Flugausfall Easyjet: Entschädigung?

Dieses Thema im Forum "Reiserecht" wurde erstellt von Travelman, 12. Februar 2010.

  1. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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    Gute Idee, habe ich promt gemacht.

    @ Sir

    Hier die Addy: [email protected]

    Kein Witz, fand ich irgendwie passend.
     
  2. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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    @ Sir:

    Nach intensivem Nachdenken über die Formulierung der Klagebegründung bin ich erneut verunsichert. Mal abgesehen davon, dass gem. Urteil des EuGH C-402/07 und C-432/07 Passagiere verspäteter Maschinen gleichermaßen zu entschädigen sind, wie Passagiere annullierter Maschinen, bin ich mir nicht sicher, ob ich auf die fragliche Annullierung oder gleichzusetzende Verspätung abheben sollte. Hierzu nachstehender Text aus dem WWW in Sachen EuGH-Urteil.

    EuGH: Große Verspätung bedeutet nicht automatisch Annullierung des Fluges

    Der Gerichtshof führt zunächst aus, dass die Dauer der Verspätung, auch wenn es sich um eine große Verspätung handelt, nicht ausreicht, um einen Flug als annulliert anzusehen. Ein verspäteter Flug kann unabhängig von der Dauer der Verspätung nicht als annulliert angesehen werden, wenn – von der Abflugzeit abgesehen – alle anderen Elemente des Fluges, insbesondere die Flugroute, unverändert so bleiben, wie sie ursprünglich geplant waren. Wenn die Fluggesellschaft dagegen die Fluggäste nach der geplanten Abflugzeit mit einem anderen Flug befördert, d. h. einem Flug, der unabhängig von dem Flug geplant wurde, für den die Fluggäste gebucht hatten, kann der Flug grundsätzlich als annulliert angesehen werden. Für diese Einstufung sind die Angaben auf der Anzeigetafel des Flughafens, die vom Personal erteilten Informationen, die Umstände, dass den Fluggästen ihr Gepäck wieder ausgehändigt wird oder dass sie neue Bordkarten erhalten, wie auch eine Änderung der Zusammensetzung der Gruppe der Fluggäste nicht ausschlaggebend.

    Was nun tun? Annullierung nachweisen, was nicht so recht eindeutig ist, weil der Flug nicht unabhängig von EJ geplant wurde, oder auf die Anerkennung der Gleichsetzung einer Verspätung setzen. Oder grundsätzlich Klage einreichen, weil EJ sowieso einlenken wird und zahlt und es somit nicht zum Prozess kommen wird?
     
  3. Sir

    Sir Bronze Member

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    Du kannst das eigentlich offen lassen. Weil in beiden Fällen greift das Entschädigungsrecht (es sei denn es liegt ein außerwöhnlicher Umstand vor).
    Ich würde die rechtlichen Begründung folgendermaßen strukturieren:
    Es lag eine Annullierung vor, worauf die neue Flugnummer hindeutet.
    Selbst, wenn die Flugstörung nicht als Annullierung zu qualifizieren sein sollte, lag aber zumindest eine große Verspätung, die ebenfalls zur Entschädigungspflicht führt.

    Ich habe Dir soeben auch eine Mail geschrieben.
    Sir.
     
  4. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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    @ Sir:

    Thanx. - Habe Dir den Klage-Entwurf gesendet.
     
  5. Hunski

    Hunski Entdecker

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    So,

    ich hab jetzt meine Boardingkarten, sowie die Mehrkosten auf Grund des Verpflegungsmehraufwandes (MäccesBon) fotografiert und schreibe gerade noch eine handschriftliche Notiz für die Tankkosten, da wir abgeholt werden mussten und keinen Zug mehr nehmen konnten, wie ursprünglich geplant.

    Die werde ich dann im Anhang beifügen, was muss ich denn bei meiner nun zweiten Mail noch beachten bzw. erwähnen ? Also wie mache ich klar das ich zusätzlich auch noch die 250 Euro pro Person haben möchte ?

    Schönen Gruß
     
  6. Sir

    Sir Bronze Member

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    Verlange neben dem Ersatz Deiner Mehraufwendungen die sog. Ausgleichszahlung gem. Art. 7 der VO 261/2004. Ist das, was Du wissen wolltest?
     
