesse zu fuehren. In Deutschland hat EJ die Kanzlei CMS Hasche Sigle engagiert. Die sind nicht eben billig. Jede Stunde, die die Anwaelte mit Deiner Klage verbringen, kostet. Und sie koennen es noch nicht einmal im Erfolgsfall von Dir erstattet verlangen, weil Du nur die gesetzlich geregelten Gebuehren erstatten musst. In anderen Worten, EJ zahlt immer drauf. Das ist eine Tatsache, die Dir in die Haende spielt. Auch deswegen musst Du den Streitwert niedrig halten, um eine Bearbeitung der Klage von CMS moeglichst unwirtschaftlich zu machen. Also Sie nicht so nervoes. EJ hat keine Lust auf riskante Prozesse! Und es wird nicht um Beweisfragen gehen.
    Sir
     
  6. Hunski

    Hunski Entdecker

    Beiträge:
    6
    Likes:
    0
    Guten Abend,

    wir hatten gestern zu zweit einen Flug von Rom nach Düsseldorf gebucht.

    Der Flieger sollte um 18:05 Uhr starten, schon beim Check-in wies man uns daraufhin das der Flieger wohl erst um 19:50 Uhr starten würde, dann stand irgendwann für unsere Flugnummer 20:30 Uhr als Abflugszeit drin und dann tauchte auf einmal ein weiterer Flug (mit anderer Flugnummer auf, auch Richtung Düsseldorf) für 21:15 Uhr.

    Um 21:15 Uhr gings dann auch los, auf dem Flug wurde uns dann mitgeteilt das wir in Köln/Bonn landen, statt in Düsseldorf, keinerlei Erklärung, keine Entschuldigung, keine Gratisverpflegung, kein nichts, ach doch es gab noch den Hinweis das wir über Europcar einen 15% Rabatt bekommen würden über Easyjet...na vielen herzlichen Dank.

    Im Endeffekt landeten wir dann wohl gegen 23 Uhr in Köln/Bonn und nicht wie geplant um 20:10 Uhr in Düsseldorf.

    Da unser Ziel ja Düsseldorf war und wir dieses mehr als 3 Stunden später erreichten, gilt diese Schadensersatzregelung dann auch für uns ?

    Vielen Dank und Gruß, Hunski
     
  7. Sir

    Sir Bronze Member

    Beiträge:
    182
    Likes:
    3
    Hallo Hunski,

    mal wieder ne neue Variante. Also, so wie ich das sehe, liegt hier nicht eine Verspätung, sondern eine Annullierung vor. Und zwar ganz einfach deshalb, weil der ursprünglich geplante Flug, der nun mal nach Düsseldorf gehen sollte, nicht mehr durchgeführt wurde. Die Antwort lautet daher ganz klar, die Entschädigungsregelung gilt hier. Die Frage ist dann wie immer, ob hier ein außergewöhnlicher Umstand zur Flugstörung geführt hat. Das weiß ich nicht, würde aber mal ganz stark vermuten, dass hier, wie in fast allen Fällen bei Easyjet, kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.

    Natürlich stehen Dir auch die Kosten für Deinen Transport nach Düsseldorf zu und deren Ersatz ist sogar unabhängig davon, ob ein außergewöhnlicher Umstand gegeben ist oder nicht.
    Sir
     
  8. Hunski

    Hunski Entdecker

    Beiträge:
    6
    Likes:
    0
    Über Italien war gestern laut Wettervorhersage ein Gewitter, aber deshalb eine Verzögerung von 3 Stunden ? Bei einem 1 1/2 Stunden Flug ? Meine Vermutung und die der Mitreisenden war folgende, die Düsseldorfmaschine war nicht voll ausgebucht und so hat man die Düsseldorf Maschine mit der Köln/Bonn Maschine zusammengelegt, auf dem Flug wurde dann das schlechte Wetter ganz kurz erwähnt und das wars. Beim Fliegen selbst keinerlei Regen, Gewitter oder Turbulenzen, auch bei der Landung keinerlei Probleme.

    Es ist einfach unglaublich dreist wie mit den Fluggästen umgegangen wird, das ist die eigentliche Sauerei, habe auf jeden Fall mit Interesse diesen Thread durchgelesen und überlege auch die vorgefertigte Klageschrift zu übernehmen und individuell anzupassen. Leider haben wir keinerlei Bescheinigung oder Bestätigung über die Umbuchung/Annulierung, aber spätestens der Flughafen Köln/Bonn sollte da vor Gericht bzw. bei Klage Auskunft geben können, denn dort sind wir ja gelandet und das muss ja festgehalten werden oder ?