  7. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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    Gibt es auch die Möglichkeit einer pauschalen Anerkennung der Verpflegungskosten, wenn man keine Rechnung hat? Denn irgenwie muss man sich ja ernährt haben.
     
  8. Sir

    Sir Bronze Member

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    Nein. Ohne Nachweis von tatsächlich entstandenen Kosten bleibt einem eigentlich nur die pauschale Ausgleichszahlung.
     
  9. mori

    mori Einsteiger

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    Hallo,

    mein Problem.
    Ich bin im Juli mit der Familie mit easy jet nach Dubrovnik geflogen. Unser Flug hatte 5 Stunden Verspätung. Wenn ich hier richtig gelesen habe, stehen mir pro Person(4) 250€ Entschädigung zu. Auf meine mails an easy jet erklärt mir ein Herr Foede das mir nichts zusteht.
    Nur allgemeine Aussagen wie ich hätte keinen Anspruch, limk sowiso...( nur bei Flugausfall..)
    Was stimmt denn nun?
    Ich denke mit mails komme ich nicht weiter.


    Bitte mal um Hilfe.

    Danke
    mori
     
  10. Hunski

    Hunski Entdecker

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    Lieber ,

    vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben.

    Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten, die Ihnen durch die Unterbrechung Ihres Fluges entstanden sind.

    Danke für die Zusendung Ihrer Quittungen. Gerne teile ich Ihnen mit, dass ich Ihre Verpflegungskosten in Höhe von € 19,20 erstattet habe. Der Betrag wird innerhalb der nächsten 20-30 Werktage auf das Konto überwiesen, welches Sie bei der Buchung angegeben haben.

    Die Kosten für Benzin muss ich vorerst ablehnen, da kein Rechnungsbeleg dafür vorhanden ist.

    Es tut mir Leid, dass Sie solch eine Erfahrung mit easyJet gemacht haben. Eines unserer Hauptziele ist es unseren Passagieren einen pünktlichen und effizienten Service zu gewähren. Vor allem bei Verspätungen sollte den Bedürfnissen der Passagiere große Aufmerksamkeit entgegen gebracht werden. Ich kann Ihre Frustration über die Situation sehr gut nachvollziehen. Es ist vielleicht ein schwacher Trost für Sie, aber ich kann Ihnen versichern, dass immer versucht wird Verspätungen auf ein Minimum zu reduzieren. Denn unser Anspruch ist es Sie pünktlich zu Ihrem Zielort zu bringen.

    In einigen Fällen sind Passagiere gemäß der Richtlinien der Europäischen Union zu einer Entschädigungszahlung berechtigt. Allerdings müssen hierzu bestimmte Kriterien erfüllt sein, die den Flugausfall auf einen "gewöhnlichen Umstand" zurück führen. Liegt die Ursache hingegen in einem „außergewöhnlichen Umstand“, welcher außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt, so ist diese im Rahmen der EU-Bestimmungen nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.

    Sicherlich können Sie nachvollziehen, dass sich ein verspäteter oder gar ausgefallener Flug auf die anschließenden Flüge auswirkt, welche mit derselben Machine durch geführt werden. Die Richtlinien der EU-Kommission berücksichtigen eine Flugstörung nicht als isoliertes Ereignis, sondern auch die hieraus resultierenden Folgen für anschließende Flüge. Sind spätere Flüge mit derselben Maschine von einer Flugstörung aus außergewöhnlichem Umstand von einer Folgeunterbrechung betroffen, so wird diese ebenfalls als Flugstörung aus außergewöhnlichen Umstand betrachtet.

    Auch in diesem Fall ist die Beeinträchtigung Ihres Fluges die Folge einer vorangegangenen Flugstörung aus außergewöhnlichem Umstand. Aus diesem Grund bedaure ich Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir Ihnen eine Entschädigung nicht zahlen können.

    Nochmals vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, uns zu kontaktieren. Sollten Sie weitere Hilfe benötigen, zögern Sie bitte nicht, erneut mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir sind Ihnen gerne jederzeit behilflich.