    Noch was, mein Vater hat uns netterweise in Köln statt in Düsseldorf abgeholt, sind solche privaten Spritkosten auch verrechenbar ?

    Vielen Dank schon einmal für die schnelle Antwort Sir ;)

    Gruß, Hunski
     
  9. Sir

    Sir Bronze Member

    Beiträge:
    182
    Likes:
    3
    Also in diesem Forum machen sich die Leute allzu oft Sorgen um ihre Beweislage. Ich hatte schon einmal darauf hingewiesen, dass Easyjet ein Interesse hat, Prozesse schnell über die Bühne zu bekommen, da deren eigene Anwälte ziemlich teuer sind. Die kosten mehr, als sie selbst beim Gewinnen eines Prozesses vom Kläger erstattet verlangen können. Die fangen im Zweifel daher nicht damit an, langwierig die Tatsache der Streichung/Umleitung eines Fluges zu bestreiten.

    Außerdem musst Du Dich ohnehin in einem ersten Schritt online an den Customer Service wenden: Email: [email protected]. Da gibst Du die Daten Deines Fluges an, trägst den kompletten Sachverhalt, Deine Entschädigungsforderung und Forderung auf Erstattung der Spritkosten vor und wirst auch hundertprozentig eine Antwort bekommen. Die ist zwar abschlägig. Aber der Customer Service bestreitet zumindest nicht die Tatsache der Flugstörung an sich. Da Du in Deiner Klage auf die bisherige Korrespondenz verweist, wird es schon deshalb später nicht um Beweisfragen gehen, denn Easyjet hat den Sachverhalt ja schon einmal akzeptiert.

    Wichtig auch. Zunächst einmal nur höflich beim Customer Service um Entschädigung und Ersatz von Mehrkosten bitten. In der zweiten Mail, die Bitte in eine sachliche Forderung mit Fristsetzung (z.B. 4 Wochen) umformulieren. Danach klagen.

    Und ja, Spritkosten können auch ersetzt verlangt werden.
     
  10. Travelman

    Travelman Bronze Member

    Beiträge:
    219
    Likes:
    0
    Also zum 1.: Du hast Recht auf eine Beförderung bis zum Endziel Düsseldorf Flughafen. Hat sich Easyjet nicht darum gekümmert dich zum Endziel zu befördern, kannst du die gemachten Auslagen einfordern. Bahnfahrt, falls so spät keine Bahn mehr gefahren sein sollte ein Taxi oder Bahn am nächsten Tag + Hotelübernachtung. Natürlich auch wenn du noch was gegessen oder getrunken haben solltest, sind diese Kosten zu erstatten. Natürlich solltest Du alle Belege hierzu aufbewahren!
    zum 2. Unabhängig davon, ob hier eine Streichung oder Verspätung vorliegt, so hat das EU-Gericht in den Sachen C-402/07 und C-432/07 geurteilt, dass die Unannehmlichkeiten von einer Verspätung von mehr als 3 Stunden denen einer Streichung gleich kommen. Insofern hast Du auch Recht auf Entschädigung (solange keine tatsächliche höhere Gewahlt vorliegt, die vom Gericht sehr eng gesehen wird), wenn das ganze als Verspätung eingestuft werden sollte.
     
  11. Alligator

    Alligator Diamond Member

    Beiträge:
    2.763
    Likes:
    0
    Die wurde ja nun auch "beantwortet".
     
  12. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

    Beiträge:
    68
    Likes:
    0
    @ Hunski:

    Von mir als Leidensgenosse ein kleiner Hinweis. Mir hat EJ ohne Aufforderung vom Customer Service aus London eine Begründung für den Flugausfall gemailt. Diese ist vor Gericht mitunter sehr hilfreich, wenn EJ wieder mal versuchen sollte. außergewöhnliche Umstände geltend zu machen.
     
  13. Hunski

    Hunski Entdecker

    Beiträge:
    6
    Likes:
    0
    Sehr schnelle Antwort (man sieht hier mal wieder das Textbausteine verwendet werden;)), hat keine 2 Stunden gedauert. Allerdings ist von der Pauschalerstattung in Höhe von 250 Euro keine Rede, nur vom Verpflegungsmehraufwand.