    Mit freundlichen Grüßen,


    Andre Deckwerth
    easyJet Kundenbetreuung
    Kunde () 14.09.2010 16:12
    Hier die gewünschten Quittungen des Verpflegungsmehraufwandes.
    2010/9/10 easyJet Kundendienst Team <[email protected]>
    >

    ==================== image Dateianhang ====================
    IMG_6093.JPG, 1754597 Byte, Wurde dem Vorgang hinzugefügt

    ==================== image Dateianhang ====================
    IMG_6097.JPG, 2043850 Byte, Wurde dem Vorgang hinzugefügt
    Kunde () 14.09.2010 16:12
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    anbei erhalten Sie die Fotos der Quittungen, sowie der Boardingkarten. Des
    Weiteren mussten wir auf Grund der Verspätung abgeholt werden, da kein Zug
    mehr zu unserem Ziel fuhr.
    Die Strecke Klever Str. 12, 46286 Dorsten bis zum Flughafen Köln-Bonn,
    jeweils 120 Kilometer also 240 Kilometer Gesamtstrecke, der Verbrauch auf
    100 Kilometer beträgt 8 Liter bei einem Benzinpreis von 1.40 sind das also
    26.88 Euro.
    Außerdem möchte ich die Ausgleichszahlung gem. Art. 7 der VO 261/2004 für
    beide Passagiere erhalten.
    Das macht also 26,88 Euro Spritkosten, 19,20 Euro Verpflegungsaufwand und
    2x250 Euro Ausgleichszahlung.
    Mit freundlichen Grüßen
    P.S. Die Quittungen für den Verpflegungsmehraufwand finden Sie in einer
    weiteren Mail

    Und nun ? :/ Der "außergewöhnliche" Grund wird natürlich nicht erwähnt.
     
  11. dido78

    dido78 Pilot

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    @Sir

    Ich habe einen ähnlichen Fall, würde Dir aber gern eine kurze Nachricht schicken, meinst Du das geht?
    Habe schnell ne eMail Adresse generiert: [email protected]

    Wäre mir ne große Hilfe!

    Vielen Dank!
     
  12. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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    Nun habe ich noch diese Mail aus London erhalten. Wieder keine richtige Begründung für die eintägige Verspätung, obwohl ich genau danach gefragt hatte. "Aus operativen Gründen", - was mag das wohl nur bedeuten? Was soll's, für eine Klage wird es allemal reichen. Nachstehend die Antwort von EJ:

    Dear Mr xxxxxx,

    Thank you for your e-mail addressed to Graeme MacLeod, head of Customer Experience. On his behalf I would like to apologize that Graeme is not able to reply to you personally, but I can assure you that I will do all I can to help you with your request.

    I sincerely apologize for the long delay in responding to your e-mail and can assure you that this is not of our usual standard.

    I regret for the inconvenience that the disruption to your flight may have caused to you.

    In reference to your e-mail, I would like to inform you that your flight was over-night delayed due to the operational reasons.

    According to easyJet policy, if the flight is delayed by 1 hour or more and you chose not to continue the journey, an easyJet credit account is provided for the cost of the flight. However, if the flight is delayed by more than 5 hours, and you chose not to continue the journey, a full refund of the booking will be returned to the card originally used.

    Our records indicate that you chose to travel as planned on the delayed flight and I regret that we are unable to offer you any compensation under these circumstances. This is inline with our terms and conditions and the EU legislation regarding delays and cancellations.

    If you have incurred additional costs as a result of this delay, I can suggest making a claim through your travel insurers, for which we can send a letter confirming the length and reason for the delay.

    Once again I would like to apologize for the inconvenience caused. I really hope that this experience will not stop you from using our services in the future.

    I do hope I have been able to answer your question fully. To update your query please reply to this e-mail and we will be happy to assist you further.

    Yours sincerely,

    Ekta Suri
    Customer Service Representative
     
  13. Sir

    Sir Bronze Member

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    Auch diese Email ist hanebüchen. Schau mal in Dein Email-Postfach. Habe den Klageentwurf zurückgeschickt.
     
  14. Sir

    Sir Bronze Member

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    @mori
    Ich habe es schon öfter geschrieben. Die mail an den Customer Service ist offenbar niemals erfolgreich, wenn es um ein Ausgleichszahlungsbegehren geht. Aber man braucht eine Zahlungsverweigerung als Vorbereitung für die Klage. Das wäre dann auch mein Rat, was Du tun solltest. Klagevorlagen habe ich schon mehrmals gepostet. Bediene Dich! Wenn Du da Hilfe benötigst, sag nochmal Bescheid. Die Entschädigung nach Art. 7 VO 261/2004 i.H.v. 250,- EUR steht Dir jedenfalls aufgrund der Verspätung zu, außer es liegt ein außergewöhnlicher Umstand (Art. 5 Abs. 3 VO 261/2004) vor. Darauf solltest Du es bei der Klage ankommen lassen. Falls sich während des Verfahrens herausstellt, dass sich EJ auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen kann, bleibt immer noch die Möglichkeit, die Klage zurückzunehmen. Dann bleibt man zwar immer noch auf Prozesskosten sitzen, die sind dann aber vergleichsweise gering.
    Und wenn die Entfernung nach Dubrovnik mehr als 1.500 km beträgt, beträgt die Ausgleichszahlung sogar 400,- EUR.
    Sir
     
  15. mori

    mori Einsteiger

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    Hallo Sir,

    Ich denke ich sollte schriftlich an easyjet ( Brief) meine Forderungen geltend machen.
    Ich habe nur eine Adresse in London. Hast Du eine Deutsche Adresse?
    Flugstrecke 1150km im Netz errechnet.

    Danke Mori
     
  16. Sir

    Sir Bronze Member

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    easyJet Airline Company Limited, Deutsche Niederlassung, Flughafen Berlin-Schönefeld, 12529 Berlin
     
  17. Georgio

    Georgio Entdecker

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    Hallo, es gibt auch Positives zu berichten. Wir haben eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1.000,00 EUR von easyjet erhalten. Telefonisch habe ich mich von einer Anwaltskanzlei aus Münster beraten lassen, mit denen ich ggf. auch den Klageweg beschritten hätte. Kosten sind dafür nicht entstanden. Und natürlich von unserem "Sir".

    @Sir: vielen, vielen Dank für die kompetente Unterstützung ;-)

     
  18. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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    @ Georgio:

    Es ist ohnehin besser, nur für eine Person zu klagen, um den Streitwert gering zu halten, falls man wider Erwarten doch den Kürzeren vor Gericht zieht. Zudem stehen dann bei dem geringen Wert die Anwalts- und zu erwartenden Gerichtskosten für EJ nicht im Verhältnis zur Ausgleichszahlung. EJ wird dann eher vor dem Prozess einlenken. Somit ist dann ein Präzedenzfall geschaffen und EJ wird dann hoffentlich in den anderen gleichgelagerten Fällen auch einlenken.
     
  19. ecco_giorgio

    ecco_giorgio Pilot

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    @ Mori:

    Persönlich halte ich von einem Brief recht wenig. Es klappt erfahrungsgemäß über die EJ-Internetseite besser. Dann kommt auch sehr schnell die Antwort. Dauert erfahrungsgemäß nur einen Tag. Der Antwort liegt auch der eigene Text bei, was später ein hervorragendes Beweismittel vor Gericht ist. Eine Ablehnung kommt sowieso von EJ. Wie das über Internet funktioniert, ist am Anfang dieses Threads erläutert.
     
  20. Sir

    Sir Bronze Member

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    @ Georgio

    Wow! Glückwunsch! Jetzt interessiert mich aber, wie Du vorgegangen bist. Mich hatte ja damals schon erstaunt, als Du geschrieben hattest, dass Dir EJ angeboten hat, einen Teil der geforderten Summe zu zahlen. Hast Du eigentlich ausschließlich mit dem Customer Service kommuniziert, was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann, weil die ja anscheinend immer einen außergewöhnlichen Umstand annehmen? Oder warst Du streckenweise mit den Leuten von CMS Hasche Sigle in Kontakt? Wenn Du noch sachdienliche Tipps hättest, wäre ich Dir dankbar.

    Sir
     

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