    In diesem Falle MacDonalds in Rom, Bäckerei Kamps in Köln/Bonn, beide Quittungen vorhanden und private Spritkosten (dafür gibts doch keine Belege) für 120-160 (je nach Streckenführung) extra gefahrene Kilometer. Vielleicht kann man ja auch die 240 Kilometer Gesamtspritkosten geltend machen, mit der Begründung man wäre sont mit dem Zug gefahren, aber da es schon so spät war, fuhr keiner mehr. Was meint ihr dazu?

    Lieber Herr Mechlinski,


    vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben.

    Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Aufgrund des erhöhten Mailaufkommens verzögern sich die Antwortzeiten unseres Kundendienstes leider beträchtlich.

    Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten, die Ihnen durch die Unterbrechung Ihres Fluges entstanden sind.

    Um Ihren Anspruch auf Erstattung der alternativen Reisekosten und Verpflegung zu prüfen, bitte ich Sie uns eine Kopie Ihres Tickets / Fahrscheins und der Verpflegungsrechnungen zukommen zu lassen. Am besten ist es diese einzuscannen und uns über das Webformular in der Hilfesektion zukommen zu lassen. Alternativ können Sie diese auch Ihrer Antwortmail anhängen. Die Datei kann in folgenden Formaten gespeichert und an uns geschickt werden: *.jpg, *.html, *.pdf, *.gif, *.bmp. Des Weiteren beachten Sie bitte, dass die Dateigröße 5 MB nicht überschreiten sollte.

    Den Link zur Hilfesektion finden Sie nachstehend:

    http://www.easyjet.com/de/kontakt/easyjet_hilfe.html

    Bitte geben Sie in Ihrer Korrespondenz immer die Buchungsnummer an. Wir werden Ihr Anliegen unverzüglich bearbeiten, sobald uns die Dokumente vorliegen

    Nochmals vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zu kontaktieren. Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, erneut mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir sind Ihnen gerne jederzeit behilflich.

    Mit freundlichen Grüßen,


    Andre Deckwerth
    easyJet Kundenbetreuung
     
  14. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

    Beiträge:
    68
    Likes:
    0
    @ Sir:

    Bin mit dem Klageantrag für das Amtsgericht fast fertig. Eine Frage sei noch gestattet. Muss ich dem Antrag Kopien von Dokumenten beifügen, wie u.a. von Bordkarten, Buchungsbestätigung, Taxiquaittungen? Oder reicht es aus, diese ggf. erst zum Verhandlungstermin mitzubringen?
     
  15. Sir

    Sir Bronze Member

    Beiträge:
    182
    Likes:
    3
    Nein, nichts beifuegen. Wie gesagt, es wird im Zweifel nicht um Beweisfragen gehen. Wenn es wie bei mir laeuft, dann wird es auch gart nicht zu einer mdl. Verhandlug kommen. Wenn Du willst, schaue ich noch mal ueber die Klage rueber.
    Sir
     
  16. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

    Beiträge:
    68
    Likes:
    0
    @ Sir:

    Danke für Info und Angebot. Wenn ich mein Schriftstück anonymisiere, um es hier einzustellen, würde nicht mehr viel übrig bleiben. Gibt es hier im Forum die Möglichkeit der privaten Kontaktaufnahme?
     
  17. Sir

    Sir Bronze Member

    Beiträge:
    182
    Likes:
    3
    Poste halt eine email, unter der ich Dich erreichen kann.
     
  18. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

    Beiträge:
    68
    Likes:
    0
    @ Sir:

    Bitte auf keinen Fall falsch verstehen. Aber nur mal eine Addy im Net eingegeben, wird man sofort mit Spam zugemüllt. Das hat absolut nichts mit Dir zu tun, sondern lediglich mit den dunklen Seiten des www. Ich denk drüber nach.
     
  19. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

    Beiträge:
    68
    Likes:
    0
    @ Sir:

    Habe nun im "persönlichen Bereich" unter "Einstellungen" zugelassen, dass man mir private Nachrichten senden kann, die wohl an meine hinterlegte Mailadresse gehen, die aber nicht sichtbar ist. Wie man nun eine private Nachricht versendet, weiß ich allerdings noch nicht.
     
  20. themrock

    themrock Bronze Member

    Beiträge:
    218
    Likes:
    0
    generiere doch irgendeine neue Mail Adresse, die Du nur für den jetztigen Mail Verkehr nimmst und dann einfach brach liegen lässt.
     

Diese Seite empfehlen